Mängel an Neufahrzeug - Nachbesserung oder Ersatzlieferung?
Moin zusammen,
ich verfolge die diversen Fahrzeugforen schon seit Jahren als "stiller Leser" und konnte mich nun aus gegebenem Anlass mal dazu durchringen mich zu registrieren.
Der grundsätzliche gesetzliche Rahmen zu dem Thema "Sachmängelhaftung" in Bezug auf Neufahrzeuge ist mir mittlerweile weitestgehend bekannt, da ich die letzten Stunden bzw. den gestrigen Tag intensiv genutzt habe um mich einzulesen. Daher bitte auch nicht um irgendeine Art von juristischen Rat, sondern würde gerne auf den ein oder anderen Erfahrungswert oder die ein oder andere Meinung zurückgreifen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor knapp zwei Wochen mein Neufahrzeug aus der Autostadt abgeholt (Golf 7 GTI Performance) und bin mit dem Modell an sich auch äußerst zufrieden. Nun sind mir gestern und damit leider erst nach der Abholung zwei Mängel aufgefallen.
a) An der vorderen Seitenscheibe, Fahrerseite, klebt großflächig irgendeine Art Belag von Außen auf der Scheibe, der weder mit Glasreiniger noch mit Spiritus entfernt werden konnte.
b) In der Windschutzscheibe ist ein Haar oder irgendeine Art Faser (3-4 cm groß) unmittelbar im Sichtbereich eingeschlossen.
Beide Mängel habe ich nach Abholung schon Zuhause in der Garage erkannt war aber davon ausgegangen, dass der Innenraum einfach mal gereinigt werden müsste und dann hat sich das. Leider wurde ich gestern beim Versuch die entsprechenden Stellen zu reinigen eines Besseren belehrt.
Habe demnach für Montag Mittag einen Termin beim VW-Händler vereinbart und man deutete mir schon am Telefon an, dass es wohl zumindest bei der Frontscheibe auf einen Tausch hinauslaufen könnte / würde und an genau der Stelle setzt mein ungutes Gefühl ein. Dass sich ein Scheibentausch per se im Laufe der Nutzung nicht mit Garantie vermeiden lässt ist selbsterklärend und mein eigenes Risiko, das durch die Fahrzeugnutzung eben existiert. Aber keine zwei Wochen nach Abholung vom Hersteller wegen eines Produktionsfehlers vom Hersteller oder Zulieferer? Bei der Scheibe handelt es sich außerdem um die drahtlos beheizbare und infrarot reflektierende Version samt aller Assistenzsysteme, die auf die angebrachte Sensorik im Spiegel zurückgreifen.
Wie würdet ihr bei besagtem Termin am Montag auftreten? Dem Scheibentausch, vielleicht sogar inkl. Seitenscheibe, zustimmen oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache pochen? Ich bin zwar grundsätzlich rechtsschutzversichert, würde das Ganze aber gerne ohne jedwede Art von Konflikt zwischen dem Hersteller, dem Fahrzeughändler und mir über die Bühne bringen. Ich wäre rein tendenziell sogar dazu bereit, quasi als Zeichen des guten Willens und des Entgegenkommens, mich an den entsprechenden entstehenden Mehrkosten in eingeschränktem Maße zu beteiligen, um eine mögliche juristische Auseinandersetzung abzuwenden.
Die Auseinandersetzung mit dem Händler wird das eine Thema sein, aber inwiefern schaltet sich Volkswagen selbst in solche Abläufe ein und inwiefern kann man da mit "gutem Willen" rechnen?
Vielleicht hat ja schonmal ähnliche Fälle durchlebt oder vermag sich in meine Position versetzen und kann mir den ein oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben. Da es vermutlich per se kein "Richtig" oder "Falsch" in der Sache gibt bin ich über jede Meinung dankbar!
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, ob er die Beseitigung des Mangels - hier also den Austausch der Scheiben - oder die Lieferung einer mangelfreien Sache - hier ein neuer GTI - verlangt, § 439 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich hast du also einen Anspruch auf einen neuen GTI.
Jedoch kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte, § 439 Absatz 4 Satz 2 BGB.
Hier wird man wohl relativ eindeutig davon ausgehen dürfen, dass der Tausch der Scheiben auch unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände für dich zweifelsfrei zumutbar ist, da insbesondere ein Scheibentausch technisch heute keine großen Herausforderungen stellt und die Scheiben als abgrenzbare Bauteile problemlos gewechselt werden können, ohne in die Gesamtstruktur des Fahrzeugs eingreifen zu müssen. Negative Spätfolgen für dich sind auch nicht ersichtlich.
Ergo: Rechtlich wird ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien neuen GTI nicht durchsetzbar sein.
120 Antworten
Ich stelle fest, dass außer mir sich offenbar niemand für irgend etwas entschuldigen möchte oder glaubt sich nicht ganz richtig verhalten zu haben. Das ist schade. Auf dieser Grundlage kann man die Diskussion leider nicht fortführen. Ich werde das Geschehene nämlich nicht allein auf meine Kappe nehmen und hätte auch von anderen Diskussionsteilnehmern etwas Einsicht erwartet.
Hiermit verabschiede ich mich. Ich lasse es nicht zu, dass eine Gruppe von Mitgliedern, die sich selbst alles andere als vorbildlich verhalten hat, mich vom hohen Ross herab verurteilt. 😉
Wenn zwei User von Anfang an mit dem Messer zwischen den Zähnen los stürmen muss man sich nicht wundern das der Thread so verläuft. Hätte der TE z.B einfach gefragt ob die Sachmängelhaftung berührt wird weil der Händler bei VW eine Anfrage gestellt hat, währe es anders im Thread verlaufen.
Ich kann nicht mit dem Elefanten durch den Porzellanladen laufen hund hinterher Verständnis erwarten.
Ich denke das Thema ist sowieso beantwortet und bedarf keiner erklärung mehr.
Du hast also alles richtig gemacht?
PS: Deine Darstellung weiter vorne ist aus meiner Sicht falsch, weil der Händler sich sehr wohl darauf berufen kann ohne Anerkennung einer Nachbesserungspflicht gehandelt zu haben, beispielsweise aus Kulanz oder im Auftrag des Herstellers. Dann kann es zu den hier genannten Problemen kommen. Ob er mit dieser Darstellung durchkäme hängt von Art und Umfang der Reparatur ab. Da du dich ja laut eigener Aussage von Berufs wegen ausgiebig mit diesem Thema auseinandergesetzt hast, ist dir mit Sicherheit bewusst, dass Verkäufer jeglicher Art das sehr gerne machen, also behaupten sie hätten aus Kulanz bzw. "ohne Anerkennung einer Nachbesserungs-/Rechtspflicht" gehandelt. Solche Fälle werden nicht selten vor Gericht verhandelt.
Zitat:
@Ventodriver1976 schrieb am 9. Juli 2018 um 18:36:45 Uhr:
[...]Ich denke das Thema ist sowieso beantwortet und bedarf keiner erklärung mehr.
Genau und das war es auch schon vor den letzten 33 Beiträgen. Dafür Danke nochmal an @DieselSeppel und alle die dazu im Stande waren gesittet und objektiv mit konträren Meinungen miteinander zu diskutieren.
In elf Tagen findet hoffentlich der Termin in jeglicher Hinsicht erfolgreich statt. Danach werde ich mich nochmal melden und ein kurzes Feedback zum Ablauf geben und vielleicht ist die Sache dann ja auch schon durch, wir werden es erleben.
Ähnliche Themen
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 9. Juli 2018 um 18:37:54 Uhr:
Du hast also alles richtig gemacht?PS: Deine Darstellung weiter vorne ist aus meiner Sicht falsch, weil der Händler sich sehr wohl darauf berufen kann ohne Anerkennung einer Nachbesserungspflicht gehandelt zu haben, beispielsweise aus Kulanz oder im Auftrag des Herstellers. Dann kann es zu den hier genannten Problemen kommen. Ob er mit dieser Darstellung durchkäme hängt von Art und Umfang der Reparatur ab. Da du dich ja laut eigener Aussage von Berufs wegen ausgiebig mit diesem Thema auseinandergesetzt hast, ist dir mit Sicherheit bewusst, dass Verkäufer jeglicher Art das sehr gerne machen, also behaupten sie hätten aus Kulanz bzw. "ohne Anerkennung einer Nachbesserungs-/Rechtspflicht" gehandelt. Solche Fälle werden nicht selten vor Gericht verhandelt.
Und das ist genau das was ich geschrieben habe du verstehst schon wieder das ganze nicht und holst irgendwelche Fälle hervor ohne deren Hintergrund zu kennen.
Aber gut das ist deine Art und das was du glaubst. Die Realität sind anders aus.
Für mich ist das Thema durch und der TE bekommt die Mängel behoben und damit ist es gut.
Ganz einfach Frage: Hast du hier alles richtig gemacht, @Ventodriver1976 ?
Ich könnte dir übrigens dasselbe vorwerfen: Du verstehst das Ganze nicht, holst irgendwelche Fälle heraus ohne die Hintergründe zu kennen. Das ist halt so deine Art. Das scheint auch für den Anwalt von wryyyyyy zu gelten, der meine Darstellungsweise bestätigt hat. Wie der wohl sein Staatsexamen geschafft hat?
😕
Ohne Worte. Ich habe noch nie so einen Renitenten Sturkopf und Besserwisser wie DieselSeppel erlebt.
Ich gehe nicht weiter auf deine Provokation ein die in einer Tour von dir kommen.
Ich weiß nicht wie jemand so eklatant auf Stunk aus sein kann. Traurig, Traurig.
Ohne Worte. Ich habe noch nie so einen renitenten Sturkopf und Besserwisser wie Ventodriver1976 erlebt.
Ich gehe nicht weiter auf deine Provokation ein, die in einer Tour von dir kommen.
Ich weiß nicht wie jemand so eklatant auf Stunk aus sein kann. Traurig, traurig.
Ich hatte gehofft, Ihre versöhnlichen warmen Worte von vorheriger Seite wären nicht nur "heisse Luft" -- Schade eigentlich !
In diesem Thread gibt es für mich genau 1 Person, die auffällig ist, und dabei recht unsympathisch rüberkommt - und das ist @DieselSeppel. Fast hätten Sie trotzdem noch die Kurve gekriegt, aber nun sind Sie doch wieder in "alte Muster" zurück gefallen. Man kann halt auch nicht aus seiner eigenen Haut heraus.
"Entschuldigung" - "Richtig gemacht" - wir sind hier nicht in der Grundschule, ich glaube auch nicht, dass es darum hier in der Sache geht. Anstand und etwas Understatement wäre angebracht, aber so unterkühlt wie Sie hier wie ein Elefant durch den Porzellanladen durchmaschieren, hat kaum Jemand Mitleid für Sie übrig oder wird Sie als Opferlamm anerkennen, der hier in einem Nest voller aggressiver unwissender Provokateure andauernd total unbegründet beleidigt und beschimpft wird. Diese Darstellung ist dann doch gänzlich an den Haaren herbeigezogen und ziemlich abwegig. Zumindest für mich.
Andererseits ist dieser Thread für mich erst durch ihr seltsam selbstherrliches oberlehrerhaftes auffälliges Verhalten interessant geworden, sonst hätte ich hier womöglich gar nicht mitgelesen. Also von daher ist es schon von Vorteil wenn einer hier negativ(im Sinne von auffällig unsympathisch) aus der Reihe tanzt.
Zitat:
@saxon5357 schrieb am 9. Juli 2018 um 19:30:56 Uhr:
Ich hatte gehofft, Ihre versöhnlichen warmen Worte von vorheriger Seite wären nicht nur "heisse Luft" -- Schade eigentlich !
Ich hatte gehofft, dass auch andere Beteiligte sich auf meine Initiative hin zu ein paar warmen Worten bewegen lassen und im Hinblick auf eine Versöhnung anfangen auch vor ihrer eigenen Haustüre den Dreck wegzufegen. Doch da trennt sich die Spreu vom Weizen. Inzwischen lasst ihr keinen Zweifel mehr daran, dass ihr ein Haufen scheinheiliger Heuchler ohne Rückgrat seid, die sich selbst für unverbesserlich halten, permanent ihre eigene Selbstherrlichkeit auf andere projizieren und Fehler nie bei sich selbst suchen. Schade eigentlich! Anders als du finde ich diese Abgründe von antisozialem Verhalten übrigens nicht besonders unterhaltsam, vielmehr macht es mich betroffen. Aber auch das sagt sicher einiges über dich aus.
Jungs geht mal ein kühles Bier trinken 🙂
Zitat:
@Ventodriver1976 schrieb am 9. Juli 2018 um 19:07:46 Uhr:
[...]
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 9. Juli 2018 um 19:12:53 Uhr:
[...]
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 9. Juli 2018 um 20:06:31 Uhr:
[...]
Geht es eigentlich nur noch darum wer jetzt das letzte Wort hat?
Ich schüttel schon lange nur noch mit dem Kopf und hab dabei irgendwie vergessen das Popcorn zu holen ... ist mal wieder echt unglaublich dieser Thread ...
Zitat:
@xy_freising schrieb am 9. Juli 2018 um 20:54:49 Uhr:
... ist mal wieder echt unglaublich dieser Thread ...
Du hast Recht! Deshalb wollte ich die Wogen auch glätten. Aber ich lasse mich von solchen nicht an den Pranger stellen, wenn sie selbst nicht einmal zu einem Mindestmaß an Einsicht bereit sind.
Ich bin nicht stolz darauf, wie das hier gelaufen ist. Ich wollte nur dem Themenersteller eine fachlich korrekte Antwort geben. Was er daraus macht, obliegt seiner eigenen Entscheidung. Anders als es hier dargestellt wird, ist es allerdings nicht unanständig seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Unanständig wäre es vielmehr, wenn Pflichten nicht anerkannt werden. Für alles, was darauf folgte, trage ich nicht die Verantwortung. Es tut mir leid, dass ich zwischenzeitlich dennoch die Beherrschung verloren habe. Bin halt auch nur ein Mensch.
Ich denke, dass bei einigen anderen Kandidaten ebenfalls eine Entschuldigung angemessen wäre. Allerdings scheinen die sich für unfehlbar zu halten.
Ein paar Sachen fallen mir dazu ein:
Wenn jemand Pedant und Pendant verwechselt, ist heutzutage oft das Handy Schuld, da hat meist die Auto Korrektur zugeschlagen. Oder jemand hat gerade nicht viel Zeit zum korrekturlesen und muss schnell weiter. Andere wiederum haben noch das 10 Finger System gelernt und tippen sehr schnell. Da geht das Schreiben sozusagen über die Reflexe 😉 Nicht immer fallen dann Fehler beim noch mal lesen auf, wenn man nicht sowieso was besseres zu tun hat.
Fazit: Nicht immer hat der Schreiber intellektuelle Reserven, wenn so was passiert. Ganz im Gegenteil.
Ich kann sehr gut nach vollziehen, das man sich als Kunde ärgert, wenn jemand auf die Hersteller Garantie verweist. Trotzdem wäre es klug, nicht sofort sein ganzes Pulver zu verschiessen und erst mal ruhig zu bleiben und ab zu warten.
Denn obowohl die gesetzliche Gewährleistung auf den ersten Blick so aussieht, als wäre sie für den Kunden immer das beste, ist das nicht immer so. Der heikle Punkt ist, das der Fehler bereits bei der Auslieferung bestehen musste. Noch dazu muss ich als Kunde ab 6 Monaten das auch noch beweisen (Beweis Last Umkehr!).
Da kann oft die serienmässige 5 jährige / 100.000 km Hersteller Garantie besser sein für den Kunden. Denn nur weil der Hersteller die Garantie selbst aus formulieren darf, heisst das noch lange nicht, das sie mit allen Tricks durch kommen. Am Ende entscheidet immer noch der Richter!
Am klügsten finde ich, wenn man nicht sofort Vollgas gibt. Auch wenn der Händler was von sich gibt, das einem gar nicht schmeckt. Emotional intelligent wäre es, wenn man sich zumindest etwas Zeit zum Nachdenken und abkühlen gibt. Denn sonst könnte es passieren, das man sich selbst die beste Option versperrt.
Manchmal ist es besser, wenn man nicht das bekommt, was man will !
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 9. Juli 2018 um 21:18:22 Uhr:
Zitat:
@xy_freising schrieb am 9. Juli 2018 um 20:54:49 Uhr:
... ist mal wieder echt unglaublich dieser Thread ...
[...]
Es geht also doch um das letzte Wort ...