Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Zitat:
@P990i schrieb am 30. Mai 2017 um 05:42:18 Uhr:
In Zeiten von Online-Verkäufen braucht es die Händler nicht länger, die aus Sicht des VW-Konzerns ohnehin nur als eine Art "Zwischenschmarotzer" den möglichen Konzerngewinn aus Direktverkauf schmälerten.
Na ich weiß ja nicht. Beim Autokauf lege ich persönlich großen Wert auf kompetente Betreuung. Online dürfte das relativ schwierig werden - besonders bei den ganzen Assistenzsystemen, die immer zahlreicher Einzug halten. Die Systeme will ich schon mal "erleben" und nicht auf ein paar Prospektbildchen vertrauen.
Einen Fahrzeugkauf ausschließlich online abzuwickeln ist für mich (als Privatperson) undenkbar. Das schreibt übrigens jmd., der sonst so viel wie möglich digital erledigt.
Alf, du wirst ganz sicher Probefahrten unternehmen können, wenn du dich online direkt interessierst.
Die Berufsmonster von Autoverkäufern braucht dafür niemand.
Im Zweifel wird ein Termin vereinbart.
Geht doch bei einer zertifizierten Werkstatt, zu der ein KFZ überführt wird, das ungefähr dem entspricht, was du kennenlernen willst. Das können sogar Fahrzeuge von Autovermietungen sein, bzw. über diese zur Probefahrt zur Verfügung gestellt werden.
InterRent gehörte mal VW, bevor sich der Konzern iHv 500 Mio verzockte und IR an die frz. EuropCar veräußerte.
Zitat:
@es.ef schrieb am 29. Mai 2017 um 11:53:15 Uhr:
Was soll er auch anderes sagen? Schließlich lebt der Mann von den Nachrüstungen. Würde er die Softwarelösungen der Hersteller gut heißen kann er gleich zu machen. Auf alle Fälle hat er keine Argumente, die gegen die Softwarelösung sprechen.
Welche Argumente sprechen denn dafür?
Außer das VW Geld sparen will....
http://www.wz.de/.../...skandal-kundin-streitet-mit-borgmann-1.2445362
VW-Abgasskandal: Kundin streitet mit Borgmann
Von Michael Passon und Lukas Hübinger
Illegale Software überspielt. Autohaus spricht von Kommunikationspanne, der Düsseldorfer Anwalt der Krefelderin von „System“. Und er erhebt schwere Vorwürfe gegen VW, TÜV, Dekra und Gerichte.
Krefeld. Der VW-Abgasskandal hat Krefeld erreicht, Streit zwischen VW-Händlern und Kunden sind längst keine Einzelfälle mehr. Die Krefelderin Sabine Huppertz-Helmhold hat den Düsseldorfer Anwalt Prof. Dr. Marco Rogert engagiert, der sich auf Rechtsstreitigkeiten mit VW spezialisiert hat. Sie wirft dem Autohaus Borgmann vor, das Motorsteuergerät ihres VW Sharan ohne ihr Einverständnis umprogrammiert zu haben – im Rahmen der Rückrufaktion von VW Dieselmodellen. Anwalt Rogert prangert ein System an, in dem die „Steakholder der Automobilindustrie geschützt werden, nicht der Verbraucher“.
Rogerts Kanzlei habe im Rahmen des Abgasskandals als erste überhaupt in Deutschland einen Prozess gegen einen VW-Händler gewonnen. Das war am 14. September 2016 und ausgerechnet gegen Borgmann in Krefeld. „Damals wollte das Haus einen manipulierten A1 und einen A6 vom Kunden nicht zurücknehmen. Schlussendlich mussten sie es.“ Der Helmhold-Fall liege anders, passe aber grundsätzlich in ein Muster, das Rogert erkannt haben will und das auch kein gutes Licht auf Verwaltungsgerichte, die Dekra und den TÜV werfe. VW habe seine Töchter angewiesen, sich im Einzelfalle lieber verklagen zu lassen und die Kunden solange zu bearbeiten, bis man einem Update zustimme. Zur Not aber jedem betroffenen Fahrzeug ein Update zu verpassen, das man in die Finger bekomme.
Die Sache Huppertz-Helmhold gestaltet sich nach Aussage der Kundin so: Zunächst sei der Sharan, der auf Sabine Huppertz-Helmholds Firma, die Professional Pharma Partner GmbH, zugelassen ist, bei VW Borgmann zur Reparatur abgegeben worden - wegen eines Karosserieschadens. Handschriftlich wurde auf den Formularen laut Sabine Huppertz-Helmhold ergänzt: „Bitte keine Manipulation am Motor/Abgas“ und „Aktion wird nicht gewünscht!“. Mit zwei Meistern habe sie an diesem Tag gesprochen. „Es kann da keinen Zweifel gegeben haben, was zu unterlassen war.“
„Es handelt sich ganz offensichtlich um eine Kommunikationspanne. Das tut uns leid.“
Norbert Steudner, Verkaufsleiter im Autohaus Borgmann
Ein paar Tage später im Februar erhalten die Eheleute ein Einschreiben, in dem VW Borgmann um die Vereinbarung eines Termins bittet, um die „kostenlose Produktoptimierung“ durchzuführen. Im Klartext: ein Software-Update, das den Stickstoffoxid-Ausstoß des Fahrzeugs reduziert. Damit geht ein erhöhter Verbrauch von „AdBlue“ einher, weshalb VW seinen Kunden mit einer Gratis-Betankung des Reduktionsmittels entgegenkommt. „Wir haben auf das Einschreiben nicht reagiert und keinen Termin vereinbart“, so Ehemann Jürgen Helmhold.
Seite 2: VW-Abgasskandal: Kundin streitet mit Borgmann
Als der reparierte Sharan abgeholt wird, findet seine Gattin auf dem Beifahrersitz die Bescheinigung, dass das Motorsteuergerät umprogrammiert wurde sowie eine Stempelkarte für das fünfmalige kostenfreie Betanken von „AdBlue“. Jürgen Helmhold habe sich daraufhin telefonisch an VW Borgmann gewandt und in einer E-Mail gefordert, „die Maßnahme unverzüglich rückgängig zu machen“. Die Antwort vom Krefelder VW-Händler: Das Update sei nicht rückgängig zu machen. „Die Durchführung wurde Ihrerseits beauftragt und ausgeführt“, schreibt der Servicedienstleiter.
Norbert Steudner vom Autohaus Borgmann versteht die Aufregung nicht. Schließlich habe man ein Update durchgeführt, um illegale Software , die VW in diesen Fahrzeugen verwendet hatte, abzulösen und durch funktionierende zu verbessern. „Es handelt sich ganz offensichtlich um eine Kommunikationspanne, das tut uns leid. Der Kunde hatte mehrere Aufträge erteilt, die nacheinander abgearbeitet wurden. Dass ein Update nicht erwünscht war, konnten wir erst sehen, als wir es bereits repariert hatten.“ Und das Wiederaufspielen illegaler Software sei technisch nicht möglich. „Mittlerweile sagt auch der TÜV, dass er solche Fahrzeuge nicht mehr abnimmt.“
Für den Anwalt der Helmholds sind das Schutzbehauptungen. Dabei ist Rogert überzeugt: „Es ist weder rechtlich noch technisch möglich, ein Fahrzeug mit dieser illegalen Software in einen rechtmäßigen Zustand zu versetzen. Das zeigt ein Blick ins Gesetzbuch.“ Helmhold erklärt ein hochjuristisches Geflecht und muss zugeben, dass bislang noch kein Gericht dieser Argumentation folgen wollte. In Schleswig-Holstein befinde man sich in der zweiten Instanz.
Er wolle falls nötig bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen, weil „dort die europäische Rechtssprechung sicher mehr zählt als das Wohl der Steakholder in Deutschland“. Weder die deutschen Gerichte, noch TÜV oder Dekra zeigten sich sehr engagiert, den Verbraucherschutz nach vorne zu stellen. Seine Kanzlei registriere wachsenden Zulauf im Falle VW. „Das Gros hat ein Update zugelassen oder bekommen und ärgert sich jetzt über einen höheren Spritverbrauch, verstopfte Rußpartikelfilter oder eine defekte Start-Stopp-Automatik.
„Dort zählt die europäische Rechtssprechung sicher mehr als das Wohl der Steakholder in Deutschland.“
Prof. Dr. Marco Rogert, der Kundenanwalt will notfalls vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Borgmann-Verkaufsleiter Steudner hofft jetzt trotzdem auf eine schnelle Lösung, die am Ende alle zufriedenstellt. Es gibt neue Informationen aus der Konzernzentrale. „Wir mussten wie gesagt bis vor wenigen Tagen noch davon ausgehen, dass wir die gelöschte, illegale Software nach dem Update nicht mehr wiederaufspielen können, sollte ein Kunde sich es anders überlegen. Wir haben immer wieder angefragt in der Zentrale, jetzt gibt es dafür wohl eine Lösung.“
Und ein neues Kapitel in dieser für alle Seiten ärgerlichen Geschichte.
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Zitat:
@Alf3366 schrieb am 30. Mai 2017 um 09:30:32 Uhr:
Na ich weiß ja nicht. Beim Autokauf lege ich persönlich großen Wert auf kompetente Betreuung. Online dürfte das relativ schwierig werden - besonders bei den ganzen Assistenzsystemen, die immer zahlreicher Einzug halten. Die Systeme will ich schon mal "erleben" und nicht auf ein paar Prospektbildchen vertrauen.
Einen Fahrzeugkauf ausschließlich online abzuwickeln ist für mich (als Privatperson) undenkbar. Das schreibt übrigens jmd., der sonst so viel wie möglich digital erledigt.
kompetente Betreuung von einem Verkäufer.....
der Provision bekommt.....
ausschließlich online geht nicht, klar.
das Produkt ansehen, anfassen, testen - MUSS sein bei der Investition.
aber eine kompetente Beratung/Betreuung von einem Autoverkäufer.....
😁
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 30. Mai 2017 um 09:42:28 Uhr:
http://www.wz.de/.../...skandal-kundin-streitet-mit-borgmann-1.2445362VW-Abgasskandal: Kundin streitet mit Borgmann
Von Michael Passon und Lukas Hübinger
Illegale Software überspielt. Autohaus spricht von Kommunikationspanne, der Düsseldorfer Anwalt der Krefelderin von „System“. Und er erhebt schwere Vorwürfe gegen VW, TÜV, Dekra und Gerichte.
Norbert Steudner vom Autohaus Borgmann versteht die Aufregung nicht. Schließlich habe man ein Update durchgeführt, um illegale Software , die VW in diesen Fahrzeugen verwendet hatte, abzulösen und durch funktionierende zu verbessern. „Es handelt sich ganz offensichtlich um eine Kommunikationspanne, das tut uns leid. Der Kunde hatte mehrere Aufträge erteilt, die nacheinander abgearbeitet wurden. Dass ein Update nicht erwünscht war, konnten wir erst sehen, als wir es bereits repariert hatten.“ Und das Wiederaufspielen illegaler Software sei technisch nicht möglich. „Mittlerweile sagt auch der TÜV, dass er solche Fahrzeuge nicht mehr abnimmt.“
ach, herrlich 😁
das Autohaus passt sehr gut zu VW 😁
Interessant ist, dass es von Konzernseite nun doch eine Lösung für ein Downgrade gibt.. 😁. Hier wurde (wird) scheinbar ein Vertragspartner seitens VW gehörig unter Druck gesetzt.
Zitat:
@durmel1oo schrieb am 30. Mai 2017 um 09:44:39 Uhr:
kompetente Betreuung von einem Verkäufer.....der Provision bekommt.....
ausschließlich online geht nicht, klar.
das Produkt ansehen, anfassen, testen - MUSS sein bei der Investition.aber eine kompetente Beratung/Betreuung von einem Autoverkäufer.....
😁
Was spricht dagegen? Unter einer kompetenten Betreuung verstehe ich, dass mir der Verkäufer alle Systeme/Features des Autos erklären und auch die Grenzen aufzeigen kann. Bisher habe ich mich diesbezüglich immer ganz gut beraten gefühlt.
Verstehe nicht, warum das nicht funktionieren sollte?
Ich rede ja nicht davon, dass einer ehrlich sagt "Geh mal zu XY, die haben ein deutlich besseres Preis/Leistungsverhältnis." oder "Mein Arbeitgeber ist ein Verbrecher, hier würde ich persönlich kein Fahrzeug erwerben". 😁
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 30. Mai 2017 um 11:36:12 Uhr:
Was spricht dagegen? Unter einer kompetenten Betreuung verstehe ich, dass mir der Verkäufer alle Systeme/Features des Autos erklären und auch die Grenzen aufzeigen kann. Bisher habe ich mich diesbezüglich immer ganz gut beraten gefühlt.
Verstehe nicht, warum das nicht funktionieren sollte?
Ich rede ja nicht davon, dass einer ehrlich sagt "Geh mal zu XY, die haben ein deutlich besseres Preis/Leistungsverhältnis." oder "Mein Arbeitgeber ist ein Verbrecher, hier würde ich persönlich kein Fahrzeug erwerben". 😁
wenn du diesen Eindruck hattest/hast ist es ja ok :-)
Komisch das es mit der Rechtsschutz so gestiegen ist.... Komisch....
Aber wirklich interessante Zahlen:
http://www.procontra-online.de/.../
http://www.thueringer-allgemeine.de/.../...ge-Schaden-bei-VW-498170314
Autohändler sehen keinen Image-Schaden bei VW
Auszug:
Im Werkstattgeschäft sei keine Zurückhaltung feststellbar, "eher das Gegenteil", sagt er.
Die Umrüstungen der vom Abgas-Skandal betroffenen Motoren hätten das Geschäft sogar noch belebt....
Nach Bekanntwerden der höheren Abgaswerte im Oktober 2015 habe es zunächst keine Kaufzurückhaltung gegeben. Durch die Debatte um Fahrverbote käme dies nun aber mit Verspätung. "Die Kunden warten ab, wo die Reise rechtlich hingeht, sind verunsichert", erklären Albertsmeyer und Schwolow unisono. Damit die deutsche Autoindustrie keinen Schaden nimmt, fordern sie daher eine schnelle Lösung der Politik.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 31. Mai 2017 um 08:12:16 Uhr:
http://www.thueringer-allgemeine.de/.../...ge-Schaden-bei-VW-498170314Autohändler sehen keinen Image-Schaden bei VW
Auszug:
Im Werkstattgeschäft sei keine Zurückhaltung feststellbar, "eher das Gegenteil", sagt er.Die Umrüstungen der vom Abgas-Skandal betroffenen Motoren hätten das Geschäft sogar noch belebt....
Nach Bekanntwerden der höheren Abgaswerte im Oktober 2015 habe es zunächst keine Kaufzurückhaltung gegeben. Durch die Debatte um Fahrverbote käme dies nun aber mit Verspätung. "Die Kunden warten ab, wo die Reise rechtlich hingeht, sind verunsichert", erklären Albertsmeyer und Schwolow unisono. Damit die deutsche Autoindustrie keinen Schaden nimmt, fordern sie daher eine schnelle Lösung der Politik.
klar.....AGR und Co wollen getauscht werden 😁
Laut RA Marco Rogert (schreibt öfters bei Focus online - zugegeben, auch etwas reißerisch, aber die Infos kann man ja trotzdem zur Kenntnis nehmen) kann das Update die zu Unrecht erteilte Genehmigung für die Zulassung eben nicht heilen (sorry, dass ich das etwas verkorkst beschreibe).
Siehe z.B. jeweils Punkt 3 dort:
http://www.focus.de/.../...acht-fragen-zum-vw-rueckruf_id_5227101.html
http://www.focus.de/.../...ten-ueber-zwangs-umruestung_id_5703624.html
PS:
http://www.focus.de/.../...ge-vw-modelle-nicht-mehr-zu_id_5146574.htmlZitat:
Einige Rechtsexperten sind der Ansicht: Wenn dies für nachträgliche Änderungen - etwa illegales Tuning - gilt, müsse bei einer bereits ab Werk "eingebauten" Betrügerei erst recht die Betriebserlaubnis entzogen werden. Das wiederum könnte denjenigen VW-Kunden rechtliche Vorteile verschaffen, die ihren "Schummel-Diesel" lieber zurückgeben wollen, als einen Rückruf abzuwarten - bei dem VW immer noch nicht garantieren kann oder will, dass sich Verbrauch oder Leistung des Wagens nach der Umrüstung nicht verschlechtern.
Und dort:
http://www.focus.de/.../...utos-ihre-betriebserlaubnis_id_5116404.htmlZitat:
Es besteht gar keine Zulassungsmöglichkeit
Kläger als „Handlungsstörer“ (sorry, wieder eine "Werbeseite" eines Anwalts, aber inhaltlich finde ich es wissenswert) und Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:
https://www.anwalt24.de/fachartikel/kauf-und-leasing/49166
Wenn, dann wären es verwaltungsrechtlich Zustandsstörer.
Der verlinkte Artikel stammt aus 2015.
Zwischenzeitlich ist viel passiert.
Der VW-Konzern hat sich die Umrüstung inzwischen genehmigen lassen.
Daher sind umgerüstete Fahrzeuge davon nicht betroffen.
Tatsächlich verhielt es sich so, daß die BE für Serienfahrzeuge bzgl. EA 189 in Unkenntnis der unzulässigen Software erfolgte. Kraft Gesetzes erlosch die BE. Sie lebt nicht von selbst wieder auf. Sie kann nur neu erteilt werden.
Dieser Erteilungsvorgang ist incidenter mit der vorgenannten Genehmigung der Umrüstung erfolgt.
In Kenntnis der illegalen Software hätte nie eine BE für Serienfahrzeuge EA 189 erteilt werden dürfen.
Das vermögen selbst Otto und Ottilie Normalverbraucher als Betrug zu identifizieren.
VW-Konzern und Politik haben dafür gesorgt, daß bis zur Genehmigung der Umrüstungen keine behördlichen Maßnahmen gegen EA 189 - ohne BE - eingeleitet werden.
Es bedarf keiner Prophetengeste, dass diese illegale Schonzeit spätestens nach den Wahlen zu Ende sein wird.
Den gewöhnlichen, behördlichen Ablauf habe ich inzwischen oft genug geschildert und werde mich hier nicht nochmals wiederholen.
Spätestens nach Post von der Zulassungsstelle sollte jedoch gehandelt werden, weil es danach nur noch unerfreulich und sinnlos teuer für die Betroffenen wird.
Der VW-Konzern ist seit Erteilung der Genehmigung für die Umrüstung fein raus.
Der Rest ist Sache der zuständigen Behörden.
https://www.anwalt.de/.../...er-vw-audi-skoda-seat-porsche_107638.html
VW-Abgasskandal: Juristischer Countdown bis Ende 2017 für VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche!