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MFA+ Winterreifengeschwindigkeitsbegrenzung

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 21:37

Hallo zusammen,

 

habe mal bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung für Winterreifen in der MFA+ eine Frage.

Ich habe letzte Woche die 210km/h Begrenzung für meine Reifen in der MFA+ eingegeben.

 

Wie funktioniert das nun genau?

Gibt mir die MFA bei erreichen der 210km/h NUR einen Warnton oder regelt der Motor dann ab?

Ich muss dazu sagen, wollte den Motor heute endlich mal im 6. Gang ausfahren und gucken was geht.

Bei 210km/h kam der Warnton und das Auto ging keinen km/h mehr auf der Anzeige schneller.

Hatte das Gefühl, das der Motor wie schon im Höchstgeschw.fred beschrieben, abregelt.

 

Vielen Dank für eure Infos.

Beste Antwort im Thema

....und wenn man testen möchte was passiert muss man nicht 210km/h eingeben sondern stellt den Wert einfach kurzzeitig tiefer ein.

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Also ich habe auch die 210 bei meinen GTI eingestellt und bei 210 kam dann die Warnung aber es ging auch ein wenig drüber.

Hab es aber nicht ausgereizt wie viel drüber ich gehen kann.

am 2. Dezember 2009 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Bergler84

Wie funktioniert das nun genau?

Gibt mir die MFA bei erreichen der 210km/h NUR einen Warnton oder regelt der Motor dann ab?

Abgeregelt wird durch die WR-Warnung nix ... ich habe meine Einstellung bei 220 km/h (also knapp "echte" 210) und konnte trotzdem laut MFA auf nahezu 240 beschleunigen.

Es ertönt halt nur ein warnbton und in der MFA steht etwas von "Winterreifen" ... that's all.

Spart man sich durch diese Einstellung den Aufkleber für die Winterreifen, wenn die für eine geringere Geschwindigkeit zugelassen sind, oder muss man den rein theoretisch immer noch ins Cockpit kleben?

Zitat:

Original geschrieben von ThomasausWB

Spart man sich durch diese Einstellung den Aufkleber für die Winterreifen, wenn die für eine geringere Geschwindigkeit zugelassen sind, oder muss man den rein theoretisch immer noch ins Cockpit kleben?

Also ich habe hier in nem anderen Fred gelesen das man gesetzlich trotzdem diesen Aufkleber braucht

Musst mal die Suche befragen;)

Zitat:

Original geschrieben von ThomasausWB

Spart man sich durch diese Einstellung den Aufkleber für die Winterreifen, wenn die für eine geringere Geschwindigkeit zugelassen sind, oder muss man den rein theoretisch immer noch ins Cockpit kleben?

nö, den spart man sich nicht - man muss laut Gesetz trotzdem nen Aufkleber reintun.

Ich werde aber nen Teufel tun...

}Also ich habe hier in nem anderen Fred gelesen das man gesetzlich trotzdem diesen Aufkleber braucht{

Es reicht mal einen Blick in die Bedienungsanleitung zu werfen. Da steht alles drin.

 

am 2. Dezember 2009 um 22:20

In der StVZO steht unter §36 Abs.1 Nr.1 nur, daß "die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben" sein muß. Von einem Aufkleber steht da nix. Von daher ist die korrekt eingestellte MFA-Warnung - sofern funktionstüchtig - ausreichend. Kollegen von mir, die KfZ-Sachverständige sind, stimmten mir diesbezüglich auf Nachfrage zu.

Die Angabe im Bordbuch dient IMO lediglich der rechtlichen Absicherung von VW ...

StVZO im Anhang zum Nachlesen ...

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

In der StVZO steht unter §36 Abs.1 Nr.1 nur, daß "die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben" sein muß. Von einem Aufkleber steht da nix. Von daher ist die korrekt eingestellte MFA-Warnung - sofern funktionstüchtig - ausreichend. Kollegen von mir, die KfZ-Sachverständige sind, stimmten mir diesbezüglich auf Nachfrage zu.

Die Angabe im Bordbuch dient IMO lediglich der rechtlichen Absicherung von VW ...

StVZO im Anhang zum Nachlesen ...

Wenn das alle Sachverständigen so sehen würden, fänd ich das sehr erfreulich.

....und wenn man testen möchte was passiert muss man nicht 210km/h eingeben sondern stellt den Wert einfach kurzzeitig tiefer ein.

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

In der StVZO steht unter §36 Abs.1 Nr.1 nur, daß "die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben" sein muß. Von einem Aufkleber steht da nix. Von daher ist die korrekt eingestellte MFA-Warnung - sofern funktionstüchtig - ausreichend. Kollegen von mir, die KfZ-Sachverständige sind, stimmten mir diesbezüglich auf Nachfrage zu.

Du irrst dich leider, und deine Kollegen, die Kfz-Sachverständige sind, irren sich ebenfalls. Richtig ist zwar, dass ein Aufkleber in der StVZO nicht erwähnt wird. Notwendig ist aber, wie du ja selbst zitiert hast, dass die Vmax der Winterreifen "im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben" sein muss. Dieser Hinweis muss also permanent vorhanden sein. Die MFA-Warnung erfolgt aber erst, wenn die eingestellte Geschwindigkeit erreicht oder überschritten ist. Die Vmax wird also im üblichen Fahrbetrieb nicht "im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben", sodass die Forderung des § 36 StVZO nicht erfüllt ist.

Ein Aufkleber muss es nicht sein und die "sinnfällige Angabe" hat auch kein amtlich vorgeschriebenes Aussehen. Man könnte also einfach einen handschriftlichen Hinweis auf einem Zettel ans Armaturenbrett hängen.

am 3. Dezember 2009 um 6:17

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Dieser Hinweis muss also permanent vorhanden sein. Die MFA-Warnung erfolgt aber erst, wenn die eingestellte Geschwindigkeit erreicht oder überschritten ist. Die Vmax wird also im üblichen Fahrbetrieb nicht "im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben", sodass die Forderung des § 36 StVZO nicht erfüllt ist.

Aus dem Duden:

sinn|fäl|lig <Adj.>: einleuchtend, leicht verständlich

Das Adjektiv "sinnfällig" beinhaltet keinerlei zeitlichen Kontext.

Hätte der Gesetzgeber einen permanent Hinweis vorschreiben wollen, hätte dieser §36 Abs.1 Nr.1 strenggenommen anders formulieren müssen, z.B. "muß im Blickfeld des Fahrzeugführers dauerhaft sinnfällig angegeben sein"

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 6:49

Ich bin mir auch sicher, dass der Aufkleber im Cockpit sein MUSS!! (Also gesetzlich ;)...)

Ich möchte nochmal kurz zurück auf's Thema:

Heute werde ich die Geschwindigkeitsbegrenzung einmal niedriger ansetzen und schauen was passiert. Denke aber auch das da nix abregelt.

Was mich dann aber wundert, das der Motor bei 210km/h (laut Tacho) "abregelt"....?! Kann es daran liegen das ich im 6.Gang gefahren bin und nicht im 5. Gang? Im 5. Gang wird ja laut VW vmax erreicht.

Ich weiß das gehört zwar auch zum Teil zum Vmax-Fred aber wollte den Fred jetzt kurz weiterführen.

Könnte es sein, dass dein Auto einfach nicht schneller geht?

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Dieser Hinweis muss also permanent vorhanden sein. Die MFA-Warnung erfolgt aber erst, wenn die eingestellte Geschwindigkeit erreicht oder überschritten ist. Die Vmax wird also im üblichen Fahrbetrieb nicht "im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben", sodass die Forderung des § 36 StVZO nicht erfüllt ist.

Aus dem Duden:

sinn|fäl|lig <Adj.>: einleuchtend, leicht verständlich

Das Adjektiv "sinnfällig" beinhaltet keinerlei zeitlichen Kontext.

Hätte der Gesetzgeber einen permanent Hinweis vorschreiben wollen, hätte dieser §36 Abs.1 Nr.1 strenggenommen anders formulieren müssen, z.B. "muß im Blickfeld des Fahrzeugführers dauerhaft sinnfällig angegeben sein"

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... genau so ist es, der Aufkleber ist nicht unbedingt notwendig...

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Eine Motorbremse ist ganauso wenig vorhanden. Außer einem Warnton (bei mir bei 190km/h) und Hinweis auf dem Display "Winterreifen" kommt da nichts weiter, der Wagen beschleunigt weiterhin auf Vmax und drüber - ohne Probleme.

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