Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@Broesel13 schrieb am 24. August 2017 um 07:08:20 Uhr:


http://www.n-tv.de/.../VW-widerspricht-Hendricks-article19998672.html

Zitat:

... "Verabredet wurden technische Nachbesserungen und Umtauschprämien, die schnell umsetzbar und nachhaltig sind. Bis verlässliche Hardware-Lösungen in der Fläche verfügbar und von den Behörden freigegeben wären, würden mehrere Jahre vergehen."

Wieso das denn? Es gibt doch z.B. Twintec u.a. Brauchen die noch "mehrere Jahre" zur Marktreife?

Egal, die Verwaltungsgerichte werden es richten...

Eine Frage zu Euro 6d:

Diese neue Norm gilt doch nur für Typgenehmigungen ab 01.09.2017 und nicht etwa - wie man es beim Lesen vieler, ähnlicher Artikel irrtümich vermuten könnte - für ab diesem Tag bestellte/gekaufte oder gelieferte Fahrzeuge.

Mit anderen Worten:
Selbst wenn man jetzt bis 01.09. abwartet und erst dann einen Neuwagen bestellt, wird man höchstwahrscheinlich wieder nur Euro 6 (c?) bekommen, also nicht 6d mit WLTP/RDE - es sei denn, dass die Typgenehmigung für dieses Fahrzeug tatsächlich erst ab dem 01.09. erteilt wurde. Aber bis solche Fahrzeuge auch erhältlich/geliefert werden können, werden doch sicherlich noch Monate vergehen.

Oder sehe ich das falsch bzw. übersehe ich etwas?

PS @Luetzenkirchen :

Das Spielchen kenne ich. Da muss man Geduld haben, die mir irgendwann ausgegangen ist (daher meine Klage). Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Zitat:

@myinfo schrieb am 24. August 2017 um 12:05:16 Uhr:



Zitat:

@P990i schrieb am 24. August 2017 um 10:35:30 Uhr:


myinfo, ich votiere immer noch für Zerschlagung ...

Das verstehe ich ja, nur wer kann dies tun und wie?
...
Ein "Machtwort" von Mutti (= der Bundesregierung)? Niemals.

Langsam wird es nun abenteuerlich und ich habe das Gefühl, mit einigen geht jetzt die Phantasie völlig durch.

Die Bundeskanzlerin bzw. die Bundesregierung kann kein Unternehmen durch ein Machtwort zerschlagen. Und ganz ehrlich, ich bin auch froh, dass das in Deutschland so ist.
Es gibt Länder, in denen wäre das vorstellbar. Aber ich würde dort nicht leben wollen.
Also alle mal tief durchatmen.

Spreewolf, eine mögliche Zerschlagung korrespondiert mit empfindlichen Strafen auf Ebene der EU und der betroffenen Länder - ungefähr, wie es in den USA abgelaufen ist.

Bliebe abzuwarten, in welchem, mehrstelligen Milliardenrahmen der VW-K.O.nzern wie lange zahlen kann.
Die Aktionäre "erfreut" das über alles.

Parallel die mit internationalem Haftbefehl gesuchten VW-Fritzen der höheren Ränge in Deutschland in Haft nehmen.
Das geht ebenfalls.
Giovanni P. kann ein Lied davon singen.
Insbesondere weil er - wenn immer noch italienischer Staatsbürger - von Deutschland in die USA ausgeliefert werden darf. Die anderen, mit deutscher Staatsbürgerschaft "brummen" dann einfach nur eine Weile im deutschen Knast.
Sicherlich kann Deutschland in Kooperation mit den USA auch noch höhere Vorstandsmitglieder oder gar den gesamten, betroffenen Vorstand (VW, Audi, Porsche und wie sie alle heißen) mittels internationaler Haftbefehle erstmal in Haft bringen.

Am Steuerzahler bliebe es in der Konsequenz immer hängen.
Infolgedessen kann auf politischer Ebene insolvenzabwendende Leistung zugesichert werden, unter den Bedingungen der nachhaltigen Zerschlagung des VW-K.O.nzerns - wie oben ganz grob skizziert.
Es kann der Politik nur gelegen kommen, sich von solchen Konzernhansels nicht mehr andauernd wie Marionetten vorführen lassen zu müssen.

Dem Grunde nach funktioniert das.
In der Konsequenz wird dieses Szenarium jedoch nicht von den Parteien (nicht im parteipolitischen Sinne) gewollt, die zur Zielerreichung zusammenwirken müßten.

Hat jedenfalls nichts mit Phantasie zu tun, wenngleich es das Vorstellungsvermögen vieler hier deutlich überschreiten dürfte.

myinfo, du kannst den VW-K.O.nzern nicht gleichzeitig erhalten und zerschlagen wollen.
Die Geschäfte brummen danach ganz schnell wieder.
Warum sollten die Kunden keine guten Autos von dann einzelnen Herstellern kaufen, wenn sichergestellt ist, daß diese einzelnen Hersteller ihrer ehemaligen Konzernmacht "entmächtigt" bleiben und Betrügereien wie EA 189 (oder andere) durch flankierende Maßnahmen künftig ausgeschlossen werden können?

Das KBA überprüft hernach schlicht selbst und richtig, ohne Reduktion auf Abnickfunktion - als tatsächlich echte Aufsichtsbehörde.
Das vollständige Instrumentarium ist da, es müsste nur zielführend angewendet werden.
Wenn es denn zielführend in multilateraler Hinsicht angewendet werden wollte ...

Möchte mal meine Gedanken zu Twintec und SW-Update beim EA189 einwerfen:

Ohne Twintec:
Die EA189 haben im Auslieferungszustand eine Abgasreinigungsanlage, die per SW in zwei verschiedenen Modi betrieben werden kann. Dies wurde als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und als Konsequenz wurde vom KBA angeordnet, diese Abschalteinrichtung aus der SW zu entfernen. EA189 mit SW-Update besitzen also keine illegale Abschalteinrichtung mehr und sind daher legal auf den Straßen unterwegs.

Mit Twintec:
Die Abgasreinigungsanlage wird mit der Twintec-Lösung ergänzt. D.h. man hat nach dem Umbau eine gänzlich andere Abgasreinigungsanlage, als vor dem Umbau. Diese neue Abgasreinigungsanlage muss nun entsprechend zugelassen werden. Für die Zulassung ist dann aber die komplette AGR relevant, also die neue HW zusammen mit der alten HW und der SW (mit oder ohne Update). Diese neue AGR muss die Grenzwerte gemäß den aktuellen Richtlinien einhalten und darf natürlich keine illegale Abschalteinrichtung haben.
ABER: Soweit die Prüfstandserkennung der originalen EA189 SW keinen Einfluss auf die Funktion der gesamten AGR incl. Twintec hat, besitzt diese AGR nach meiner Auffassung auch keine illegale Abschalteinrichtung! Und zwar unabhängig davon, ob die EA189-SW mit oder ohne Update ist. Maßgeblich ist doch einzig und allein, ob die AGR als ganzes die Grenzwerte einhält, oder nicht.

Somit wären notfalls formal gesehen zwar zwei Zulassungen notwendig (1x EA189 mit Update & Twintec, 1x EA189 ohne Update & Twintec), aber eine illegale Abschalteinrichtung i.S.d. Richtlinien hätten beide Varianten nicht.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die Grenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden.

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katylemon, bei der Twintec-Lösung kommt es auf das sog. Update, die genehmigte Umrüstung, nicht mehr an.

Das KBA hat in der Genehmigung der Softwareumrüstung nirgendwo im Zusammenhang mit der TwinTec-Hardware-Lösung entschieden. Wer etwas anderes behauptet, bedient sich schlicht des Mittels der Unwahrheit.

Die Entscheidung über Softwareversion iVm TwinTec-Hardwarenachrüstung steht erst noch aus.
TwinTec bemüht sich gegenwärtig um die Zulassung seiner Hardwarenachrüstung.

Bei der TwinTec-Lösung ist es offenbar vollkommen unerheblich, welche Softwareversion verwendet wird.
Der Schadstoffausstoß bleibt - auf Prüfstand oder Straße - gleich gering, egal welche Softwareversion verwendet wird.
Nur auf diesen Schadstoffausstoß kommt es an.
Wenn du so willst, die TwinTec-Hardwarenachrüstung "entschummelt" EA 189 auf Hardwarebasis.
Auf die verwendete Softwarebasis - ihre Legalität oder formale Illegalität - kommt es danach nicht mehr an - wenn die bisher kolportierten Aussagen über die TwinTec-Hardwarenachrüstung zutreffen.

Sonach wäre es unverhältnismäßig, von Kunden, die eine noch zu genehmigende Hardware-Nachrüstung vornehmen lassen, zusätzlich ein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fahrzeugschädliches Softwareupdate zu verlangen.

Diese Tatsache wird sicherlich in die noch ausstehende Entscheidung des KBA über Softwarestand iVm TwinTec-Hardwarenachrüstung einfließen.

Ihr und euer Twintec 🙄
Was macht ihr eigentlich, wenn Twintec auch in Zukunft keine Rolle spielt?
Hoffe die Welt bricht dann nicht für euch zusammen!

Schon mal über andere Alternativen nachgedacht?

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. August 2017 um 15:01:05 Uhr:


[.....]
Schon mal über andere Alternativen nachgedacht?

....die da wären?

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. August 2017 um 15:01:05 Uhr:


Ihr und euer Twintec 🙄
Was macht ihr eigentlich, wenn Twintec auch in Zukunft keine Rolle spielt?
[.....]

Was machst du eigentlich, wenn VW in Zukunft keine Rolle mehr spielt?

Jubi, er wird versuchen, sich bei einem anderen Blutsauger als Renfield anzudienen.
Hauptsache, er bekommt immer große Tüten voll Käfer, Fliegen und anderem Getier.
SCNR

Wie lustig du bist Jubi, aber ich kann nichts dafür das du so oft ärger mit deinem TSI hattest, sehe lieber zu das du bald einen Skoda bekommst, dann wirst du auch ruhiger 😉

Zu Thema Twintec, bis JETZT ist er noch der einzige, wo sich hier und anderswo die Leute dran klammer, aber es werden bestimmt noch andere aus ihren Löcher kommen, um auch was vom GROßEN KUCHEN ab haben zu wollen, wenn das Thema Hardware kommt!

Den das was Twintec kann, können auch andere abwarten 😉

Edit: Wie VW spielt keine Rolle, nur weil manche glauben das wenn sie keine Autos vom Konzern kaufen, geht er morgen unter 😰
Muss schon wieder lachen....

Zitat:

@P990i schrieb am 24. August 2017 um 15:11:33 Uhr:


Jubi, er wird versuchen, sich woanders als Renfield anzudienen. SCNR

Hey Schwätzer, du bist ja immer noch hier???
Dacht du wärst schon K.O 😁

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. August 2017 um 15:16:11 Uhr:


Wie lustig du bist Jubi, aber ich kann nichts dafür das du so oft ärger mit deinem TSI hattest, sehe lieber zu das du bald einen Skoda bekommst, dann wirst du auch ruhiger 😉
[.....]

Ich bin die Ruhe in Person, mit mein Benziner gibt es auch kein Grund unruhig zu werden.

Meine Frage zu alternativen zu Twintec hast du aber nicht wirklich beantwortet und sollten irgendwann Firmen mit Alternativen kommen, um so besser! Wo ist das Problem?

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. August 2017 um 15:01:05 Uhr:


Ihr und euer Twintec 🙄
Was macht ihr eigentlich, wenn Twintec auch in Zukunft keine Rolle spielt?
Hoffe die Welt bricht dann nicht für euch zusammen!

Schon mal über andere Alternativen nachgedacht?

Klar. Energieeffizienzklasse G.

Macht garantiert mehr Spass als irgendein ostgotischer VW-Abklatsch.

@GolfCR Ich klammer mich nicht an Twintec. Ich fahre unseren EA189 so lange wie es geht ohne Update, und danach vermutlich mit. Soweit dies möglich und erlaubt ist, fahren wir unsere Fahrzeuge (egal ob EA189 oder unseren "legalen Stinker" mit EU4) aber so lange, wie diese funktionieren. Zumindest bei uns sind nicht plötzlich 50TEUR vom Himmel gefallen, weil plötzlich eine "Umweltprämie" aufgerufen wird. Wenn eine HW Nachrüstung zugelassen wird, ohne die wir von einem Fahrverbot betoffen wären, würden wir dies ernsthaft in Erwägung ziehen.

Es fällt halt leichter, < 2.000 EUR für eine Nachrüstung aufzubringen, als > 40.000 EUR für ein Neues Fahrzeug.

Achja, Twintec steht bei mir als Sammelbegriff für alle tauglichen Nachrüstlösungen.

@P990i Heisst also, *falls* eine HW-Nachrüstung eine Zulassung erhält, wird man diese mit oder ohne SW-Update legal betreiben können, weil die Gesamtlösung keine Abschalteinrichtung mehr i.S.d. geltenden Richtlinien enthält, denn der nachgeschaltete (nachgerüstete) Teil der AGR wird ja nie abgeschaltet.

Zitat:

@katylemon schrieb am 24. August 2017 um 15:37:15 Uhr:


@GolfCR Ich klammer mich nicht an Twintec. Ich fahre unseren EA189 so lange wie es geht ohne Update, und danach vermutlich mit. Soweit dies möglich und erlaubt ist, fahren wir unsere Fahrzeuge (egal ob EA189 oder unseren "legalen Stinker" mit EU4) aber so lange, wie diese funktionieren. Zumindest bei uns sind nicht plötzlich 50TEUR vom Himmel gefallen, weil plötzlich eine "Umweltprämie" aufgerufen wird. Wenn eine HW Nachrüstung zugelassen wird, ohne die wir von einem Fahrverbot betoffen wären, würden wir dies ernsthaft in Erwägung ziehen.

Es fällt halt leichter, < 2.000 EUR für eine Nachrüstung aufzubringen, als > 40.000 EUR für ein Neues Fahrzeug.

Achja, Twintec steht bei mir als Sammelbegriff für alle tauglichen Nachrüstlösungen.

@P990i Heisst also, *falls* eine HW-Nachrüstung eine Zulassung erhält, wird man diese mit oder ohne SW-Update legal betreiben können, weil die Gesamtlösung keine Abschalteinrichtung mehr i.S.d. geltenden Richtlinien enthält, denn der nachgeschaltete (nachgerüstete) Teil der AGR wird ja nie abgeschaltet.

Vom Gesetz her ist eine Abschaltung nicht erlaubt, man wird um das Zwangsupdate nicht herumkommen. Rein von der Funktion her wärs egal ob aufs Steuergerät die Betrugssoftware oder das Zwangupdate aufgespielt ist.

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