Mängel an Neufahrzeug - Nachbesserung oder Ersatzlieferung?

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin zusammen,

ich verfolge die diversen Fahrzeugforen schon seit Jahren als "stiller Leser" und konnte mich nun aus gegebenem Anlass mal dazu durchringen mich zu registrieren.

Der grundsätzliche gesetzliche Rahmen zu dem Thema "Sachmängelhaftung" in Bezug auf Neufahrzeuge ist mir mittlerweile weitestgehend bekannt, da ich die letzten Stunden bzw. den gestrigen Tag intensiv genutzt habe um mich einzulesen. Daher bitte auch nicht um irgendeine Art von juristischen Rat, sondern würde gerne auf den ein oder anderen Erfahrungswert oder die ein oder andere Meinung zurückgreifen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vor knapp zwei Wochen mein Neufahrzeug aus der Autostadt abgeholt (Golf 7 GTI Performance) und bin mit dem Modell an sich auch äußerst zufrieden. Nun sind mir gestern und damit leider erst nach der Abholung zwei Mängel aufgefallen.

a) An der vorderen Seitenscheibe, Fahrerseite, klebt großflächig irgendeine Art Belag von Außen auf der Scheibe, der weder mit Glasreiniger noch mit Spiritus entfernt werden konnte.

b) In der Windschutzscheibe ist ein Haar oder irgendeine Art Faser (3-4 cm groß) unmittelbar im Sichtbereich eingeschlossen.

Beide Mängel habe ich nach Abholung schon Zuhause in der Garage erkannt war aber davon ausgegangen, dass der Innenraum einfach mal gereinigt werden müsste und dann hat sich das. Leider wurde ich gestern beim Versuch die entsprechenden Stellen zu reinigen eines Besseren belehrt.

Habe demnach für Montag Mittag einen Termin beim VW-Händler vereinbart und man deutete mir schon am Telefon an, dass es wohl zumindest bei der Frontscheibe auf einen Tausch hinauslaufen könnte / würde und an genau der Stelle setzt mein ungutes Gefühl ein. Dass sich ein Scheibentausch per se im Laufe der Nutzung nicht mit Garantie vermeiden lässt ist selbsterklärend und mein eigenes Risiko, das durch die Fahrzeugnutzung eben existiert. Aber keine zwei Wochen nach Abholung vom Hersteller wegen eines Produktionsfehlers vom Hersteller oder Zulieferer? Bei der Scheibe handelt es sich außerdem um die drahtlos beheizbare und infrarot reflektierende Version samt aller Assistenzsysteme, die auf die angebrachte Sensorik im Spiegel zurückgreifen.

Wie würdet ihr bei besagtem Termin am Montag auftreten? Dem Scheibentausch, vielleicht sogar inkl. Seitenscheibe, zustimmen oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache pochen? Ich bin zwar grundsätzlich rechtsschutzversichert, würde das Ganze aber gerne ohne jedwede Art von Konflikt zwischen dem Hersteller, dem Fahrzeughändler und mir über die Bühne bringen. Ich wäre rein tendenziell sogar dazu bereit, quasi als Zeichen des guten Willens und des Entgegenkommens, mich an den entsprechenden entstehenden Mehrkosten in eingeschränktem Maße zu beteiligen, um eine mögliche juristische Auseinandersetzung abzuwenden.

Die Auseinandersetzung mit dem Händler wird das eine Thema sein, aber inwiefern schaltet sich Volkswagen selbst in solche Abläufe ein und inwiefern kann man da mit "gutem Willen" rechnen?

Vielleicht hat ja schonmal ähnliche Fälle durchlebt oder vermag sich in meine Position versetzen und kann mir den ein oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Da es vermutlich per se kein "Richtig" oder "Falsch" in der Sache gibt bin ich über jede Meinung dankbar!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels - hier also den Austausch der Scheiben - oder die Lieferung einer mangelfreien Sache - hier ein neuer GTI - verlangt, § 439 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich hast du also einen Anspruch auf einen neuen GTI.

Jedoch kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte, § 439 Absatz 4 Satz 2 BGB.

Hier wird man wohl relativ eindeutig davon ausgehen dürfen, dass der Tausch der Scheiben auch unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände für dich zweifelsfrei zumutbar ist, da insbesondere ein Scheibentausch technisch heute keine großen Herausforderungen stellt und die Scheiben als abgrenzbare Bauteile problemlos gewechselt werden können, ohne in die Gesamtstruktur des Fahrzeugs eingreifen zu müssen. Negative Spätfolgen für dich sind auch nicht ersichtlich.

Ergo: Rechtlich wird ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien neuen GTI nicht durchsetzbar sein.

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ich glaube er hätte es auch probiert, wenn nur sowas wäre

@pit63

Guter Tipp, habe mal sicherheitshalber ein paar Fotos von den markanten Stellen gemacht.

Den Belag habe ich nur auf der einen Seitenscheibe und nur von außen erkennen können. Ist ein waagerechter Bereich der einmal über die gesamte Scheibe reicht. Wirkt fast so als hätte man die Scheibe bis zu genau dieser Stelle runtergelassen und hat dabei Kontakt mit irgendwas bekommen. Dieser Bereich verläuft auch synchron zur Scheibenwölbung und hat eine Art Wabenstruktur. Höhe ca. 8-10 cm.

Habs wie gesagt mit normalem Standard-Scheibenreiniger, warmem Wasser + Pril und verdünntem sowie unverdünntem Spiritus probiert... leider ohne Erfolg. Werds dann parallel zur Frontscheibe bei meinem Termin am Montag mal zur Sprache bringen, ich gehe einfach mal davon aus, dass die schon die ein oder andere Erfahrung mit solchen "Problemen" gemacht haben.

Werde am Montag mal Feedback zum Gespräch mit dem VW-Händler geben, vielleicht kann er mir ja sogar sagen was genau dort auf der Scheibe haftet...

Probiere doch mal trotzdem die Reinigungsknete aus. Schäden kann es nicht, gebrauchen kann man diese immer. Mit der Knete lässt sich so einiges entfernen, wo Chemie nicht weiter kommt

@wryyyyyy

Halte dich an den Beitrag von Tietze83. Er ist der einzige vollständige und fachlich korrekte in diesem Thread.

Hier noch einige Ratschläge:

  • Bei einem zwei Wochen alten Fahrzeug sollte immer die Sachmängehaftung (Gewährleistung) durch den Verkäufer in Anspruch genommen werden, nicht die Herstellergarantie. Das würde ich beim Händlertermin deutlich machen. Grund: Falls in Folge der Reparatur neue Mängel auftreten, bist du für den Fall der Fälle besser gewappnet, weil du dem Händler nur eine begrenzte Anzahl an Nachbesserungsversuchen zugestehen musst. Im Idealfall wird der Mangel fachgerecht beseitigt und du hast nie wieder Ärger. Das wäre zu hoffen. Aber nicht immer läuft alles glatt. Außerdem hast du bei der Gewährleistung Anspruch auf Schadensersatz, falls dir durch den Mangel Kosten entstehen (z. B. für eine notwendige Ersatzmobilität).
  • Was dich betrifft, hat der Fahrzeughersteller keine Vorschriften über die Vorgehensweise zu machen. Wenn der Händler sich mit dem Hersteller abstimmen will, ist das seine Sache. Was er macht oder, noch vielmehr, was er nicht macht, kann er nicht mit Herstellervorgaben begründen.
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So, war beim Händler.

Ergebnis:

Die Seitenscheibe soll vom hauseigenen Aufbereiter gereinigt werden, der hat allerdings noch 1 1/2 Wochen Urlaub.

Die Frontscheibe "müsste man eigentlich austauschen", aber da muss der Händler jetzt erst Fotos vom Sachverhalt an Volkswagen weiterleiten und auf eine Rückmeldung warten; Zeitansatz nur für die Rückmeldung von Volkswagen: 3-7 Tage.

Da ich ehrlich gesagt erwarte, dass sich die Angelegenheit jetzt wie Kaugummi ziehen wird und ich nicht wochenlang dem fabrikneuen Zustand hinterherlaufen möchte werde ich wohl um den Rechtsanwalt doch nicht herumkommen...

Im Anhang mal das Bild vom Einschluss in der Frontscheibe, das so auch an Volkswagen weitergeleitet wird.

>wochenlang
??

du wolltest einen Neuwagen, das hätte Monate gedauert..

@wryyyyyy

Genau das habe ich leider kommen sehen und darauf zielte auch mein zweiter Ratschlag ab.

Nächster Ratschlag:

Schriftlich die Mängel rügen, explizit auf die Pflichten des Verkäufers bei Sachmängeln hinweisen, auf eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung pochen und eine angemessene Frist setzen (2-3 Wochen). Sonst läuft es genau darauf hinaus, dass der Hersteller entscheidet wie, wann und was gemacht wird - oder nicht. Das kann er gerne machen wenn der Schaden über die von im gewährte Herstellergarantie abgewickelt werden soll, aber nicht bei der gesetzlichen Gewährleistung.

"Fabrikneu" im rechtlichen Sinn wird dein Wagen so oder so nicht mehr, auch nicht nach der Reparatur. Dafür hätte der Händler die Mängel noch vor der Übergabe beseitigen müssen.

Das "Haar" in der Scheibe sieht in der Tat seltsam aus. Der Ablauf, daß der Händler Volkswagen mit ins Boot holt, ist ein ganz normales prozedere, kein VW Händler wird einfach mal so die Frontscheibe wechseln. Mit RA würde ich warten, bringt dir nur weiteren Stress, da der Händler ja doch kooperativ ist.

https://anwaltauskunft.de/.../...it-mangel-welche-rechte-kaeufer-haben

Gruß

ich hätte schonmal einen Termin vereinbart, für die Reparatur
das dauert bei meiner VW Werkstatt z.B. generell schon mal 2-3 Wochen (Karosserie noch länger)

bis dahin weiß man was VW sagt, . usw.

Natürlich ist das ärgerlich.. es ist aber auch nur ein Auto..

Gleich wieder mit Anwalt ? Ist man heute nicht mehr in der Lage ein paar Tage zu warten ? Das Auto fährt und es sind geringfügige Mängel, die sich leicht beheben lassen. Verstehe nicht warum man gleich ein Faß aufmacht.

Würde ich auch tunlichst unterlassen. Dass der händler rücksprache mit dem Hersteller halten muss, ist doch klar....

@DieselSeppel

Deinen Ratschlag hatte ich beim Gespräch mit dem Händler im Kopf, allerdings machte dieser nicht den Eindruck, als würde er irgendwas relativieren oder mit Herstellervorgaben begründen wollen. Frist wurde bereits in Rücksprache aber ohne aktiv werden meines Rechtsanwalts auf 1,5 KW gesetzt. Über die Angemessenheit der Frist kann man sicherlich und würde man auch sicherlich streiten insofern man sich auf selbige juristisch berufen müsste.

Mit Fabrikneuheit meinte ich darüber hinaus mehr das subjektive Empfinden dieser, als die eigentliche juristische Definition.

Ansonsten habe ich aktuell keinen Anlass anzunehmen, dass mein Händler sich weigert die Mängel zu beheben. Ich finde nur diese Beziehung zwischen Kunde - Händler - Hersteller etwas befremdlich, da keine Gelegenheit ausgelassen wird um deutlich zu machen, dass mein Vertragspartner natürlich der Händler und nicht der Hersteller ist, ich aber in Fällen wie diesem auf die Entscheidung des Herstellers angewiesen bin.

Der Händler könnte ja auch, rein theoretisch und da er in meinem Beisein den Mangel anerkannt hat, die Scheibe ohne vorliegende Entscheidung vom Hersteller tauschen und sein Unternehmerrisiko nicht zu meinem machen. Wenn Volkswagen wider Erwartens zu dem Schluss kommt, dass der Einschluss "Stand der Technik" sei und ich damit leben müsse, würde ich mich im Folgenden auch nicht mit Nachdruck und juristischem Beistand an Volkswagen sondern weiterhin den Händler wenden.

Wenn ich könnte würde ich meinen nächsten Neuwagen direkt beim Hersteller bestellen / erwerben...

Zitat:

@wryyyyyy schrieb am 2. Juli 2018 um 17:06:50 Uhr:


Der Händler könnte ja auch, rein theoretisch und da er in meinem Beisein den Mangel anerkannt hat, die Scheibe ohne vorliegende Entscheidung vom Hersteller tauschen und sein Unternehmerrisiko nicht zu meinem machen. Wenn Volkswagen wider Erwartens zu dem Schluss kommt, dass der Einschluss "Stand der Technik" sei und ich damit leben müsse, würde ich mich im Folgenden auch nicht mit Nachdruck und juristischem Beistand an Volkswagen sondern weiterhin den Händler wenden.

Treffende Analyse, genau darauf läuft es nämlich in den meisten Fällen hinaus! Und warum? Weil die meisten Kunden das akzeptieren. Sieht man doch hier im Thread. Der Händler könnte nicht nur theoretisch, er ist in diesem Fall ohne Zweifel sogar

verpflichtet

die Scheibe auszutauschen, völlig unabhängig davon was der Hersteller sagt. Wenn er mit diesem Rücksprache halten will, bitte, aber er kann deshalb nicht die Reparatur so lange hinauszögern, bis er die Kosten sofort weiterreichen kann.

Zitat:

@wryyyyyy schrieb am 2. Juli 2018 um 17:06:50 Uhr:


Wenn ich könnte würde ich meinen nächsten Neuwagen direkt beim Hersteller bestellen / erwerben...

Wirklich? Ich nicht, denn dadurch würde das Kräfteungleichgewicht nur noch größer.

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 16:11:52 Uhr:


Gleich wieder mit Anwalt ? Ist man heute nicht mehr in der Lage ein paar Tage zu warten ? Das Auto fährt und es sind geringfügige Mängel, die sich leicht beheben lassen. Verstehe nicht warum man gleich ein Faß aufmacht.

Niemand macht gleich ein Fass auf. Kannst du dich nicht in den Betroffenen hineinversetzen? Natürlich gibt es Frust und Ärger wenn am neuen Auto gleich solche Reparaturen durchgeführt werden müssen. Würden die Händler einfach ohne Wenn und Aber ihren Pflichten nachkommen, müsste man nicht erst immer fordernde Briefe verfassen, Fristen setzen oder mit dem Anwalt drohen. Genau das tun sie nämlich leider in der Regel nicht, indem sie ihr eigenes Tätigwerden von irgendwelchen Herstellervorgaben oder -entscheidungen abhängig machen.

Ich habe von einem Autohändler nach dem Kauf noch nie etwas geschenkt bekommen, aber die Käufer sollen es andauernd akzeptieren, dass die Händler ihren Pflichten nur unter bestimmten Voraussetzungen nachkommen und die Vorgehensweise von jemandem diktiert wird, der sich eigentlich überhaupt nicht einzumischen hat. Das ist überhaupt nicht einzusehen.

Jaja die Bösen Bösen Werkstätten und Händler, bleibt doch mal locker und hört mal auf mit diesen Juristischen drohungen und dem geschreie nach einem Rechtsanwalt. Ihr macht aus einer Mücke einen Elefanten. Gebt doch erstmal dem Händler die Chance die Mängel zu beseitigen aber stattdessen benehmt ihr euch wie schlecht erzogene Bengel.
Schade das bei vielen mittlerweile die gute Kinderstube nicht mehr vorhanden ist.

Nun, ich bin ja auch äußerst kritisch und arbeite in einem Industrieunternehmen (nicht Automobil),
welches äußerst kulant mit Reklamationen umgeht....

Aber zu Sache. Man hört ja, wie Diesel Seppel auch schreibt, relativ oft von schlechten Händlern.
Die einen sind zu teuer, die anderen nicht pünktlich, einige pfuschen und verarschen die Kunden
fast täglich. In der Tat, die gibt es, und ganz viele im Forum. Ist ja auch klar, ein Forum ist ja primär
für Probleme da.

Es gibt aber auch Händler, die sind wirklich gut. In 23 Jahren Autofahrerleben war ich noch nicht annährend dabei,
den Weg über einen Rechtsanwalt zu gehen. Das kann Glück sein, vielleicht passierts ja auch noch, hoffentlich nicht.
Ich hatte viele Reklamationen, da gab es schnelle Entscheidungen, die hier aufgeführte Denke hatte ich nie.

Bei einer einfachen Reklamation, wegen einem Haar in der Frontscheibe (ist nicht schön, aber passiert)
gleich nach der Reklamation beim Händler zum Anwalt zu rennen, ist konsequent, halte ich aber für dramatisch überzogen. Zu 99% wird so ein Problem behoben, ist im AH eine "Standard OP".

Das man, wenn 30T€+ ausgibt, dazu neigt, alles präzise zu 1000% abzuarbeiten und das Gras wachsen sieht, kenne ich und bin da sehr genau. Ich verstehe das. Was aber, lieber TE, machst du beim nächsten Schaden, der nächsten Delle oder einem Kratzerchen, wollen nicht davon reden, dass der Motor mal ruckelt- marschierst du dann mit einer Armee beim Händler ein?

Ergo: Spät. Ende nächster Woche meldet sich der Händler, alles wir gut und du fragst dich, warum dieser Thread....
Also, locker bleiben....

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