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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Unglaublich. Erster Anruf: Sie haben schon Geld bekommen. NEIN. Dann haben Sie den Wagen verkauft. NEIN

Danach legte die "Dame" auf. Erneuter Anruf (kam sofort durch) und einen anderen Kundenbetreuer dran gehabt. Kann heute keiner klären, muss Montag wieder anrufen .......... Die Eingabe zur Anmeldung ist ein Witz. Da kann jeder irgendeine FIN eingeben, keine Plausibilitätsprüfung findet da statt. Zum K*tzen das Ganze.

Also nehmt ihr das Angebot alle an?

 

Wird nicht im Mai ein Urteil erwartet wo VW ggf. den Kaufpreis + Zinsen ohne Nutzungsentschädigung zahlen muss. Ich weiß, alles noch sehr vage. Warum habt ihr euch dafür entschieden den Vergleich anzunehmen?

Zitat:

@Storm2you schrieb am 20. März 2020 um 15:58:51 Uhr:

Meiner ist leider schon verkauft, deswegen hab ich den Kaufvertrag abgeschickt anstelle des Briefs.

Meiner ist auch verkauft, aber einen Scan des Briefs hatte ich noch.

Ich nehme an, weil ich keine Zeit für ein "richtiges" Verfahren habe. Außerdem halte ich das Angebot für fair. Möglicherweise würden mit einem separaten Verfahren noch 1000 Euro mehr herausspringen, aber das ist mit viel Aufwand verbunden.

Den gesamten Kaufpreis zu fordern halte ich nicht für fair und kommt für mich nicht in Frage. Die Auszahlung jetzt kompensiert im Prinzip den recht niedrigen Verkaufspreis, den ich erzielt habe.

Zitat:

@storck-steffi schrieb am 20. März 2020 um 16:01:57 Uhr:

Also nehmt ihr das Angebot alle an?

Wird nicht im Mai ein Urteil erwartet wo VW ggf. den Kaufpreis + Zinsen ohne Nutzungsentschädigung zahlen muss. Ich weiß, alles noch sehr vage. Warum habt ihr euch dafür entschieden den Vergleich anzunehmen?

Das ist noch keine Entscheidung. Will erst einmal schwarz auf weiss sehen wie das Angebot aussieht.

am 20. März 2020 um 15:32

Zitat:

@CurrentUser schrieb am 20. März 2020 um 15:53:16 Uhr:

Ich sehe es eher als geschenktes Geld für 5 Minuten arbeit.

Geschenkt ist da gar nichts. Das Geld hast Du nämlich schon beim Kauf des Fahrzeuges zu viel ausgegeben. Und nun bekommst Du einen ganz kleinen Teil davon zurück. Und zwar sehr viel weniger als Dir eigentlich zusteht. Ok, das ist natürlich immer noch besser als gar nichts.

Wäre VW von Anfang an auf alle betroffenen Kunden in ähnlicher Weise zugegangen hätte ich das sogar akzeptiert. Sind sie aber nicht. Daher bin ich nun auch stur. Und klage auf vollumfänglichen Schadensersatz.

Das es dabei ein gewisses Risiko gibt und das Ganze auch Zeit braucht ist mit bewusst. Aber das ist es mir wert. Allein schon um zu zeigen das ich mir als langjähriger Kunde Betrug, Uneinsichtigkeit und Arroganz nicht gefallen und daher nicht billigst abspeisen lasse.

Ich habe da mal eine Frage zu dem Vergleich. Da steht, ich solle ein Vergleichsangebot angeben. Warum soll ich das machen, bevor ich das von VW bekomme? Muss ich da einen Betrag eingeben? Wenn ja, welchen? Den Kaufpreis?

Du gibst das Vergleichsgebot ab, und zwar genauso, wie das Dir von VW auf der Webseite angeboten wird. Und VW hat sich dazu verpflichtet, dieses anzunehmen. Abgewartet werden muss nur, um sicherzustellen, dass nicht mehrere für das gleiche Auto Geld möchten, und um die Widerrufsfrist abzuwarten.

Das wird mir dann also auf der Seite angzeigt, wenn ich meine Daten eingegeben habe. Ich muss mir also keinen Wert an den Haaren herbeiziehen?

Das komische ist, dass die Verbraucherinformationen unter Punkt 1.1 "Prozess des Vergleichabschlusses und Daten" zwei unterschiedliche Texte. Es steht zum Beispiel ein ganz anderer Text in der pdf-Datei zum herunterladen als auf der Internetseite in dem Fenster zum scrollen steht.

In dem Text der Internetseite steht, dass ich ein persönliches Vergleichsangebot erstellen soll, wenn alle eigegebenen Daten dafür richtig sind.

Gibt es noch jemanden, bei dem die EMail nicht ankommt? Auch beim zweiten Versuch Stunden später wieder nichts! Spam Ordner etc. natürlich durchsucht. Oder muss die Mailadresse mit der aus der MFK übereinstimmen? Ändern kann ich es allerdings auch nicht mehr.

Edit: Hotline sagt, es kann auch 1-2 Tage dauern.

Zitat:

@Tody77 schrieb am 20. März 2020 um 17:17:04 Uhr:

Das wird mir dann also auf der Seite angzeigt, wenn ich meine Daten eingegeben habe. Ich muss mir also keinen Wert an den Haaren herbeiziehen?

Das komische ist, dass die Verbraucherinformationen unter Punkt 1.1 "Prozess des Vergleichabschlusses und Daten" zwei unterschiedliche Texte. Es steht zum Beispiel ein ganz anderer Text in der pdf-Datei zum herunterladen als auf der Internetseite in dem Fenster zum scrollen steht.

In dem Text der Internetseite steht, dass ich ein persönliches Vergleichsangebot erstellen soll, wenn alle eigegebenen Daten dafür richtig sind.

Bist Du auf der richtigen Seite? https://www.mein-vw-vergleich.de/

Und genau, nachdem Du Deine FIN und Deinen Namen eingegeben hast und ein paar Ja/Nein-Fragen beantwortet hast, kommt das die Aufforderung, ein Angebot für X Euro abzugeben.

Das ist wie im Supermarkt: da gebt Ihr an der Kasse ein Angebot ab, Butter für X Euro zu kaufen (so wie ausgezeichnet), und der Kassierer nimmt das Angebot dann für den Supermarkt an.

Warum sollte ich auch noch selber ein Vergleichsangebot abgeben, dass VW dann gnädigerweise annimmt?

Damit kann VW dann auch noch sagen. "Der Kunde wollte ja gar nicht mehr haben."

Schon schlimm genug, dass diese Betrüger so billig davon kommen.

Ich würde ja glatt mal 1000€ mehr eintragen. Ob die das merken?

Das ist ja gerade das, was ich mich frage. Gibt nicht jede Partei bei einem Vergleich seine Vorstellungen an? Bloß, weil VW jetzt sagt "Wir geben den Wert X", heißt das doch noch lange nicht, dass das auch meine Vorstellung ist. Woher weiß ich den Wert X den VW mir geben möchte. Wird der gleich angezeigt?

Irgendwo hatte ich eine Liste gesehen, welche die Vorstellungen von VW sind. Ich glaube, es war beim ADAC. Da muss ich nochmal suchen. Nur ist die Frage, was passiert, wenn man den von VW vorgeschlagenen Wert um 1000€ erhöht oder sogar verdoppelt?

Zitat:

@Tody77 schrieb am 20. März 2020 um 18:11:06 Uhr:

Das ist ja gerade das, was ich mich frage. Gibt nicht jede Partei bei einem Vergleich seine Vorstellungen an? Bloß, weil VW jetzt sagt "Wir geben den Wert X", heißt das doch noch lange nicht, dass das auch meine Vorstellung ist. Woher weiß ich den Wert X den VW mir geben möchte. Wird der gleich angezeigt?

 

Irgendwo hatte ich eine Liste gesehen, welche die Vorstellungen von VW sind. Ich glaube, es war beim ADAC. Da muss ich nochmal suchen. Nur ist die Frage, was passiert, wenn man den von VW vorgeschlagenen Wert um 1000€ erhöht oder sogar verdoppelt?

Informier dich doch bitte erst einmal über die MFK auf dem allgemeinen Weg über den ADAC oder den vzbv.

 

Um bei einem Vergleich mitreden zu können, hättest du dich selbst darum kümmern müssen.

 

Was ist eigentlich deine Vorstellung jetzt? Dir ist das Vergleichsangebot, das der vzbv mit VW ausgehandelt hat, zu wenig? Dann nimm es nicht an, bemüh dich selbst und verklag VW selbständig auf deine individuellen Vorstellungen.

Ich habe angenommen. Weiß jemand, wohin ich wann die Rechnung vom Anwalt einsenden kann?

Ein Thema weniger. Aktuell gibt es mehr Probleme, die meine Aufmerksamkeit brauchen.

Danke Euch allen hier im Thread für Hilfreiche Links und Informationen.

Hast du den schon einen Anwalt konsultiert und bezahlt?

Ich habe soeben den Vergleich angenommen(3872€), d.h. ich habe jetzt trotzdem noch 14 Tage Widerrufsrecht und zusätzlich die Option einem Anwalt 190€ zu zahlen und sei es nur, um VW weiter zu ärgern ;) In dem Fall würde ich davon ausgehen, dass der Anwalt direkt mit VW abrechnet. Ist jetzt aber nur Bauchgefühl, weil ich das Kleingedruckte erst bei Bedarf lesen werde.

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