Neuer Audi A3 2012
http://www.autobild.de/artikel/neuer-audi-a3-ab-2012--1608339.html
was sagt ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Da Moderatoren ja keinen Danke Button in "dienstlichen" Posts haben: Danke Andree 😉
4836 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nasenmann110
fhMeno, was du hier schreibst, verursacht mir böse Bauchschmerzen. Da bin ich versucht zu sagen, wenn man keine Ahnung hat... und im Gegensatz zum Vorposter bin ich Jurist und zwar einer von denen, die man nicht fragt, sondern die entscheiden 😉Und wie ich entscheiden würde, hab ich ja oben schon angegeben. Die Datenbanken hab ich aber heute nicht durchforstet, vergessen 😁
Amts,- oder Landgericht ....Straf,- oder Zivilkammer ?????
Vorsitzender oder Beisitzer ????
Zitat:
Original geschrieben von Nasenmann110
Und wie ich entscheiden würde, hab ich ja oben schon angegeben. Die Datenbanken hab ich aber heute nicht durchforstet, vergessen 😁
Das fände ich sehr schön. Ich sage ja nicht, dass ich Recht habe. Ich lass mich gern belehren. Aber dann bitte mir Argumenten, ähnlich wie das Gericht vorgehen würde, sofern kein Gesetz dies direkt regelt.
@ fhMemo
wie ich gestern schon geschrieben habe, hat dein gepoteter gerichtsfall nichts mit unserer thematik zu tun! denn es steht nirgendswo, dass ein hersteller dazu verplichtet is, ein bauteil und vor allem die folgekosten zu übernehmen, wenn dieses vor der im serviceplan eingetragenen laufleistung/alter kaputt geht!
denn die bauteile sind und bleiben verschleißteile und der serviceplan gibt einem absolut keine ähnlichen rechte wie z.b. eine garantie! wie gesagt, den einzigen vorteil sich an den serviceplan zu halten is, dass man nich die mobilitätsgarantie verliert!
und das hat auch alles nichts mit dem zahnriemen an sich zu tun, dies gilt für alle im serviceplan befindlichen bauteile, der luftfilter muss z.b. alle 60000 km gewechselt werden. wenn mir der motor mit 150000km verreckt oder ähnliches, weil der luftfilter aus irgendwelchen gründen zu saß, wird sich auch kein händler was annehmen!
u so verhält sich das mit allen bauteilen, einziger grund den hersteller in die pflicht zu ziehen könnte sein, wenn festgestellt wird, dass dieses bauteil fehlerhaft war!
einziger grund für die erhöhten möglichen laufleistungen gegenüber früher, sind z.b. beim zahnriemen die verbesserten riemen an sich und was alles da noch mit zusammenhängt u das die hersteller gerne den nachteil des wechselns (gegenüber kette) kaschieren wollen, im dem sie sein "ultimatum" verlängern!
gruß tino
p.s. wie gesagt, ich bin mir in der annahme recht sicher, lasse mich aber gerne eines besseren belehren u bitte poste das ergebnis vom ADAC!
Zitat:
Original geschrieben von Caillou 3
Amts,- oder Landgericht ....Straf,- oder Zivilkammer ?????Zitat:
Original geschrieben von Nasenmann110
fhMeno, was du hier schreibst, verursacht mir böse Bauchschmerzen. Da bin ich versucht zu sagen, wenn man keine Ahnung hat... und im Gegensatz zum Vorposter bin ich Jurist und zwar einer von denen, die man nicht fragt, sondern die entscheiden 😉Und wie ich entscheiden würde, hab ich ja oben schon angegeben. Die Datenbanken hab ich aber heute nicht durchforstet, vergessen 😁
Vorsitzender oder Beisitzer ????
Kein Vorsitzender, ansonsten von allem ein bisschen 😁
Bin noch in der Probezeit, da wird man ordentlich durch die Lande geschickt. Derzeit AG, Zivil und Straf... Aber war auch schon beim LG in ner Zivilkammer (natürlich nur als Beisitzer bzw. Berichterstatter 😉).
Deswegen bin ich AUDI-Forum eigentlich auch vollkommen falsch, falsche Preisklasse 🙁
Aber ich find den neuen A3 schon sehr ansprechend... 🙁
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Zitat:
Original geschrieben von fhMemo
Das fände ich sehr schön. Ich sage ja nicht, dass ich Recht habe. Ich lass mich gern belehren. Aber dann bitte mir Argumenten, ähnlich wie das Gericht vorgehen würde, sofern kein Gesetz dies direkt regelt.Zitat:
Original geschrieben von Nasenmann110
Und wie ich entscheiden würde, hab ich ja oben schon angegeben. Die Datenbanken hab ich aber heute nicht durchforstet, vergessen 😁
Eins vorweg: ich hab den von dir verlinkten FAll des AG Buxtehude nicht gelesen. Denn was kümmert mich die Entscheidung EINES Amtgserichts. Das klingt jetzt sicher arrogant, aber ich weiß, was da zum Teil für "Knaller" entscheiden... Das heißt jetzt nicht, dass die vorliegende Entscheidung eine solche sein muss, aber den anderen Posts entnehme ich zumindest, dass sie nicht auf unseren Fall "passt". Egal, ich les vielleicht nachher mal, wollte aber erst mal unbefangen argumentieren.
Argumente wurden hier z.T. schon genannt:
1. Gibt es die gesetzlich geregelten Sachmängelrechte, diese richten sich gegen den Verkäufer. Hieraus kannst du immer dann ANsprüche ableiten, wenn sich ein Mangel zeigt, welcher auch bei Gefahrübergang schon vorhanden war, wobei binnen der ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (letztlich Übergabe der Kaufsache) vorhanden war. Nach Ablauf von 6 Monaten bist du beweispflichtig dafür. Nach Ablauf von 2 Jahren verjähren diese Ansprüche, dass heißt, du hast zwar grds. weiterhin unter den vorgenannten Voraussetzungen Ansprüche, der Verkäufer kann aber sagen "mach ich nicht" (i.d.R. wird er sich auch auf Verjährung berufen).
2. Desweiteren besteht in aller Regel auch ein Anspruch aus Garantie. Dieser besteht gegen den Hersteller im Rahmen der beim Kauf vereinbarten Garantiebedingungen (bei VW 2 Jahre, bei anderen Herstellern teils abweichend). Was genau in welchem Umfang ersetzt wird, hängt von den Bedingungen der Garantie im einzelnen ab.
Zwischen beiden Varianten wird in der Praxis von den (unwissenden) Käufern nicht unterschieden, meist läuft die tatsächliche Abwicklung über die Garantie. Das ganze hat einen Haken: sofern die Nachbesserung im Rahmen der Mängelrechte erfolgt, beginnt der Lauf der Verjährung von neuem, dass heißt, zumindest hinsichtlich des behobenen Mangels hast du dnan noch mal 2 Jahre Ansprüche aus Sachmängelhaftung (wie weit das im einzelnen geht, also welche weiteren Mängel dann erfasst sind, ist heftig umstritten). Ergo empfiehlt es sich zumindest in Fällen, wo der MAngel sich binnen 6 Monaten zeigt und mithin die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers greift, sich vom Autohaus (Muss dann natürlich der Verkäufer sein und nicht ein x-beliebiges Autohaus) bestätigen zu lassen, dass die Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung erfolgt.
So... kommen wir nach der langen Rede zum eigentlichen Punkt mit dem Zahnriehmenfall.
Fall a) Der Zahnriehmen reisst nach binnen der ersten 2 Jahre und bei einer Laufleistung unter dem im Serviceheft angegebenen Wechselintervall
--> Hier kannst du sowohl Ansprüche gegen den Verk. aus 1. als auch gegen den Hersteller aus 2. geltend machen, in der Praxis gehts wie oben erwähnt (fast) immer über 2.
Fall b) Der Zahnriehmen reisst binnen der ersten 2 Jahre und bei Überschreiten des Wechselintervalls:
--> DIes stellt ein deutliches INdiz dar, dass es sich nicht um einen Mangel, sondern um Verschleiss handelt, weshalb Ansprüche aus 1. nicht in Betracht kommen dürften (wobei das ggf. durch SV-Gutachten zu klären wäre, was Ursache des Reissens war, aber das Überschreiten des Serviceintervalls indiziert ja schon, dass da Verschleiss gegeben ist).
Auch ANsprüche aus der Garantie dürften nicht zum Tragen kommen, da letztlich durch das angegebene Wechselinterval die Garantie auf den angegebenen Zeitraum / Laufleistung beschränkt wird. Der Käufer weiß: Mehr darf ich nicht erwarten.
Fall c) Der Zahnriehmen reisst nach Ablauf der 2 Jahre und nach Überschreiten des Wechselintervalls:
Hier gilt das zu b) gesagte, man steht natürlich nach ABlauf der Garantie und Verjährung Mängelrechte nicht besser als vorher.
Fall d) Der Zahmriehmen reisst nach Ablauf der 2 Jahre und noch (deutlich) vor dem Wechselintervall
Ansprüche aus Sachmängelhaftung? (-) diese scheiden aus, denn der Verkäufer kann sich auf Verjährung berufen.
Ansprüche aus Garantie? Auch diese scheiden aus, da die Garantie ja auf die ersten 2 Jahre begrenzt ist. Zu einem anderen Ergebnis käme man nur, wenn man die Angaben im Serviceintervallheft als GARANTIEERWEITERUNG in der Form sieht, dass damit gesagt wird, dass der Zahnriehmen mindestens bis zur angegebenen Laufleistung hält und VW dafür einsteht. Und dazu ist das einfach zu dünn. Meiner Meinung nach sagen die Angaben im Serviceplan, nach der Laufleistung MUSS spätestens gewechselt werden, sonst gibts Probleme. Ein UMkehrschluss auf "vorher kanns keine Probleme geben" ist nicht zulässig und es gibt keinerlei ANhaltspunkte, dass die Hersteller hierfür einstehen wollen. Viel mehr beisst sich das ja mit der normalen Beschränkung der Garantie nach Zeit / Laufleistung. Wenn hiervon abgewichen werden sollte, müsste dies den Angaben DEUTLICH zu entnehmen sein. Hierfür fehlt mMn jeder Anhaltspunkt.
Falls noch Fragen sind, gerne 😉
Und was hat das alles mit dem neuen A3 zu tun? Macht doch dafür einen eigenen Thread auf oder nehmt einen vorhandenen!
Bilder von der Hauptversammlung 2012 in Ingolstadt
sorry, bin kein fotograf und hab auch nur ein kleines iPhone 4S 😉
Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Was ist das für ein rotes Modell im Hintergrund?
RS3...
Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Was ist das für ein rotes Modell im Hintergrund?
oder meintest du den hier 😉
Lamborghini Gallardo Perfomante oder so...
Zitat:
Original geschrieben von 316!RHCP
Bilder von der Hauptversammlung 2012 in Ingolstadtsorry, bin kein fotograf und hab auch nur ein kleines iPhone 4S 😉
Schöne Bilder vermitteln einen guten Eindruck, Danke.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
RS3...Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Was ist das für ein rotes Modell im Hintergrund?
RS4 ist auch auf dem dritten Bild zu sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Nasenmann110
Kein Vorsitzender, ansonsten von allem ein bisschen 😁Zitat:
Original geschrieben von Caillou 3
Amts,- oder Landgericht ....Straf,- oder Zivilkammer ?????
Vorsitzender oder Beisitzer ????Bin noch in der Probezeit, da wird man ordentlich durch die Lande geschickt. Derzeit AG, Zivil und Straf... Aber war auch schon beim LG in ner Zivilkammer (natürlich nur als Beisitzer bzw. Berichterstatter 😉).
Deswegen bin ich AUDI-Forum eigentlich auch vollkommen falsch, falsche Preisklasse 🙁
Aber ich find den neuen A3 schon sehr ansprechend... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Nasenmann110
Kein Vorsitzender, ansonsten von allem ein bisschen 😁Zitat:
Original geschrieben von Caillou 3
Amts,- oder Landgericht ....Straf,- oder Zivilkammer ?????
Vorsitzender oder Beisitzer ????Bin noch in der Probezeit, da wird man ordentlich durch die Lande geschickt. Derzeit AG, Zivil und Straf... Aber war auch schon beim LG in ner Zivilkammer (natürlich nur als Beisitzer bzw. Berichterstatter 😉).
Deswegen bin ich AUDI-Forum eigentlich auch vollkommen falsch, falsche Preisklasse 🙁
Aber ich find den neuen A3 schon sehr ansprechend... 🙁
War auch 11 Jahre lang beim LG, Viel Erfolg weiterhin.
Die schwarzen Felgen gehen ja mal gar nicht auf dem Auto...😠
Ebenfalls passen die abgedunkgelten Scheiben für meinen Geschmack absolut nicht zu einem dunkelblauen Auto.