Neuer Audi A3 2012

Audi A3 8V

http://www.autobild.de/artikel/neuer-audi-a3-ab-2012--1608339.html
was sagt ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

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Zitat:

Original geschrieben von wusler


Hallo,

klar ist die Spannrolle entscheidend aber auch was sonst über den Riemen angetrieben wird. Was nützt das alles wenn sich die Wapu frißt die auch über den Riemen angetrieben wird. Ich halte die Diskussion Riemen oder Kette schon immer für Käse, ich würde lieber sehen das über den Haupt..... nur die Nockenwelle angetrieben wird und keine zusätzlichen Aggregate. Mein 3.0 tdi von Audi hat eben deswegen einmal Kette und einmal einen Antrieb für die Nebenagregate. So gehört sich das.
Also Tino was wechselst Du jetzt alles?
...

ich bin jetzt nich ganz sicher, aber die wapu is glaube ich eh bei 120000 km dran, und beim zahnriemenwechsel wird eh nich nur der riemen an sich getauscht sondern soweit ich weiß spätestens dann alles, worüber er läuft!

@ fhMemo

das hat mit vorstellen nichts zu tun! die werden auch schon bei 120000 km sich nichts mehr annehmen! es is und bleibt ein verschleißteil! im zuge von inspektionen werden auch zich sachen kontrolliert, die dir dann aber trotzdem ein tag später kaputt gehen können, da werden sie sich auch nichts von annehmen! xenon/led soll auch lebenslang funktionieren, tut es aber trotzdem nich u das auch zu deinen kosten! das einzige was du nich verlierst, wenn du dich an den serviceplan hälst, is die mobilitätsgarantie, aber ansonsten schützt dich dieser vor nix! also an deiner stelle würde ich mich da nochmal erkundigen, bevor ich mich mit solch einer falschannahme auf der sicheren seite fühle...
...oder berichtigt mich, wenn ich da falsch liegen sollte!

gruß tino

Also sobald man aus einer Garantie raus ist, 'muss' Audi gar nichts mehr. Kulanz ist ja bekanntlich
eine freiwillige Leistung.

Ich habe damals bei der Bestellung meines A4 eine 2-jährige Anschlussgarantie abgeschlossen.
Am Ende des 4. Jahres habe ich überlegt, ob ich nochmal ein Jahr verlängere, es dann aber aufgrund
des nicht unerheblichen Preises gelassen.
Im 5. Jahr hat es mich dann erwischt, Reparaturen für ca. 3.600 € (diverse Sachen). Habe dann
die Audi Kundenbetreuung eingeschaltet. Überraschenderweise haben die sich dann im nachhinein
an den Kosten beteiligt. Und das bei ca. 140.000 km. Hatte ich nicht mit gerechnet.

Was ich aber eigentlich sagen will: wenn man sich heutzutage ein neues Auto kauft (nicht least),
würde ich immer die maximal mögliche Anschlussgarantie mitordern. -> momentan meines Wissens
+ 3 Jahre/max. 150.000 km
Die Tatsache ansich ist eigentlich traurig, aber schon eine große Reparatur, und die Investition hat
sich bezahlt gemacht.

Abgesehen davon sollten die Hersteller lieber Autos mit zuverlässiger Technik bauen, aber das wollen
die ja nicht 😉 

Just my 2 Cents..........

Zitat:

Original geschrieben von akbaL25


@ fhMemodas hat mit vorstellen nichts zu tun! die werden auch schon bei 120000 km sich nichts mehr annehmen! es is und bleibt ein verschleißteil! im zuge von inspektionen werden auch zich sachen kontrolliert, die dir dann aber trotzdem ein tag später kaputt gehen können, da werden sie sich auch nichts von annehmen! xenon/led soll auch lebenslang funktionieren, tut es aber trotzdem nich u das auch zu deinen kosten! das einzige was du nich verlierst, wenn du dich an den serviceplan hälst, is die mobilitätsgarantie, aber ansonsten schützt dich dieser vor nix! also an deiner stelle würde ich mich da nochmal erkundigen, bevor ich mich mit solch einer falschannahme auf der sicheren seite fühle...
...oder berichtigt mich, wenn ich da falsch liegen sollte!
gruß tino

Klar soll LED ein Lebenlang halten, kann aber Kaputt gehen. Du misverstehst die Sache aber. Über LED steht im Wartungsheft nicht drin, dass der Stab alle 200.000km ausgetauscht werden muss. Über den Zahnriemen schon. Ich kaufe ja auch das Auto mit der Leistung. Diese Leistung entsteht durch Kaufvertrag einschließlich dem Wartungsheft, welches übergeben wird. In diesem Wartungsheft steht es doch haargenau drin, Wechselintervall für den Zahnriemen 240.000km. Fertig. Verschleißteil hin, Verschleißteil her. Für diesen Zahnriemen wird eine Mindesthaltbarkeit von 240.000km gewährleistet. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ich, nach meinem Rechtsempfinden vor Gericht gehen. Ich verstehe diese Empfehlung ähnlich wie den Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrung.

Aber das sollte man natürlich vor dem Kauf abklären.

Hier ist ein Sachverhalt:

http://www.ra-kotz.de/kfz_werkstatt_beratungspflichten.htm

Das Gericht verweist auf das Scheckheft. Somit verstehe ich meine These richtig. Das Scheckheft und die darin enthaltene ServiceIntervallvorgabe ist bindend. Die Frau geht ja ein Schritt weiter. Sie sagt, da Sie jedes Jahr bei der Werkstatt war, hätte die Werkstatt Sie bezüglich des Intervalls aufklären müssen.

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ich hab mir das jetzt nich komplett durchgelesen, aber bei dem was ich gelesen habe, ging es ja um einen anderen zusammenhang! und zwar, dass der zahnriemenwechsel nich gemacht wurde, obwohl es im serviceplan steht, sprich er fällig gewesen wäre!
in unserer diskussion geht es aber darum, was passiert, wenn dieser vor dem eigentlichen service kaputt geht!
wenn du mir ein zitat raus suchst, in dem steht, dass die werkstatt die kosten inkl. folgekosten (motorschaden etc.) übernehmen muss, wenn das bauteil vor seinem eigentlichen "wechseltermin" defekt is, dann werde ich dir recht geben, aber so lange bleibe ich bei meiner meinung/wissen!

gruß tino

Zitat:

Original geschrieben von akbaL25


ich hab mir das jetzt nich komplett durchgelesen, aber bei dem was ich gelesen habe, ging es ja um einen anderen zusammenhang! und zwar, dass der zahnriemenwechsel nich gemacht wurde, obwohl es im serviceplan steht, sprich er fällig gewesen wäre!

Nein. Du musst es genauer durchlesen. Das Problem war, dass die Serviceintervallempfehlung überschritten wurde und anschließend der Zahnriemen riss. Daraufhin die gute Frau Anklage gegen die Werkstatt erhob, weil Sie der Meinung war, dass die Werkstatt Sie hätte drauf hinweisen müssen.

Das Gericht sah es an, dass der Hinweis nicht erfolgte, teilte jedoch mit, dass nach Serviceintervallplan der Zahnriemen erst in 6 Monaten hätte gewechselt werden müssen, weshalb das Gericht die Klage abwies. Sie sah es an, das 6 Monate für einen solch notwendig zwingenden Hinweis zu lang war.

Man muss zwischen den Zeilen lesen. Der Sachverhalt ist nicht identisch. Jedoch verweißt das Gericht auf den Serviceheft und gibt der Frau die Schuld, weil Sie die Intervallempfehlung nicht befolgte. Man kann den Spieß dann jedoch umdrehen, wenn man der Empfehlung befolgt und der Zahnriemen trotzdem reißt. Die Rechtslage ist da imho eindeutig. Solange es im Serviceheft schwarz auf weiß steht, alle 240.000km und/oder X Jahren, und ich diese Vorgabe befolge, bin ich im Recht. Egal was ist.

Ich verstehe nicht wieso sich viele trotzdem sich dagegen währen. Jungs, es ist euer Recht. Ihr müsst doch davon nur Gebrauch machen.

Also die Angaben im Serviceheft als Haltbarkeitsgarantie auszulegen, halte ich vorsichtig gesagt für gewagt. Letztlich sagt man damit nur, "spätestens dann muss ein Wechsel erfolgen". Bei mir jedenfalls würdest du mit der Argumentation nicht obsiegen. Werde nachher an der Arbeit ggf. mal schauen, was der BGH dazu meint.

Zitat:

Original geschrieben von Nasenmann110


Also die Angaben im Serviceheft als Haltbarkeitsgarantie auszulegen, halte ich vorsichtig gesagt für gewagt. Letztlich sagt man damit nur, "spätestens dann muss ein Wechsel erfolgen". Bei mir jedenfalls würdest du mit der Argumentation nicht obsiegen. Werde nachher an der Arbeit ggf. mal schauen, was der BGH dazu meint.

Nach der Logik hätte man ja auch die Zahnriemen, die laut Serviceheft alle 60.000km ausgewechselt werden sollten, vorher hätten schon ausgewechselt werden müssen.

Sorry, aber woher kommt denn der Glaube, dass ein Zahnriemen egal was vom Hersteller angegeben, alle 120.000km ausgetauscht werden mussen? Warum glauben manche nicht, dass dies sogar zuviel ist und man den Zahnriemen lieber alle 50.000km auswechseln sollte?

Zitat:

und man den Zahnriemen lieber alle 50.000km auswechseln sollte?

habe meinen a4 mit 10 jahren gewechselt und der zahnrimmen war bei 146.000tausend km😛

Die Logik ist ganz einfach. Es gibt mehrere Verschleißarten, nicht nur den Verschleiß durch Benutzung, sondern auch der Verschleiß durch natürliche Alterung. Wenn der Riemen alt genug ist interessiert ihn das gar nicht, dass der Auto-Hersteller mal ein Wechselintervall von 250.000 km für ihn vorgesehen hat, er wird unelastisch, spröde und hart. Ein Riss kann dann innerhalb kurzer Zeit auftreten oder sogar schon beim ersten Start. Die Zähne sind auch nicht aus Metall und die unterschiedlichen Komponenten des Riemens müssen in hohem Alter auch keine tiefergehende verbindene Beziehung mehr zueinander pflegen.

Da diese langen Zeiten aber außerhalb der längsten Werksgarantie von Audi (derzeit meines Wissens maximal 150.000 km oder 5 Jahre) liegen hat Audi kein Interesse daran, so lange Wartungszeiten anzugeben. Audi will dann bereits wieder neue Autos verkaufen und es ist das Risiko des Kunden, mit einem 10 Jahre alten Riemen bei 100.000 km Laufleistung weiter fröhlich herumzufahren und den Motorschaden zu riskieren.

Vom Gesetz her hat Audi meines Wissens nach in Deutschland 2 Jahre lang Gewährleistung zu geben. Das ist das Gesetz. Zusätzlich kann man noch eine Garantieversicherung abschließen, die über diesen Zeitraum hinaus geht. Gegen Geld. Alles was danach kommt ist Audi freigestellt, ob sie da Kulanz geben oder nicht. Keine Pflicht.

Du erwirbst mit den planmäßig durchgeführten Wartungen lange nach Ablauf von Gewährleistung und Herstellergarantie bis auf die Mobilitätsgarantie-Versicherung (die man immer wieder neu bezahlt) keinen Anspruch auf irgendwelche Rechte. Es gibt nur noch freiwillige Kulanz von Audi, wenn Teile vorfristig kaputt gehen, von denen man erwartet, dass sie noch länger halten sollen. Einen Rechtsanspruch auf Kulanz hat man nicht.

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81


Die Logik ist ganz einfach. Es gibt mehrere Verschleißarten, nicht nur den Verschleiß durch Benutzung, sondern auch der Verschleiß durch natürliche Alterung. Wenn der Riemen alt genug ist interessiert ihn das gar nicht, dass der Auto-Hersteller mal ein Wechselintervall von 250.000 km für ihn vorgesehen hat, er wird unelastisch, spröde und hart. Ein Riss kann dann innerhalb kurzer Zeit auftreten oder sogar schon beim ersten Start. Die Zähne sind auch nicht aus Metall und die unterschiedlichen Komponenten des Riemens müssen in hohem Alter auch keine tiefergehende verbindene Beziehung mehr zueinander pflegen.

Da diese langen Zeiten aber außerhalb der längsten Werksgarantie von Audi (derzeit meines Wissens maximal 150.000 km oder 5 Jahre) liegen hat Audi kein Interesse daran, so lange Wartungszeiten anzugeben. Audi will dann bereits wieder neue Autos verkaufen und es ist das Risiko des Kunden, mit einem 10 Jahre alten Riemen bei 100.000 km Laufleistung weiter fröhlich herumzufahren und den Motorschaden zu riskieren.

Vom Gesetz her hat Audi meines Wissens nach in Deutschland 2 Jahre lang Gewährleistung zu geben. Das ist das Gesetz. Zusätzlich kann man noch eine Garantieversicherung abschließen, die über diesen Zeitraum hinaus geht. Gegen Geld. Alles was danach kommt ist Audi freigestellt, ob sie da Kulanz geben oder nicht. Keine Pflicht.

Du erwirbst mit den planmäßig durchgeführten Wartungen lange nach Ablauf von Gewährleistung und Herstellergarantie bis auf die Mobilitätsgarantie-Versicherung (die man immer wieder neu bezahlt) keinen Anspruch auf irgendwelche Rechte. Es gibt nur noch freiwillige Kulanz von Audi, wenn Teile vorfristig kaputt gehen, von denen man erwartet, dass sie noch länger halten sollen. Einen Rechtsanspruch auf Kulanz hat man nicht.

Nein. Wenn der Hersteller 10 Jahre oder 250.000km angibt, so ist der Hersteller bei einem Defekt haftbar. Garantie ist für das ganze Auto, nicht für den Zahnriemen. Oder anders gesagt, zahlt die Garantie dir den Zahnriemen, wenn du innerhalb der Garantie einen Zahnriemendefekt hast. weil du den Intervall nicht eingehalten hast? Oder wenn der Intervall nahe steht, wer muss für den Wechsel aufkommen? Du, oder Audi?

Ich habe dir im Internet ein Rechtsfall als Beweis angebracht. Deiner Logik und Rechtsempfinden mag das nicht entsprechen, aber das ist die Rechtslage. Solange ein Gericht den ServiceIntervall als Beweisgrundlage anwendet ist dieses Stück Dokument bindend. Bis jetzt stand in Jedem Serviceheft xKm oder yJahre als Wechselintervall. Wenn ich mich daran halte, dann bin ich rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Das der Zahnriemen trotzdem reißen kann steht hier außer Frage.

Ich würde hier weder einem Mechaniker, noch einem Verkäufer trauen, sondern direkt zum Rechtsanwalt gehen und hier Auskunft geben lassen.

Ich glaube ich schreibe der ADAC mal eine EMail.

Zitat:

Original geschrieben von fhMemo


Nein. Wenn der Hersteller 10 Jahre oder 250.000km angibt, so ist der Hersteller bei einem Defekt haftbar.

Zeig' mir bitte das Gesetz (!), aus dem das hervorgeht. Ich kenne es nicht. Bitte nicht ausweichen und auch keine Vergleichs-Gerichtsfälle nennen.

Übrigens, wie gesagt: Audi gibt meines Wissens nach eben KEINE Wartungsdauern mehr an, die länger sind als die längste Werks-Garantiedauer. Darauf bin ich jetzt schon mehrmals drauf eingegangen.

Zitat:

Original geschrieben von fhMemo


Garantie ist für das ganze Auto, nicht für den Zahnriemen.

Die Werks-Garantie endet nach spätestens 5 Jahren oder 150.000 km, was zuerst eintritt. Mindest-Untergrenze ist meines Wissens nach die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Wenn diese beiden Kriterien überschritten sind kann Audi freiwillig auf Kulanzbasis vorfristige Schäden an nicht-Verschleißteilen ersetzen, man hat aber kein Recht darauf. Bezahlt hat man nur für die Werksgarantie und gesetzlich hat man Anspruch auf die 2 Jahre Gewährleistung.

Es gibt noch ein paar Ausnahmen wie die Werksgarantie auf Durchrostung mit ich glaube 12 Jahren usw. Auch diese Versicherung hat der Neukäufer bezahlt.

Kannst du das Ergebnis der ADAC-Mail bitte mitteilen? Wäre interessant. Danke.

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81


Zeig' mir bitte das Gesetz (!), aus dem das hervorgeht. Ich kenne es nicht. Bitte nicht ausweichen und auch keine Vergleichs-Gerichtsfälle nennen.

Natürlich gibt es kein Gesetz, der genau das abdeckt. Ich finde auch im Google kein Präzedenzfall, wo genau dieser Sachverhalt zur Debatte steht. Jedoch hab ich ein Fall gezeigt, wo das Gericht die Schuldfrage anhand des Servicehefts und die darin enthaltene Intervallempfehlung begründet.

Zeig mir doch bitte dann ein Fall, welches deine Version untermauert. Aber nicht mit Verschleißteil, LED, Xenon, Bremsen, etc kommen sondern wirklich als Tatbestand den Zahnriemen.

Die Argumentation mit Garantie etc ist schlüssig. Jedoch wird trotzallem eine Empfehlung ausgeschrieben. Wenn ich 250.000km und 10 Jahre als Lebensdauer ausgebe, kann der Hersteller von mir nicht erwarten, nach 120.000km und 5 Jahren den Zahnriemen auszuwechseln. Da muss ne Relation da sein. Bei 180.000km und 7 Jahren würde ich das verstehen.

Bei dem Golf der Freundin wurde der Zahnriemen nach 6 Jahren und 123.000km gewechselt. Bei meinem Corsa nach 7 Jahren und ~70.000km.

Ach ja, was sein kann ist natürlich, dass man die Jahresangabe im Serviceheft nicht mit angibt, um sich von der Schuldfrage als Hersteller zu lösen.

Ich bin kein Jurist, daher kenne ich mich mit diesen Gerichtsfällen und der Suche danach nicht aus. Ich traue mir jedoch zu, grundlegende Gesetzestexte wie das BGB zu lesen und im Sinne des Gesetzgebers zu verstehen. Rechts-Vorlesungen sei Dank. Und da ist die Lage nach meinem derzeitigen Wissensstand eindeutig.

fhMeno, was du hier schreibst, verursacht mir böse Bauchschmerzen. Da bin ich versucht zu sagen, wenn man keine Ahnung hat... und im Gegensatz zum Vorposter bin ich Jurist und zwar einer von denen, die man nicht fragt, sondern die entscheiden 😉

Und wie ich entscheiden würde, hab ich ja oben schon angegeben. Die Datenbanken hab ich aber heute nicht durchforstet, vergessen 😁

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