MFA+ Winterreifengeschwindigkeitsbegrenzung
Hallo zusammen,
habe mal bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung für Winterreifen in der MFA+ eine Frage.
Ich habe letzte Woche die 210km/h Begrenzung für meine Reifen in der MFA+ eingegeben.
Wie funktioniert das nun genau?
Gibt mir die MFA bei erreichen der 210km/h NUR einen Warnton oder regelt der Motor dann ab?
Ich muss dazu sagen, wollte den Motor heute endlich mal im 6. Gang ausfahren und gucken was geht.
Bei 210km/h kam der Warnton und das Auto ging keinen km/h mehr auf der Anzeige schneller.
Hatte das Gefühl, das der Motor wie schon im Höchstgeschw.fred beschrieben, abregelt.
Vielen Dank für eure Infos.
Beste Antwort im Thema
....und wenn man testen möchte was passiert muss man nicht 210km/h eingeben sondern stellt den Wert einfach kurzzeitig tiefer ein.
55 Antworten
Die eingestellte Geschwindigkeit für Winterreifen greift im Passat CC (170 Diesel-PS) zumindest beim Tempomat. Manuelles Beschleunigen geht immer, hab es dort selbst schon durch. Leider darf ich meinen noch nicht so schnell fahren, sonst würde ich es mal austesten.
Moin,
der Golf VI Highline 2.0 TDI (103KW mit DPF) ist laut Technische Datenheftchen in der Betriebsanleitung mit einer Vmax von 209 Km/h für das SG6 angegeben, das DSG 6 sogar nur mit 207km/h.
Ergo hat die Einstellung im MFA+ für Winterreifen nichts mit der von Dir erreichten Vmax zu tun.
Der Motor gibt einfach nicht mehr her.
Zitat:
Original geschrieben von Kabloing
Moin,der Golf VI Highline 2.0 TDI (103KW mit DPF) ist laut Technische Datenheftchen in der Betriebsanleitung mit einer Vmax von 209 Km/h für das SG6 angegeben, das DSG 6 sogar nur mit 207km/h.
Ergo hat die Einstellung im MFA+ für Winterreifen nichts mit der von Dir erreichten Vmax zu tun.
Der Motor gibt einfach nicht mehr her.
Da stimme ich dir nicht zu!
Laut Tacho 210km/h entsprechen ca. realen 200km/h.
Im Vmax - Fred kommt der Durchschnitt mit diesem Motor auf ca. 220km/h lt. Tacho. Das würde sich auch ungefähr mit den 209km/h Vmax decken.
Wobei ich das auch nicht verstehe. Mein Kollege hat den Passat mit gleichem Motor und seiner rennt lt. Tacho satte 230km/h.... Der müsst doch um einiges schwerer sein.
Zitat:
Original geschrieben von Bergler84
Da stimme ich dir nicht zu!Zitat:
Original geschrieben von Kabloing
Moin,der Golf VI Highline 2.0 TDI (103KW mit DPF) ist laut Technische Datenheftchen in der Betriebsanleitung mit einer Vmax von 209 Km/h für das SG6 angegeben, das DSG 6 sogar nur mit 207km/h.
Ergo hat die Einstellung im MFA+ für Winterreifen nichts mit der von Dir erreichten Vmax zu tun.
Der Motor gibt einfach nicht mehr her.
Laut Tacho 210km/h entsprechen ca. realen 200km/h.
Im Vmax - Fred kommt der Durchschnitt mit diesem Motor auf ca. 220km/h lt. Tacho. Das würde sich auch ungefähr mit den 209km/h Vmax decken.Wobei ich das auch nicht verstehe. Mein Kollege hat den Passat mit gleichem Motor und seiner rennt lt. Tacho satte 230km/h.... Der müsst doch um einiges schwerer sein.
Aber dafür aerodynamischer. 😉
Und darauf kommt an.
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Zitat:
Original geschrieben von Bergler84
Da stimme ich dir nicht zu!
Laut Tacho 210km/h entsprechen ca. realen 200km/h.
Im Vmax - Fred kommt der Durchschnitt mit diesem Motor auf ca. 220km/h lt. Tacho. Das würde sich auch ungefähr mit den 209km/h Vmax decken.Wobei ich das auch nicht verstehe. Mein Kollege hat den Passat mit gleichem Motor und seiner rennt lt. Tacho satte 230km/h.... Der müsst doch um einiges schwerer sein.
Ein Arbeitskollege von mir hat auch nen Golf mit dem 140 PS TDI - hab ihn grad gefragt und er meinte, dass seiner auch nicht schneller als 210 - laut Tacho - mag. Er hat nen Handschalter. Er hats im 6. Gang probiert... keine Ahnung ob das wirklich nur im 5. geht.
Um nochmal zum Thema zurück zu kommen: Ich hab die Warnung bei 210km/h eingestellt. Ich kann aber trotzdem schneller fahren und sogar den Tempomat bei zB 230 setzen!
Wenn VW sich wirklich absichern will dann sollte das, meiner Meinung nach, nicht gehen.
Man kann in der MFA ja nicht nur ein Winterreifenlimit, sondern auch noch eine weitere auf der MFA-Ebene. Lässt man die Anzeige aktiv, dann hat man das tempolimit ständig im Blick - dagegen kann kein Prüfer was haben.
Das Argment, man könne weiterschalten, zählt auch nicht, da ich einen Aufkleber auch wieder abziehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von MichaelN
Man kann in der MFA ja nicht nur ein Winterreifenlimit, sondern auch noch eine weitere auf der MFA-Ebene. Lässt man die Anzeige aktiv, dann hat man das tempolimit ständig im Blick - dagegen kann kein Prüfer was haben.
Das Argment, man könne weiterschalten, zählt auch nicht, da ich einen Aufkleber auch wieder abziehen kann.
War grad draußen im Auto. Aber ich hab die Funktion nicht gefunden. "Zweitgeschwindigkeit" ist es nicht. Und unter "Warnung" hab ich auch nix!
Zitat:
Original geschrieben von dlhentsc
Ein Arbeitskollege von mir hat auch nen Golf mit dem 140 PS TDI - hab ihn grad gefragt und er meinte, dass seiner auch nicht schneller als 210 - laut Tacho - mag. Er hat nen Handschalter. Er hats im 6. Gang probiert... keine Ahnung ob das wirklich nur im 5. geht.Zitat:
Original geschrieben von Bergler84
Da stimme ich dir nicht zu!
Laut Tacho 210km/h entsprechen ca. realen 200km/h.
Im Vmax - Fred kommt der Durchschnitt mit diesem Motor auf ca. 220km/h lt. Tacho. Das würde sich auch ungefähr mit den 209km/h Vmax decken.Wobei ich das auch nicht verstehe. Mein Kollege hat den Passat mit gleichem Motor und seiner rennt lt. Tacho satte 230km/h.... Der müsst doch um einiges schwerer sein.
Laut Fzg.datenblatt erreicht das Auto die Vmax im 5.Gang.
Wie gesagt ich habs auch im 6. Gang probiert und bei 210km/h auf der geraden war laut Tachonadel schluß mit lustig.
Ich werde es nochmals im 5. Gang probieren und dann posten was dabei raus kam.
Die Erfahrung mit der Abregelung des 2.0TDI haben anscheinend schon mehrere gemacht.
Kann das jemand bestätigen das der Passat mit 2.0 TDI (140PS) schneller geht als der Golf NUR wg. Aerodynamik? Das kann ich nicht glauben.
Ich vermute, das der Motor einfach nicht abgeregelt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Head8
War grad draußen im Auto. Aber ich hab die Funktion nicht gefunden. "Zweitgeschwindigkeit" ist es nicht. Und unter "Warnung" hab ich auch nix!Zitat:
Original geschrieben von MichaelN
Man kann in der MFA ja nicht nur ein Winterreifenlimit, sondern auch noch eine weitere auf der MFA-Ebene. Lässt man die Anzeige aktiv, dann hat man das tempolimit ständig im Blick - dagegen kann kein Prüfer was haben.
Das Argment, man könne weiterschalten, zählt auch nicht, da ich einen Aufkleber auch wieder abziehen kann.
Mein Scirocco hat noch die Golf-V-style-MFA. Vielleicht gibt es diese Funktion jetzt nicht mehr?
Zitat:
Original geschrieben von Bergler84
Da stimme ich dir nicht zu!Zitat:
Original geschrieben von Kabloing
Moin,der Golf VI Highline 2.0 TDI (103KW mit DPF) ist laut Technische Datenheftchen in der Betriebsanleitung mit einer Vmax von 209 Km/h für das SG6 angegeben, das DSG 6 sogar nur mit 207km/h.
Ergo hat die Einstellung im MFA+ für Winterreifen nichts mit der von Dir erreichten Vmax zu tun.
Der Motor gibt einfach nicht mehr her.
Laut Tacho 210km/h entsprechen ca. realen 200km/h.
Im Vmax - Fred kommt der Durchschnitt mit diesem Motor auf ca. 220km/h lt. Tacho. Das würde sich auch ungefähr mit den 209km/h Vmax decken.Wobei ich das auch nicht verstehe. Mein Kollege hat den Passat mit gleichem Motor und seiner rennt lt. Tacho satte 230km/h.... Der müsst doch um einiges schwerer sein.
Vielleicht hast Du einen der seltenen Tachos der
genaugeht?😁
Zitat:
Original geschrieben von Head8
War grad draußen im Auto. Aber ich hab die Funktion nicht gefunden. "Zweitgeschwindigkeit" ist es nicht. Und unter "Warnung" hab ich auch nix!
"Zweitgeschwindigkeit" ist doch nur die zusätzliche Anzeige für "Meilen"...oder Knoten.
Bei Fahrzeugen die für das Ausland produziert wurden,kann diese Anzeige fehlen (laut BB)
Zitat:
Original geschrieben von Jolf_Jeti
"Zweitgeschwindigkeit" ist doch nur die zusätzliche Anzeige für "Meilen"...oder Knoten.
Bei Fahrzeugen die für das Ausland produziert wurden,kann diese Anzeige fehlen (laut BB)
Danke für die Belehrung. Ich wiederhole nochmal: Zweitgeschwindigkeit ist es nicht...
Das bezog sich auf die Aussage von MichaelN wonach es eine zweite Ebene gibt wo man die Geschwindigkeit einstellen kann. zB Warngeschwindigkeit 210, Einblenden der Warngeschwindigkeit ab 150, sowas meinte ich. Ist ja sonst für´n Arsch wenn ich mich vor übertreten der 210km/h absichern will, das aber erst dann angezeigt wird.
Gibt es sowas im G6 oder nur im G5 und Rocco?
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Aus dem Duden:sinn|fäl|lig <Adj.>: einleuchtend, leicht verständlich
Das Adjektiv "sinnfällig" beinhaltet keinerlei zeitlichen Kontext.
Ich verstehe nicht, warum du den Begriff "sinnfällig" im Duden nachschlägst. Ich hatte nicht behauptet, dass der Begriff "sinnfällig" gleichbedeutend ist mit "dauerhaft".
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Hätte der Gesetzgeber einen permanent Hinweis vorschreiben wollen, hätte dieser §36 Abs.1 Nr.1 strenggenommen anders formulieren müssen, z.B. "muß im Blickfeld des Fahrzeugführers dauerhaft sinnfällig angegeben sein"
Wenn in der StVZO gefordert wird, dass die Vmax im Blickfeld des Fahrers angegeben ist, dann muss das logischerweise dauerhaft so sein, nämlich genau so lange, wie die Winterreifen montiert sind. Offenbar liest du den Text der StVZO so:
"... die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit muss hin und wieder/manchmal/ab und zu/gelegentlich/zeitweilig/vorübergehend im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben sein". Und das ist damit wohl kaum gemeint.
Die MFA-Meldung kommt erst, wenn die zulässige Geschwindigkeit schon erreicht oder überschritten ist. Die Angabe muss aber nach dem Wortlaut der StVZO stets vorhanden und sichtbar sein, also schon vor dem Erreichen dieser Geschwindigkeit.
Mir ist es ja egal, ob ihr nun einen dauerhaften Hinweis anbringt oder nicht. Ein fehlender Hinweis kostet ohnehin nur 5 Euro Verwarnungsgeld (wenn überhaupt mal das Vorhandensein kontrolliert werden sollte). Die MFA-Warnmeldung kann jedenfalls den nach der StVZO vorgeschriebenen Hinweis nicht ersetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Die Angabe muss aber nach dem Wortlaut der StVZO stets vorhanden und sichtbar sein, also schon vor dem Erreichen dieser Geschwindigkeit.
"Sinnfällig" beschreibt (als Adjektiv) die Art und Weise, in der die geforderte Information dem Fahrer präsentiert wird. Die MFA-Programmierung mit entsprechender Anzeige erfüllt genau dieses Kriterium. Die StVZO behandelt an keiner mir bekannten Stelle weitere Anforderungen zur Präsentation dieser Information oder Forderungen, daß die Warnung auch bereits bei geringeren Geschwindigkeiten oder über die gesamte Nutzungsdauer der WR angezeit werden muß.
Die Forderung nach der sinnfälligen Anzeige einer Warnung hat den Sinn, den Fahrer auf mögliche Gefährdung hinzuweisen. Wie dies geschieht (ob dauerhaft während der Nutzungsdauer der WR oder erst bei Erreichen des Gefahrenbereichs) wurde schlichtweg im Verordnungstext nicht definiert. Es läßt sich durch wie auch immer geartete Interpretation keine weitere Informationen gewinnen. Es steht dort einfach nichts dazu.
Ausreichend im Sinne einer Warnung ist in jedem Fall die situationsgebundene Anzeige. Des weiteren liegt sowohl die Verantwortung für die korrekte Programmierung der MFA als auch die Auswahl des passenden Aufklebers im Bereich des Fahrzeugführers.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Die MFA-Meldung kommt erst, wenn die zulässige Geschwindigkeit schon erreicht oder überschritten ist.
Was bei der gegebenen Tachovoreilung (10-15 km/h am Endbereich der Skala im Falle von 210 km/h) nicht wirklich ein Problem darstellt.