Mängel an Neufahrzeug - Nachbesserung oder Ersatzlieferung?

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin zusammen,

ich verfolge die diversen Fahrzeugforen schon seit Jahren als "stiller Leser" und konnte mich nun aus gegebenem Anlass mal dazu durchringen mich zu registrieren.

Der grundsätzliche gesetzliche Rahmen zu dem Thema "Sachmängelhaftung" in Bezug auf Neufahrzeuge ist mir mittlerweile weitestgehend bekannt, da ich die letzten Stunden bzw. den gestrigen Tag intensiv genutzt habe um mich einzulesen. Daher bitte auch nicht um irgendeine Art von juristischen Rat, sondern würde gerne auf den ein oder anderen Erfahrungswert oder die ein oder andere Meinung zurückgreifen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vor knapp zwei Wochen mein Neufahrzeug aus der Autostadt abgeholt (Golf 7 GTI Performance) und bin mit dem Modell an sich auch äußerst zufrieden. Nun sind mir gestern und damit leider erst nach der Abholung zwei Mängel aufgefallen.

a) An der vorderen Seitenscheibe, Fahrerseite, klebt großflächig irgendeine Art Belag von Außen auf der Scheibe, der weder mit Glasreiniger noch mit Spiritus entfernt werden konnte.

b) In der Windschutzscheibe ist ein Haar oder irgendeine Art Faser (3-4 cm groß) unmittelbar im Sichtbereich eingeschlossen.

Beide Mängel habe ich nach Abholung schon Zuhause in der Garage erkannt war aber davon ausgegangen, dass der Innenraum einfach mal gereinigt werden müsste und dann hat sich das. Leider wurde ich gestern beim Versuch die entsprechenden Stellen zu reinigen eines Besseren belehrt.

Habe demnach für Montag Mittag einen Termin beim VW-Händler vereinbart und man deutete mir schon am Telefon an, dass es wohl zumindest bei der Frontscheibe auf einen Tausch hinauslaufen könnte / würde und an genau der Stelle setzt mein ungutes Gefühl ein. Dass sich ein Scheibentausch per se im Laufe der Nutzung nicht mit Garantie vermeiden lässt ist selbsterklärend und mein eigenes Risiko, das durch die Fahrzeugnutzung eben existiert. Aber keine zwei Wochen nach Abholung vom Hersteller wegen eines Produktionsfehlers vom Hersteller oder Zulieferer? Bei der Scheibe handelt es sich außerdem um die drahtlos beheizbare und infrarot reflektierende Version samt aller Assistenzsysteme, die auf die angebrachte Sensorik im Spiegel zurückgreifen.

Wie würdet ihr bei besagtem Termin am Montag auftreten? Dem Scheibentausch, vielleicht sogar inkl. Seitenscheibe, zustimmen oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache pochen? Ich bin zwar grundsätzlich rechtsschutzversichert, würde das Ganze aber gerne ohne jedwede Art von Konflikt zwischen dem Hersteller, dem Fahrzeughändler und mir über die Bühne bringen. Ich wäre rein tendenziell sogar dazu bereit, quasi als Zeichen des guten Willens und des Entgegenkommens, mich an den entsprechenden entstehenden Mehrkosten in eingeschränktem Maße zu beteiligen, um eine mögliche juristische Auseinandersetzung abzuwenden.

Die Auseinandersetzung mit dem Händler wird das eine Thema sein, aber inwiefern schaltet sich Volkswagen selbst in solche Abläufe ein und inwiefern kann man da mit "gutem Willen" rechnen?

Vielleicht hat ja schonmal ähnliche Fälle durchlebt oder vermag sich in meine Position versetzen und kann mir den ein oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Da es vermutlich per se kein "Richtig" oder "Falsch" in der Sache gibt bin ich über jede Meinung dankbar!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels - hier also den Austausch der Scheiben - oder die Lieferung einer mangelfreien Sache - hier ein neuer GTI - verlangt, § 439 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich hast du also einen Anspruch auf einen neuen GTI.

Jedoch kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte, § 439 Absatz 4 Satz 2 BGB.

Hier wird man wohl relativ eindeutig davon ausgehen dürfen, dass der Tausch der Scheiben auch unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände für dich zweifelsfrei zumutbar ist, da insbesondere ein Scheibentausch technisch heute keine großen Herausforderungen stellt und die Scheiben als abgrenzbare Bauteile problemlos gewechselt werden können, ohne in die Gesamtstruktur des Fahrzeugs eingreifen zu müssen. Negative Spätfolgen für dich sind auch nicht ersichtlich.

Ergo: Rechtlich wird ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien neuen GTI nicht durchsetzbar sein.

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Und was soll dir das jetzt bringen mit der Sachmängelhaftung ? Du hast mit VW überhaupt nichts zu tun, dein Händler beseitigt den Mangel und holt sich seinerseits das Geld von VW wieder nichts anderes. Da braucht es auch nichts schriftliches vom Händler. Junge Junge so ein Blödsinn sich so aufzuführen, peinlich ist kein audruck dafür.
Gleich kommt noch DieselSeppel und gibt wahrscheinlich auch seinen unqualifizierten Senf dazu.

Kein Beitrag ohne mindestens eine Beleidigung, oder?

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 6. Juli 2018 um 15:56:11 Uhr:


Und was soll dir das jetzt bringen mit der Sachmängelhaftung ?

Wurde hier schon hundert Mal erklärt. Es wäre die reinste Zeitverschwendung dir das jetzt zum hundertundeinsten Mal zu erklären. Du bist dem einfach nicht gewachsen und führst dich auf wie ein Falschfahrer, der alle anderen für Falschfahrer hält. Ich möchte nicht wissen, was dich deine Begriffsstutzigkeit schon gekostet hat, ohne dass du es geschnallt hast. Ob man sich an

Popcorn

dumm fressen kann?

Nun, was rede ich. Es reicht ja, wenn @wryyyyyy es verstanden hat.

Sag ich doch und schon ist er da. DieselSeppel setzt dich mal ruhig in eine Ecke und hör auf Leute anzugehen die sich nicht dumm von dir anlabern lassen. Du versuchst hier Rechtsberatung zu geben von der du null Ahnung hast, halt dich einfach zurück. Du hast mich beschuldigt ich würde beleidigen wobei ich diese worte noch heute suche, im gleichen Atemzug fängst du an mich als dumm zu bezeichnen. Faß dir mal an die eigene Nase.
Und jetzt Quatsch mich hier nicht mehr von der Seite an und kümmere dich um deinen Müll.

Anstatt noch ein paar hohle Phrasen zu dreschen, wie ein streitsüchtiger halbstarker 16-jähriger Dorfprolet auf der Kirmes, solltest du lieber mal sachlich und strukturiert darlegen welcher Teil meiner Ausführungen nicht korrekt ist. Aber ich sagte ja bereits, dem bist du nicht gewachsen, deshalb können wir darauf bis zum Sanktnimmerleinstag warten.

Im Gegensatz zu deinen Beiträgen, in denen du kaum mehr erreicht hast als eine Beleidigung an die nächste zu Reihen, waren meine Beiträge übrigens relevant fürs Thema und den Themenersteller.

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Ich hab schon 2 Wandlungen bei einer anderen Marke durch und das ohne Anwalt. Die Autos waren wirklich Montag's Autos, aber wegen einer Frontscheibe hier solch ein Theater zu machen ist schon sehr überzogen. Da gibt es auch sicher kein neues Auto, neue Scheibe rein und fertig. Wo ist das Problem? Da wird sich auch VW nicht querstellen. Und immer daran Denken, nett und freundlich kommt weiter.

MfG

Zitat:

@bastel.78 schrieb am 6. Juli 2018 um 17:01:47 Uhr:


Montag's Autos

🙄

Zitat:

@Ventodriver1976 schrieb am 6. Juli 2018 um 15:56:11 Uhr:


Und was soll dir das jetzt bringen mit der Sachmängelhaftung ?

[...]

Das

Und bevor der User jetzt wieder verunglimpft wird: Das Thema hatte mir in der Zwischenzeit auch mein Rechtsanwalt so erklärt bzw. bestätigt, ergo würde ich mich unnötigerweise und nur zu Gunsten des Händlers bei einer Abwicklung via Herstellergarantie schlechter stellen als nötig.

So kann ich mich im Zweifelsfall auf das BGB berufen und bin damit "fein raus". Wer von dieser vom Gesetzgeber geschaffenen Kundenposition keinen Gebrauch machen möchte darf gerne ausschließlich zu Gunsten des Händlers via Herstellergarantie oder "ohne Rechnung" arbeiten lassen.

Alleine schon der Gedanke, das bei einem solchen Problem eine andere Antwort als ja kommt, ist schon ziemlich abwegig.

Darf man als Autohaus solchen "Kunden" eigentlich auch "HAUSVERBOT" erteilen, obwohl er dessen Automarke fährt?

Das wäre äußerst problematisch, da dies ganz offensichtlich nur dem Zweck dienen würde die gesetzlichen Rechte des Käufers einzuschränken nachdem der Händler eine Pflichtverletzung begangen hat, indem er dem Käufer ein mangelhaftes Auto übergeben hat.

Das tut mir leid für das Autohaus - vielleicht sind die hohen Neuwagenpreise angesichts solcher Auswüchse als so eine Art Schmerzensgeld doch gerechtfertigt.

Angesichts derartiger Auswüchse tut es mir weniger leid für die Autohändler, sondern viel mehr für diverse Kunden, die bereit sind auf die ihnen vom Gesetzgeber gewährten Rechte zu verzichten, damit die Autohändler sich ungerechtfertigterweise bereichern können.

Was die Käufer letztendlich zu seinem solch irrationalen Verhalten antreibt, kann ich nicht beurteilen. Da wäre die Diagnose eines Fachmanns gefragt.

Ja, das stimmt schon. Der Wagen hätte so niemals aus geliefert werden dürfen. Ist mir schleierhaft, wie so was übersehen werden konnte. Es fällt wohl nicht sofort auf, sonst wäre es gar nicht so weit gekommen. Nur das war nicht das Versäumnis vom Händler, der Wegen wurde vom Kunden direkt beim Hersteller ab geholt. Inwiefern jemand auf seine Rechte verzichten würde, nur weil er nicht immer mit seinem Anwalt zum Händler fährt, das sehe ich nicht?

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 7. Juli 2018 um 14:03:25 Uhr:


Inwiefern jemand auf seine Rechte verzichten würde, nur weil er nicht immer mit seinem Anwalt zum Händler fährt, das sehe ich nicht?

Ich auch nicht. Wo wurde denn so etwas behauptet?

Hier werden ganz offensichtlich systematisch Tatsachen verdreht. Der Themenersteller hat niemals seine Absicht kundgetan gleich mit seinem Anwalt beim Händler aufschlagen zu wollen. Das Wort "Rechtsanwalt" ist erst gefallen, als der Händler dem Betroffenen zu verstehen gegeben hat den Mangel nur unter der Voraussetzung beseitigen zu wollen, dass der Hersteller sich damit einverstanden zeigt. Die Nachbesserung von dieser Bedingung abhängig zu machen ist aber überhaupt nicht rechtens, zumal der Händler beim Gespräch selbst eingeräumt hat, dass die Scheibe "eigentlich" ausgetauscht werden müsse. Der Käufer ist nicht dazu verpflichtet die Beurteilung des Herstellers abzuwarten und der Händler darf einen Aufschub damit nicht rechtfertigen. Das initiale Fehlverhalten ging also keineswegs vom Themenersteller aus. Hätte der Händler ihm keine Anlass gegeben und wären einige Ratschläge in diesem Thread nicht derartig absurd und sachlich völlig falsch gewesen, hätte der Themenersteller das konsultieren eines Anwalts möglicherweise gar für nötig erachtet.

Der Themenersteller hat sich überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen, muss sich aber permanent eine antisoziales Verhalten oder noch schlimmeres vorwerfen lassen, nur weil er die ihm zustehenden Rechte in Anspruch nimmt. Das gleiche gilt auch für mich.

Ganz nebenbei: Man fragt sich inzwischen, was die Forenmoderation sich eigentlich dabei denkt diesem Treiben tatenlos zuzusehen! Sind das etwa die inhaltlichen Standards, die man sich auf dieser Plattform wünscht? Dass Mitglieder sich diskreditieren lassen müssen, nur weil sie die vom Gesetzgeber gewährten Rechte in Anspruch nehmen bzw. anderen in der Sache absolut korrekte Ratschläge unter Nennung der gesetzlichen Grundlagen geben? Dass Händler in Schutz genommen werden, die Käufern ihre Rechte nur unter unzulässigen Voraussetzungen gewähren wollen? Dass einige User andere beleidigen und deren Ausführungen ohne dies begründen zu können als falsch und unanständig hinstellen dürfen? Was ist eigentlich mit euren Beitragsregeln, insbesondere den §§ 1 und 3? Welchen Wert haben die eigentlich?

Ja - das Ganze scheint System zu haben. Man versucht die Tatsachen solange zu verdrehen, bis nur noch zusammenhangslose unbrauchbare Worthülsen übrig bleiben. Hier scheint es fremde Kräfte zu geben, die maximale Tatsachen, versuchen, zu hintertreiben.

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