Mängel an Neufahrzeug - Nachbesserung oder Ersatzlieferung?

VW Golf 7 (AU/5G)

Moin zusammen,

ich verfolge die diversen Fahrzeugforen schon seit Jahren als "stiller Leser" und konnte mich nun aus gegebenem Anlass mal dazu durchringen mich zu registrieren.

Der grundsätzliche gesetzliche Rahmen zu dem Thema "Sachmängelhaftung" in Bezug auf Neufahrzeuge ist mir mittlerweile weitestgehend bekannt, da ich die letzten Stunden bzw. den gestrigen Tag intensiv genutzt habe um mich einzulesen. Daher bitte auch nicht um irgendeine Art von juristischen Rat, sondern würde gerne auf den ein oder anderen Erfahrungswert oder die ein oder andere Meinung zurückgreifen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe vor knapp zwei Wochen mein Neufahrzeug aus der Autostadt abgeholt (Golf 7 GTI Performance) und bin mit dem Modell an sich auch äußerst zufrieden. Nun sind mir gestern und damit leider erst nach der Abholung zwei Mängel aufgefallen.

a) An der vorderen Seitenscheibe, Fahrerseite, klebt großflächig irgendeine Art Belag von Außen auf der Scheibe, der weder mit Glasreiniger noch mit Spiritus entfernt werden konnte.

b) In der Windschutzscheibe ist ein Haar oder irgendeine Art Faser (3-4 cm groß) unmittelbar im Sichtbereich eingeschlossen.

Beide Mängel habe ich nach Abholung schon Zuhause in der Garage erkannt war aber davon ausgegangen, dass der Innenraum einfach mal gereinigt werden müsste und dann hat sich das. Leider wurde ich gestern beim Versuch die entsprechenden Stellen zu reinigen eines Besseren belehrt.

Habe demnach für Montag Mittag einen Termin beim VW-Händler vereinbart und man deutete mir schon am Telefon an, dass es wohl zumindest bei der Frontscheibe auf einen Tausch hinauslaufen könnte / würde und an genau der Stelle setzt mein ungutes Gefühl ein. Dass sich ein Scheibentausch per se im Laufe der Nutzung nicht mit Garantie vermeiden lässt ist selbsterklärend und mein eigenes Risiko, das durch die Fahrzeugnutzung eben existiert. Aber keine zwei Wochen nach Abholung vom Hersteller wegen eines Produktionsfehlers vom Hersteller oder Zulieferer? Bei der Scheibe handelt es sich außerdem um die drahtlos beheizbare und infrarot reflektierende Version samt aller Assistenzsysteme, die auf die angebrachte Sensorik im Spiegel zurückgreifen.

Wie würdet ihr bei besagtem Termin am Montag auftreten? Dem Scheibentausch, vielleicht sogar inkl. Seitenscheibe, zustimmen oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache pochen? Ich bin zwar grundsätzlich rechtsschutzversichert, würde das Ganze aber gerne ohne jedwede Art von Konflikt zwischen dem Hersteller, dem Fahrzeughändler und mir über die Bühne bringen. Ich wäre rein tendenziell sogar dazu bereit, quasi als Zeichen des guten Willens und des Entgegenkommens, mich an den entsprechenden entstehenden Mehrkosten in eingeschränktem Maße zu beteiligen, um eine mögliche juristische Auseinandersetzung abzuwenden.

Die Auseinandersetzung mit dem Händler wird das eine Thema sein, aber inwiefern schaltet sich Volkswagen selbst in solche Abläufe ein und inwiefern kann man da mit "gutem Willen" rechnen?

Vielleicht hat ja schonmal ähnliche Fälle durchlebt oder vermag sich in meine Position versetzen und kann mir den ein oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Da es vermutlich per se kein "Richtig" oder "Falsch" in der Sache gibt bin ich über jede Meinung dankbar!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels - hier also den Austausch der Scheiben - oder die Lieferung einer mangelfreien Sache - hier ein neuer GTI - verlangt, § 439 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich hast du also einen Anspruch auf einen neuen GTI.

Jedoch kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte, § 439 Absatz 4 Satz 2 BGB.

Hier wird man wohl relativ eindeutig davon ausgehen dürfen, dass der Tausch der Scheiben auch unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände für dich zweifelsfrei zumutbar ist, da insbesondere ein Scheibentausch technisch heute keine großen Herausforderungen stellt und die Scheiben als abgrenzbare Bauteile problemlos gewechselt werden können, ohne in die Gesamtstruktur des Fahrzeugs eingreifen zu müssen. Negative Spätfolgen für dich sind auch nicht ersichtlich.

Ergo: Rechtlich wird ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien neuen GTI nicht durchsetzbar sein.

120 weitere Antworten
120 Antworten

Dir müssen definitiv die Argumente ausgegangen sein, denn das ist jetzt der zweite substanzlose Beitrag, in dem du persönlich wirst in Folge.

ja, im endeffekt "klärt" alles ein Gericht..
(eigentlich tun sie es nicht, sondern berufen sich dann auf Gutachten..)

das kann man im extremfall auch gerne machen

die meinsten werden aber (logischerweise) versuchen dass zu verhindern..
und in den "Sauren Apfel" beissen, und die 3 Tage warten

(du würdest dass natürlich nicht, .. und im Endeffekt würde dein Händler dann erstmal auf deine Anwaltschreiben warten, und dann ein paar Fristen abwarten, und dann nochmal auf Anwaltschreiben warten und es DANN reparieren... damit hast du genau NIX gewonnen..)

Zitat:

@lrlr schrieb am 2. Juli 2018 um 20:30:03 Uhr:


(du würdest dass natürlich nicht, .. und im Endeffekt würde dein Händler dann erstmal auf deine Anwaltschreiben warten, und dann ein paar Fristen abwarten, und dann nochmal auf Anwaltschreiben warten und es DANN reparieren... damit hast du genau NIX gewonnen..)

Ich weiß nicht weshalb mir das ständig mehr oder weniger direkt unterstellt wird, aber ich würde an der Stelle noch überhaupt keinen Anwalt einschalten. Wo habe ich hier von einem Anwalt gesprochen? Ich habe lediglich um etwas Nachsicht mit wryyyyyy gebeten, bei dem wahrscheinlich Frust und Ärger über das mangelhafte Auto zu solch einer Ankündigung geführt haben.

gemeint war: dass der Händler (natürlich) nicht auf deine Forderung (unverzügliches akzeptieren der Reparatur)
eingeht.. DANN würdest du?

Ähnliche Themen

Gesetzter Fall ich beantworte dir diese Frage, stehst dann auch du mir Rede und Antwort?

du hast ja schon geschrieben was du machen würdest

https://www.motor-talk.de/.../...der-ersatzlieferung-t6383557.html?...

ich würde das nicht machen, sondern erstmal die Reaktion von VW abwarten (+ Termin schon vorab vereinbaren, für den Fall einer Reparatur)

weil ich dass für vernünftiger, schneller, risikoloser, menschlicher, usw. halte..

für mich wäre das Thema damit Erledigt, falls du mir (uns) noch was mitteilen möchtest, gerne..
ob ich Fragen beantworte, kann ich dir ohne der kenntnis der Frage schwer beantworten,..

Alter Schwede, man sollte in diesem Forum meinen, das alle "Schreiber" Ü18 sind und respektvoll miteinander umgehen, aber hier im Golf-Forum wird ja nur hin und her geschossen, was das Zeug hält. Gibt es den hier keinen Moderator, der mal ein wenig für Ordnung sorgen möchte, oder hat der schon aufgegeben, weil es eine unmachbare Aufgabe ist?!

Man traut sich ja gar nicht was zu schreiben...

...und dabei geht es nur um eine Scheibe....die der VW Händler sowieso austauscht.
In Deutschland werden pro Tag 1347 Scheiben getauscht......und auch diese hier im Forum....
ob es Herrn Seppel passt oder nicht..........:-)

In diesem Sinne gute Fahrt....

Ziemlich viel Konjunktiv, dabei ist die Angelegenheit aktuell ziemlich eindeutig:

  1. Einen Rechtsanwalt habe ich aktuell nicht eingeschaltet.
  2. Mich freut ja euer Optimismus, dass "die Scheibe sowieso getauscht wird", offensichtlich scheint mein Händler diesen Optimismus nicht zu teilen, da er sich erst Zeit nimmt um sich beim Herstellern rückzuversichern.
  3. Diese Rückversicherung wäre auch möglich und zwangsläufig hinnehmbar, wenn wir uns hier im Bereich der Herstellergarantie bewegen. Da wir das nicht tun ergeben viele der letzten Beiträge in Anbetracht meines geschilderten Falles keinen Sinn ( @DieselSeppel ist da eine Ausnahme - DANKE!).
  4. Ich werde meinen Händler morgen nochmal freundlichst auf den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Herstellergarantie aufmerksam machen und dann freundlichst um einen kurzfristigen Termin für die Behebung der Mängel auf seine Kosten bitten. Ob er diese Kosten im Nachgang vom Hersteller erstattet bekommt interessiert mich nicht - Unternehmerrisiko.
  5. Sollte er dennoch darauf bestehen erst +/- eine Woche damit zu verbringen beim Hersteller vorzufühlen werde ich parallel von der Option Gebrauch machen bei meinem Rechtsanwalt vorzufühlen, um die geltenden Gesetze vollständig korrekt im Sinne aller anzuwenden.

Ich schätze darüber hinaus jede Art der Meinung, würde mich aber freuen, wenn wir miteinander ohne Beleidigungen kommunizieren könnten.

Und nur mal nebenbei: Als ich den Händler heute fragte warum er überhaupt Fotos an den Hersteller schicken wollte erzählte er mir, dass "dieser sich ja häufiger ziemlich dumm anstellt" und "man manchmal auch mit gewissen Fehlern leben muss". Als Beispiel hierfür nannte er x Silikoneinschlüsse pro cm² Lack und x Pixelfehler pro cm² Display. Hörte sich für mich erstmal nicht nach "Scheibe wird asap getauscht" an. Vielleicht versteht ihr ja daher meine Bedenken...

Ich hab es ja schon geschrieben, der TE und eine weitere Person geht es nur darum möglichst viel Krawall zu machen. Dazu die ständigen Aussagen das der Händler nicht gewillt ist die Scheibe einfach zu tauschen obwohl noch nichts passiert ist. Stürmt den Laden doch gleich am besten mit einer Armee.
Wie gut es es noch genug Menschen gibt die ein gutes Miteinander pflegen und Friedlich zu einem Ergebnis kommen und nicht wie ihr beiden.

Ich weiß nicht weshalb du fortwährend ohne konkreten Anlass anderen solche Vorwürfe auf persönlicher Ebene machst. Du schaffst es im Allgemeinen nicht deinen Standpunkt sachlich zu begründen und wirst dann schnell persönlich indem du anderen irgendwelches Fehlverhalten, schlechte Manieren usw. vorwirfst. Was berechtigt dich eigentlich dazu? Was du als "Krawall" bezeichnest ist nichts anderes als das in Anspruch nehmen der Rechte eines Käufers bzw. die Forderung gegenüber dem Verkäufer seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Ich weiß wirklich nicht weshalb manche das für unmenschlich halten. Auch der Händler erwartet schließlich, dass der Käufer seine Pflichten umgehend und zu 100 % erfüllt, d. h. Rechnungen unverzüglich oder spätestens bis zum vereinbarten Termin bezahlt usw. Zu einem "guten Miteinander" würde daher auch gehören, dass der Händler seinen Pflichten ohne Wenn und Aber nachkommt, doch genau das geschieht in der Regel nicht. Ich bin stets bemüht friedlich zu einem Ergebnis zu kommen, aber das setzt voraus, dass das Gegenüber sich ebenfalls kooperativ verhält. Ich lasse mich nicht dreist vom Händler um meine Rechte prellen und akzeptiere das dann "friedlich".

Ich kann gerne nochmal anhand eines Beispiels darlegen, weshalb mir diese stringente Vorgehensweise so wichtig ist. Die Händler versuchen im Allgemeinen aus gutem Grund eine Abwicklung über die Herstellergarantie vorzunehmen anstatt eine Nachbesserungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung anzuerkennen. Auf den ersten Blick scheint das für den Käufer keinen Unterschied zu machen, denn im Endeffekt wird das Fahrzeug so oder so repariert.

In Wirklichkeit kann das aber weitreichende Folgen haben. Wird ein Mangel im Rahmen der Gewährleistung beseitigt, stellt das den Käufer im Fall von Folgemängeln oder -schäden (auch finanzieller Art) wesentlich besser. Gehen wir einmal vom worst case aus. Die Scheibe wird getauscht. Einige Wochen später stellt sich heraus, dass dabei horrender Pfusch abgeliefert wurde. Das Auto steht im strömenden Regen und Wasser tritt vorne über die Windschutzscheibe ein, weil sie nicht sauber verklebt wurde. Das Wasser läuft unter den Dachhimmel, den Teppich und ins Armaturenbrett. Alles ist feucht, diverse elektronische Bauteile sind beschädigt. Jetzt ist aus einem kleinen Problem schon ein Riesenproblem geworden. Was macht man jetzt? Bei einem so jungen Auto alles auseinander nehmen lassen, wobei jeder Experte der Auffassung sein wird, dass die Werkstatt die Teile niemals wieder in Werksqualität zusammenbauen kann? Nehmen wir an, sogar darauf lässt sich der Käufer ein. Aber es wird wieder gepfuscht: Beim Zusammenbau wurden Verkleidungsteile zerkratzt, und im Innenraum ist nach wie vor ein muffiger Geruch in Folge des Feuchtigkeitseintritts festzustellen.

Spätestens jetzt könnte der Käufer die Notbremse ziehen und den Rücktritt erklären. Aber nur, wenn die Reparaturen im Rahmen der Händlergewährleistung durchführt wurden! Wurde der Fall über die Herstellergarantie angewickelt, liegen sämtliche Entscheidungen im Ermessen des Herstellers. Schadensersatz für Folgeschäden gibt es nicht. Die Kosten für eine Ersatzmobilität bei längerem Werkstattaufenthalt übernimmt der Hersteller bestenfalls aus "Kulanz".

Das ganze klingt unwahrscheinlich? Kann sein, aber so etwas kommt durchaus vorher. Und genau das ist der Grund weshalb die Händler lieber alles auf den Hersteller abwälzen, in Werkstattaufträgen von "Garantie" sprechen und selbst nur auf Druck eine Nachbesserungspflicht anerkennen. Dazu kommt noch, dass die Verjährungsfrist bei einer Abwicklung über die Gewährleistung beginnt neu anzulaufen, nicht aber bei der Herstellergarantie. Warum sollte der Kunde dabei mitspielen und darauf verzichten seine Rechte nach seiner Wahl in Anspruch zu nehmen, nur weil dies dem Händler einen Vorteil verschafft?

Wer nicht in der Lage ist diese Zusammenhänge zu begreifen, der möge sich meinetwegen nach Strich und Faden über den Tisch ziehen lassen und sich dabei noch besonders raffiniert vorkommen. Nur eines geht nicht: Den anderen solche Vorwürfe zu machen, wie das hier teilweise geschieht!

Schön wie du hier mit der Juristischen Axt durch die Landschaft rennst und mit Hätte währe wenn Geschichten kommst.
Der Händler hat nichts falsch gemacht da man ihn eine gewisse Frist gewähren muss den Mangel zu beheben, und deshalb gibt es auch kein Grund hier zu schreien und nach Anwälten zu rufen.
Schmeiß dich ruhig auf den Boden und schreie und strampel wie ein kleines Kind das seinen Lolli nicht bekommen hat.

@Ventodriver1976

Bis du hier die Bühne betreten hast war alles ruhig und sachlich. Erst du hast die Unruhe rein gebracht, wirfst anderen ständig kindliche Verhaltensweisen vor, behandelst sie nicht wie erwachsene Menschen, wirst zutiefst persönlich und beleidigst ganz offen andere Mitglieder.

Ausgerechnet du bezeichnest mich dann als Stänkerer, der angeblich gegen alles sei. Das ganze zieht sich wie ein roter Faden durch deine Beiträge. Du scheinst dein eigenes Verhalten regelmäßig auf andere zu projizieren. In Wirklichkeit bist nämlich du derjenige, der das Schreien und Herumzappeln anfängt und sich aufführt wie eine schlecht erzogene Göre. Da reicht schon eine Meinungsverschiedenheit und du wirst umgehend ausfällig. Angesichts dessen was du mir vorwirfst und wie du dich im Gegenzug gibst musst schon einen gewaltigen Sprung in der Schüssel haben.

Deine Unfähigkeit sachliche Argumentationen auf auf angemessenem Niveau zu führen, Zusammenhänge zu verstehen und herauszuarbeiten, deinen eigenen Standpunkt gut zu begründen und mit geeigneten Beispielen zu untermauern, hast du hiermit erneut unter Beweis gestellt. Du schaffst es scheinbar wirklich nicht weiter als von 12 bis Mittag zu denken. Diejenigen, die bei dir auf "Danke" drücken, leiden vermutlich unter denselben Defiziten wie du selbst.

Zitat:

Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals unter ihr. Aber die anderen leiden.
- Paul-Henri Spaak

Warum glauben eigentlich alle hier, das es nur ein entweder - oder gibt ?
In der Praxis ist es doch in fast allen Fällen ein sowohl - als auch !

Also:
1. Kunde -> Händler: Gesetztliche Gewährleistung
2. Händler -> Hersteller: Hersteller-Garantie

Da widerspricht sich doch nicht und wie kann man nur verrückten Meinung sein, das man seine Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verlieren würde, nur weil der Händler seine Rechte im Rahmen der Hersteller-Garantie in Anspruch nimmt ?

Diese Definition wird doch sowieso erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entscheidend wichtig.
Bevor es soweit kommt, wird doch in der Praxis der Kunde zu einer Marken-Werstätte gehen und einfach die Behebung des Mangels verlangen, fertig.

Und wie kommt man dann noch zu der verrückten Meinung, das die Welt untergehen würde, nur weil der Händler ein paar Tage braucht, um die Vorgehensweise mit dem Hersteller zu klären ?
Fällt uns dann ein Stein aus der Krone, nur weil ein ärgerlicher Mangel ein paar Tage bis zur Behebung besteht ?

Was würden solche Leute machen, wenn die Werkstätte vielleicht eine Woche keinen freien Termin hätte ?
Wohl gemerkt, das Fahrzeug kann bis dahin uneingeschränkt genutzt werden.

Und noch was:
Ich würde es in diesem Fall unter allen Umständen vermeiden, auch nur den geringsten Reparatur oder Reinigungs-Versuch selbst zu starten.
Denn wenn damit was schief geht, dann kann das auf den Kunden zurück fallen.
Denn im schlimmsten Fall ruiniert man was, und dann kann man sich alles abschminken.

Und was ich auch unter allen Umständen vermeiden würde, ist auch nur das Wort Anwalt in den Mund zu nehmen.
Denn wenn das Wort mal gefallen ist, dann lassen sofort alle die Finger davon und dann wird sofort der Anwalt der Gegenseite befragt und nur dann was getan, wenn der das genehmigt.
Und das verzögert dann alles ungemein, das kann nicht im Sinne des Kunden sein.

Das böse Wort "Anwalt" würde ich wirklich nur dann verwenden, wenn es klar ist, das es ohne nicht mehr geht.
Auf keinen Fall deswegen, weil der Händler seine ihm zustehenden Rechte der Refundierung im Rahmen der Hersteller-Garantie nutzen will.
Das wäre das schädlichste, was man machen kann in diesem Fall.
Weil es unangemessen und überzogen und kontraproduktiv ist.

Ähnliche Themen