Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Na dann wird es jetz ernst für vw

Zitat:

@Stevee82 schrieb am 20. Mai 2016 um 17:32:58 Uhr:


Es tut sich was:
http://www.focus.de/.../...men-und-kaufpreis-erstatten_id_5551596.html

Ist ja alles schön und gut, aber was macht man mit den älteren Wagen?
Im Golf 6 bereich ist ja bei 2013 schluss, da gibt es bestimmt auch noch was für den Wagen, aber ab 2008 wohl wenig, wenn überhaupt etwas....

Aber es ist ein anfang, wodrauf man bauen kann!
Und endlich nochmal was neues im Thread 😉

Sehr interessant das ganze - in Braunschweig soll vorraussichtlich eine Klage gegen den Händler abgewiesen werden mit der Begründung das dieser nicht Zuständig sei. Da frage ich mich nun - was gilt denn nun eigentlich, oder muss man noch warten bis das Urteil durch alle Instanzen geboxt wurde ?

Wenn VW seine Händler nicht einer Klagewelle und damit der Pleite aussetzen will dann sollte sich das Unternehmen vielleicht doch überlegen seinen Kunden etwas mehr entgegenzukommen als nur ein Update einzuspielen. Schön wäre es ja.

In der Sache soll es am kommenden Mittwoch den 25.5. in der TV-Sendung "Stern-TV" dazu noch einen Bericht geben.

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 20. Mai 2016 um 15:03:42 Uhr:


Würde VW aber einfach sagen:"Ach egal, Hauptsache läuft und egal, wenn da was kaputt geht" hätten sie das nach der Motor-Talk-Theorie auch längst herausbringen können. Einfach AGR so dichtrotzen und Injektoren so schrotten, dass die anderen relevanten Werte eingehalten werden.
Aber das macht VW ja offensichtlich auch nicht 😉

Da sieht man wie gut du in der Sache informiert bist. Genau das hat VW nämlich beim Passat versucht! Glücklicherweise hat hier das KBA den Rückruf kurz vor Beginn gecancelt und somit die Verbraucher geschützt.

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Zitat:

@Alf3366 schrieb am 20. Mai 2016 um 20:01:33 Uhr:


Genau das hat VW nämlich beim Passat versucht! Glücklicherweise hat hier das KBA den Rückruf kurz vor Beginn gecancelt und somit die Verbraucher geschützt.

Offenbar wird jetzt nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich völlig ungeniert!" gehandelt. 🙁

Jetzt kommt auch noch der Caddy dran, es geht ja voran..
Besonders interessant ist, das es ein 1.6TDI ist:
http://m.haz.de/.../...uestung-von-10.000-Caddy-von-Volkswagen-beginnt

Zitat:

@GolfCR schrieb am 20. Mai 2016 um 21:09:47 Uhr:


Jetzt kommt auch noch der Caddy dran, es geht ja voran..
Besonders interessant ist, das es ein 1.6TDI ist:
http://m.haz.de/.../...uestung-von-10.000-Caddy-von-Volkswagen-beginnt

Hab mal bei Wiki in die Motoren beim Caddy geschaut, wenn die Angaben dort stimmen wurde der 1,6l TDI nur bis 06/2015 gebaut. Das Modelljahr 2016 begann 05/2015 und lief bis 05/2016, seitdem gibt es nur noch 2l TDI für den Caddy. Die einzigen 1.6l TDI's die da überhaupt aufgelistet sind sind die CAYE,CAYD (Golf: CAYB, CAYC).

Falschmeldung ?

Eigentlich war das Update für den 1.6l TDI auch erst für den Herbst vorgesehen, weil der Strömungsgleichrichter noch produziert werden muss - hieß es mal.

Zitat:

@GolfCR schrieb am 20. Mai 2016 um 21:09:47 Uhr:


Jetzt kommt auch noch der Caddy dran, es geht ja voran..
Besonders interessant ist, das es ein 1.6TDI ist:
http://m.haz.de/.../...uestung-von-10.000-Caddy-von-Volkswagen-beginnt

Caddy 4 mit 1,6-TDI-Motoren, Handschaltung und N1-Zulassung aus dem Modelljahr 2016
müßte dieser nicht schon EURO6 sein?

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 20. Mai 2016 um 21:28:20 Uhr:



Zitat:

@GolfCR schrieb am 20. Mai 2016 um 21:09:47 Uhr:


Jetzt kommt auch noch der Caddy dran, es geht ja voran..
Besonders interessant ist, das es ein 1.6TDI ist:
http://m.haz.de/.../...uestung-von-10.000-Caddy-von-Volkswagen-beginnt

Hab mal bei Wiki in die Motoren beim Caddy geschaut, wenn die Angaben dort stimmen wurde der 1,6l TDI nur bis 06/2015 gebaut. Das Modelljahr 2016 begann 05/2015 und lief bis 05/2016, seitdem gibt es nur noch 2l TDI für den Caddy. Die einzigen 1.6l TDI's die da überhaupt aufgelistet sind sind die CAYE,CAYD (Golf: CAYB, CAYC).

Falschmeldung ?

Eigentlich war das Update für den 1.6l TDI auch erst für den Herbst vorgesehen, weil der Strömungsgleichrichter noch produziert werden muss - hieß es mal.

Bin genauso verwundert wie du, es berichten noch weitere darüber!
Will mir das bei Wiki auch mal durchlesen.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 20. Mai 2016 um 21:30:03 Uhr:



Zitat:

@GolfCR schrieb am 20. Mai 2016 um 21:09:47 Uhr:


Jetzt kommt auch noch der Caddy dran, es geht ja voran..
Besonders interessant ist, das es ein 1.6TDI ist:
http://m.haz.de/.../...uestung-von-10.000-Caddy-von-Volkswagen-beginnt

Caddy 4 mit 1,6-TDI-Motoren, Handschaltung und N1-Zulassung aus dem Modelljahr 2016
müßte dieser nicht schon EURO6 sein?

Musste auch erst nachsehen Euro 5
http://m.mobile.de/.../search.html?...

Ich habe mein Auto wieder. Diesmal wurde das AGR-Ventil ausgetauscht. Ich bin erst einen Tag gefahren, aber ich bin mir NICHT sicher, ob das Problem mit dem Ruckeln komplett verschwunden ist... Es hat nämlich noch ein paar Mal geruckelt gestern, aber extra herbeiführen, was vorher einwandfrei ging, geht jetzt nicht mehr...

Laut VW bestand das Problem mit dem AGR schon seit Januar. Seit da bin ich ca. 12.000 km gefahren, OHNE Probleme. Und dann kam das Softwareupdate...

Im Januar war es so, dass bei einer Autobahnfahrt eine Warnleuchte an ging. Ergebnis: Differenzdrucksensor ausgetauscht
Am Tag danach habe ich das Auto abgeholt und bei der Fahrt ging eine andere Lampe an. Ergebnis: Luftmassenmesser ausgetauscht
Und als ich das Auto dann wieder abgeholt habe, soll exakt am gleichen Tag schon das Problem mit dem AGR bestanden haben.
Das Problem mit dem AGR konnte meine Werkstatt selbst nicht finden. Dafür mussten sie erst die Daten meines Autos an VW schicken und die konnten irgendwie tiefer in den Fehlerspeicher schauen und haben das mit dem AGR dann entdeckt.

Alle drei Fehler unmittelbar hintereinander ist aber eher unwahrscheinlich. Übeltäter war sicher das AGR.

Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 21. Mai 2016 um 16:00:53 Uhr:


Alle drei Fehler unmittelbar hintereinander ist aber eher unwahrscheinlich. Übeltäter war sicher das AGR.

Keine Ahnung, kann gut sein. Jedoch war der Verbrauch des Autos nach dem 1. Werkstattbesuch auch übelst hoch, was nach dem Tausch des Luftmassenmessers beseitigt war. Dass ich bis zum Update noch so weit fahren konnte, obwohl das AGR schon vorher einen Fehler gemeldet hatte, finde ich halt seltsam...
Am seltsamsten ist eh, dass nach dem Update, als es dann plötzlich spürbare Probleme beim Fahren gab, keine Warnleuchte an ging. Aber als der Differenzdrucksensor kaputt war ging eine Warnleuchte an und da ist das Auto noch ganz normal gefahren xD

Neues von den Gerichten diese Landes von der n-tv-HP:

Zitat:

"Erstmals Urteil gegen VW-Konzern

Gericht zwingt Händler zu Pkw-Rücknahme

In der Abgas-Affäre steht die deutsche Justiz bisher an der Seite von Volkswagen. Dem Konzern und seinen Händlern wird Zeit für eine Umrüstung gewährt. Doch ein Münchener Gericht urteilt erstmals zugunsten eines Seat-Besitzers und fordert die Rücknahme

Im VW-Abgas-Skandal hat erstmals ein Gericht einen Autohändler dazu verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Urteil des Landgerichts München sei am vergangenen Dienstag ergangen, wie "Stern TV" berichtet. Es handele sich um einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189, der mit der Betrugssoftware ausgestattet sei.

Geklagt habe ein Ehepaar aus München. Volkswagen bestätigte das Urteil. Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hieß es. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen im Straßenverkehr genutzt werden.

Acht Gerichte urteilten gegen Halter

Laut Volkswagen sind deutschlandweit bislang neun Urteile zur Thematik ergangen. Acht unterschiedliche Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Nur das Landgericht München habe in erster Instanz der Klage gegen einen Händler stattgegeben.

Bereits im März hatte etwa das Landgericht Bochum die Klage eines VW-Kunden auf Rückgabe des Autos zurückgewiesen. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Münchener Gericht sieht Zeit abgelaufen

Laut "Stern TV" heißt es in der Münchener Urteilsbegründung, der Händler habe länger als ein halbes Jahr Zeit gehabt, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei ungenutzt verstrichen. Den Klägern müsse daher der Kaufpreis erstattet werden.

Zur Problematik stehen weitere Entscheidungen an. Am Landgericht Braunschweig sind im Zuge des Abgas-Skandals bislang 46 Klagen von Autobesitzern eingereicht worden. Sie klagen laut Gericht entweder gegen den jeweiligen Verkäufer des Fahrzeuges, ein Autohaus oder die Volkswagen AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder gegen den Konzern als Hersteller auf Schadenersatz. Am 24. Mai soll es ein Urteil im Prozess eines Audi-Besitzers gegen ein Autohaus geben."

Zitat:

@HerrMayer schrieb am 21. Mai 2016 um 19:54:47 Uhr:


Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hieß es. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen im Straßenverkehr genutzt werden.

Wenn dieses Argument wirklich als Begründung für die Berufung herangezogen werden soll, dann ist das ein Armutszeugnis sowohl für den Konzern als auch für den Händler.

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