Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Heute mit der Kanzlei in Berlin telefoniert und den (faulen) Vergleich abgelehnt, aber nicht an Kritik gespart, mir so einen Vergleich überhaupt vorzulegen und zu empfahlen ihn - wegen der Risiken, wenn ich im Berufungsverfahren weiter machen würde - anzunehmen.
Ich habe dem Mitarbeiter der Kanzlei gesagt, dass der Vergleich an Lächerlichkeit nicht zu überbieten sei und dass ich erwarten würde entsprechend meinem an sie gegebenen Mandat seriös beraten zu werden.
Er entschuldigte sich mehr oder minder und meinte, sie seinen verpflichtet auch "so einen Witz von Vergleichsangebot" mitteilen zu müssen, egal ob seriös oder nicht, damit ich als Mandant ggf. zuschlagen könnte. 🙂
Meine Entscheidung weiter zu machen und diesen Vergleich nicht anzunehmen, fand er - unter Hinweis dass es sich aber noch lange ziehen könnte - letztendlich gut.
Ich habe ihm dann noch gesagt, dass ich in der glücklichen Situation sei, nicht sofort auf die Entschädigung durch VW angewiesen zu sein und ansonsten sehr viel Zeit und Geduld habe!
P.S. Zur Info: Bei mir fallen, mangels aktuellem Besitz oder Eigentum des/über das Fahrzeug, keine weiteren Nutzungsentschädigungen mehr an!
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 23. Dezember 2019 um 12:14:00 Uhr:
Ich frage mich wie gründlich VW dann Stuttgart gearbeitet hat... Wie kann es sein, daß Fahrverbote für Euro5er, mit Softwareupdate, um 2 Jahre verzögerter kommen sollen als für andere Euro5er?
Welche Auswirkungen hätte wohl ein gültiges Fahrverbot auf die Gerichtsurteile?
Die Regierung wünscht maximale Vertuschung. 😉
Übrigens gibt es eine adac Community, in der viele berichten über die hinhaltetaktik von vw, den Problemen mit der Rückgabe der Fahrzeuge, dem Nichtzahlen des Schadensersatzes usw.
Es vergehen Monate, bis Geld fließt. Blöd, wenn das abgasschummelauto dann nicht mehr gefahren werden darf.
Zitat:
@betziman schrieb am 23. Dezember 2019 um 20:37:43 Uhr:
Es vergehen Monate, bis Geld fließt. Blöd, wenn das abgasschummelauto dann nicht mehr gefahren werden darf.
Dieser Umstand muß bei der Bemessung des Schadenersatzes ja auch noch berücksichtigt werden.
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Ich lese, dass die generische Partei hartgesotten ist und ihr Fristen egal sind. Man beantwortet oft die Schreiben der Anwälte nicht, besonders die von unrenommierten Anwälten. So steht es in vielen Beiträgen bei dem adac Forum.
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:36:57 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:27:24 Uhr:
Was soll eigentlich diese Nebelkerze "mangelnde Vergleichbarkeit"?Defeat Device ist Defeat Device.
Vielleicht der Versuch, die Summen bei einem Vergleich zu drücken, der Pauschalen vorsieht.
Ok, ich wäre mit pauschal 25% als Entschädigung vom ehemaligen Kaufpreis,
pro eingetragenem Fahrzeug zufrieden.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 23. Dezember 2019 um 23:08:08 Uhr:
Ok, ich wäre mit pauschal 25% als Entschädigung vom ehemaligen Kaufpreis,
pro eingetragenem Fahrzeug zufrieden.
Ja, durchaus ein Vorschlag. Man sollte aber bei 50 % die Gespräche anfangen. Dann einigt man sich in der Mitte. Eine Zahlungsfrist wäre sinnvoll.
Hmm , die Zahlung ist doch sofort fällig wenn nichts vereinbart wurde. Der Vergleich ein Titel. Ich würde sofort in die Vollstreckung gehen.
Zitat:
@VaPi schrieb am 24. Dezember 2019 um 09:06:18 Uhr:
Hmm , die Zahlung ist doch sofort fällig wenn nichts vereinbart wurde. Der Vergleich ein Titel. Ich würde sofort in die Vollstreckung gehen.
Titel hast du nur bei gerichtlichem Vergleich, Vollstreckungsunterwerfung wird außergerichtlich schwierig sein durchzusetzen ... Deshalb alles nur Zug um Zug machen! Frohe Weihnachten!
Vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der uns von einer erfolgreichen Zug-um-Zug-Abwicklung berichten kann.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. Dezember 2019 um 10:51:41 Uhr:
Vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der uns von einer erfolgreichen Zug-um-Zug-Abwicklung berichten kann.
Das wird schwierig.
Ich habe meinen Rechtsanwälten einen Entwurf für ein Vergleichsangebot gemailt.
Darin war u.a. auch der Passus "Zug um Zug" enthalten.
Siehe Seite 620.
Nach den Erfahrungen, die im ADAC-Forum gepostet werden:
Es wird keinen Vergleich geben!
Frohe Weihnachten!
Hallo,
zur gerade laufenden Diskussion über Vergleiche mit VW meine Meinung:
Urteile bieten i.d.R. Rückgabe Zug um Zug, Fahrzeug wie es ist, Vorschäden / Reparaturen unerheblich, Gerichtsstand wie Klage. Punkt, Ende! Von Anwälten hoch bezifferte Vergleichsbeträge können täuschen. Zuerst steht dort immer die Klagerücknahme; damit ist man wieder vogelfrei und abhängig. Mit einem Urteil bekommt man jedoch , was das Gericht entscheidet, verhandlungsfrei, stressfrei. Alles andere ist hoch spekulativ und eigenes Risiko, wie hier schon vielfach beschrieben. Wer es mag, …
Schließlich: Kanzleien gerieren sich oftmals sehr mandantenfreundlich { [;-) } . Vergesst aber nicht, Anwälte sind nicht minder (wie VW) am Gewinn orientiert. Da muss man Kosten niedrig halten, weil die Gerichte zumeist die Gebühren auf den Faktor 1,3 wegen der seriellen Abarbeitung identischer Sachverhalte begrenzen. Vergleiche am laufenden Band sind eben arbeitswirtschaftlich günstiger, als Erwiderungen auf Schriftstücke der Beklagten und zusätzliche Gerichtstermine. Man lernt einander kennen und dann können auch die Grenzen verschwimmen: ist der einzelne quengelige Mandant (den man sonst nie wieder sieht) der primär geliebte Geschäftspartner oder derjenige, mit dem man viele hundert Vergleiche schließt, mit dem man sich, unter Effizienzgesichtspunkten natürlich nur, auf „Sprachregelungen“ verständigt. Und für VW günstige Vergleiche können auch ökonomisch nützlich sein. Frz. Redewendung dazu: „Honi soit qui mal y pense / dt.: Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.“
Also Leute, die Zeit erster attraktiver Vergleiche ist längst vorbei! Selbst wenn VW die Umsetzung von LG- oder OLG –Urteile per Revision verzögert. Habt Geduld und setzt auf die Realisierung der Urteile!
Ich bezweifle übrigens, dass der BGH in absehbarer Zeit (z.B: Mai 2020) die Gelegenheit haben wird, ein Urteil zu sprechen. Zuvor wird VW dem Kläger notfalls die geforderte Summe überweisen (wie schon zum Jahreswechsel 2018/19 geübt), eine Erledigungserklärung abgeben und damit den Klagegrund entfallen lassen. Man nennt das „Erledigung der Hauptsache“. Dieser Prozeß ist damit gegenstandslos geworden (vgl. u.a. § 91 ZPO), die Verteilung der Rechtskosten nicht unbedingt.
In der Folge werden wir einen weiteren Hinweisbeschluss des BGH erhalten, eben aber kein Urteil. Und VW ist weiterhin unschuldig ;-) und wird das auf diesem Weg bei anderen Klagen auch weiterhin bleiben wollen..
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr, trotz dieser Aussicht.
VG, Freischeutz