Mängel an Neufahrzeug - Nachbesserung oder Ersatzlieferung?

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin zusammen,

ich verfolge die diversen Fahrzeugforen schon seit Jahren als "stiller Leser" und konnte mich nun aus gegebenem Anlass mal dazu durchringen mich zu registrieren.

Der grundsätzliche gesetzliche Rahmen zu dem Thema "Sachmängelhaftung" in Bezug auf Neufahrzeuge ist mir mittlerweile weitestgehend bekannt, da ich die letzten Stunden bzw. den gestrigen Tag intensiv genutzt habe um mich einzulesen. Daher bitte auch nicht um irgendeine Art von juristischen Rat, sondern würde gerne auf den ein oder anderen Erfahrungswert oder die ein oder andere Meinung zurückgreifen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vor knapp zwei Wochen mein Neufahrzeug aus der Autostadt abgeholt (Golf 7 GTI Performance) und bin mit dem Modell an sich auch äußerst zufrieden. Nun sind mir gestern und damit leider erst nach der Abholung zwei Mängel aufgefallen.

a) An der vorderen Seitenscheibe, Fahrerseite, klebt großflächig irgendeine Art Belag von Außen auf der Scheibe, der weder mit Glasreiniger noch mit Spiritus entfernt werden konnte.

b) In der Windschutzscheibe ist ein Haar oder irgendeine Art Faser (3-4 cm groß) unmittelbar im Sichtbereich eingeschlossen.

Beide Mängel habe ich nach Abholung schon Zuhause in der Garage erkannt war aber davon ausgegangen, dass der Innenraum einfach mal gereinigt werden müsste und dann hat sich das. Leider wurde ich gestern beim Versuch die entsprechenden Stellen zu reinigen eines Besseren belehrt.

Habe demnach für Montag Mittag einen Termin beim VW-Händler vereinbart und man deutete mir schon am Telefon an, dass es wohl zumindest bei der Frontscheibe auf einen Tausch hinauslaufen könnte / würde und an genau der Stelle setzt mein ungutes Gefühl ein. Dass sich ein Scheibentausch per se im Laufe der Nutzung nicht mit Garantie vermeiden lässt ist selbsterklärend und mein eigenes Risiko, das durch die Fahrzeugnutzung eben existiert. Aber keine zwei Wochen nach Abholung vom Hersteller wegen eines Produktionsfehlers vom Hersteller oder Zulieferer? Bei der Scheibe handelt es sich außerdem um die drahtlos beheizbare und infrarot reflektierende Version samt aller Assistenzsysteme, die auf die angebrachte Sensorik im Spiegel zurückgreifen.

Wie würdet ihr bei besagtem Termin am Montag auftreten? Dem Scheibentausch, vielleicht sogar inkl. Seitenscheibe, zustimmen oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache pochen? Ich bin zwar grundsätzlich rechtsschutzversichert, würde das Ganze aber gerne ohne jedwede Art von Konflikt zwischen dem Hersteller, dem Fahrzeughändler und mir über die Bühne bringen. Ich wäre rein tendenziell sogar dazu bereit, quasi als Zeichen des guten Willens und des Entgegenkommens, mich an den entsprechenden entstehenden Mehrkosten in eingeschränktem Maße zu beteiligen, um eine mögliche juristische Auseinandersetzung abzuwenden.

Die Auseinandersetzung mit dem Händler wird das eine Thema sein, aber inwiefern schaltet sich Volkswagen selbst in solche Abläufe ein und inwiefern kann man da mit "gutem Willen" rechnen?

Vielleicht hat ja schonmal ähnliche Fälle durchlebt oder vermag sich in meine Position versetzen und kann mir den ein oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Da es vermutlich per se kein "Richtig" oder "Falsch" in der Sache gibt bin ich über jede Meinung dankbar!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels - hier also den Austausch der Scheiben - oder die Lieferung einer mangelfreien Sache - hier ein neuer GTI - verlangt, § 439 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich hast du also einen Anspruch auf einen neuen GTI.

Jedoch kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte, § 439 Absatz 4 Satz 2 BGB.

Hier wird man wohl relativ eindeutig davon ausgehen dürfen, dass der Tausch der Scheiben auch unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände für dich zweifelsfrei zumutbar ist, da insbesondere ein Scheibentausch technisch heute keine großen Herausforderungen stellt und die Scheiben als abgrenzbare Bauteile problemlos gewechselt werden können, ohne in die Gesamtstruktur des Fahrzeugs eingreifen zu müssen. Negative Spätfolgen für dich sind auch nicht ersichtlich.

Ergo: Rechtlich wird ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien neuen GTI nicht durchsetzbar sein.

120 weitere Antworten
120 Antworten

Den Beiträgen von @DieselSeppel ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Wobei ich (und vermutlich auch andere Leser) nicht nur besser nachvollziehen können welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen, sondern auch, warum Fahrzeughändler mit ihrem dekadenten Auftreten im Alltag gut über die Runden kommen.

Bisher muss ich allerdings zugeben, war der Widerstand einiger User hier gegen mich exorbitant größer, als vom Hersteller und Händler zusammen. Die letztgenannten haben die Gesetzestexte von berufswegen allerdings auch vollständig durchdrungen und haben so wie ich kein Geld zu verschenken.

Inwiefern treten Fahrzeughändler dekadent auf ?
Inwiefern hast du beruflich mit Gesetzestexten zu tun ?
Inwiefern verschenke ich Geld, wenn ich nicht gleich mit dem Anwalt drohe ?
Das Gegenteil ist wahr, auch Anwälte wollen Geld sehen.

Zitat:

@DieselSeppel


Das Wort "Rechtsanwalt" ist erst gefallen, als der Händler dem Betroffenen zu verstehen gegeben hat den Mangel nur unter der Voraussetzung beseitigen zu wollen, dass der Hersteller sich damit einverstanden zeigt. Die Nachbesserung von dieser Bedingung abhängig zu machen ist aber überhaupt nicht rechtens, zumal der Händler beim Gespräch selbst eingeräumt hat, dass die Scheibe "eigentlich" ausgetauscht werden müsse. Der Käufer ist nicht dazu verpflichtet die Beurteilung des Herstellers abzuwarten und der Händler darf einen Aufschub damit nicht rechtfertigen. Das initiale Fehlverhalten ging also keineswegs vom Themenersteller aus. Hätte der Händler ihm keine Anlass gegeben und wären einige Ratschläge in diesem Thread nicht derartig absurd und sachlich völlig falsch gewesen, hätte der Themenersteller das konsultieren eines Anwalts möglicherweise gar für nötig erachtet.

Ich glaube das nicht.
Man weiß ja, wie das ablauft.
Da reden halt zwei aneinander vorbei.

Dann soll halt der Händler beim Hersteller nachfragen, fällt euch ein Stein aus der Krone, wenn ihr ein paar Tage auf einen Termin wartet ?
Das ist doch jetzt auch kein Unglück, egal was da irgendjemand herumredet ?

Hat sich doch mittlerweile bereits geklärt, und alles ist gut.
Wenn es wirklich so klar und eindeutig und offensichtlich wäre, dann hätte der Kunde das Fahrzeug doch gar nicht übernommen ?

Zitat:

@DieselSeppel


Der Themenersteller hat sich überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen, muss sich aber permanent eine antisoziales Verhalten oder noch schlimmeres vorwerfen lassen, nur weil er die ihm zustehenden Rechte in Anspruch nimmt. Das gleiche gilt auch für mich.

Dann überlege mal, wo das herkommt, vor allem, wenn das von mehreren Seiten kommt, kann es nicht nur an den anderen liegen.

Man kann die Sache auch erschweren, wenn man da gleich irgendeine Bestätigung vom Händler verlangt, das die Reparatur sofort im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung abgwickelt wird, auf eigene Kosten und dann vielleicht auch gleich gratis Abholung von zu Hause, so auf die Art halt 😉

Das ist einfach weltfremd, so ist das nun mal in der Praxis, das der Händler eine vorgeschriebene Vorgangsweise einhalten muss, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Das muss ein vernünftiger Mensch dem Händler zugestehen, so einfach ist das.
Ob es euch passt oder nicht ist egal, das ist dann euer Problem.

Zitat:

@DieselSeppel


Ganz nebenbei: Man fragt sich inzwischen, was die Forenmoderation sich eigentlich dabei denkt diesem Treiben tatenlos zuzusehen! Sind das etwa die inhaltlichen Standards, die man sich auf dieser Plattform wünscht? Dass Mitglieder sich diskreditieren lassen müssen, nur weil sie die vom Gesetzgeber gewährten Rechte in Anspruch nehmen bzw. anderen in der Sache absolut korrekte Ratschläge unter Nennung der gesetzlichen Grundlagen geben? Dass Händler in Schutz genommen werden, die Käufern ihre Rechte nur unter unzulässigen Voraussetzungen gewähren wollen? Dass einige User andere beleidigen und deren Ausführungen ohne dies begründen zu können als falsch und unanständig hinstellen dürfen? Was ist eigentlich mit euren Beitragsregeln, insbesondere den §§ 1 und 3? Welchen Wert haben die eigentlich?

Nur weil dir nicht alle gleich zustimmen, haben sie dich nicht gleichzeitig beleidigt.
Das musst du akzeptieren, das in diesem Fall nicht alle deiner Meinung sind.
Wenn man sich vorstellt, das du beim Händler auch so und mit der Brechstange vorgehst, dann kann man sich gut vorstellen, das die Sache unnötig eskaliert.
Das hast du dir dann auch selbst zuzuschreiben.

Zitat:

@saxon5357 schrieb am 7. Juli 2018 um 14:31:49 Uhr:


Ja - das Ganze scheint System zu haben. Man versucht die Tatsachen solange zu verdrehen, bis nur noch zusammenhangslose unbrauchbare Worthülsen übrig bleiben. Hier scheint es fremde Kräfte zu geben, die maximale Tatsachen, versuchen, zu hintertreiben.

Danke für die Ironie 😁

Ähnliche Themen

Dass man mit der 2-jährigen gesetzlichen Sachmängelhaftung des Händlers um die Ecke besser gestellt ist, als mit den freiwilligen Garantien des Auto-Herstellers irgendwo auf dieser Welt - ist schon klar. Alleine schon die Nähe zum Händler, und dass dieser auch sofort greifbar ist, macht es sinnvoller nach dem Wunsch nach der Sachmängelhaftung. Bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung wird ja die ersten 6 Monate zu Kunden-Gunsten angenommen, dass ein Schaden schon bei Übergabe des Neuwagens bestand, das heisst, dass der Händler in der Beweispflicht ist, dass es nicht so war. Ab Monat 7 bis Monat 24 ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Schaden bereits seit Fahrzeugübergabe bestand. Von daher zumindest die ersten 6 Monate eine gute Sache, und in dieser Zeit sollte man ja alle Ungereimtheiten an seinem Wagen entdeckt haben.

Mit der freiwilligen Garantie des Herstellers ist das immer so eine Sache, egal ob die nun 2,3,5 oder gar 7 Jahre geht. Wenn tatsächlich einmal der Fall eintritt, wird oft aus Fadenscheinigen Begründungen die Reparatur, bzw. das ersetzen der fehlerhaften Sache, verweigert. Der Händler ist nur der Bote, der die schlechte Nachricht überbringt, und aus der Nummer sonst raus - und den Hersteller muss man verklagen, womöglich auch im Ausland - der Rechtsweg steht zwar hier Jedem offen - in der Praxis aber oft schwierig, langwierig und kostenintensiv. Ich persönlich habe immer den Eindruck, dass diese angebliche Garantieleistung hauptsächlich dazu dient, den Kunden an den Hersteller und deren Autohäusern zu binden, damit die ganzen Inspektionen dort in dieser Zeit Geld in die Kasse spülen und die Hersteller-Werkstätten gut ausgelastet sind. Man muss ja immer rechtzeitig zur Inspektion, um ja den Garantieanspruch zu erhalten. Ich bin mir da nicht so sicher, ob Wagen mit geringeren jährlichen Kilometerleistungen, tatsächlich die Werkstatt so oft aussuchen müssten, und ob das dem Fahrzeug tatsächlich einen Praxisnahen Vorteil bringt. Wenn man Wenigfahrer mit etwa 10.000 Jahreskilometern ist, dann sollte in den ersten 5 Jahren eh nix entscheidendes kapputt gehen, sonst hat man einfach ein schlechtes Auto erwischt, sollte das verkaufen, und sich eh einen anderen Hersteller suchen, auf dem seine Fahrzeuge mehr Verlass ist. Das ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.

Bei VW habe ich mit Kulanz schon ganz schön schlechte Erfahrungen gemacht. Bei meinem damaligen Neuwagen ging nach 32 Monaten(Garantie 24 Monate) die Beifahrertür im Winter nicht mehr zu öffnen - der Versuch die Türe zu öffnen wurde bei Eis / Frost unternommen, aber auch als die Temperaturen über 0 Grad lagen und alles, auch nach längeren Autobahnfahrten, wieder aufgetaut war, ging die Beifahrertür, weder von innen, noch von aussen, auf. Dazu ist noch zu sagen, dass ich zu dieser Zeit oft Alleinfahrer war, und die Beifahrer-Tür bis dahin in ihrem Ganzen Autofahrerleben bis dahin vielleicht 100 Mal geöffnet wurde, also im Prinzip in jeder Beziehung keinerlei Verschleiss haben konnte. Da ich die vorige Inspektion in einer freien Werkstatt machen liess, hat man mir jegliche Kulanz verweigert - wobei eine nicht mehr zu öffnende Autotür nun wirklich nichts mit einer besseren oder schlechteren Inspektion zu tun hat - eine Autotür wird bei keiner Inspektion besonders gewartet, auch nicht bei VW. Im Endeffekt rund 300 € selbst bezahlt, und seitdem im Innenraum auf der Hartplastikinnenverkleidung eine etwa 40 cm lange Einkerbung, was mir die Werkstatt aber vorher mitgeteilt hat und mich fragte, ob man dieses Innenverkleidungsteil für weitere 250 € neu bestellen solle.

Nach 48 Monaten und 120.000 Kilometern dann beim Diesel-PD-140 PS der übliche Schaden des Zylinderkopfes. Heute weiss Jeder im Internet, dass dies ein Standardfehler und Schwachpunkt dieses Motors war, und auch damals hatte ich dieses Problem schon häufig im Internet gelesen, nur die VW-Werkstatt wusste nichts von den Zylinderkopf-Problemen dieses Motors, und auf die übliche Kulanzanfrage beim Hersteller, wieder eine Absage, damit konnte ich 3200 € selbst bezahlen.

Heute war ich in der Werkstatt mit meinem Zweitwagen, und habe mich gleichzeitig informiert wegen meines Neufahrzeugs, wegen Hersteller-Garantie und der gesetzlichen Sachmängelhaftung, wegen diesem Thread hier - die hatten von einer gesetzlichen Sachmängelhaftung überhaupt keine Ahnung und keinen Plan, die haben immer wieder von Garantie angefangen. Also bei denen einfach mal so im Fall der Fälle vorbeizukommen, und sich einen eigens aufgesetzten Wisch mit gesetzlicher Sachmängelhaftung, und nicht Hersteller-Garantie unterschreiben zu lassen, stelle ich mir in der Praxis ziemlich schwierig vor - zumindest haben die mich heute wie ein Auto angeguckt als ich da mit Sachmängelhaftung / Garantie angefangen habe, ich glaube die dachten, ich hätte nicht mehr alle Tassen im Schrank. Von daher sind die Ausführungen zum Thema zwar durchaus korrekt und richtig, aber man muss natürlich erst mal von der Gegenpartei Jemanden finden, der dies dann auch für voll nimmt und anerkennt - ich habe heute leider Niemanden gefunden. Wenn man mit einer Reklemation dahin geht, dann geht das Autohaus den anscheinend normalen "einfachen" Weg über den Hersteller und dessen Garantie, da gibt es von denen ihrer Seite gar keine Frage, und auch gar keine Diskussion. Wenn ich mir wirklich Gehör verschaffen wollte, dann müsste man da schon mit einem Anwaltsanschreiben ankommen - dann könnte man vermutlich seine einem zustehenden Rechte gut durchsetzen - ich wäre mir aber nicht so sicher, ob dies das zukünftige Verhältnis mit dieser Werkstatt / Autohaus nicht belastet/trübt, denn zumindest ist bin in meiner Werkstatt Stammkunde, und es ist nicht in meinem Sinne mir eine andere Werkstatt zu suchen. Auf dem Lande kann eh ein weiterer Markenhändler einige Kilometer weit entfernt sein, was dann auch nicht in meinem Interesse sein kann.

Deswegen ich bin da immer recht skeptisch wenn man mir mit so hochtrabenden Gesetzestexten ankommt, und auf dies und das besteht, da mir der Gesetzgeber dies zugesteht. Die, die in Jeder Autowerkstätte so auftrumpfen, sind, denke ich, relativ häufig auf der Suche nach einer geeigneten neuen Werkstatt, zumindest häufiger als die, die es mit gesundem Menschenverstand probieren, und auch mal ab und zu geben können.

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 9. Juli 2018 um 15:40:47 Uhr:


Nur weil dir nicht alle gleich zustimmen, haben sie dich nicht gleichzeitig beleidigt.

Von dir fühle ich mich nicht beleidigt. Meine Ansprache galt in erster Linie folgenden Äußerungen:

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:08:49 Uhr:


stattdessen benehmt ihr euch wie schlecht erzogene Bengel.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:08:49 Uhr:


Schade das bei vielen mittlerweile die gute Kinderstube nicht mehr vorhanden ist.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:23:47 Uhr:


mehr als gestänkere gegen Händler kommt von dir nicht.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 20:14:25 Uhr:


Der Seppel ist halt ein Stänkerer, gegen alles und jeden.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 3. Juli 2018 um 07:11:42 Uhr:


der TE und eine weitere Person geht es nur darum möglichst viel Krawall zu machen.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 3. Juli 2018 um 08:51:05 Uhr:


Schmeiß dich ruhig auf den Boden und schreie und strampel wie ein kleines Kind das seinen Lolli nicht bekommen hat.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 3. Juli 2018 um 11:01:04 Uhr:


Hab noch nie soviel gelacht wie über die Kommentare von Seppel.
Schade Popcorn ist schon alle, mal schnell Nachschub besorgen.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 6. Juli 2018 um 15:56:11 Uhr:


Junge Junge so ein Blödsinn sich so aufzuführen, peinlich ist kein audruck dafür.

Was haben wryyyyyy und ich sich zu Schulden kommen lassen? Ich habe Ventodriver1976 mehrfacht gebeten sachlich darzulegen was an meinen Äußerungen falsch ist. Er ist bislang dieser Bitte nicht nachgekommen. Ich habe nichts weiter getan als wryyyyyy seine Rechte zu erklären. Zwar wirft er anderen einen schlechten Umgang vor, macht aber seinem Gegenüber in jedem Beitrag Vorwürfe auf der persönlichen Ebene. Ist das in deinen Augen ein guter Diskussionsstil?

Warum sollte der Käufer auf seine Rechte verzichten? Glaubst du der Verkäufer verzichtet auf seine, wenn der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommt? Es ist schon äußerst kurios die Sache so darzustellen, als wäre es unanständig vom Verkäufer zu verlangen, dass dieser seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Ihr könnte das gerne machen wie ihr es für richtig haltet, doch ich sehe keinen Anlass die anderen mit solchen Äußerungen wie oben durch den Dreck zu ziehen, denn sie haben nicht das Geringste falsch gemacht!

Sympathischer und lustiger finde ich den @Ventodriver1976 - mit dem könnte ich mir vorstellen ein Bier trinken zu gehen

Korrekter ist dieser überkorrekte Pendant @DieselSeppel - aber dennoch würde ich mit dem kein Bier trinken gehen wollen

Was der alles so als Beleidigung auffasst, da muss man schon etwas Fantasie mitbringen.

Dies ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.

Zitat:

@saxon5357 schrieb am 9. Juli 2018 um 17:21:46 Uhr:


Pendant

Das Wort, welches du suchst, heißt "Pedant". 😉

Auch wenn das Niveau einiger Mitglieder dort besser hinpassen würde, wir sind hier nicht beim Stammtisch, und es interessiert wirklich niemanden wer mit wem ein Bier trinken will oder nicht. Ich würde einigen allerdings empfehlen von dem Gebräu etwas weniger zu trinken, dann nimmt auch die Qualität einiger Beiträge zu.

Wenigstens in einem Punkt stimmt ich dir zu: Die traurige Realität ist, dass viele Bürger nicht zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden können, auch solche, die es eigentlich wissen müssten - zum Ärger vieler Verbraucher.

Muss immer noch lachen wie hier zwei User alles verdrehen.
Die Werkstatt hat nichts falsch gemacht nur der TE falsch verstanden. Der TE hatte ein Mangel an seinem Fahrzeug festgestellt und innerhalb der Gewährleisten dieses seinem Händler gemeldet und darum gebeten diesen zu beseitigen. Jetzt kommt der Ablauf den der Händler so machen muss um nicht selber auf den Kosten sitzen zu bleiben, er macht Fotos und meldet es wie es von VW verlangt wird. Für den Kunden ist das uninteressant da er beim Kauf keinen Vertrag mit VW eingegangen ist sondern mit dem Händler, die Sachmängelhaftung bleibt bestehen selbst wenn VW ablehnen sollte. Hat VW abgelehnt kann der Kunde trozdem im Rahmen der Sachmängelhaftung auf Beseitigung der Mängel bestehen, ledeglich der Händler muss dann sehen wie er das Geld von VW zurückbekommt. Sollte der Händler sich weigern gibt es natürlich die Möglichkeit des Rechtswegs. Der Kunde ist in keinem Fall schlechter gestellt als das was die beiden User hier behaupten denn sie haben nicht verstanden was Verträge sind, diese Beinhalten welche Pflichten beide Seiten haben. Einen Händler drauf zu drängen das er es Schriftlich geben soll das es nach Sachmängelhaftung behandelt wird ist totaler Schwachsinn denn dieses erfolgt nach Vertragsrecht automatisch und hätte vor Gericht bestand.
Wie die beiden User drauf kommen das durch der Anfrage des Händlers an VW sie automatisch Vertraglich an VW gebunden sind und die Sachmängelhaftung dadurch wegfällt bleibt mir ein Rätsel.
Wahrscheinlich einfach die Unwissenheit und das bloße Kopieren von Teilen der Gesetzgebung zur Sachmängelhaftung, dazu noch große Wissenslücken zum Thema Vertragsrecht, Gewährleisten und Garantie. Hier wurde viel durcheinander geworfen.
Was der Händler besser machen könnte ? Vielleicht den Kunden darauf hinweisen das z.B das Fotografieren und das melden an VW keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden haben und nur für den Händler wichtig ist.
Wichtig das bezieht sich auf die Zeit der Gewährleistung nicht auf die Garantie.

Danke für die Berichtigung - Sie scheinen das Wort besser zu kennen als ich.

So wie Sie, immer auf Krawall gebürstet und auf ihre Rechte pochend, durch die Welt marschieren - haben Sie bestimmt beim Rechtsanwalt eine Flatrate. Also ich habe mit solchen Menschen nur ungern persönlich zu tun. Diese "Qualität" der Beiträge obliegt natürlich Ihrer Bewertung.

P.S.
Toller Beitrag @Ventodriver1976 - qualitativ absolut hochwertig - Daumen hoch

Wisst ihr, was das Traurige an der ganzen Sache ist? Dass sich diese Angelegenheit ohne guten Grund derartig hochgeschaukelt hat. Dass wir aufgrund unserer Äußerungen in diesem Thread auf die Person hinter den Beiträgen schließen, ohne sie überhaupt zu kennen. Wäre man sich persönlich begegnet, hätte man den anderen vielleicht für sehr anständig und umgänglich gehalten. Das haben Auseinandersetzungen im Internet leider so an sich.

Es wäre daher schön, wenn wieder eine etwas menschlichere Umgangsweise Einzug halten könnte, wenn man sachlich diskutieren könnte, ohne das Gegenüber respektlos zu behandeln oder zu verurteilen. Ich kann jedenfalls mit Sicherheit sagen, dass mir mit den Persönlichkeitsmerkmalen Unrecht getan wird, die man mir unterstellt. Ich möchte so etwas eigentlich auch keinem anderen mehr unterstellen ohne ihn und die Hintergründe zu kennen. Es ist hier, auch von meiner Seite, eine Schärfe in diese Diskussion gekommen, die es nicht gebraucht hätte. Wir alle sind durch bestimmte Vorerfahrungen geprägt und haben unsere Gründe. Ich wollte jedenfalls bestimmt niemandem irgend etwas Böses. Ich wollte einfach nur den Themenersteller die richtige Antwort geben, ihn nicht falsch beraten.

Ich danke auch Ventodriver1976, dass er seinen Standpunkt nun ausführlich erklärt hat, auch wenn ich entscheidende Punkte nicht für richtig halte. Wenn gewünscht, kann ich darauf gerne eingehen.

@saxon5357

Danke ! Und gegen ein Bier hätte ich nichts einzuwenden 🙂

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus !

Es geht doch - @DieselSeppel - Sie können doch, wenn Sie wollen - weiter so !!!

Geläutert - vom Saulus zum Paulus - Hoffentlich nicht nur ein Wolf im Schafspelz, sondern längerfristig - ich werde das weiter beobachten!

Die Frage ist, kannst du auch? Ich weiß nicht ob es richtig wäre in meinen Beitrag hineinzulesen, dass ich der einzige wäre, der Fehler gemacht hat. Oder bist du der Meinung?

Ich wollte ein Friedensangebot machen, alles auf null zurückstellen. Ich habe Fehler eingeräumt. Jetzt wird sich zeigen ob andere auch so viel Rückgrat haben.

@DieselSeppel

Du kannst die Punkte natürlich beanstanden ich möchte nur dazu ergänzen das ich mich Jahrelang mit diesem Thema vom Vertragsrecht, Sachmängelhaftung und weiteres Beruflich auseinandergesetzt habe.
Eigentlich würde ich dir jetzt den Tip geben sich mit dem BGB und den Ergänzungen zum Handel und Vertragsrecht auseinanderzusetzen, aber ohne einer Person die das Beherrscht zu machen ist nicht zu empfehlen da Gesetzestexte teilweise schwer verständlich sind. Das würde dazu führen was in diesem Tread passiert ist, versucht zu verstehen aber falsch verstanden.
Wie gesagt es zählt nicht nur das BGB sondern man muss sämtliche Ergänzungen zum Thema berücksichtigen. Bis auf das der Händler vielleicht hätte sagen sollen warum er Bilder macht und dieses VW meldet hat er keinen Fehler gemacht.

Ähnliche Themen