Mängel an Neufahrzeug - Nachbesserung oder Ersatzlieferung?
Moin zusammen,
ich verfolge die diversen Fahrzeugforen schon seit Jahren als "stiller Leser" und konnte mich nun aus gegebenem Anlass mal dazu durchringen mich zu registrieren.
Der grundsätzliche gesetzliche Rahmen zu dem Thema "Sachmängelhaftung" in Bezug auf Neufahrzeuge ist mir mittlerweile weitestgehend bekannt, da ich die letzten Stunden bzw. den gestrigen Tag intensiv genutzt habe um mich einzulesen. Daher bitte auch nicht um irgendeine Art von juristischen Rat, sondern würde gerne auf den ein oder anderen Erfahrungswert oder die ein oder andere Meinung zurückgreifen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor knapp zwei Wochen mein Neufahrzeug aus der Autostadt abgeholt (Golf 7 GTI Performance) und bin mit dem Modell an sich auch äußerst zufrieden. Nun sind mir gestern und damit leider erst nach der Abholung zwei Mängel aufgefallen.
a) An der vorderen Seitenscheibe, Fahrerseite, klebt großflächig irgendeine Art Belag von Außen auf der Scheibe, der weder mit Glasreiniger noch mit Spiritus entfernt werden konnte.
b) In der Windschutzscheibe ist ein Haar oder irgendeine Art Faser (3-4 cm groß) unmittelbar im Sichtbereich eingeschlossen.
Beide Mängel habe ich nach Abholung schon Zuhause in der Garage erkannt war aber davon ausgegangen, dass der Innenraum einfach mal gereinigt werden müsste und dann hat sich das. Leider wurde ich gestern beim Versuch die entsprechenden Stellen zu reinigen eines Besseren belehrt.
Habe demnach für Montag Mittag einen Termin beim VW-Händler vereinbart und man deutete mir schon am Telefon an, dass es wohl zumindest bei der Frontscheibe auf einen Tausch hinauslaufen könnte / würde und an genau der Stelle setzt mein ungutes Gefühl ein. Dass sich ein Scheibentausch per se im Laufe der Nutzung nicht mit Garantie vermeiden lässt ist selbsterklärend und mein eigenes Risiko, das durch die Fahrzeugnutzung eben existiert. Aber keine zwei Wochen nach Abholung vom Hersteller wegen eines Produktionsfehlers vom Hersteller oder Zulieferer? Bei der Scheibe handelt es sich außerdem um die drahtlos beheizbare und infrarot reflektierende Version samt aller Assistenzsysteme, die auf die angebrachte Sensorik im Spiegel zurückgreifen.
Wie würdet ihr bei besagtem Termin am Montag auftreten? Dem Scheibentausch, vielleicht sogar inkl. Seitenscheibe, zustimmen oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache pochen? Ich bin zwar grundsätzlich rechtsschutzversichert, würde das Ganze aber gerne ohne jedwede Art von Konflikt zwischen dem Hersteller, dem Fahrzeughändler und mir über die Bühne bringen. Ich wäre rein tendenziell sogar dazu bereit, quasi als Zeichen des guten Willens und des Entgegenkommens, mich an den entsprechenden entstehenden Mehrkosten in eingeschränktem Maße zu beteiligen, um eine mögliche juristische Auseinandersetzung abzuwenden.
Die Auseinandersetzung mit dem Händler wird das eine Thema sein, aber inwiefern schaltet sich Volkswagen selbst in solche Abläufe ein und inwiefern kann man da mit "gutem Willen" rechnen?
Vielleicht hat ja schonmal ähnliche Fälle durchlebt oder vermag sich in meine Position versetzen und kann mir den ein oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Da es vermutlich per se kein "Richtig" oder "Falsch" in der Sache gibt bin ich über jede Meinung dankbar!
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels - hier also den Austausch der Scheiben - oder die Lieferung einer mangelfreien Sache - hier ein neuer GTI - verlangt, § 439 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich hast du also einen Anspruch auf einen neuen GTI.
Jedoch kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte, § 439 Absatz 4 Satz 2 BGB.
Hier wird man wohl relativ eindeutig davon ausgehen dürfen, dass der Tausch der Scheiben auch unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände für dich zweifelsfrei zumutbar ist, da insbesondere ein Scheibentausch technisch heute keine großen Herausforderungen stellt und die Scheiben als abgrenzbare Bauteile problemlos gewechselt werden können, ohne in die Gesamtstruktur des Fahrzeugs eingreifen zu müssen. Negative Spätfolgen für dich sind auch nicht ersichtlich.
Ergo: Rechtlich wird ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien neuen GTI nicht durchsetzbar sein.
120 Antworten
Zitat:
@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:08:49 Uhr:
Gebt doch erstmal dem Händler die Chance die Mängel zu beseitigen aber stattdessen benehmt ihr euch wie schlecht erzogene Bengel.
Schade das bei vielen mittlerweile die gute Kinderstube nicht mehr vorhanden ist.
Es wurde sachlich begründet weshalb es dem Händler eigentlich aus rechtlicher Sicht nicht zusteht seine Entscheidung über die Reparatur und die Vorgehensweise vom Hersteller abhängig zu machen.
Daraufhin wirst du persönlich und beleidigend. Wenn du dich gerne an der Nase herumführen lässt, soll mir das Recht sein. Aber werde gefälligst nicht unverschämt wenn andere sich etwas cleverer verhalten als du selbst.
🙂
@DieselSeppel
Was ist an deinen Kommentaren hier Clever, mehr als gestänkere gegen Händler kommt von dir nicht. Und wo soll bitte die beleidigung sein ? Im übrigen ist das im Garantiefall der normale Ablauf das die Werkstatt sich die freigabe über VW holt und das hat schon seine Gründe die du sowieso nicht verstehen würdest oder auch nicht willst weil du ja ehe dagegen bist. Wie der Händler nach einer Ablehnung die Sache löst ist dann eine andere Sache.
Und jetzt komm mal wieder runter von deinem hohen Roß.
Zitat:
@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:23:47 Uhr:
Im übrigen ist das im Garantiefall der normale Ablauf das die Werkstatt sich die freigabe über VW holt und das hat schon seine Gründe die du sowieso nicht verstehen würdest oder auch nicht willst weil du ja ehe dagegen bist.
Um diverse Ausführungen zu verstehen müsstest du erst mal begreifen, dass es sich hier um einen
Gewährleistungsfallhandelt, und nicht um einen Garantiefall. Der Unterschied ist, dass dabei die übliche Vorgehensweise von Gesetzen und Gerichtsurteilen vorgegeben wird, und nicht von den Vorstellungen des Herstellers bzw. dessen Garantiebedigungen. Aber da habe ich bei dir, wenn ich mir dein übliches Gewäsch so durchlese, nicht viel Hoffnung.
Du hast auch in diesem Thread nicht ein sachliches Argument vorgetragen weshalb der Kunde es bei einer Angelegenheit, die ihn und den Verkäufer betrifft, akzeptieren sollte sich vom Hersteller irgendwelche Vorschriften machen zu lassen, stattdessen übst du dich wie gewohnt im Phrasendreschen.
Die Beleidigungen in deinem Vorherigen Beitrag habe ich oben zitiert. Hier, extra für dich, nochmal mit Hervorhebung:
Zitat:
@Ventodriver1976 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:08:49 Uhr:
Gebt doch erstmal dem Händler die Chance die Mängel zu beseitigen aber stattdessen benehmt ihr euch wie schlecht erzogene Bengel.
Schade das bei vielen mittlerweile die gute Kinderstube nicht mehr vorhanden ist.
Alles sehr ärgerlich, aber einfach zu lösen. Hab schon fünf neue Scheiben bekommen bei zwei Autos! Immer ohne Probleme. Und deswegen ein neues Auto zu fordern.... lächerlich und überzogen! Denn dein Auto kann in einen mangelfreien Zustand versetzt werden! VW wird die Scheibe tauschen, ganz sicher. Also lass es reparieren und gut ist! Heute wird schon mit einem Rechtsanwalt gedroht wenn man ein Haar in der Scheibe hat. Kann man denn nicht mehr normal miteinander umgehen?? Offenbar nicht... was für eine Welt!?
Ähnliche Themen
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:28:42 Uhr:
Alles sehr ärgerlich, aber einfach zu lösen. Hab schon fünf neue Scheiben bekommen bei zwei Autos! Immer ohne Probleme. Und deswegen ein neues Auto zu fordern.... lächerlich und überzogen! Denn dein Auto kann in einen mangelfreien Zustand versetzt werden! VW wird die Scheibe tauschen, ganz sicher. Also lass es reparieren und gut ist! Heute wird schon mit einem Rechtsanwalt gedroht wenn man ein Haar in der Scheibe hat. Kann man denn nicht mehr normal miteinander umgehen?? Offenbar nicht... was für eine Welt!?
Genau so. Basta :-)
ja, ist ein Gewährleistungsfall,
es ist aber nur Zufall! dass der Verkäufer, den "Gegenstand" überhaupt reparieren kann
(die meisten AutoHÄNDLER werden Autos nicht selber Reparieren können)
er muss den auch nicht selber reparieren..
(auch wenns hier offensichtlich ist) muss ja auch nicht 100% klar sein ob/wie man den Mangel repariert
ich denke vor ablaufen einer angemessen Frist (und das sind sicher mehr als ein paar Tage) muss man da überhaupt keinen Aufstand machen..
WIE der Händler das bewerkstelligt, ist mal dessen Sache.. das muss er IMHO nicht mal kommunzieren..
Zitat:
@lrlr schrieb am 2. Juli 2018 um 19:35:05 Uhr:
es ist aber nur Zufall! dass der Verkäufer, den "Gegenstand" überhaupt reparieren kann
(die meisten AutoHÄNDLER werden Autos nicht selber Reparieren können)
Das ist völlig unerheblich. Wenn er es nicht kann, muss er die Reparatur auf seine Kosten von einem Fachbetrieb durchführen lassen.
Zitat:
@lrlr schrieb am 2. Juli 2018 um 19:35:05 Uhr:
WIE der Händler das bewerkstelligt, ist mal dessen Sache.. das muss er IMHO nicht mal kommunzieren..
Nein. Was der Händler mit meinem Eigentum macht, entscheide in erster Linie ich, und nicht der Händler. Als Eigentümer einer Sache kann ich mir im Falle einer Pflichverletzung schon darlegen lassen wie der Mangel beseitigt werden soll. Wenn ich die gewählte Form der Nachbesserung für nicht zumutbar oder aussichtslos halte, muss ich dem überhaupt gar nicht erst zustimmen, denn das kostet mich a) unnötige Zeit und b) ist die gekaufte Sache während der Reparatur nicht nutzbar.
Auch hat der Händler die Mängel auf Wunsch des Kunden hin unverzüglich zu beseitigen. Dann kann er die Nachbesserung nicht mit der Begründung aufschieben, dass er erst die Erlaubnis des Herstellers einholen muss. Letzterer hat bei Gewährleistungsfällen nämlich eigentlich überhaupt nicht mitzureden. Ob und wie der Händler eigene Schäden ggf. dem Hersteller in Rechnung stellen kann, ist überhaupt nicht das Problem das Käufers.
Also jetzt mal Im Ernst. Was hat denn der Händler hier jetzt falsch gemacht? Er klärt die Sache in dieser Woche,
und wird die Scheibe im Zuge der Garantie ersetzen. Was ist da jetzt nicht richtig?
VW wird nicht vorbeikommen und sie tauschen, auch ein neues Auto werden sie (höchstwahrscheinlich) nicht bringen.
@Diesel Seppel: Ich frage dich jetzt als Kunde. Wie hättens sie es denn gern, was sollen wir jetzt tun? Sie dürfen auch
gern zugucken (aber Getränke kosten extra :-)
Zitat:
@cki77 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:54:07 Uhr:
Was hat denn der Händler hier jetzt falsch gemacht?
Ist das jetzt immer noch nicht klar?
Er hat gesagt "Eigentlich müsste man, ABER ich muss da erst noch den Hersteller um Erlaubnis bitten. WENN der Hersteller sein Okay gegeben hat, dann können wir das machen.", anstatt sofort seinen Pflichten nachzukommen und einfach zu reparieren. Was der Händler hier tun muss, hängt null Komma null davon ab was der Hersteller dazu sagt.
Zitat:
@cki77 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:54:07 Uhr:
@Diesel Seppel: Ich frage dich jetzt als Kunde. Wie hättens sie es denn gern, was sollen wir jetzt tun? Sie dürfen auch
gern zugucken (aber Getränke kosten extra :-)
Siehe oben. Ich hätte gerne, dass die Verkäufer ihren Pflichten nachkommen ohne dies von den Entscheidungen Dritter abhängig zu machen, die mit der Angelegenheit überhaupt nichts zu tun haben. Ich will nicht zusehen, auch keine Freigetränke, oder sonstige Dinge, auf die ich keinen Anspruch habe.
Ist dieser Sachverhalt für manche wirklich so schwer zu begreifen?
Mann, Diesel Seppel. Das kann sogar die Tagesform des Servicemitarbeiters sein. Vielleicht wars der Azubi,
sein Chef hätte sofort ja. gesagt. Das ist die Praxis, so spielt das Leben. Ich habe dich schon verstanden,
aber verstehst du auch die anderen?
Er klärt ab, ob es überhaupt ein Mangel ist..
Ist dieser Sachverhalt für manche wirklich so schwer zu begreifen?
Zitat:
@lrlr schrieb am 2. Juli 2018 um 20:04:43 Uhr:
Er klärt ab, ob es überhaupt ein Mangel ist..
Das hat der Hersteller überhaupt nicht zu entscheiden.
Zitat:
@cki77 schrieb am 2. Juli 2018 um 20:04:04 Uhr:
Ich habe dich schon verstanden, aber verstehst du auch die anderen?
Ich bin mir nicht sicher. Wenn ich es richtig verstehe, dann soll man sich nicht "aufblasen", weil es in der Kfz-Branche üblich ist seinen Pflichten als Verkäufer erst nachzukommen, wenn der allmächtige Autohersteller auch einverstanden ist. Das verstehe ich nicht, nein. Falls es da sonst noch etwas zu verstehen geben sollte, musst du mir das nochmal erklären.
sondern?
Zitat:
@lrlr schrieb am 2. Juli 2018 um 20:08:09 Uhr:
sondern?
Du glaubst wirklich der Hersteller hätte zu entscheiden ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht? Ist das jetzt dein Ernst?
Gut, dann kläre ich dich mal auf. Das regelt zunächst einmal der § 434 BGB:
Zitat:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Wenn es zwischen Verkäufer und Käufer diesbezüglich Uneinigkeit gibt, stellt dies ein Gericht fest, auch unter Bezugnahme auf vorherige Gerichtsurteile.
Der Seppel ist halt ein Stänkerer, gegen alles und jeden. Er meint er hat immer recht und wer was anderes behauptet schreibt blödsinn.
So ist er halt einfach.