Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@pctelco schrieb am 22. Dezember 2019 um 18:08:01 Uhr:


@Udoh_2

Per Mail habe ich natürlich sofort geantwortet, jedoch wird leider seit Jahren teilweise gar nicht, oder stark verzögert geantwortet. Nervt einfach. Natürlich habe ich inzwischen auch schon hunderte Mails von beiden Seiten abgelegt und gesammelt (macht ein Filter in meinem Mailprogramm).

Aber zusätzlich werde ich morgen anrufen, weil ich nicht Wochen auf Antwort warten will. Meine Mail sollen sie aber trotzdem beantworten.

Ggf. eine Antwortfrist setzen, bei Nichtbeantwortung gilt sonst ein/e von Dir vorgegebene/r Ablauf/Tatsache o.ä.
Hat bei mir bisher immer gut funktioniert.
Sehr hilfreich ist hier Excel mit aus den Mails erstelltem Inhaltsverzeichnis. Stichworte und ggfs. mit Hilfe der Kommentarfunktion weiterer Angaben.

Gruss

Ob diese Art von Kungeleien mit ein Grund für die hohe Zahl von Vergleichen beim Diesel-Betrugsskandal sind? 😰

Hier mal ein Ausschnitt aus der Mail vom Abend des 20.12.2019. Irgendwie riecht das unangenehm nach Mauschelei meiner beauftragten Kanzlei (Absender der Mail) mit der Gegenseite zu meinem Nachteil, da der Vergleichsbetrag der unter dem dort enthaltenen Link zum Vorschein kommt, gerade mal etwa 55% der Summe abdeckt, die mir im erstinstanzlichen Urteil vom Gericht zugesprochen wird.

Zitat:

Persönliche Anrede,

wir melden uns heute mit guten Neuigkeiten bei Ihnen!

Sie haben noch in diesem Jahr die Möglichkeit, Ihren Fall gegen die Volkswagen AG erfolgreich abzuschließen! Volkswagen ist in Ihrem Fall bereit, Sie sofort durch Zahlung eines angemessenen Betrages zu entschädigen und übernimmt außerdem noch die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens.

Teilen Sie uns gerne Ihre Einigungsbereitschaft kurzfristig mit Hilfe unseres Webservices unter dem nachstehenden Link mit: -> hier folgte dann der Link

Die Anwälte verdienen mehr und müssen weniger arbeiten.
Sie bekommen den vollen Satz der außergerichtlichen Kosten von 1,5 zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer auf den vollen Streitwert.
Eine 1,3 Verfahrensgebührenerstattung und eine 1,0 Vergleichsgebühr auf den Vergleichswert.

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Zitat:

Ein Kraftfahrzeug zu konstruieren und zu bauen ist relativ einfach. Die Herausforderung besteht darin, es so zu konstruieren und zu bauen, daß es 500.000 km ohne größere Reparaturen nutzbar ist.

Das halte ich für ein Gerücht: es so zu konstruieren, daß es billig ist und die 500000 nicht, aber 250000 km schafft, ist eindeutig schwieriger.

Gruss
Lutz

Zitat:

@xinnam schrieb am 22. Dezember 2019 um 18:52:56 Uhr:


Die Anwälte verdienen mehr und müssen weniger arbeiten.
Sie bekommen den vollen Satz der außergerichtlichen Kosten von 1,5 zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer auf den vollen Streitwert.
Eine 1,3 Verfahrensgebührenerstattung und eine 1,0 Vergleichsgebühr auf den Vergleichswert.

Sehr verlockend.

"Das Einzige, das ich von Anwälten verlange, ist, dass sie bei Sonnenaufgang wieder in ihren Särgen liegen."

Der Schuß kann aber nach hinten los gehen...

Das wäre doch mal ein guter Start ins neue Jahr, für die betrogenen (ex) VW-Fahrzeughalter.

https://www.boerse-express.com/.../...-auf-vergleichsgespraeche-171524

VW-Musterklage: Vor Jahreswechsel Einigung auf Vergleichsgespräche?

23.12.2019 | 09:19

Quelle: dpa-AFX

Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer sollen VW und Verbraucherschützer bis zum Jahreswechsel erklären, ob sie in Vergleichsgespräche einsteigen wollen. Eine entsprechende Frist des Oberlandesgerichts Braunschweig läuft am kommenden Dienstag (31.12.) aus. Bisher gibt es keinen Termin für Verhandlungen beider Seiten, die Richter Michael Neef angeregt hatte. Möglicherweise zieht sich dies auch ins neue Jahr.

Volkswagen hatte außergerichtliche Beratungen mit dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bislang offiziell als "kaum vorstellbar" abgelehnt - mit Verweis auf eine mangelnde Vergleichbarkeit der vielen Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister.

Die genaue Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Kläger stand zuletzt nicht fest. Es könnte Doppeleinträge geben - ebenso wie Anmeldungen, hinter denen mehrere Dieselfahrer stehen. Eventuell werde "das bereinigte Klageregister erst nach dem Jahreswechsel zur Verfügung stehen", meinte der Teamleiter Musterfeststellungsklagen beim vzbv, Ronny Jahn. Nach Informationen von Volkswagen meldeten sich gut 70 000 Kläger wieder von dem Musterverfahren ab.

Der vzbv vertritt in dem Braunschweiger Prozess rund 444 000 Verbraucher, die Schadenersatz-Ansprüche gegen VW wegen des Wertverlusts ihrer Autos im Abgasskandal durchsetzen wollen. Der Verband bekräftigte seine Bereitschaft zu verhandeln. VW betonte, sobald Klarheit darüber herrsche, wer Ansprüche erhebe, werde man prüfen, ob solche Gespräche möglicherweise doch praktikabel seien./jap/DP/mis

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 23. Dezember 2019 um 09:52:04 Uhr:


Das wäre doch mal ein guter Start ins neue Jahr, für die betrogenen (ex) VW-Fahrzeughalter.

https://www.boerse-express.com/.../...-auf-vergleichsgespraeche-171524

VW-Musterklage: Vor Jahreswechsel Einigung auf Vergleichsgespräche?

Aus einem älteren Artikel:

Bei den Verbraucherschützern lief Neef offene Türen ein, Volkswagen ziert sich. Bis zum 31.12. haben die Parteien nun Bedenkzeit für mögliche Vergleichsverhandlungen.

Die Parteien könnten die Gespräche direkt führen, sie könnten sich um Mediatoren kümmern, sie könnten die entsprechenden Dienste des Gerichts nutzen. Und auch er selbst stehe für Gespräche „beispielsweise über Skype“ zur Verfügung, sagte Neef. Die Kunden von VW würden ein schnelles Verfahren honorieren und sich vielleicht auch künftig für eine Konzernmarke entscheiden, merkte Neef an.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 23. Dezember 2019 um 09:52:04 Uhr:


Das wäre doch mal ein guter Start ins neue Jahr, für die betrogenen (ex) VW-Fahrzeughalter.

https://www.boerse-express.com/.../...-auf-vergleichsgespraeche-171524

VW-Musterklage: Vor Jahreswechsel Einigung auf Vergleichsgespräche?

23.12.2019 | 09:19

Quelle: dpa-AFX

(...) Volkswagen hatte außergerichtliche Beratungen mit dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bislang offiziell als "kaum vorstellbar" abgelehnt - mit Verweis auf eine mangelnde Vergleichbarkeit der vielen Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister. (...)

Was soll eigentlich diese Nebelkerze "mangelnde Vergleichbarkeit"?

Defeat Device ist Defeat Device.

VW hat ja wiederholt eine "Versachlichung der Dieseldiskussion" eingefordert ... 😕

Die Differenz aus Minimal- und Maximalforderungen...

Zitat:

@Steam24 schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:27:24 Uhr:



Was soll eigentlich diese Nebelkerze "mangelnde Vergleichbarkeit"?

Defeat Device ist Defeat Device.

Vielleicht der Versuch, die Summen bei einem Vergleich zu drücken, der Pauschalen vorsieht.

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:36:57 Uhr:



Zitat:

@Steam24 schrieb am 23. Dezember 2019 um 11:27:24 Uhr:



Was soll eigentlich diese Nebelkerze "mangelnde Vergleichbarkeit"?

Defeat Device ist Defeat Device.

Vielleicht der Versuch, die Summen bei einem Vergleich zu drücken, der Pauschalen vorsieht.

Generell fällt auf, dass VW wesentlich mehr Gründlichkeit an den Tag legt, wenn es um die eigenen Interessen geht, als wenn Kundeninteressen oder nachhaltige Abgasreinigung betroffen sind.

Nennt sich "Kulturwandel". 😛

Ich frage mich wie gründlich VW dann Stuttgart gearbeitet hat... Wie kann es sein, daß Fahrverbote für Euro5er, mit Softwareupdate, um 2 Jahre verzögerter kommen sollen als für andere Euro5er?
Welche Auswirkungen hätte wohl ein gültiges Fahrverbot auf die Gerichtsurteile?

Zitat:

Was soll eigentlich diese Nebelkerze "mangelnde Vergleichbarkeit"?

Hallo,

die gibt es sehrwohl:

Manche Fahrzeugbesitzer fahren schon mit dem zweiten oder dritten Defeat device durch die Landschaft.
Also mehrmaliger Betrug.

Andere hingegen haben schon über 300000 km auf der Uhr.
Bei Abzug von Nutzungsentschädigung gibt es nichts, nur die Karre ist weg.

Aber auch die haben sicher einen Anspruch auf eine Entschädigung.

Es wird schon so zweier oder dreier Strategien bedürfen, um die meisten angemessen zu entschädigen.

Gruss
Lutz

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