Hagelschaden bei VW in Emden
Hab gerade im Radio gehört, dass in Emden bis zu 30.000 Neuwagen durch Hagel bschädigt sind.
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/wirtschaft/artikel/340/182773/
Beste Antwort im Thema
ICh komme aus dem Raum VS und habe schon 2 massive Hagelstürme hinter mir. Das erste Mal ist im Jahre 2003 mein damals 7 Monate alter Ford Focus vom Hagel beschädigt worden. Unerfahren wie ich war, habe ich meiner Versicherung blind vertraut und habe den Schaden wieder beim Ford Händler richten lassen. Die Dellen wurden heraus gedrückt. Die Freude am instand gesetzten Auto hiel nicht lange: Der Dellendrücker musste viele Verkleidungen abnehmen, um die Dellen heraus drücken zu können. Leider waren diese Verkleidungen später lose und haben sich oft gelöst (Kunstoffclips halt...). Ausserdem waren viele Teile der Innenverkleidung nicht mehr richtig eingepasst und einige Gummis (Fenster etc.) saßen nicht mehr richtig. Der Dachhimmel war nach einer gewissen Zeit auch lose, auch konnte ich feinste Risse in den Rückleuchten erkennen. Das ganze nagelneue Auto war nach 7 Monaten also zu einer Klapperkiste verkommen, meine Vertragswerkstatt warf nach der geschätzen 10 Reklamation das Handtuch und hat mir 500 Euro angeboten mit dem Hinweis, dass es unmöglich sei das Auto in den Neuzustand zu versetzen, ich müsse damit leben. Tja, auch ich hatte die Schnauze voll vom Reklamieren und nahm halt das Geld. 3 Monate später verkaufte ich den Focus (ca. 5200 Euro Wertverlust...) und kaufte mir einen Mazda MX-5. Was ich damals nicht wusste: Ich hatte die Möglichkeit eine Totalschadenabrechnung zu machen, bloß hatte mir das keiner gesagt...
Ein durch Hagel beschädigtes Auto würde ich nur unter bestimmten Bedingungen annehmen: Der Schaden muss genau dokumentiert sein, mit Fotos und Gutachten, dann kann man erst abschätzen ob die 950 Euro Wertminderung angemessen sind oder nicht. Aber einen Neuwaagen blind anzunehmen für 950 Euro Wertminderung und auf auf alle Rechte zu verzichten, das halte ich für grob fahrlässig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer nichts zu verbergen hat, kann ja die Karten auf den Tisch legen.... tja...
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Sorry, aber das hätte ich so nicht unterschrieben...
Zitat:
Original geschrieben von Mona2004
Ja, ein Schreiben, dass man mich über einen reparierten Hagelschaden informiert hat.
Das bedeutet aber nicht, dass auch wirklich ein Schaden vorlag. Deshalb dieser Pauschbetrag von 950,- Euro.
Wie gesagt, das Auto ist in einem Top Zustand.Gruß Mona2004
Schön dass Du zufrieden bist.
Will Dir da auch nix madig reden, aber wenn Du sowas unterschreiben musst und auch noch 950 Euro Nachlass kriegst, dann ist das Auto auch repariert worden. Dass der Laie da nix sieht, ist ja Sinn der Sache.
Sollte nun wirklich mal was sein wegen dem Hagel, hast Du keinerlei Ansprüche gegen VW.
Drück Dir aber die Daumen, dass deine zufriedenheit lange anhält....
Meinen Golf Variant kann ich jetzt auch abholen; die Vorgehensweise soll wohl so sein, wie bei allen Anderen hier auch: das Auto hatte einen Hagelschaden, der Händler weiß nicht, in welchem Umfang und ein pauschaler Wertminderungsbetrag in Höhe von € 950,- soll gezahlt werden.
Ich bin mir noch nicht im Klaren, was ich genau mache. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir eine Deckungszusage für eine Erstberatung geschickt. Am Montag rufen sie mich von der Versicherung noch einmal an; eine nette Dame von der Hotline meinte nämlich, sie hätten in der letzten Zeit schon mehrere von diesen Fällen gehabt..Vielleicht hat sich ja schon ein RA auf dieses Problem spezialisiert 🙂.
Ich kann Mona schon verstehen, dass sie das Fahrzeug abgenommen hat. Man ist ganz verunsichert. Teilweise hört man, dass der Wertminderungsbetrag sehr großzügig sei (bei dieser Wertminderung hätte wohl ein tatsächlicher Schaden in Höhe von 4000,- vorliegen müssen, was wohl angesichts der Möglichkeit des "Beulendrückens" ohne Lackierung viel wäre ) und zum Teil wird gesagt, dass dieser Betrag bei einer Inzahlungnahme natürlich wieder abgezogen wird (und man selbst daher gar keine kleine Entschädigung für den ganzen Ärger erhält). Mittlerweile überlege ich, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeugs wahrscheinlich angeben würde, dass es einen Hagelschaden hatte und mir eine Wertminderung von X% des Zeitwertes zugestanden wurde. Diese X% vom Zeitwert könnte man dann ja beim Weiterkauf auch als Abzug zugestehen. Wäre m.E. doch in Ordnung so 🙂
Dass Mona jetzt keinerlei Ansprüche mehr hat, glaube ich kaum. Wir haben doch alle von VW die schriftliche Zusage in Händen (bloß gut aufbewahren!!!), dass alle Garantien bei den wiederhergestellten Fahrzeugen erhalten bleiben. Also welche Ansprüche sollte sie verlieren???
Gruß
Bisbee
Mit diesem schreiben muss Mona beim Wiederverkauf einen Hagelschaden angeben.
Je nachdem was dann an Reparatur vom Fachmann festgestellt wird, muss Sie die wertminderung hinnehmen.
Das meine ich mit: Sie verliert jegliche Ansprüche gegen VW.
Mit der Garantie hat das nichts zu tun...
Ich frage Euch: Was sind 950 Euro bei einem Kaufwert von 40.000 Euro (beim Eos der Fall)
Sorry, aber darauf Sch**** ich. Es wurde ein Fabrikneuer Wagen bestellt und der soll auch geliefert werden!
Natürlich liegt es im ermessen jedes einzelnen dieses Angebot anzunehmen... ich hoffe nur, es wird keiner von euch jemals bereuen!
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Zitat:
Original geschrieben von Bisbee
Meinen Golf Variant kann ich jetzt auch abholen; die Vorgehensweise soll wohl so sein, wie bei allen Anderen hier auch: das Auto hatte einen Hagelschaden, der Händler weiß nicht, in welchem Umfang und ein pauschaler Wertminderungsbetrag in Höhe von € 950,- soll gezahlt werden.Ich bin mir noch nicht im Klaren, was ich genau mache. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir eine Deckungszusage für eine Erstberatung geschickt. Am Montag rufen sie mich von der Versicherung noch einmal an; eine nette Dame von der Hotline meinte nämlich, sie hätten in der letzten Zeit schon mehrere von diesen Fällen gehabt..Vielleicht hat sich ja schon ein RA auf dieses Problem spezialisiert 🙂.
Ich kann Mona schon verstehen, dass sie das Fahrzeug abgenommen hat. Man ist ganz verunsichert. Teilweise hört man, dass der Wertminderungsbetrag sehr großzügig sei (bei dieser Wertminderung hätte wohl ein tatsächlicher Schaden in Höhe von 4000,- vorliegen müssen, was wohl angesichts der Möglichkeit des "Beulendrückens" ohne Lackierung viel wäre ) und zum Teil wird gesagt, dass dieser Betrag bei einer Inzahlungnahme natürlich wieder abgezogen wird (und man selbst daher gar keine kleine Entschädigung für den ganzen Ärger erhält). Mittlerweile überlege ich, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeugs wahrscheinlich angeben würde, dass es einen Hagelschaden hatte und mir eine Wertminderung von X% des Zeitwertes zugestanden wurde. Diese X% vom Zeitwert könnte man dann ja beim Weiterkauf auch als Abzug zugestehen. Wäre m.E. doch in Ordnung so 🙂
Dass Mona jetzt keinerlei Ansprüche mehr hat, glaube ich kaum. Wir haben doch alle von VW die schriftliche Zusage in Händen (bloß gut aufbewahren!!!), dass alle Garantien bei den wiederhergestellten Fahrzeugen erhalten bleiben. Also welche Ansprüche sollte sie verlieren???
Gruß
Bisbee
Hallo,
mir steht die ganze Prozedur auch noch bevor (Golf Variant). Das mit der Entschädigung von pauschal 950,-- € und der allgemeinen Aussage "Hagelschaden" (ohne genaue Angabe des Umfangs) ist ein sehr zweischneidiges Schwert.
Sicher, wenn man das Auto bis zum Exitus fährt, ist die Entschädigung akzeptabel. Man hat ja die volle Werksgarantien (inklusive Lackgarantie).
Wie sieht es aber mit dem Wiederverkauf nach ein paar Jahren aus ? Ich denke im Privatverkauf ist so ein Fahrzeug - wenn überhaupt - nur mit hohen Abschlägen zu verkaufen. Zumal man die Beschädigungen ja nicht genau benennen kann.
Bei Inzahlungnahme beim Neuwagenkauf eines anderen Fabrikats sieht es m.E. ähnlich aus. Beim VW Händler kommt zumindest (offen oder verdeckt) der kassierte Nachlass zum Ansatz.
Ich werde mir also ganz genau überlegen, ob ich mir mein Recht auf Wandlung des Vertrages für 950,-- € abkaufen lasse.
Gruss Bloomaul
Kann hier einer Erfahrungen in Verbindung mit einer Finanzierung berichten? Da der Fahrzeugwert ja um einen Gewissen Betrag sinkt (auch 950€ 😕) müsste ja die Anzahlung, die Raten oder die Abschlusszahlung ebenfalls sinken. Oder bekommen diejenigen einfach 950€ von VW aufs Konto und an der Finanzierung ändert sich nichts?
Zitat:
Original geschrieben von Mona2004
Ja, ein Schreiben, dass man mich über einen reparierten Hagelschaden informiert hat.
Das bedeutet aber nicht, dass auch wirklich ein Schaden vorlag. Deshalb dieser Pauschbetrag von 950,- Euro.
Wie gesagt, das Auto ist in einem Top Zustand.
Ich wünsche Dir von Herzen, dass Du ein gutes Fahrzeug gekriegt hat.
Auch Du bist einer der Kunden, die lieber nachgegeben haben, als sich zu wehren. Irgendwie kann ich das auch verstehen. Man hat seine Ruhe und 950 Euro im Sack. Ich hoffe, dass Du keine Anschlussschäden hast und Dir bei Problemen nicht überlegst, ob sie vom Hagel und dessen Reparatur verursacht wurden.
*daumendrück*
Es tut mit leid, aber ich weiß nicht wie Leute so ein unmoralisches Angebot annehmen können.
Der Hagelschaden des Fahrzeuges ist garantiert vom Werk dokumentiert, egal ob der Händler davon was weiß oder nicht.
Und für lächerliche 950€ soll man alles abtreten?
Man ist über ein Hagelschaden informiert worden, ja und weiter? Die richtigen Infos werden verheimlicht, man kauft in die Katze im Sack, VW ist fein raus. Ich möchte mal wissen wie hoch der Geldwerte Vorteil für VW liegt.
Zitat:
Original geschrieben von Hanzel
Es tut mit leid, aber ich weiß nicht wie Leute so ein unmoralisches Angebot annehmen können.Der Hagelschaden des Fahrzeuges ist garantiert vom Werk dokumentiert, egal ob der Händler davon was weiß oder nicht.
Und für lächerliche 950€ soll man alles abtreten?Man ist über ein Hagelschaden informiert worden, ja und weiter? Die richtigen Infos werden verheimlicht, man kauft in die Katze im Sack, VW ist fein raus. Ich möchte mal wissen wie hoch der Geldwerte Vorteil für VW liegt.
Seh ich auch so Hanzel. VW macht damit noch Gewinn, schließlich kriegen die den Schaden von der Versicheurng ersetzt und deswegen MUSS ein Gutachten vorliegen. Ohne Gutachten, keine Versicherungsleistung......
Verarsche pur, wenn ihr mich fragt.....
Zitat:
Original geschrieben von Stella82
Seh ich auch so Hanzel. VW macht damit noch Gewinn, schließlich kriegen die den Schaden von der Versicheurng ersetzt und deswegen MUSS ein Gutachten vorliegen. Ohne Gutachten, keine Versicherungsleistung......Zitat:
Original geschrieben von Hanzel
Es tut mit leid, aber ich weiß nicht wie Leute so ein unmoralisches Angebot annehmen können.Der Hagelschaden des Fahrzeuges ist garantiert vom Werk dokumentiert, egal ob der Händler davon was weiß oder nicht.
Und für lächerliche 950€ soll man alles abtreten?Man ist über ein Hagelschaden informiert worden, ja und weiter? Die richtigen Infos werden verheimlicht, man kauft in die Katze im Sack, VW ist fein raus. Ich möchte mal wissen wie hoch der Geldwerte Vorteil für VW liegt.
Verarsche pur, wenn ihr mich fragt.....
hallo, ich lese hier schon einige Zeit mit .Meint ihr denn wenn im Werk ein oder zwei Dellen am Wagen sind,die vom Beulendoktor behoben wurden , das würdet ihr überhaupt merken. Dann bekommt ihr auch einen ausgebeulten Neuwagen ohne Abfindung..
Ein richtiger Hagelschaden ist aber (zumindest für mich) schlimmer als 1 oder 2 Beulen die irendwo bei der Montage rein gekommen sind.
Zitat:
Original geschrieben von opa_hartmut
hallo, ich lese hier schon einige Zeit mit .Meint ihr denn wenn im Werk ein oder zwei Dellen am Wagen sind,die vom Beulendoktor behoben wurden , das würdet ihr überhaupt merken. Dann bekommt ihr auch einen ausgebeulten Neuwagen ohne Abfindung..
Aber dann brauchst du auch nicht unterschreiben das du über eine Reparatur informiert wurdest...
Gruß
Hoshi
Zitat:
Original geschrieben von opa_hartmut
hallo, ich lese hier schon einige Zeit mit .Meint ihr denn wenn im Werk ein oder zwei Dellen am Wagen sind,die vom Beulendoktor behoben wurden , das würdet ihr überhaupt merken. Dann bekommt ihr auch einen ausgebeulten Neuwagen ohne Abfindung..Zitat:
Original geschrieben von Stella82
Seh ich auch so Hanzel. VW macht damit noch Gewinn, schließlich kriegen die den Schaden von der Versicheurng ersetzt und deswegen MUSS ein Gutachten vorliegen. Ohne Gutachten, keine Versicherungsleistung......
Verarsche pur, wenn ihr mich fragt.....
Der Wagen ist aber aus dem Fertigungsprozess ausgeschleust und dann durch Hagel beschädigt worden, nicht innerhalb des Fertigung. Und auch in der Fertigung gibt es Ausschuss was nicht mehr geflickt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Hanzel
Der Wagen ist aber aus dem Fertigungsprozess ausgeschleust und dann durch Hagel beschädigt worden, nicht innerhalb des Fertigung. Und auch in der Fertigung gibt es Ausschuss was nicht mehr geflickt werden kann.Zitat:
Original geschrieben von opa_hartmut
hallo, ich lese hier schon einige Zeit mit .Meint ihr denn wenn im Werk ein oder zwei Dellen am Wagen sind,die vom Beulendoktor behoben wurden , das würdet ihr überhaupt merken. Dann bekommt ihr auch einen ausgebeulten Neuwagen ohne Abfindung..
Und was ändert es daran, geflickt ist geflickt, ob im Werk oder anderswo...und VW ist noch so kulant und gibt beim Hagelschaden einen Nachlass, den du im Werk nicht bekommst....
Zitat:
Original geschrieben von Stella82
Seh ich auch so Hanzel. VW macht damit noch Gewinn, schließlich kriegen die den Schaden von der Versicheurng ersetzt und deswegen MUSS ein Gutachten vorliegen. Ohne Gutachten, keine Versicherungsleistung......
Verarsche pur, wenn ihr mich fragt.....
Kannst du mir den Gewinn mit Zahlen darstellen 😕
Wenn du deinen Beitrag nochmal durchliest merkst du vielleicht, dass du dir selber widersprichst 😉
VW macht Gewinn, indem der Schaden ersetzt wird? Sowas habe ich noch nie gehört. Wo ist der Gewinn, wenn der Schaden 5.000.000€ beträgt und VW 5.000.000€ von der Versicherung bekommt? Im Gegenteil, VW zahlt noch für 30.000 Autos die 950€ pro Auto, die von der Versicherung eigentlich nicht übernommen werden.