TU München Akkutest ID.3 vs Model 3
Hier mal ein interessanter Artikel zum Lesen und diskutieren.
Das Fazit:
Im direkten Vergleich kann Tesla die jahrelange Erfahrung ausspielen. Das Model 3 erlaubt trotz vermeintlich einfacherer Zellchemie (LFP) höhere Akkutemperaturen, verarbeitet die Energie effizienter und kommt deshalb trotz des deutlich stärkeren Elektromotors in der Praxis weiter als der VW. Die gute Nachricht für VW-Fans: Die Wolfsburger haben es geschafft, schnell den Anschluss zu finden und haben noch reichlich Potenzial für Weiterentwicklung. Matthias Steinsträter ist überzeugt, dass VW beispielsweise durch die so genannte Vorkonditionierung des Akkus vor dem Schnellladen die Ladeleistung deutlich steigern könne. Daran wird in Wolfsburg bereits gearbeitet.
[Titel von Motor-Talk angepasst]
53 Antworten
Ist aber doch auch positiv zu sehen, nach 8 Jahren oder vor 160tkm einfach einen neuen Akku auf Garantie mitnehmen.
In der Zeit hat sich am Akku Markt soviel verändert, das man dann eventuell sogar einen besseren oder mit mehr Kapazität bekommt.
So einfach wird das nicht gehen, denn dafür gibt es Bedingungen. Tägliche Strecken soll man AC laden und nur Langstrecken soll man DC und das auch nur zwischen 20-80%.
Zitat:
@Schmecklecker137 schrieb am 8. November 2021 um 09:44:26 Uhr:
Ausschließliches Laden am Hypercharger killt die Akkukapazität. Bevor ab 2022 nur noch E-Autos als Dienstwagen vergeben worden sind, wurde die in den letzten Jahren verfügbaren Autoscooter ordentlich getestet - hauptsächlich unsere klassischen Autobahntouren.
Die Kapazität nach 36 Monaten (vor Corona-Zeiten) mit 40-50.000 km/Jahr ergaben ein Restkapazität zwischen 65% (zB ID3) und 82% Tesla & Audi etron 55.
Was willst du uns damit sagen?
Der ID.3 ist seit 14 Monaten auf dem Markt (vor Corona: 0 Monate).
Den Audi etron 55 gibt es seit 32 Monaten (vor Corona: 12 Monate).
Woher stammen dann deine Zahlen? Einfach was ausgedacht?
Zitat:
@E2906 schrieb am 8. November 2021 um 10:22:47 Uhr:
So einfach wird das nicht gehen, denn dafür gibt es Bedingungen. Tägliche Strecken soll man AC laden und nur Langstrecken soll man DC und das auch nur zwischen 20-80%.
Was mache ich, wenn ich bei Ankunft unter 20% habe? Erst mal AC bisschen "vorglühen" bevor es auf die Party geht.
Das muss funktionieren wie gewohnt, ich fahre an die Säule, weil ich es vom Akku stand muss und lade soviel ich muss/will nach.
Das muss der Akku einfach gesagt abkönnen, ansonsten hat der Hersteller auf Garantie eben zu liefern. Die Realität sah doch bisher meistens so aus, das Autos privat erst genutzt wurden nachdem sie ein Dienstwagen dasein hatten. Das sind oftmals die klassischen vielfahrer/Langstrecken Fahrzeuge, die voraussichtlich ausschließlich DC geladen werden. Sind die dann etwa Müll und für den Privat Markt nicht mehr zu gebrauchen, dann wäre die Elektromobilität tatsächlich nicht Großserien reif bzw. Alltagstauglich und nachhaltig, da ein Wegwerfartikel mit kurzer Nutzungsdauer.
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Zitat:
@E2906 schrieb am 8. November 2021 um 10:22:47 Uhr:
So einfach wird das nicht gehen, denn dafür gibt es Bedingungen. Tägliche Strecken soll man AC laden und nur Langstrecken soll man DC und das auch nur zwischen 20-80%.
Zumindest bei VW und Audi sind die 80 % keine Bedingung, sondern empfohlener Pflegehinweis. Die 20% werden bei normaler Benutzung gar nicht genannt, sondern nur bei Standzeiten. Und für DC-Schnellladen wird überhaupt keine Prozent-Spanne genannt oder empfohlen.
Wie gesagt, das Ganze ist überschrieben mit "Volkswagen empfiehlt...", irgendwelche Anschlüsse zur Garantie werden Rechtler von einer Empfehlung kaum ableiten können.
Zitat:
@MaxLustig schrieb am 8. November 2021 um 10:27:40 Uhr:
Zitat:
@Schmecklecker137 schrieb am 8. November 2021 um 09:44:26 Uhr:
Ausschließliches Laden am Hypercharger killt die Akkukapazität. Bevor ab 2022 nur noch E-Autos als Dienstwagen vergeben worden sind, wurde die in den letzten Jahren verfügbaren Autoscooter ordentlich getestet - hauptsächlich unsere klassischen Autobahntouren.
Die Kapazität nach 36 Monaten (vor Corona-Zeiten) mit 40-50.000 km/Jahr ergaben ein Restkapazität zwischen 65% (zB ID3) und 82% Tesla & Audi etron 55.Was willst du uns damit sagen?
Der ID.3 ist seit 14 Monaten auf dem Markt (vor Corona: 0 Monate).
Den Audi etron 55 gibt es seit 32 Monaten (vor Corona: 12 Monate).
Woher stammen dann deine Zahlen? Einfach was ausgedacht?
aus dem internen Bericht unserer Flottengesellschaft, die ich aus Datenschutzgründen weder nenne noch im Detail aufliste.
Waren noch mehr Autos im Test, wie der I3, Zoe.
Zitat:
@Passat-B8BiTDI schrieb am 8. November 2021 um 09:50:14 Uhr:
Ist aber doch auch positiv zu sehen, nach 8 Jahren oder vor 160tkm einfach einen neuen Akku auf Garantie mitnehmen.
In der Zeit hat sich am Akku Markt soviel verändert, das man dann eventuell sogar einen besseren oder mit mehr Kapazität bekommt.
niemals nicht, man bekommt immer die alte Technik. Die Hersteller sind doch nicht bescheuert
Ich habe mir jetzt ein BEV gekauft, mit Technik X.
Wenn diese Technik in 4-5 Jahren aus diversen Gründen nicht mehr praktiziert wird, weil z. B keine Rohstoffe mehr vorhanden oder abgebaut werden, wird sicherlich der dann bereit gestellte Akku eine andere Technik wohlmöglich prinzipiell besser bieten.
Genauso wäre es doch möglich dem Kunden gegen Aufpreis X dann für das gleiche an Volumen oder Gewicht, wenn möglich mehr KWh zu bieten.
VW bietet beim Passat GTE demnächst doppelte Akku Kapazität an, bei gleichen bauraum und gewicht, nur wegen neuerer Technik.
Das wird entsprechend beim bev auch so sein.
Zitat:
@MaxLustig schrieb am 8. November 2021 um 11:30:14 Uhr:
Zitat:
@E2906 schrieb am 8. November 2021 um 10:22:47 Uhr:
So einfach wird das nicht gehen, denn dafür gibt es Bedingungen. Tägliche Strecken soll man AC laden und nur Langstrecken soll man DC und das auch nur zwischen 20-80%.Zumindest bei VW und Audi sind die 80 % keine Bedingung, sondern empfohlener Pflegehinweis. Die 20% werden bei normaler Benutzung gar nicht genannt, sondern nur bei Standzeiten. Und für DC-Schnellladen wird überhaupt keine Prozent-Spanne genannt oder empfohlen.
Wie gesagt, das Ganze ist überschrieben mit "Volkswagen empfiehlt...", irgendwelche Anschlüsse zur Garantie werden Rechtler von einer Empfehlung kaum ableiten können.
Siehe Anhang, VW hat nix zu verschenken, der Akku ist das teuerste am BEV. Da wird auch dementsprechend auch Bedingungen geknüpft.
Unter Ladegrenzen verstehe ich schon so das es ein Spielraum gibt in dem man den Akku laden sollte.
Zitat:
@Passat-B8BiTDI schrieb am 8. November 2021 um 11:04:05 Uhr:
Zitat:
@E2906 schrieb am 8. November 2021 um 10:22:47 Uhr:
So einfach wird das nicht gehen, denn dafür gibt es Bedingungen. Tägliche Strecken soll man AC laden und nur Langstrecken soll man DC und das auch nur zwischen 20-80%.Was mache ich, wenn ich bei Ankunft unter 20% habe? Erst mal AC bisschen "vorglühen" bevor es auf die Party geht.
Das muss funktionieren wie gewohnt, ich fahre an die Säule, weil ich es vom Akku stand muss und lade soviel ich muss/will nach.
Das muss der Akku einfach gesagt abkönnen, ansonsten hat der Hersteller auf Garantie eben zu liefern. Die Realität sah doch bisher meistens so aus, das Autos privat erst genutzt wurden nachdem sie ein Dienstwagen dasein hatten. Das sind oftmals die klassischen vielfahrer/Langstrecken Fahrzeuge, die voraussichtlich ausschließlich DC geladen werden. Sind die dann etwa Müll und für den Privat Markt nicht mehr zu gebrauchen, dann wäre die Elektromobilität tatsächlich nicht Großserien reif bzw. Alltagstauglich und nachhaltig, da ein Wegwerfartikel mit kurzer Nutzungsdauer.
Die Akkus werden ja nicht weg geschmissen, sie bekommen ja entweder ein zweites Leben als Speicher im anderen Bereich oder werden entsprechen recycelt.
Im Privat Bereich sehe ich da nicht das Problem mit den Laden, normalerweise lädt man nicht ständig DC im Alltag eher meist Zuhause an der Wallbox AC.
Dienstfahrzeuge sieht das ganze natürlich ganz anders aus, da wird eben der Akku bis auf das Minimum runtergefahren und wieder auf 100% mit Hypercharge geladen (Zeit ist Geld).
Das können die Akkus auf Dauer eben nicht ab, aber wem interessiert das schon bei ein Firmenleasing Fahrzeug?
Ich habe meine Ladestrategie geändert nach dem ich mal schlechte Erfahrung gemacht habe auf Langstrecken Laden.
Ich fahre nicht mehr den Akku runter bei mein ID.4 und lade dann erst, denn mir ist es schon mal vorgekommen das ich laden wollte und die Hypercharger gingen nicht wegen eine Störung. Echt klasse dann, wenn dann der Akku nicht mehr reicht bis zum nächsten Lade Standort.
Also lade ich jetzt lieber in kleinen Teilen zwischen 50-60 % für 10-15 Minuten und habe immer genug noch drin um die nächste Ladestation zu erreichen wenn mal wieder die Charger nicht funktionieren.
So blockiere ich auch nicht lange die Station, Zeitlich ist das auch nicht großer Unterschied ob ich ein mal lange Lade oder in mehreren kleinen Teilen. Der Akku wird eben weniger gestresst.
Zitat:
@Schmecklecker137 schrieb am 8. November 2021 um 12:27:45 Uhr:
Zitat:
@MaxLustig schrieb am 8. November 2021 um 10:27:40 Uhr:
Was willst du uns damit sagen?
Der ID.3 ist seit 14 Monaten auf dem Markt (vor Corona: 0 Monate).
Den Audi etron 55 gibt es seit 32 Monaten (vor Corona: 12 Monate).
Woher stammen dann deine Zahlen? Einfach was ausgedacht?
aus dem internen Bericht unserer Flottengesellschaft, die ich aus Datenschutzgründen weder nenne noch im Detail aufliste.
Waren noch mehr Autos im Test, wie der I3, Zoe.
Wenn es die von dir genannten Modelle aber gar nicht 36 Monate lang gab (erst recht nicht vor Corona) können die Zahlen wohl kaum sinnvoll sein
Zitat:
@E2906 schrieb am 8. November 2021 um 12:58:29 Uhr:
Zitat:
@MaxLustig schrieb am 8. November 2021 um 11:30:14 Uhr:
Zumindest bei VW und Audi sind die 80 % keine Bedingung, sondern empfohlener Pflegehinweis. Die 20% werden bei normaler Benutzung gar nicht genannt, sondern nur bei Standzeiten. Und für DC-Schnellladen wird überhaupt keine Prozent-Spanne genannt oder empfohlen.
Wie gesagt, das Ganze ist überschrieben mit "Volkswagen empfiehlt...", irgendwelche Anschlüsse zur Garantie werden Rechtler von einer Empfehlung kaum ableiten können.
Siehe Anhang, VW hat nix zu verschenken, der Akku ist das teuerste am BEV. Da wird auch dementsprechend auch Bedingungen geknüpft.
Unter Ladegrenzen verstehe ich schon so das es ein Spielraum gibt in dem man den Akku laden sollte.
Ich kenn die Dokumente und die Rechtsanwälte unserer Firma kennen die auch. Beispiel Schnellladen: dazu steht in den Pflegehinweisen nur: "Regelmäßige Schnellladevorgänge... vermeiden."
Der Rechtler fragt/sagt dann:
Was ist "regelmäßig" und ist das definiert? Wie oft und in welchem Zeitraum darf man DC-Laden, um die Pflegehinweise zu erfüllen? All das ist nicht genannt, folglich keine klare Bedingung.
"Vermeiden" ist zudem kein Verbot, also wieder keine klare Bedingung.
Prozentsätze zum DC-Laden sind gar nicht genannt.
Ergebniss vom Rechtler: Es ist zum DC-Laden keine Bedingung klar formuliert, es gibt nur die Empfehlung und keine Vorgaben, was VW selbst ja auch so schreibt: "Volkswagen empfiehlt..." steht ja ganz oben drüber.
Heißt auf Deutsch: DC-Laden kann man praktisch wie man will, eine Einschränkung oder gar Verlust der Garantie ist nicht ableitbar.
Dass VW das auch anders kann, steht ja bspw. direkt darunter: "Die Hochvoltbatterie darf nicht als stationäre Stromquelle verwendet werden." Klare Sache.
Nun ich verstehe dich schon was du meinst. Aber auch wenn eure Rechtsabteilung das so sieht, heißt es nicht das die Rechtsabteilung von VW das auch so sieht bzw sagt.
Anwälte sind nicht das entscheidende Glied, es wird sich dann zeigen wie es das Gericht dann sieht.
VW bzw jeder Hersteller schützt sich vor Kosten, Gerade auch was Garantie angeht.
VW hat ja „Betriebsanleitung„ klar als Bedingungen in der Garantie reingeschrieben, wer nicht die Pflegehinweise befolgt muss eben mit Ausschluss/ Beschränkungen rechnen.
Steht schwarz auf weis da, kann keine Rechtsabteilung abstreiten.
Was auf Volkswagen empfiehlt zur Akku Pflege steht, steht auch noch mal in der BA.
Ob ein Hersteller exakt und ganz genau es angeben muss, oder ob eben Oberflächliche Formulierungen reichen wird sich dann eben vor Gericht erst dann zeigen.
Ob nun eure Rechtsabteilung recht behält wird man erst sehen wenn man eben dann diese Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte.
Zitat:
@E2906 schrieb am 8. November 2021 um 14:51:50 Uhr:
VW bzw jeder Hersteller schützt sich vor Kosten, Gerade auch was Garantie angeht.
Das ist schon klar. Klar ist auch, nicht jeder kann das durch Rechtler prüfen lassen.
Sowohl die Garantiebedingungen als auch die Pflegehinweise wird die Rechtsabteilung von VW verfasst haben. Richtig harte Vorgaben gibt es halt nicht viele darin, eine relativ klare ist bspw.: "Für Standzeiten länger als 12 Stunden das Fahrzeug mit einem Ladezustand von mindestens 30 % und maximal 80 % abstellen." Das ist wohl eher keine Empfehlung mehr und wird in unserer Firma nicht immer eingehalten. Das könnte dann tatsächlich im Garantiefall zu Problemen führen.