Mängel an Neufahrzeug - Nachbesserung oder Ersatzlieferung?

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin zusammen,

ich verfolge die diversen Fahrzeugforen schon seit Jahren als "stiller Leser" und konnte mich nun aus gegebenem Anlass mal dazu durchringen mich zu registrieren.

Der grundsätzliche gesetzliche Rahmen zu dem Thema "Sachmängelhaftung" in Bezug auf Neufahrzeuge ist mir mittlerweile weitestgehend bekannt, da ich die letzten Stunden bzw. den gestrigen Tag intensiv genutzt habe um mich einzulesen. Daher bitte auch nicht um irgendeine Art von juristischen Rat, sondern würde gerne auf den ein oder anderen Erfahrungswert oder die ein oder andere Meinung zurückgreifen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vor knapp zwei Wochen mein Neufahrzeug aus der Autostadt abgeholt (Golf 7 GTI Performance) und bin mit dem Modell an sich auch äußerst zufrieden. Nun sind mir gestern und damit leider erst nach der Abholung zwei Mängel aufgefallen.

a) An der vorderen Seitenscheibe, Fahrerseite, klebt großflächig irgendeine Art Belag von Außen auf der Scheibe, der weder mit Glasreiniger noch mit Spiritus entfernt werden konnte.

b) In der Windschutzscheibe ist ein Haar oder irgendeine Art Faser (3-4 cm groß) unmittelbar im Sichtbereich eingeschlossen.

Beide Mängel habe ich nach Abholung schon Zuhause in der Garage erkannt war aber davon ausgegangen, dass der Innenraum einfach mal gereinigt werden müsste und dann hat sich das. Leider wurde ich gestern beim Versuch die entsprechenden Stellen zu reinigen eines Besseren belehrt.

Habe demnach für Montag Mittag einen Termin beim VW-Händler vereinbart und man deutete mir schon am Telefon an, dass es wohl zumindest bei der Frontscheibe auf einen Tausch hinauslaufen könnte / würde und an genau der Stelle setzt mein ungutes Gefühl ein. Dass sich ein Scheibentausch per se im Laufe der Nutzung nicht mit Garantie vermeiden lässt ist selbsterklärend und mein eigenes Risiko, das durch die Fahrzeugnutzung eben existiert. Aber keine zwei Wochen nach Abholung vom Hersteller wegen eines Produktionsfehlers vom Hersteller oder Zulieferer? Bei der Scheibe handelt es sich außerdem um die drahtlos beheizbare und infrarot reflektierende Version samt aller Assistenzsysteme, die auf die angebrachte Sensorik im Spiegel zurückgreifen.

Wie würdet ihr bei besagtem Termin am Montag auftreten? Dem Scheibentausch, vielleicht sogar inkl. Seitenscheibe, zustimmen oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache pochen? Ich bin zwar grundsätzlich rechtsschutzversichert, würde das Ganze aber gerne ohne jedwede Art von Konflikt zwischen dem Hersteller, dem Fahrzeughändler und mir über die Bühne bringen. Ich wäre rein tendenziell sogar dazu bereit, quasi als Zeichen des guten Willens und des Entgegenkommens, mich an den entsprechenden entstehenden Mehrkosten in eingeschränktem Maße zu beteiligen, um eine mögliche juristische Auseinandersetzung abzuwenden.

Die Auseinandersetzung mit dem Händler wird das eine Thema sein, aber inwiefern schaltet sich Volkswagen selbst in solche Abläufe ein und inwiefern kann man da mit "gutem Willen" rechnen?

Vielleicht hat ja schonmal ähnliche Fälle durchlebt oder vermag sich in meine Position versetzen und kann mir den ein oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Da es vermutlich per se kein "Richtig" oder "Falsch" in der Sache gibt bin ich über jede Meinung dankbar!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels - hier also den Austausch der Scheiben - oder die Lieferung einer mangelfreien Sache - hier ein neuer GTI - verlangt, § 439 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich hast du also einen Anspruch auf einen neuen GTI.

Jedoch kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte, § 439 Absatz 4 Satz 2 BGB.

Hier wird man wohl relativ eindeutig davon ausgehen dürfen, dass der Tausch der Scheiben auch unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände für dich zweifelsfrei zumutbar ist, da insbesondere ein Scheibentausch technisch heute keine großen Herausforderungen stellt und die Scheiben als abgrenzbare Bauteile problemlos gewechselt werden können, ohne in die Gesamtstruktur des Fahrzeugs eingreifen zu müssen. Negative Spätfolgen für dich sind auch nicht ersichtlich.

Ergo: Rechtlich wird ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien neuen GTI nicht durchsetzbar sein.

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Ich bitte alle Akteure, sich mal an die eigene Nase zu fassen und sich zu fragen, ob und wenn ja mit welchem Anteil sie dazu beigetragen haben, den Thread in das Bodenlose fallen zu lassen.

Insbesondere gegenseitige Beleidigungen, Unterstellungen und OT-Beiträge unterster Schublade haben hier NICHTS zu suchen.

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