Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 7. August 2017 um 15:35:25 Uhr:


Alles Aussitzen, bis wirklich die Stilllegung kommt...😉

Genauso sollten es ALLE Leute machen, egal ob Abgasskandal, Fahrverbote usw und sich weniger ihr kleines Köpfchen zerbrechen!
Man wird in den nächsten Wochen schon bescheid bekommen, wie der Hase laufen wird 😉

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 7. August 2017 um 13:34:27 Uhr:


http://www.tagesschau.de/wirtschaft/diesel-klagewelle-101.html
...
Rund 3500 Klagen liefen bereits, so Ralph Sauer - von der Kaufrückabwicklung bis zum Schadenersatz.
...

Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen Kaufrückabwicklung und Schadenersatz. Das ist doch am Ende dasselbe: Der Kläger erhält seinen Brutto-Kaufpreis zurück, jedoch abzüglich eines Nutzungsersatzes für gefahrene km, welchen er dem Händler schuldet. Selbst wenn die VW AG wegen Schadenersatz verurteilt würde, erhielte der Kläger den Kaufpreis nicht zusätzlich auch noch vom beklagten Händler. So wie ich es bisher gelesen habe, wurden in diesen Fällen die VW AG und der Händler gesamtschuldnerisch verurteilt, d.h. die konnten dann untereinander ausmachen, wer welchen Anteil dem Kläger (Kunden) zahlt (am Ende zahlt m.E. regelmäßig die VW AG, sonst wären die Händler bald alle insolvent). So z.B. jetzt wieder:

LG Mainz, 27.07.2017 - 4 O 196/16 -

https://dejure.org/2017,28234

Ich habe mal eine generelle Frage, vielleicht kann die jemand beantworten. Mein Wagen ist von Ende 2009 und ich habe meine Rechtsschutzversicherung 2012 gewechselt. Wenn ich das (leider) richtig sehe, muss diese dann für den Fall, dass ich jetzt auch gegen VW klagen würde, nicht eintreten, da der Kauf des Golf 3 Jahre vorher stattfand?

Zitat:

@lwinni schrieb am 7. August 2017 um 15:18:30 Uhr:



Zitat:

@Broesel13 schrieb am 7. August 2017 um 13:34:27 Uhr:


http://www.tagesschau.de/wirtschaft/diesel-klagewelle-101.html
Haben die über 5 Millionen ver.......n Kunden jetzt endlich die Sch....e voll von dem VW-Konzern!

...
1. Das Update wird in jedem Fall gemieden! -> Vorher lieber mit kleinem Verlust in den Osten verkaufen.
...

Der Verlust ist nicht klein. Ich habe das einmal für mein Fahrzeug recherchiert und bin auf einen Wertverlust (nach ca. 5 Jahren) von 12% gekommen - und ich meine damit zusätzlich zu dem Verlust, welcher sich im Übrigen einfach über die Zeit ergibt. Und das ist keinesfalls "klein". Und daher klage ich auch, weil ich das Fahrzeug nicht mehr loswerde (weder privat, noch bei irgendeinem Händler - ich habe bei 3 angefragt, alle nicht VW), und weil ich aber auch kein Fahrzeug von VW mehr haben will. Daher kommt eine Inzahlunggabe an VW gegen dortigen Neukauf für mich nicht in Betracht. Ich will die nicht noch belohnen für ihren Betrug und mit einem Neuwagen-Kauf auch noch zusätzlich aus meinem Vermögen draufzahlen. Ich wäre dumm, täte ich dies.

Wer natürlich schon viele km gefahren ist, schuldet dem Händler bei einer Rückabwicklung (RAW) einen entsprechend hohen Nutzungsersatz (für gefahrene km). Da muss man genau nachrechnen, ob sich die RAW (und eine Klage, denn ohen die wird VW einer RAW nicht zustimmen) lohnt. Mehr zum Nutzungsersatz dort:
https://www.motor-talk.de/.../...-dem-softwareupdate-t5567865.html?...

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Hoc777, beschreite den Weg über Einholung einer Deckungszusage.
Das kannst du über "die üblichen, verdächtigen Kanzleien" in Sachen vs. VW-K.O.nzern erledigen lassen.
Bei den allermeisten ist dieser Service kostenlos.
Dann hast du eine gesicherte Entscheidungsgrundlage und kannst u.U. sofort loslegen.

Zitat:

@hoc777 schrieb am 7. August 2017 um 16:41:13 Uhr:


Ich habe mal eine generelle Frage, vielleicht kann die jemand beantworten. Mein Wagen ist von Ende 2009 und ich habe meine Rechtsschutzversicherung 2012 gewechselt. Wenn ich das (leider) richtig sehe, muss diese dann für den Fall, dass ich jetzt auch gegen VW klagen würde, nicht eintreten, da der Kauf des Golf 3 Jahre vorher stattfand?

Wenn Du in Deiner alten RSV Vertragsrecht versichert hattest und auch in Deiner neuen RSV, muss die neue RSV jetzt Deckung für Deine Rechtsverfolgung geben (so mein laienhaftes Verständnis ohen Anspruch auf Korrektheit).

Außerdem ist es m.E. ein Irrglaube, dass eine RSV bereits vor Abschluss des Pkw-Kaufvertrags (KV) vorgelegen haben muss, denn es kommt (nach meinem laienhaften Verständnis) auf den Zeitpunkt des schadenauslösenden Ereignisses an - in Bezug auf das Datum des Abschlusses des RSV-Vertrags (RSVV). Das Bekanntwerden des Skandals ist nicht das schadenauslösende Ereignis. Dieses wäre hingegen z.B. die Weigerung des Autohauses, den KV rückabzuwickeln. Möglichkeit (moralisch ggf. fragwürdig - muss jeder selbst entscheiden, aber es ist kein Versicherungsbetrug, solange keine falschen Angaben gemacht werden): Jetzt RSVV abschließen, vorgeschriebene Wartezeit abwarten (steht in den Unterlagen drin), dann dem Händler ggü. den Rücktritt vom KV erklären und die RAW fordern. Der Händler wird dies ablehnen => RSV ist verpflichtet, Deckung zu geben. Dies alles ist meine persönliche Meinung ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Und es ist auch keine Handlungsempfehlung, sondern nur eine Darstellung, was nach meinem laienhaften Verständnis möglich sein kann.

Mehr dazu z.B. dort:
https://www.test.de/.../
https://www.test.de/.../
http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/

Viel Erfolg!

Zitat:

@GolfCR schrieb am 7. August 2017 um 15:53:50 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 7. August 2017 um 11:59:42 Uhr:


Bzgl. der angekündigten Stilllegungen von Fahrzeugen mit EA 189 Betrugs-Motoren, welche die Fahrzeughalter nicht von VW umrüsten ("legalisieren"😉 lassen wollen, hatte ein User sein Fahrzeug abgemeldet und in Luxemburg zugelassen (es war sogar ein Foto davon dabei). Leider finde ich den Beitrag/User nicht mehr. Meine Frage dazu:

Nää wat ne tolle Idee..... Ich muss schon wieder lachen hier!!
Hauptsache wenigstens einer hat Danke gedrückt 😁

Ja 🙄

die Idee ist fast so gut - aber wirklich nur fast 😉 - wie die Idee, diesem Konzern das nächste Geld für ein neues Auto in den Rachen zu werfen 😁.
Mit der Hoffnung das nun alles gut wird.

Es war nicht meine Idee, sondern jemand, der ohnehin Bezug ins EU-Ausland hat, hat sein Fahrzeug auch dort angemeldet und Ruhe. Es gibt hier sicherlich einige Leser, die grenznah wohnen und das genauso umsetzen können. Weshalb darf man nicht darüber schreiben, ohne dass sich diverse Teilnehmer darüber lustig machen?

Habe nicht gesagt, das die affige Idee von dir ist 😉

Und ich habe auch nicht geschrieben, dass ich mich angesprochen fühlte. Egal von wem, ich finde die Idee nicht affig. Wie gesagt: Wer die Möglichkeit hat, kann sich damit ein Ruhepolster zulegen. Klar, dass es für die meisten unmöglich ist.

@P990i und @AlphaOmega:
Danke für Eure Hinweise. Dem gehe ich mal nach.

Zitat:

@durmel1oo schrieb am 7. August 2017 um 16:48:54 Uhr:



Zitat:

@GolfCR schrieb am 7. August 2017 um 15:53:50 Uhr:


Nää wat ne tolle Idee..... Ich muss schon wieder lachen hier!!
Hauptsache wenigstens einer hat Danke gedrückt 😁

Ja 🙄

die Idee ist fast so gut - aber wirklich nur fast 😉 - wie die Idee, diesem Konzern das nächste Geld für ein neues Auto in den Rachen zu werfen 😁.
Mit der Hoffnung das nun alles gut wird.

Dann erkläre das auch mal den Leuten mit der Idee!!!
Eigentlich schmeiße ich (wie ihr immer so schön sagt) dem Konzern erst dann Geld in den Rachen, wenn ich Direkt von VW Kaufe...
Wenn ich einen z.B von Privat kaufe, ist das nicht so oder???
Erkläre das doch bitte den Leuten mal hier durmel1oo

Zitat:

@hoc777 schrieb am 7. August 2017 um 16:41:13 Uhr:


Ich habe mal eine generelle Frage, vielleicht kann die jemand beantworten. Mein Wagen ist von Ende 2009 und ich habe meine Rechtsschutzversicherung 2012 gewechselt. Wenn ich das (leider) richtig sehe, muss diese dann für den Fall, dass ich jetzt auch gegen VW klagen würde, nicht eintreten, da der Kauf des Golf 3 Jahre vorher stattfand?

Es ist die RSV verantwortlich, bei der du zum Zeitpunkt des Fahrzeug Erwerbs Kunde warst.

Nicht immer, oder? Z.B.:
2009: Vertrag RSV1
2012: Kaufvertrag Fahrzeug
2013: Kündigung Vertrag RSV1 und neuer Vertrag RSV2
Ende 2016: Rücktrittserklärung vom Fahrzeug-Kaufvertrag mit Forderung der Rückabwicklung
Anfang 2017: Weigerung des Händlers, die Rückabwicklung des Fahrzeug-Kaufvertrags zu machen = schadenauslösendes Ereignis

Nach meinem Verständnis ist hier die RSV2 eintrittspflichtig (schadenauslösendes Ereignis fand nach Abschluss des Vertrags mit RSV2 statt), obwohl der Vertrag mit ihr zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs noch nicht bestand (sondern mit der vorherigen RSV1).

Es ist m.E. so, dass man ein lückenloses Vertragsverhältnis mit RSVen nachweisen können muss (und alle mit dem streitgegenständlichen Versicherungsrisiko), damit die aktuell bestehende RSV Deckung zur Schadensregulierung gibt. Oder irre ich mich?

Siehe auch nochmal dort:
https://www.test.de/.../
https://www.test.de/.../

Meine Liste mit RDE-NOx-Testwerten der ams möchte ich an dieser Stelle erweitern, da in Juli/August noch mehr Tests hinzugekommen sind. Die neu aufgenommenen Fahrzeuge markiere ich mit einem Sternchen. (*) Die übrigen Werte stammen von Dezember 2016 bis erstes Quartal 2017.

Porsche Panamera 4S Diesel: Um den Faktor 1,51 über EU6-Grenzwert (SCR)
VW Tiguan 2,0 TDI 4Motion 240 PS: Faktor 1,25 SCR
VW Tiguan 2,0 TDI 4Motion 150 PS: 1,36 (SCR)
VW Golf 1,6 TDI: 3,63 (Speicherkat)
VW Golf 2,0 TDI 150 PS: 2,42 (Speicherkat)*
VW Golf Variant 2,0 TDI: 1,9
Audi Q2: 0,99
Audi A4 Avant TDI 2,0 190 PS: 2,30* (SCR)
Audi A5 Coupé 2,0 TDI: 2,50 (SCR)
Audi A3 2,0 TDI: 3,31 (Speicherkat)
Audi A6 3,0 TDI: 6,53*
Seat Leon 2,0 TDI: 2,61
Skoda Kodiaq 2,0 TDI: 3,3*
Opel Mokka 1,6 CDTI: 6,0 (Speicherkat)
Opel Mokka 1,6 CDTi 4X4: 6,16
Opel Zafira 1,6 CDTi: 0,89 SCR*
Ford Focus 2,0 TDCi: 4,41*
Ford Ranger 3,2 TDCi: 8,31
BMW X1 xDrive 20d 190 PS: 4,20* (Speicherkat)
BMW X3 20d: 4,13 (Speicherkat)
BMW X5 sdrive 25d: 5,8 (Speicherkat + SCR)
BMW 320d Touring xDrive: 2,83 (Speicherkat)
BMW 420d: 2,75 (Speicherkat)
BMW 118d: 2,25 (Speicherkat)
BMW 520d: 0,35 (SCR)* Bestwert
BMW 530d: 1,05 (SCR)*
Mini Cooper D 1,5: 4,74 (Speicherkat)
Mercedes E 220 d: 0,51
Mercedes E 350d: 2,61*
Mercedes C 250 d T: 2,7 (SCR)
Mercedes C 250 d Coupé: 4,11
Mercedes CLA Shooting Brake 200 D: 9,21 (Speicherkat)
Mercedes V 250 D: 6,33 (SCR)
Mercedes V 250 D: 1,15* (SCR)
Hyundai i40 1,7 CRDI: 8,55 (Speicherkat)
Kia Sorento 2,2 D: 6,41
Suzuki Vitara 1,6 DDIS 4X4: 8,08*
Volvo S90 D5 AWD: 7,79 (Speicherkat)
Volvo V40 D3: 5,25 (Speicherkat)
Volvo XC90 D5: 10,98 (Speicherkat)
Volvo XC 90 D5: 6,2
Mazda 3 D 105: 8,29 (innermotorisch)
Mazda CX-3 D 105: 3,6 (innermotorisch)
Mazda 6 Kombi 2,2 D 150 PS: 4,78
Peugeot 308 HDI 180: 4,74*
Citroen C4 Cactus: 3,65
DS5 Blue HDI 180: 7,83
Renault Espace dCi 160: 15,28 (Speicherkat)
Renault Megane dCi 110: 9,88 (Speicherkat)
Renault Megane dCI 90: 15,69*
Renault Captur dCI 110: 16,70 (Speicherkat)
Renault Kadjar 1,6 dCI 130 PS: 8,6* (Speicherkat)
Subaru Outback 2,0 OD: 14,16 (Speicherkat)
Nissan Juke 1,5 DCI: 16,23*
Fiat 500X 1,6 D: 10,6

Quelle, auch mit Hinweisen zum Testverfahren. Einige zusätzliche Werte stammen aus Printversionen der ams.

Zur Verwendung der Farben:
Alles unter Faktor zwei ist grün.
Alles ab Faktor vier ist rot.
Alles dazwischen in Standardfarbe.
Alles oberhalb Faktor acht habe ich fett markiert, alles unterhalb Faktor eins ebenfalls.

Die ams weist in dem Artikel darauf hin, dass ab 2017/18 nur noch das 2,1-fache (168 mg/km) des Laborgrenzwertes (80mg/km) emittiert werden dürfe, da kommt auf viele Hersteller eine Menge Arbeit zu. Die Dieseltechnik wird dadurch nicht gerade billiger werden.

Alle Fahrzeuge unter Faktor 2,1 sind folglich potentiell gesetzeskonform mit der Einschränkung, dass der ams Testzyklus nicht zwingend dem RDE-Test entspricht, mit dem alsbald offiziell geprüft wird.

Mercedes hat bei der V-Klasse sichtlich nachgebessert, ebenso erreicht der früher problematische Opel Zafira nunmehr fett-grüne Werte. Bestes Auto ist der BMW 520d. Enttäuschend ist das Abschneiden von Suzuki Vitara und Renault Kadjar. Nicht zu überzeugen vermag auch der völlig neue Skoda Kodiaq, hier liegt leider keine Information bezüglich des Abgasreinigungssystems vor (wie auch bei etlichen anderen Modellen). Generell kann man aber resümieren: Ohne SCR-Kat läuft nicht viel, dies auch als Hinweis für die aktuelle Diskussion des Dieselgipfels.

Besonders pikant: Der Volvo XC90 emittiert 0,878 g/km NOX und damit mehr als der zum Vergleich getestete EU5 Audi Q3 TDI 2,0 (0,864 g/km), der einen Schummeldiesel verbaut hat. Dasselbe Kunststück gelingt dem Subaru Outback (1,133 g/km) und dem Renault Espace (1,222 g/km). Überhaupt gibt Renault-Nissan ein beschämendes Bild ab, ebenso Volvo, deren Modelle noch unter die Verantwortung des jetzigen Audi-Entwicklungschefs fallen.

Der Fiat 500X (0,845 g/km) bleibt nur knapp unter dem EU5-Q3. Und wir sprechen hier von aktuellen EU6-Modellen! Zu den Mega-Sündern zählen auch Nissan Juke, Suzuki Vitara, Mazda 3, Hyundai i40 und Mercedes CLA D.

Ich werde versuchen, diese Liste künftig weiter fortzuschreiben und zu verbessern.

Es entsteht nicht der Eindruck, dass die Industrie für die kommenden RDE-Tests gerüstet ist.

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