Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Ich habe gestern mein Weihnachtsgeschenk bekommen. Mitteilung meines Rechtsanwalts: VW hat die Berufung zurückgezogen. Mitteilung OLG Köln liegt bei. Neuen BMW gucken wir uns am Freitag an.
OLG Ladung war für Ende 01/2020 anberaumt. Mein LG Urteil müsste bald im Netz zu finden sein. Wenn's soweit ist, sag ich Bescheid. (LG Aachen vom 09.04.19)
Zitat:
Volkswagen fürchtet Grundsatzentscheidungen
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Diese Erfahrung machen viele Dieselfahrer, die Autohersteller wegen zu hohen Abgasausstoßes verklagt haben. Spielen die Konzerne auf Zeit? Ein Überblick.
https://www.tagesschau.de/inland/dieselskandal-klagen-101.html
Ähnliche Themen
Zitat:
Den Eindruck, dass meine Anwälte (große Kanzlei in Berlin, welche sich die VW-Klagen zur Hauptausrichtung gemacht haben) sich pauschal mit den VW-Winkeladvokaten auf gewisse Konditionen geeinigt haben und das mir dann anbieten. Ich habe kein Vergleichsangebot der Gegenseite zu sehen bekommen, sondern lediglich einen Link zu einem Web-Antwortformular meiner Anwälte, wo mir eben dieses schon unverschämte Vergleichsangebot unterbreitet wird, wo ich dann per Klick zustimmen kann. Nehme ich natürlich nicht an, denn der Vergleich stellt mich massiv schlechter, als das LG-Urteil, gegen welches ich in Berufung gegangen bin.
Morgen werde ich mal in der Kanzlei anrufen und fragen ob sie eigentlich gelesen haben was sie mir hier anbieten.
Die haben von mir ein Mandat, dass VW meinen entstandenen Schaden ausgleicht und nicht ein Mandat von VW, deren Schadenersatzleistungen möglichst zu minimieren.
Mir dünkt, ich bin im falschen Film!
Genau, die gleiche Erfahrung habe ich auch gemacht.
Bekam kürzlich auch eine Email von der Kanzlei, denke wir sprechen von der gleichen.
Der gleiche Text, es sei ein angemessener Betrag den VW mir erstatte. Mindestens 2500 € Höchstens 4080 €.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Gerichtsverhandlung ist im Februar.
Werde jedoch trotzdem nicht auf die mir angepriesene Einigung eingehen.
@ Bulli6 Klagst du auf Rückabwicklung oder Schadenersatz?
Das sieht in der Tat schwer nach der Strategie aus, die massenhaften Mandate/Verfahren möglichst ökonomisch, also per Vergleich vom Tisch zu bekommen.
Natürlich ist es absolut nachvollziehbar, da keine der bekannten Kanzleien im Abgasskandal über die personelle Ausstattung verfügt, tatsächlich (zehn-)tausende von Gerichtsverhandlungen im noch verbleibenden Verjährungsfenster bzw. bei Einreichung der Klage innerhalb der dann bestehenden Fristen ordentlich zu führen.
Den Kunden wurde aber durch die großspurige Werbung genau das versprochen.
Naja, in meinem Fall verjährt nichts mehr, da ein LG-Urteil (teilobsiegt gegen VW) im Raume steht und ganz bequem mit Frist wahrung, von meiner Seite über meine Anwälte, Berufung dagegen eingelegt wurde.
Also haben wir alle Zeit der Welt und keinerlei Not, einem so faulen Vergleich zustimmen zu müssen, welcher mich massiv schlechter stellen würde, als das existierende Urteil!
@SRV-Fan ich klage auf Rückabwicklung, so wurde es mir 2018 von der Kanzlei geraten.
Der Gerichtstermin ist beim Landgericht Koblenz.
Verspreche mir dort ein ordentliches Urteil.
Von der Kanzlei bin ich sehr enttäuscht, fühle mich nach der anscheinenden Massenemail nicht gut vertreten.
Ich denke wir sind bei der gleichen Kanzlei.
Nach dem "Angebot" mit der Empfehlung den faulen Vergleich doch am besten anzunehmen, habe ich sie per Mail und per Telefon gefragt, ob sie den Müll den sie ihren Mandanten schicken auch lesen würden.
Der Mensch am Telefon hat mir sein Verständnis ausgedrückt für meine Entscheidung, den Vergleich nicht anzunehmen und bei meiner Berufung gegen das Urteil zu bleiben. Ich denke dass nur ein zwei Leute (Chefetage) in dieser Kanzlei bestimmen wie vorgegangen wird, damit die Kanzlei unter möglichst wenig (qualifiziertem) Personal- und Zeitaufwand die Fälle vom Tisch bekommt. Dazu gehört wohl auch die Strategie, die Mandanten zu so einem Murks überreden zu wollen - immer in der Hoffnung, den Mandanten geht die Geduld und das Geld aus und sie nehmen einen solchen Vergleich an.
Wenn es die Kanzelei ist, die immer noch auf breiter Front Werbung macht, dann werden wir leider auch von denen vertreten. 🙄
( Siehe Werbe LINK )
Nur mal so zur Info:
Bei der ersten Verhandlung 03-2019, im Landgericht, haben wir vor dem Verhandlungszimmer zwei Personen auf einer Bank sehr vertraut und herzhaft lachen gehört.
Ca. 5 Minuten vor dem Termin stand der eine auf und fragte, ob wir Familie XYZ sind? ( es war unser Anwalt, wie wir dann erfahren haben ...)
Als wir das bestätigten, nahm er uns etwas zur Seite und wir haben nur Unwichtigkeiten besprochen.
Auf meine Frage, ob der gegnerische VW Anwalt noch nicht da ist, meinte er "doch, der sitzt dort vor dem Verhandlungszimmer auf der Bank". 😕
Bei uns ging es von Anfang an nur um die Rückabwicklung "Zug um Zug", ohne andere Alternative!
Das steht auch so in der Klage und so haben wir auch die Klage gegen VW am LG gewonnen.
Trotzdem habe wir das unverschämte VW Vergleichsangebot in Sachen Schadensersatz "2500€ und Sie dürfen die Karre behalten" erhalten ... ( So etwas hätte die Kanzelei direkt mit geeigneten Gegenmitteln blocken müssen )
Fazit: Wir hätten uns lieber eine andere Kanzelei suchen sollen!
Zitat:
Ich denke wir sind bei der gleichen Kanzlei ...
Genau die Kanzlei ist es. Aber die Tatsache, dass die Anwälte sich außerhalb des Gerichtsaales "nett" miteinander unterhalten, bereitet mir erst mal keine Kopfweh, denn auch in diesen Kreisen kennt man sich häufig. Da die Kanzleien beider Parteien in der Regel regionale Anwälte beauftragen und nicht etwa VW jemanden aus Wolfsburg schickt, oder Gansel jemanden direkt aus Berlin, bleibt es nicht aus, dass die Anwälte sich auch kennen könnten.
Allerdings in der Sache haben sie keine Freude zu sein und sich jeweils für ihre Mandantschaft stark zu machen.
Gerade zu letztgenanntem habe ich, nicht zuletzt auf Grund des Vergleichangebotes von VW und der Empfehlung meiner Anwälte es anzunehmen, wie wir es beide dem Anschein nach in ähnlicher Situation (teilobsiegt im LG-Urteil) gerade erleben, nicht den Eindruck dass die Anwälte in deinem und meinem Sinne agieren.
Dürfte jedoch erst einmal schwierig nachzuweisen sein, so dass ich für meinen Teil den weiteren Verlauf der Sache mit Argusaugen beobachten werde und ggf. auch nicht vor einem Mandatsentzug zurück schrecken werde!
Bei uns wäre das auch eine Option!
Aktuell warten wir auf ein zeitnahes, neues und auch für uns akzeptables VW Angebot.
Zur Not wird der Wagen erst einmal abgemeldet und wir sitzen die Sache bis zum bitteren Ende aus.
( wir haben eine RS. Versicherung ohne SB. und so könnte man auch Richtung BGH. Urteil gehen. Zur Not mit den geeigneteren Anwälten ... )
Zitat:
... den weiteren Verlauf der Sache mit Argusaugen beobachten werde und ggf. auch nicht vor einem Mandatsentzug zurück schrecken werde!
Nunja, RVS (mit 50€ SB) habe ich auch. Kratzt mich also nicht wirklich. Das Fahrzeug ist schon seit einem Jahr nicht mehr in meinem Besitz, so dass - falls sie auch von weiteren Instanzen anerkannt bleibt - zumindest keine weitere Nutzungsentschädigung an VW anfallen kann. Insofern sitze ich das auch aus!
Beim BGH sind ohnehin andere Anwälte nur zugelassen! Den Hinweisbeschluss gabs übrigens unter einem von RA Mennemeyer geführten Verfahren. Nur mal so als Tipp ... 😉
Für die Instanzen-Advokaten ist übrigens ein Vergleich vorm OLG die letzte Chance per Vergleichsgebühr Geld zu verdienen in einem solchen Verfahren. Deshalb auch dieses Drängen ...
https://www.derstandard.de/.../...k-oesterreich-fuer-diesel-schummelei
Vergleich - 27. Dezember 2019, 16:30 - 279 Postings
VW entschädigt Republik Österreich für Diesel-Schummelei
Während viele private Kunden auf Geld warten, hat sich der Staat mit Volkswagen geeinigt. Es geht vor allem um Polizeiautos, die Österreich von VW bezieht
Die Prozesslawine gegen Volkswagen wegen Abgasmanipulation rollt und rollt. Hunderttausende Fahrer haben wegen der im September 2015 aufgeflogenen Abschaltvorrichtung geklagt, zudem laufen strafrechtliche Ermittlungen in mehreren Ländern sowie Verfahren geschädigter Anleger. So ganz klar ist auch mehr als vier Jahre nach Bekanntwerden von Dieselgate nicht, wer welche Ansprüche durchsetzen kann. Zu unterschiedlich sind die bisherigen Gerichtsentscheidungen.
Allein deutsche Zivilgerichte haben laut VW-Angaben bereits 38.000 Urteile gefällt. In Österreich laufen ebenfalls mehrere Verfahren. Der hierzulande wohl prominenteste Fall wurde nun erledigt. Die Republik Österreich hat einen Weihnachtsfrieden mit Volkswagen geschlossen. Der Staat ist ein Großkunde des weltgrößten Autobauers, vor allem die Polizei verwendet zahlreiche Modelle aus der VW-Familie. Das Gros der Fahrzeuge wurde geleast, ein Teil auch gekauft. Im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums waren 2100 Autos von der Manipulation betroffen.
Politik zurückhaltend
Die Republik hatte sich nach einer mehrjährigen Schrecksekunde 2018 – wie auch viele private und betriebliche VW-Halter – dazu durchgerungen, gegen den deutschen Konzern vorzugehen. Wobei hinter vorgehaltener Hand erzählt wird, dass dera Staat den Schritt eher widerwillig gesetzt habe, befürchte die Politik doch negative Auswirkungen für heimische Autozulieferer, wenn Wien Wolfsburg zu
forsch an den Karren fahre.
Doch letztlich gelang es der Finanzprokuratur, dem Anwalt der Republik, die politischen Widerstände einigermaßen zu überwinden. Sie klagte nicht direkt auf Schadenersatz für die Wertminderung der Fahrzeuge, sondern schloss sich als Privatbeteiligte den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Volkswagen an.
"Arglistige Täuschung"
Die Wertminderung des betroffenen Fuhrparks wurde mit mindestens 2,6 Millionen Euro angegeben und sei durch arglistige Täuschung verursacht worden, hieß es in der Eingabe. Wegen der Manipulation der Abgaswerte sei der Kaufpreis überhöht gewesen beziehungsweise seien zu hohe Leasingraten bezahlt worden. Der bestehende Mangel sei überdies durch die VW-Software-Updates nicht behoben worden, meinte die Finanzprokuratur.
Geld schon auf dem Konto
Das hat offenbar einen gewissen Eindruck hinterlassen, denn mit der nun vereinbarten außergerichtlichen Lösung leiste VW eine "angemessene Entschädigung", wie Innenminister Wolfgang Peschorn sagt. Er kennt den Fall recht gut, war er doch vor seinem Einstieg in die Übergangsregierung Präsident der Finanzprokuratur. Über die Höhe der Zahlung, die schon auf dem Konto eingelangt sei, will sich Peschorn nicht äußern und beruft sich auf mit VW vereinbartes Stillschweigen. In Volkswagen-Kreisen ist von einem Betrag etwas unter dem Streitwert die Rede. Offiziell war von dem Konzern vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.
Peschorn betont, dass der Vergleich auf Basis eines von der Republik beauftragten gerichtlich beeideten Sachverständigen erfolgt sei. Der Minister räumt freilich ein, dass ihm viel an einer "vernünftigen Vorgangsweise" gelegen sei. Er spielt damit offenbar auf die tausenden unerledigten Gerichtsprozesse und widersprüchlichen Ausgänge an. Denn vier Jahre nach Auffliegen des Skandals gibt es nach wie vor kein letztinstanzliches Urteil. Die Musterklage von 450.000 VW-Fahrern am Gerichtsstand Braunschweig hat Ende September begonnen.
Viele Kläger
Auch in Österreich laufen einige Verfahren. Laut Verbraucherschützern existieren 16 Sammelklagen für 10.000 heimische VW-Käufer, 7500 Autohalter werden durch Cobin Claims vertreten. 2500 Personen klagten individuell. (Andreas Schnauder, 27.12.2019)