Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 weitere Antworten
15474 Antworten

Habe heute das Schreiben von VW bekommen. Dort steht, dass ich im Besitz des Fahrzeugsbrief sein muss bzw. wenn ich finaziert habe, eine Kopie von der Bank anfordern und vorlegen soll.

Ich habe meinen Sharan aber letztes Jahr verkauft. Also habe ich keinen Zugriff mehr auf den Fahrzeugbrief.

Ich habe mal irgendwo gelesen, das es auch ausreichen würde, den Kaufvertrag vorzulegen.

Kann das jemand bestätigen?!

Zitat:

@Modano schrieb am 19. März 2020 um 13:25:14 Uhr:


Habe heute das Schreiben von VW bekommen. Dort steht, dass ich im Besitz des Fahrzeugsbrief sein muss bzw. wenn ich finaziert habe, eine Kopie von der Bank anfordern und vorlegen soll.

Ich habe meinen Sharan aber letztes Jahr verkauft. Also habe ich keinen Zugriff mehr auf den Fahrzeugbrief.

Ich habe mal irgendwo gelesen, das es auch ausreichen würde, den Kaufvertrag vorzulegen.

Kann das jemand bestätigen?!

Ja, das ist so.

Guckst du Beitrag auf Seite 678, vom 12. März 2020 um 08:47:18 Uhr 🙂

Hier noch ein Link zur MFK: https://www.mein-vw-vergleich.de/wartung/

Ich habe heute auch Post von VW bekommen, hatte mich, wie damals von Myright empfohlen und auch so vermerkt, zur MFK angemeldet und nun bietet mir VW an, mich auf ihrer Seite einzuloggen, um zu sehen, was sie mir bieten.
Vielleicht hat affentwiner die Mail nicht bekommen? Ich bin "Kläger der ersten Welle". Habe heute zu Myright geschrieben, mal sehen, was sie antworten werden (und vor allem: wann, dauerte ja bisher meistens ein paar Wochen).

Aus der E-Mail vom 30.08.2019, damit affentwiner nochmal sein Postfach checken kann.
----
(...)
Die Gerichte haben über die Angriffe von VW aber noch nicht final entschieden. Deshalb gilt: Wer in puncto Verjährung auf Nummer Sicher gehen will, sollte seinen Anspruch bis zum 29. September 2019 rein vorsorglich auch zur Musterfeststellungsklage anmelden. Danach ist das nicht mehr möglich. Die Anmeldung selbst ist kostenlos, die teure Anschlussklage aufgrund der Teilnahme in der myRight-Sammelklage überflüssig. Alle Informationen zur Anmeldung sind durch das Bundesamt für Justiz veröffentlicht unter www.bundesjustizamt.de. Sollten Sie sich anmelden, nehmen Sie in dem Feld, in dem Grund und Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs anzugeben sind, bitte auch einen Hinweis auf, dass die Anmeldung nur vorsorglich erfolgt und Sie Teilnehmer der myRight-Sammelklage gegen VW sind.
(...)
--

Ähnliche Themen

Hallo ich kenne ein Beispiel von einer Person. Er hat VW einzel verklagt, alxo nicht über die Sammelklage. VW hat ihm ein Vergleichsangebot mit 3,1 kEuro geschickt. Er findet dass vw versucht, ihn über den Tisch zu ziehen, da laut der Angabe von Vw man für das Auto mit dem Baujahr 3,8 kEuro bekommen sollt. Hinzufügend muss er die aussergerichtlichen Kosten teilweise zahlen. Die Anwaltkosten für vorgericht 2,0(was das auch immer heißt, also die Differenz nach Abzug von RV round about 1150 Euro). Am Ende bleibt er nicht mehr übrig. Daher hat er das unverschämte Angebot nicht angenommen. Ich bin gespannt wie seine Verhandlung ausgeht.

Zitat:

@Hochinquisitor schrieb am 19. März 2020 um 14:53:49 Uhr:


Ich habe heute auch Post von VW bekommen, hatte mich, wie damals von Myright empfohlen und auch so vermerkt, zur MFK angemeldet und nun bietet mir VW an, mich auf ihrer Seite einzuloggen, um zu sehen, was sie mir bieten.
Vielleicht hat affentwiner die Mail nicht bekommen? Ich bin "Kläger der ersten Welle". Habe heute zu Myright geschrieben, mal sehen, was sie antworten werden (und vor allem: wann, dauerte ja bisher meistens ein paar Wochen).

Aus der E-Mail vom 30.08.2019, damit affentwiner nochmal sein Postfach checken kann.
----
(...)
Die Gerichte haben über die Angriffe von VW aber noch nicht final entschieden. Deshalb gilt: Wer in puncto Verjährung auf Nummer Sicher gehen will, sollte seinen Anspruch bis zum 29. September 2019 rein vorsorglich auch zur Musterfeststellungsklage anmelden. Danach ist das nicht mehr möglich. Die Anmeldung selbst ist kostenlos, die teure Anschlussklage aufgrund der Teilnahme in der myRight-Sammelklage überflüssig. Alle Informationen zur Anmeldung sind durch das Bundesamt für Justiz veröffentlicht unter www.bundesjustizamt.de. Sollten Sie sich anmelden, nehmen Sie in dem Feld, in dem Grund und Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs anzugeben sind, bitte auch einen Hinweis auf, dass die Anmeldung nur vorsorglich erfolgt und Sie Teilnehmer der myRight-Sammelklage gegen VW sind.
(...)
--

das habe ich oben schon geschrieben!

ich habe mich aber nicht !!!! bei der mfk angemeldet.
jeder der bei myright und mfk angemeldet ist, hat post von myright bekommen um abzugleichen ob man bei myright ausstiegen kann.

auch ich hatte das schreiben bekommen - wurde hier aber schon mehrfach gepostet.

wie gesagt, mit mfk hätte ich im besten falle 4500 eus bekommen und immer noch einen "betrugs"diesel.
da lieber über myright weiter und das auto rückabwickeln.

@Broesel13: Danke!

https://www.presseportal.de/pm/133537/4552067

19.03.2020 – 12:50

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Vergleich in der VW Musterfeststellungsklage: Rosinenpickerei am Gesetz vorbei
Hunderttausend Geschädigte müssen dennoch nicht leer ausgehen

https://www.boerse-express.com/.../...vw-entschaedigung-klaeren-195040

Ex-Ministerin Zypries soll Streitfälle bei VW-Entschädigung klären

19.03.2020 | 14:55

https://www.presseportal.de/pm/133537/4552067

Zitat:

Die außergerichtliche Einigung zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V und der Volkswagen AG erfüllt diese Anforderungen in entscheidenden Punkten gerade nicht. "Von einem echten Vergleich im Sinne der Musterfeststellungsklage kann keine Rede sein", stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte wurden die aus gutem Grunde gesetzlich festgeschriebenen Mechanismen vielmehr umgangen. Dies betrifft insbesondere die gesetzlich festgeschriebene 30-Prozent-Grenze. Von dieser hätten genau die rund 100.000 Geschädigten profitiert, die trotz der Einigung gerade keine Vergleichsangebot von VW erhalten. Das Verfahren wäre sodann mangels Zustandekommens eines wirksamen Vergleichs schlicht fortzuführen gewesen. Jetzt nimmt der Verbraucherverband jedoch in jedem Fall - selbst wenn kein einziger Verbraucher das Vergleichsangebot von VW annehmen sollte - die Klage Ende April 2020 zurück und circa 100.000 Verbraucher schauen in die Röhre. Dies war ersichtlich nicht die gesetzgeberische Intention bei der Einführung der Musterfeststellungsklage.

Sehr viele Kunden wurden damit ein weiteres mal über den Tisch gezogen. Da hätte man also auch gleich einzeln klagen können. Die MFK war eine Luftnummer.

Zitat:

@MaxiMobilDie MFK war eine Luftnummer.

Finde ich nicht. Viele werden Geld annehmen, was Sie nicht bekommen hätten! Ob sich VW damit nun billig rauskauft, sieht jeder anders. Je nach Alter kann es eine faire Entschädigung sein.

Zitat:

@Maxsimo schrieb am 19. März 2020 um 07:46:22 Uhr:


ich habe mich vor einigen Jahren aufgrund des EA189 VW Abgasbetrug Myright angeschlossen. Wie von Myright empfohlen habe ich mich auch der Musterfeststellungsklage angeschlossen.
Ich habe jetzt ein Vergleichsangebot von VW bekommen und will dieses gerne annehmen. Komme ich aus dem Myright Vertrag raus bzw. kann ich diesen kündigen? Ich habe diese Frage schon mal gestellt habe aber keine passende Antwort bekommen.

Hallo zusammen!

Ich bin ebenfalls MyRighter bei gleichzeitiger Anmeldung zur MFK. Habe gerade eben das Schreiben von VW aus dem Briefkasten gefischt.

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

Obwohl ich mit meiner alten Gurke (siehe Profil) eher am unteren Ende der Entschädigungs-Spanne (siehe ADAC-Liste) lokalisiert bin, würde ich das Angebot von VW dennoch gerne annehmen um endlich einen Schlußstrich zu ziehen. Außerdem hat meiner schon einiges an Kilometern auf der Uhr.

Würde mich freuen wenn die neuesten Entwicklungen diesbezüglich hier gepostet werden.

Solange Myright nicht antwortet, gibt es dazu keine neuen Entwicklungen.

Wenn du das Angebot von VW annimmst, musst du damit rechnen, dass Myright sich seinen prozentualen Anteil abzieht.
Denn du hast deine Rechte an Myright abgetreten.

Hallo, ja auch ich habe mich bei myRight und bei MFK angeschlossen. Ich glaube das Angebot von VW (falls wir mal die genaue Summe wissen 🙂) ist am "unteren" Rand der Zahlungen. Durch das Einlenken von VW im MFK hat VW -wie bereits schon im Vorfeld- eine Schuld eingestanden, jetzt versucht man -in letzten Möglichkeit- vor dem BGH-Termin noch möglichst schnell viele Fälle abzuwickeln bevor es schlimmer kommt. Ich werde das Angebot von VW nicht annehmen, weil dieser "Kompromiss" bereits allgemeine Rechtsprechung ist und es eigentlich nur besser werden kann. Dies ist meine Meinung!
Erwin

Mal ne Frage an die "JURISTEN"...
Gestern war ja Termin vorm EuGH wegen Thermofenster.
Fand der statt, wenn ja, was ist rausgekommen?
Grüsse

Deine Antwort
Ähnliche Themen