Reifenfreigabe noch bindend?
Hallo,
auf der Suche nach Alufelgen hab ich welche gefunden, bei denen in der Freigabe verschiedene Reifentypen beim E36 vorgeschrieben sind (z. B. Eagle F1) . Da auf den Felgen allerdings schon Reifen montiert sind, die keine E36-Freigabe haben, stelle ich mir jetzt die Frage, ob diese Reifenbindung noch gültig ist?
Bei meinem Motorrad gab´s das auch - da steht im Schein z. B. nur Michelin Pilot Sport - man darf aber mit der Yamaha-Freigabe alles mögliche fahren.
Ciao
Danke
Pfau
20 Antworten
das gibt es aber in dieser form nicht mehr!! d.h. du musst dich nicht an einen reifenhersteller halten!!! kannst auf jeden fall auch auf der va und ha verschiedene hersteller fahren. hatte letztens mit jemandem darüber gesprochen, der sagt das es sogar vereinzelt möglich wäre auf der selben achse verschiedene hersteller zu fahren!!
Also ich brauch ne Reifenfreigabe,für mein 9x17 et35 mit 225/45 ZR17 hinten😮 Da stehn auch welche im Teilegutachten drinn,aber will man was anderes fahren,mußt man sich ne Reifenfreigabe besorgen!😉
Ps. Für Original Felgen,soll es aber weg fallen! Fahr einfach zum Tüv und klär dort es ab! Da bist dann auf alle Fälle auf der sicheren Seite😛
Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen
Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie häufig in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW (http://www.bmvbw.de ) vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“.
Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.
In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.
Super,
Danke soweit mal.
D.h. also ich kann, wenn ich mir so eine Freigabe besorge, alles fahren, was von den Dimensionen her passt?
Genau das wollte ich hören :-)
Ciao
Pfau
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von E36Klotz
Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen
Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie häufig in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW (http://www.bmvbw.de ) vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“.Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.
In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.
So meint ich das😁 Bei mir war halt das Prob. das Der Hersteller den Reifen nur bis 8 1/2 x17 freigegebn hat ( geprüft wurde )
Zitat:
Original geschrieben von Pfau78
Super,
Danke soweit mal.
D.h. also ich kann, wenn ich mir so eine Freigabe besorge, alles fahren, was von den Dimensionen her passt?Genau das wollte ich hören :-)
Ciao
Pfau
wenn in dem gutachten der felge eine bestimmte reifengröße drinn steht, dann brauchst du auch keine reifenfreigabe!!
bsp. meine felgen, 7,5 und 8,5 x 17!!
225/45/17 und 245/40/17
das ist für mich bindend!! und nicht der hersteller!!
scheißegal ob du yokohama, dunlop oder pirelli drauf machst, hauptsache die größe stimmt!! (die traglast, und die höchstgeschwindingkeit natürlich mit berücksichtigt!)
Hi @ all
Ich hab 8,5er und 10er x 17 zoll felgen. Auf dem gutachten steht das ich VA 215/45 und HA 235/40 reifen fahren darf!
Könnte ich denn jetz z.B VA Dunlop und HA kleber nehmen ? bräuchte ich extra was dafür ? oder kann man das ohne irgendwas eintragen lassen.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von DiGGa
Hi @ all
Ich hab 8,5er und 10er x 17 zoll felgen. Auf dem gutachten steht das ich VA 215/45 und HA 235/40 reifen fahren darf!
Könnte ich denn jetz z.B VA Dunlop und HA kleber nehmen ? bräuchte ich extra was dafür ? oder kann man das ohne irgendwas eintragen lassen.
Gruss
kannst du lesen??? wenn ja, dann fang mal oben an, und bevor du bei deinem beitrag landest, hast du dir die frage beantwortet!!!
gruß Klotz!!
Zitat:
Original geschrieben von DiGGa
Hi @ all
Ich hab 8,5er und 10er x 17 zoll felgen. Auf dem gutachten steht das ich VA 215/45 und HA 235/40 reifen fahren darf!
Könnte ich denn jetz z.B VA Dunlop und HA kleber nehmen ? bräuchte ich extra was dafür ? oder kann man das ohne irgendwas eintragen lassen.
Gruss
kannste machen.
vorne und hinten unterschiedliche marken ist kein problem.
es ist sogar erlaubt, bei allen 4 rädern unterschiedliche fabrikate zu fahren! wir hatten das mal diskutiert, ihr wissts's sicher noch? wer's nicht mehr weiß: irgendwie die suche benutzen und keine diskussion hier. es ist wirklich so. ob es natürlich empfehlenswert ist, ist ne ganz andere sache 😉
gruß, Jan
Zitat:
Original geschrieben von E36Klotz
kannst du lesen??? wenn ja, dann fang mal oben an, und bevor du bei deinem beitrag landest, hast du dir die frage beantwortet!!!
gruß Klotz!!
Ja so ein bischen lesen kann ich.Deswegen frag ich ja weil ich mir ein wenig unsicher war 😉
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
kannste machen.
vorne und hinten unterschiedliche marken ist kein problem.
es ist sogar erlaubt, bei allen 4 rädern unterschiedliche fabrikate zu fahren! wir hatten das mal diskutiert, ihr wissts's sicher noch? wer's nicht mehr weiß: irgendwie die suche benutzen und keine diskussion hier. es ist wirklich so. ob es natürlich empfehlenswert ist, ist ne ganz andere sache 😉gruß, Jan
In der Theorie ja,aber in der Praxis schauts doch anders aus! Zumindestens bei son breiten Felgen😁 Sieh mein Beitrag.
Gruß
na dann schau mal hier!! das stand über deinem beitrag!!
Zitat:
Original geschrieben von E36Klotz
wenn in dem gutachten der felge eine bestimmte reifengröße drinn steht, dann brauchst du auch keine reifenfreigabe!!
bsp. meine felgen, 7,5 und 8,5 x 17!!
225/45/17 und 245/40/17
das ist für mich bindend!! und nicht der hersteller!!
scheißegal ob du yokohama, dunlop oder pirelli drauf machst, hauptsache die größe stimmt!! (die traglast, und die höchstgeschwindingkeit natürlich mit berücksichtigt!)
ist ne ganz einfache sache!! in der regel ergeben diese zusammenhängenden wörter einen sinn!! 😁
Zitat:
Original geschrieben von E36Klotz
na dann schau mal hier!! das stand über deinem beitrag!!
ist ne ganz einfache sache!! in der regel ergeben diese zusammenhängenden wörter einen sinn!! 😁
Sorry,wenn ich auch noch mal einhake!😁 Aber wenn im Teilegutachten bstimmte Hersteller stehn,darf man bloß die fahren,oder man gesorgt sich eine Reifen bzw.( Hersteller ) freigabe😉 Vorrausgesetzt,man simmt auch die größe,die im Gutacheten steht. Das hat zumindesten der Tüv mir gesagt! Weil halt zb. der no Name Reifen nur bis 8 1/2 x17 Felge getetestet wurde,darf ich ihn nicht auf einer 9 x17 fahren! Wo ich aber Falken oder so fahren dürfte! Gut,ich denke mal,das es bei Marken Reifen dann wirklich egal ist,aber würde mich auf sowas nie blind verlassen und einfach Reifen kaufen.
Gruß
so limo, dann auch noch mal für dich:
Zitat:
Original geschrieben von E36Klotz
Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen
Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie häufig in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW (http://www.bmvbw.de ) vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“.