Reifenfreigabe noch bindend?

BMW 3er E36

Hallo,

auf der Suche nach Alufelgen hab ich welche gefunden, bei denen in der Freigabe verschiedene Reifentypen beim E36 vorgeschrieben sind (z. B. Eagle F1) . Da auf den Felgen allerdings schon Reifen montiert sind, die keine E36-Freigabe haben, stelle ich mir jetzt die Frage, ob diese Reifenbindung noch gültig ist?

Bei meinem Motorrad gab´s das auch - da steht im Schein z. B. nur Michelin Pilot Sport - man darf aber mit der Yamaha-Freigabe alles mögliche fahren.

Ciao
Danke
Pfau

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von E36Klotz


so limo, dann auch noch mal für dich:

 

Das hab ich schon verstanden😁

Das ist aber nur für Original Fellgen und dessen Reifenfreigaben,die im Schein stehn.

Dies gild aber nicht,wenn in einem Gutachten ( Fremdhersteller,so wie bei mir ) einige Reifen freigegeben sind und ich andere Fabrikate fahren möchte! Dies hat mir gard der Tüv noch einmal bestätigt! Das Problem ist bei der ganzen Sache,das der Reifen von der Felge springen könnt😉 Von Conti zb. ist von 7x17 - 8x17 keine Freigabe nötig. nur wenn die Felge breiter wird😮

Zitat:

Original geschrieben von Limo320


.
Dies gild aber nicht,wenn in einem Gutachten ( Fremdhersteller,so wie bei mir ) einige Reifen freigegeben sind und ich andere Fabrikate fahren möchte!

doch, weil diese dann unter ziffer 33 stehen!! und damit sind sie nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben!!!

du brauchst eine reifenfreigabe nur wenn du eine reifengröße die nicht im gutachten steht fahren möchtest!!!

nach einer eintragung wird ja in der regel nie wieder irgendjemand das gutachten sehen, und somit ist es ja unerheblich!!! alles wichtige wird in den schein übernommen, und ausschlaggeben ist der beschluss von 2000.

also, der hersteller ist egal!!!

Zitat:

Original geschrieben von E36Klotz


doch, weil diese dann unter ziffer 33 stehen!! und damit sind sie nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben!!!

du brauchst eine reifenfreigabe nur wenn du eine reifengröße die nicht im gutachten steht fahren möchtest!!!

nach einer eintragung wird ja in der regel nie wieder irgendjemand das gutachten sehen, und somit ist es ja unerheblich!!! alles wichtige wird in den schein übernommen, und ausschlaggeben ist der beschluss von 2000.

also, der hersteller ist egal!!!

Mir hat der Tüvler das für meine Felgen grad anders erzählt😁 Weil der Reifen von der Felge springen kann. Ist ja jetzt auch wumpe😉

Gruß

ohne jetzt hier groß alles gelesen zu haben... wenn du die reifen eintragen lässt brauchst du eine freigabe. entweder der reifen den du drauf hast steht im gutachten oder du hast ne einzelne freigabe vom reifenhersteller.. hatte das problem letztes jahr beim polo wo ich 7 und 8x13 mit 175/50er bereifung eintragen wollte. hinten hatte ich dunlop und vorne neue fulda. von dunlop hatte ich freigabe für fulda nicht. durfte dann nochmal wieder kommen.

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Früher musste ein Felgenhersteller bei jedem Reifenhersteller nachfragen, ob ein Reifen bestimmter Größe auf den Felgen bestimmter Größe fahrbar ist. Der Reifen muss ja die Traglast erfüllen und darf nicht von der Felge rutschen in der Kurve.
Die Reifenhersteller, die dies bestätigten, wurden im Gutachten aufgeführt. Bei Serienbereifungen wurden die Reifenhersteller in den Fahrzeugschein übernommen.
Dies nennt man Markenbindung.

Irgendwann (1998?) hat man sich dann überlegt, dass dies alles kompliziert ist. Außerdem ist es sinnlos, da gewisse Reifengrößen jedes Herstellers auf bestimmte Felgengrößen passen.
Deswegen hat man Normfelgen geschaffen...

Alle Reifenhersteller garantieren, dass Reifen bestimmter Größe auf Felgen bestimmter Größe den Anforderungen gerecht werden!
Hat man also eine derart genormte Kombination, braucht man keine Markenbindung zu beachten und auch keine Freigaben zu bringen zum Eintragen der Räder! Egal von welchem Hersteller die Felgen und Reifen sind. Und auch egal, ob im Felgengutachten Hersteller genannt sind. Sogar wenn die Größe nicht im Felgengutachten steht, kann ich die fahren, wenn die in der Norm liegt.

Wenn es aber nicht in der Norm liegt, greift nach wie vor noch die Markenbindung. Denn dann muss der Reifenhersteller bestätigen, dass die Kombination aus Felge und Reifen mit dem Reifen noch machbar ist, obwohl es nicht der Norm entspricht!
Dann kriegt man entweder die Reifenmarken eingetragen, die man nutzen darf (von denen man die Freigaben bringt). Oder es kommt ein Verweis auf die Reifenfreigabe, die man dann immer passend zu den jeweiligen Gummis mitführen muss, in die Papiere.

Ich greife mal das Beispiel von G-maRtin auf:
Ein 175/50 R13 darf auf Felgen 5 bis 6x13. Die Messfelge ist 5,5x13. Da er aber die Reifen auf 7 und sogar 8 Zoll breite Felgen ziehen wollten, war das keine genormte Kombination, und deswegen mussten die Reifenhersteller anhand einer Freigabe bestätigen, dass die Reifen auch unter diesen Umständen (stark gedehnt auf zu breiten Felgen) den Anforderungen noch gerecht werden.

Ein weiteres Beispiel:
Ich fahre auf der HA 9x18 mit 225/40. War eine Einzelabnahme, da ich kein Gutachten zu den Felgen hatte. Ich brauchte aber kein Gutachten und auch keine Reifenfreigabe, weil die Normfelgen für 225/40 R18 von 7,5x18 bis 9x18 gehen (Messfelge ist 8x18), und ich damit voll drinliege. Hat auch problemlos geklappt.

Nur wenn ich jetzt 225/40 auf 9,5x18 machen will, falle ich aus der Norm. Und dann müssen mir die Reifenhersteller, deren Reifen ich fahren mag, bestätigen, dass ihre Reifen unter den Umständen noch die Anforderungen erfüllen.

Die Serienbereifung die mitsamt Marken im Schein eingetragen ist, kommt übrigens normal auf ihren Messfelgen daher, aber liegt zumindest in der Norm. Deswegen kann man bei der Serienbereifung meist die Markenbindung, die halt bei älteren Autos noch drinsteht, vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von eXceSs


Früher musste ein Felgenhersteller bei jedem Reifenhersteller nachfragen, ob ein Reifen bestimmter Größe auf den Felgen bestimmter Größe fahrbar ist. Der Reifen muss ja die Traglast erfüllen und darf nicht von der Felge rutschen in der Kurve.
Die Reifenhersteller, die dies bestätigten, wurden im Gutachten aufgeführt. Bei Serienbereifungen wurden die Reifenhersteller in den Fahrzeugschein übernommen.
Dies nennt man Markenbindung.

Irgendwann (1998?) hat man sich dann überlegt, dass dies alles kompliziert ist. Außerdem ist es sinnlos, da gewisse Reifengrößen jedes Herstellers auf bestimmte Felgengrößen passen.
Deswegen hat man Normfelgen geschaffen...

Alle Reifenhersteller garantieren, dass Reifen bestimmter Größe auf Felgen bestimmter Größe den Anforderungen gerecht werden!
Hat man also eine derart genormte Kombination, braucht man keine Markenbindung zu beachten und auch keine Freigaben zu bringen zum Eintragen der Räder! Egal von welchem Hersteller die Felgen und Reifen sind. Und auch egal, ob im Felgengutachten Hersteller genannt sind. Sogar wenn die Größe nicht im Felgengutachten steht, kann ich die fahren, wenn die in der Norm liegt.

Wenn es aber nicht in der Norm liegt, greift nach wie vor noch die Markenbindung. Denn dann muss der Reifenhersteller bestätigen, dass die Kombination aus Felge und Reifen mit dem Reifen noch machbar ist, obwohl es nicht der Norm entspricht!
Dann kriegt man entweder die Reifenmarken eingetragen, die man nutzen darf (von denen man die Freigaben bringt). Oder es kommt ein Verweis auf die Reifenfreigabe, die man dann immer passend zu den jeweiligen Gummis mitführen muss, in die Papiere.

Ich greife mal das Beispiel von G-maRtin auf:
Ein 175/50 R13 darf auf Felgen 5 bis 6x13. Die Messfelge ist 5,5x13. Da er aber die Reifen auf 7 und sogar 8 Zoll breite Felgen ziehen wollten, war das keine genormte Kombination, und deswegen mussten die Reifenhersteller anhand einer Freigabe bestätigen, dass die Reifen auch unter diesen Umständen (stark gedehnt auf zu breiten Felgen) den Anforderungen noch gerecht werden.

Ein weiteres Beispiel:
Ich fahre auf der HA 9x18 mit 225/40. War eine Einzelabnahme, da ich kein Gutachten zu den Felgen hatte. Ich brauchte aber kein Gutachten und auch keine Reifenfreigabe, weil die Normfelgen für 225/40 R18 von 7,5x18 bis 9x18 gehen (Messfelge ist 8x18), und ich damit voll drinliege. Hat auch problemlos geklappt.

Nur wenn ich jetzt 225/40 auf 9,5x18 machen will, falle ich aus der Norm. Und dann müssen mir die Reifenhersteller, deren Reifen ich fahren mag, bestätigen, dass ihre Reifen unter den Umständen noch die Anforderungen erfüllen.

Die Serienbereifung die mitsamt Marken im Schein eingetragen ist, kommt übrigens normal auf ihren Messfelgen daher, aber liegt zumindest in der Norm. Deswegen kann man bei der Serienbereifung meist die Markenbindung, die halt bei älteren Autos noch drinsteht, vergessen.

Sag ich doch😁 Danke😉

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