Scheinwerfer - Funktion kleines "U" ?
Hallo,
welche Funktion hat das kleine U beim GTD wenn man Xenon-Scheinwerfer mit LED-Tagfahrlicht und Kurvenfahrlicht (für "Dynamic Light Assist"😉 wählt? 😕
Beim 6er war es der Blinker aber der ist ja jetzt unterhalb von den beiden U´s !? 😎
Beste Antwort im Thema
Bei meinem GTI leuchtet bei Schalterstellung "Standlicht" der Standlichtpunkt und das Tagfahrlicht "U".
Beim "Parklicht" leuchtet auf der betreffenden Seite auch der Punkt und das U
41 Antworten
Besteht denn nicht irgendwie die Möglichkeit das so hinzu bekommen wie beim Golf -R?
Zitat:
@Trochel schrieb am 28. April 2015 um 08:09:53 Uhr:
Besteht denn nicht irgendwie die Möglichkeit das so hinzu bekommen wie beim Golf -R?
Klar!
Alte Scheinwerfer raus, neue Golf R Scheinwerfer rein 😉
Zitat:
@Bärenmarke schrieb am 28. April 2015 um 08:03:21 Uhr:
RichtigZitat:
@Castro67 schrieb am 28. April 2015 um 08:00:09 Uhr:
Nein, das U bleibt an.
Und wenn mich nicht alles täuscht, wird es beim Einschalten des Abblendlicht auch etwas gedimmt.
Is zumindest bei meinem so.
Okay - das entspräche ja der Funktion der "Begrenzungsbeleuchtung" wie auch bei meinem Audi. Mich irritierte nur, dass es im inneren Reflektor ein zusätzliches Standlicht gibt/geben soll - lt. StVo ist nur eines je Seite zulässig meines Wissens.
Im inneren ist ja das Standlicht und das U ist ja nur das Tagfahrlicht, das aber gedimmmt bei Abblendlicht mitleuchten kann.
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Eben schrieb Bärenmarke, dass das "U" bei Abblendlicht gedimmt wird - und dann ist es kein TFL mehr, sondern (auch) Standlicht. Dann wären je Seite zwei Standlichter aktiv.
Ich denke das ist Auslegungssache . Vielleicht liege ich falsch oder er oder du mit deiner StVO Interpretation.
So ist es auch.
Ich sehe da ber kein Problem, VW hat ja dafür so ne Zulassung bekommen.
Gruß
Maik
@bauks
Ich kann beim Überfliegen der StVO im Bereich Beleuchtung jetzt nichts finden, was dem widersprechen sollte.
In der StVO wird nur auf die Einbaugrenzen vertikal und horizontal eingegangen, nicht aber auf die Anzahl der Leuchten.
Von daher sehe ich das wie meine beiden Vorredner zameck und Maik380
Zugegeben habe ich nicht selber recherchiert aber der TÜV sagte mir mal beim Umbau zusätzlicher LED-Standlichter an meinem Smart (auch gedimmtes TFL bei Abblendlicht-Betrieb), dass dies "eigentlich" nicht zulässig sei. Kann sich aber ja auch geändert haben (war vor 2-3 Jahren).
Der TÜV ist auch nicht der Almanach ,da kann der Prüfer auch mal die Angelegenheit genau falsch herum auslegen .
Ich denke es ist schon ein Unterschied, ob der Hersteller den Wagen mit zwei optisch getrennten, sich aber in direkter Nachbarschaft befindlichen Standleuchten pro Seite zulässt, oder ob da ein Bastler irgendwelche Leuchten irgendwo nachrüstet. Auf die entsprechende Vorschrift kann ich hier aber leider auch nicht verweisen ... 🙁
Ich weiß auch nur davon, dass nachgerüstete Tagfahrleuchten (natürlich gedimmt) nur dann auch als Begrenzungsleuchten (Standlicht) dienen dürfen, wenn sie die Anbauvorschriften einhalten und die serienmäßigen Leuchten deaktiviert werden.
Schönen Gruß
Das U ist KEIN Standlicht! Das Standlicht sind nur die zwei kleinen im inneren Reflektor. Wie kommt man denn darauf dass Standlicht gleich Abblendlicht plus gedimmtem TFL sein könnte? Abblendlicht war noch nie gleich Standlicht!
Nein, das nicht aber wenn mit dem Abblendlicht das TFL gedimmt wird, übernimmt es (also das zuvor genutzte TFL-"Leuchtmittel"😉 die Funktion des Standlichtes. So ist es zumindest bei Audi und ich denke, dass bei Schalterstellung "Standlicht" das U gedimmt leuchtet (?).
Nein, tut es nicht
Es leuchtet!