Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Zitat:
@jettaflitzer schrieb am 27. Februar 2016 um 20:13:43 Uhr:
Zitat:
@Fargrin schrieb am 27. Februar 2016 um 11:12:42 Uhr:
Weshalb bist du mir deinem 6er GTD unzufrieden?Wäre kein Nachwuchs auf dem Weg, hätte ich nie über einen Verkauf nachgedacht.
[...]zwei mal die Fensterdichtungen getauscht und 1 Monat später gehen die Windgeräusche wieder los. Die Türen knacken wie Sau wenn man eine normale ausgebaute Straße fährt. Musik mit Bass hören ist einfach nicht drin, weil die Türen trotz Dämmung (selber eingebaut) scheppern und klappern.
Hmm. Windgeräusche gibt es bei mir ab 140km/h auch. Davor habe ich absolute stille.
Man muss halt auch bedenken... Das ist nur ein Golf... kein Passat, keine E/S-Klasse... Nur ein Golf.
Scheppern oder Knacken habe ich zum Glück überhaupt nicht. *teu teu teu*
Wer wie ich davor nur sehr viel schlechtere Qualität gewöhnt war, der ist, wie ich mit dem GTD sehr zufrieden 😉
Ist wohl Ansichtssache.
Mein Kollege legt z.B. wert auf sehr hohe Qualität und fährt dementsprechend auch teure und hochwertigere Autos.
Momentan einen E500.
Das dort bei 120km/h + absolute Ruhe herrschen sollte, ist klar.
Er ist auch immer sehr erschüttert, wie "laut" es in meinem Wagen sein soll (ich höre nix) 🙂 wenn er mal mitfährt.
Je nach Qualitätsanspruch eben 😉
Sein Wagen kostete aber auch 100.000 Euro.
Meiner nur 38.000 Euro.
Ich brauche nur nette Ausstattung und einen entsprechend Sparsamen aber sportlichen Motor.
Zitat:
@GolfCR schrieb am 27. Februar 2016 um 21:52:16 Uhr:
Zitat:
@muhmann schrieb am 27. Februar 2016 um 21:19:03 Uhr:
@Gasofix
Warum sollte VW das Recht haben, an deinem Auto irgendetwas gegen deinen Willen zu machen?
Der Eimer gehört dir. Wenn du VW verbietest, da dran zu gehen, haben die die Griffel davon zu lassen.
VW hat keinerlei Recht darauf, an deinem Auto irgendwas zu machen, was dir nicht passt.
Allerdings wird dann nicht ans KBA zurück gemeldet, dass du die Rückrufaktion mitgemacht hast.
Das KBA kann dir dann ggf. irgendwann die Kiste stilllegen.Was ist das für eine Antwort?
Was hat Gasofix dann davon wenn er es nicht machen läßt?
Kann er dann ein halbes Jahr länger rumfahren, bis das Auto stillgelegt wird nur weil VW nicht an das Auto durfte?Wenn ich das Update nicht möchte, dann wäre es besser ihn zu verkaufen und somit hast du dir das stilllegen erspart!
Deshalb kann VW was an dem Wagen machen es heißt ja Rückruf!
Es gibt ja auch welche die für deine Sicherheit sorgen, wie z.B Rückruf Airbag, Gaspedal klemmt usw.
Auch wenn die Abgase nichts mit sicherheit in diesem sinne zutun haben, ist es dennoch wichtig das der Wagen in Ordnung ist!Edit: Mir wäre auch lieber wenn ich nicht zu dieser Scheisse müsste!!!!
Und mein Auto einfach in Ordnung wäre.
Selbstverständlich lasse ich das Update machen. Ist behördlich angeordnet und ich
werde mich nicht dauerhaft entziehen.
...aber der erste ab KW 36 (1,6 TDI) möchte ich auch nicht unbedingt sein nur weil
gerade ein Service ansteht.
Genauso sehe ich es auch, es ist klar das wir den Rückruf machen werden, aber ich will mit meinen 2.0 nicht der erste sein!
Besonders wenn man nur liest, das alle probleme haben und VW den Rückruf verzögert (gestoppt) hat....
Zitat:
@GolfCR schrieb am 27. Februar 2016 um 21:52:16 Uhr:
Was ist das für eine Antwort?
Was hat Gasofix dann davon wenn er es nicht machen läßt?
Das war die Antwort auf die Frage, ob VW an dem Auto was ohne seine Zustimmung machen darf.
Die Antwort ist eindeutig NEIN.
Die Fragestellung war nicht, ob es sinnvoll ist, das nicht machen zu lassen.
Die Antwort wäre aber auch NEIN.
Ähnliche Themen
Zitat:
@jettaflitzer schrieb am 27. Februar 2016 um 21:46:02 Uhr:
Theoretisch können sie das nicht. Denn sie haben den "Schummel" Autos ja selber eine Ausnahmegenehmigung verpasst.
Hast Du dieses Schreiben vorliegen? Bitte mal verlinkten, danke.
Und wieso muss VW dann überhaupt zurückrufen wenn die Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung haben? Passt irgendwie nicht zusammen...
Zitat:
@touranfaq schrieb am 28. Februar 2016 um 18:03:52 Uhr:
Zitat:
@jettaflitzer schrieb am 27. Februar 2016 um 21:46:02 Uhr:
Theoretisch können sie das nicht. Denn sie haben den "Schummel" Autos ja selber eine Ausnahmegenehmigung verpasst.Hast Du dieses Schreiben vorliegen? Bitte mal verlinkten, danke.
Und wieso muss VW dann überhaupt zurückrufen wenn die Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung haben? Passt irgendwie nicht zusammen...
Ich habe kein schreiben.
Überleg mal: Nach bekanntwerden des Skandals, hat das KBA allen Fahrzeugen mit Schummelsoftware eine Ausnahmegenehmigung verpasst, damit diese weiterhin fahren dürfen.
Sonst hätte das KBA allen betroffenen Fahrzeugen die BE entziehen und diese stilllegen müssen.
Sie können die Fahrzeuge aber jetzt nicht mehr "stilllegen" da sie es ja selber erlaubt haben.
Also könnten sie diese Fahrzeuge erst stilllegen wenn die Betriebserlaubnis für die "Schummeldiesel" widerrufen wird.
@Fargrin Wenn es Windgeräusche bei 140km/h wären, wäre das ganze egal. Aber das ganze fängt bei 70km/h an und hört sich an als ob dir ein Dämon ins Ohr säuselt. Bei Trockenheit geht das noch, bei Regen hat man das Gefühl neben einem Wasserfall zu stehen.
Mein "neuer" alter, ein Skoda Octavia Scout aus 2008 ist übrigens ruhig. Auch bei 140km/h.
Zitat:
@jettaflitzer schrieb am 28. Februar 2016 um 18:20:48 Uhr:
Zitat:
@touranfaq schrieb am 28. Februar 2016 um 18:03:52 Uhr:
Hast Du dieses Schreiben vorliegen? Bitte mal verlinkten, danke.
Und wieso muss VW dann überhaupt zurückrufen wenn die Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung haben? Passt irgendwie nicht zusammen...
Ich habe kein schreiben.
Überleg mal: Nach bekanntwerden des Skandals, hat das KBA allen Fahrzeugen mit Schummelsoftware eine Ausnahmegenehmigung verpasst, damit diese weiterhin fahren dürfen.
Sonst hätte das KBA allen betroffenen Fahrzeugen die BE entziehen und diese stilllegen müssen.Sie können die Fahrzeuge aber jetzt nicht mehr "stilllegen" da sie es ja selber erlaubt haben.
Also könnten sie diese Fahrzeuge erst stilllegen wenn die Betriebserlaubnis für die "Schummeldiesel" widerrufen wird.@Fargrin Wenn es Windgeräusche bei 140km/h wären, wäre das ganze egal. Aber das ganze fängt bei 70km/h an und hört sich an als ob dir ein Dämon ins Ohr säuselt. Bei Trockenheit geht das noch, bei Regen hat man das Gefühl neben einem Wasserfall zu stehen.
Mein "neuer" alter, ein Skoda Octavia Scout aus 2008 ist übrigens ruhig. Auch bei 140km/h.
Wieso redet ihr immer von Schummelsoftware?
Schummeln tue ich beim Kartenspielen wenn ich jemanden in die Karten schaue.
Hier sollte man doch das Kind beim richtigen Namen nennen. Wenn jemand bewußt
und mit vollem Vorsatz mit verbotenen Mitteln gegenüber anderen Unternehmen einen
geldwerten Vorteil verschafft ist es Betrug. Somit liegt doch eine Betrugssoftware vor.
Oder sehe ich das falsch?
Mein Golf fängt auch ab 70km/h an unangenehm laut zu werden. Das kannte ich von
meinem Skoda Octavia aus dem Jahr 2003 nicht. Von daher ein Rückschritt.
Zitat:
@jettaflitzer schrieb am 28. Februar 2016 um 18:20:48 Uhr:
Ich habe kein schreiben.
Dachte ich mir schon.
Zitat:
Überleg mal: Nach bekanntwerden des Skandals, hat das KBA allen Fahrzeugen mit Schummelsoftware eine Ausnahmegenehmigung verpasst, damit diese weiterhin fahren dürfen.
Überleg doch mal: gäbe es eine solche Genehmigung, wäre sie a) irgendwo zugänglich und b) gäbe es dann keinen Grund für einen Rückruf.
Wenn es eine solche Ausnahmegenehmigung gibt, dann wird sie zeitlich begrenzt sein, bis zur Beendigung des Rückruf.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 28. Februar 2016 um 19:35:56 Uhr:
Zitat:
@jettaflitzer schrieb am 28. Februar 2016 um 18:20:48 Uhr:
Ich habe kein schreiben.Dachte ich mir schon.
´
Habe ich übrigens auch nicht behauptet. 😁
Du hast gesagt es gäbe eine Ausnahmegenehmigung. Dafür muss es doch eine Quelle geben, oder hast Du Dir das ausgedacht? 😉
Zitat:
@Gasofix schrieb am 28. Februar 2016 um 18:46:16 Uhr:
Hier sollte man doch das Kind beim richtigen Namen nennen. Wenn jemand bewußt
und mit vollem Vorsatz mit verbotenen Mitteln gegenüber anderen Unternehmen einen
geldwerten Vorteil verschafft ist es Betrug. Somit liegt doch eine Betrugssoftware vor.Oder sehe ich das falsch?
Das siehst du vollkommen richtig.
Warum sich überall das Unwort "Schummel-Software" eingebürgert hat, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Du hast gesagt es gäbe eine Ausnahmegenehmigung. Dafür muss es doch eine Quelle geben, oder hast Du Dir das ausgedacht? 😉
Ein interessanter Artikel zum Thema.
Wobei hier schon sehr deutlich wird das es den US-Anwälten nicht um die Rechte der deutschen Autobesitzer geht sondern eher darum, selber daran zu verdienen.
Andererseits ist VW selber schuld daran. Ein etwas andere Kommunikation mit den Kunden und die Anwälte hätten es beim Kundenfang deutlich schwerer.
http://www.tagesspiegel.de/.../13027628.html
Anderes Thema.
Es macht durchaus Sinn das Update solange wie möglich, also solange bis das KBA die Stilllegung androht, aufzuschieben. Bei der Software handelt es sich ja eindeutig um "Bananenware" und VW benutzt, oder besser missbraucht, seine Kunden hier als Betatester. Ich gehe davon aus, dass das Update noch einige Male "optimiert" wird, natürlich still und leise. Insofern ist es sicher von Vorteil einer der Letzten zu sein, die das Update durchführen lassen.
Genau mein reden, super auf den Punkt gebracht!
Ab jetzt warten wir mal schön auf den zweiten Brief, wo es ja so konkret sein soll 😉
Ich habe mir jetzt hier nicht jeden Post durchgelesen. Aber stimmt es, das das KBA den Diesel stilllegen darf, wenn man NICHT umrüsten läßt? Gibt es dazu irgendwo Quellen bzw. eine rechtliche Grundlage?