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Händler führt verbindliche Bestellung wg. Preiserhöhung nicht aus

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 24. Mai 2012 um 11:05

Habt Ihr soetwas schon mal erlebt oder könnt mir einen Rat geben?

Am 18.04 habe ich die verbidnliche Bestellung von einem großen Audihändler in Dortmund erhalten. Der Kauf wurde über einen Internetvermittler eingefädelt.

Die von mir unterschiebene Bestellung habe ich am gleichen Tag per Mail und per Briefpost an den Internetvermittler zurück gesendet. Dieser bestätigte mir, daß dem Autohaus die Bestellung am 23.04. schriftlich vorgelegen hat.

Ich habe bereits mehrmals versucht den Händler zu erreichen um mich nach der Auftragsbestätigung zu erkundigen. Es hieß dort, daß die Auftragsbestätigung bis zu 6 Wochen dauern kann.

Heute nun bekomme ich die Mitteilung:

Wir haben vom Händler die Rückmeldung erhalten, dass Ihr Fahrzeug nicht bestellt wurde, da der Kaufvertrag erst nach der Preiserhöhung eingegangen ist. Daher konnte das Fahrzeug nicht bestellt werden. Im Anhang übersende ich Ihnen das aktuelle Angebot. Zu diesem Preis kann das Fahrzeug bestellt werden.

Das ist doch wohl die Härte, daß die 5 Wochen warten um mir mitzuteilen, daß Sie nichts gemacht haben und nun einfach mehr Geld möchten!

Ich habe umgehend Audi informiert, Rückruf steht noch aus.

Der Internetvermittler ist ebenfalls stinksauer, da das gleiche Autohaus das bei mehreren Käufern abgezogen hat und sich nun die Beschwerden beim Vermittler häufen. Dieser meinte, der Händler bräuchte wohl mal einen Schuß vor den Bug....

Der Verantwortliche vom Autohaus wird sich auch noch telefonisch bei mir melden / zurückrufen.

In der verbindlichen Bestellung steht zu Preiserhöhungen: Bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten und einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung durch den Hersteller wird der geänderte Hauspreis berechnet. Eine Preiserhöhung von 5% oder mehr berechtigt den Käufer zum Vertragsrücktritt.

Frage: Außer daß ich nun wohl wieder bei der Lieferzeit bei 0 stehe, was ärgerlich genug ist: Darf der Händler das einfach so machen?????

Was würdet Ihr tun?

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2012 um 14:40

Sorry aber dazu fällt mir nur ein: wein doch

Was willst du denn?

Mitleid von uns?

Soll der Händler dir den Wagen jetzt billiger geben wegen den Unannehmlichkeiten?

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So unschön das für Dich ist, aber das mit den über 4 Monaten und 5% usw. ist durchaus richtig.

Daher wäre es sehr wichtig genauere Daten zu kennen (Datum des KV, Datum der Preiserhöhung, um wieviel genau, angegebene Lieferzeit).

Dieses aus dem Rechtsportal der DAS-Vericherung:

"Formularmäßige Preisanpassungsklausel

Hier fehlt es an einer individuellen Vereinbarung. Vielmehr findet sich die Klausel neben zahlreichen anderen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers (übrigens nicht in den offiziellen Neuwagenverkaufsbedingungen!).

Sie ist nur unter einer Reihe eng begrenzter Voraussetzungen wirksam, die von den Gerichten entwickelt worden sind:

Zum Ersten darf die Preisanpassungsklausel lediglich bei Lieferfristen von mehr als vier Monaten verwendet werden. Die Frist beginnt dabei nicht schon mit der Bestellung, sondern erst mit Abschluss des Kaufvertrages.

Kommt zwar selten vor, ist aber interessant zu wissen: Liefert Ihr Händler schon vor dem Ablauf dieser Frist, darf er den Preis trotzdem erhöhen. Im umgekehrten Fall darf er den Preis nicht anheben, wenn für die Lieferfrist ursprünglich weniger als vier Monate vereinbart waren und diese erst im Nachhinein verlängert oder durch verspätete Lieferung überschritten wird.

Zum Zweiten darf die Preiserhöhung für den Händler bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar sein. Denn lockt er mit günstigen Preisen, die von vornherein nicht zu halten sind, handelt er unseriös.

Zum Dritten müssen die wesentlichen Kriterien für eine solche Preiserhöhung genau benannt werden.

Zum Vierten muss Ihnen ein Recht zum Rücktritt eingeräumt sein, wenn der Preis übermäßig (mehr als etwa fünf Prozent) gestiegen ist.

Zum Fünften schließlich muss die Preisanpassungsklausel nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preisminderungen berücksichtigen, die Ihnen dann zugute kommen."

Vielleicht hilft Dir Punkt Zwei davon weiter.

Wenn der Händler die Bestellung in dem Wissen verzögert, dass es eine Preiserhöhung gibt, und er dadurch die Lieferzeit nach hinten schieben will um sie weitergeben zu können, ist das nicht OK.

Ich denke aber eigentlich der Internetvermittler sollte sich in solchen Fällen SEHR stark machen, und dem Händler deutlich sagen das er sich zukünftig einen andern sucht wenn das nicht im Sinne der Kunden geregelt wird.

Viel Glück und berichte mal weiter wie es läuft.

Grüße

Themenstarteram 24. Mai 2012 um 12:11

Danke für die Antwort.

Kaufvertrag gibt es ja eben wohl noch keinenrechtsgültigen, zumindest habe ich ja kein Schriftstück, das von Autohaus unterschrieben ist.

Das Angebot bzw. verbindliche Bestellung wurde am 18.04. vom Autohaus erstellt, ich habe mit Datum vom 19.04. bestellt, die "verbindliche" Bestellung ist schriftlich per Post am 23.04. beim Händer eingegangen.

Die Preiserhöhung war von Audi zum 01.05. angekündigt und hier im Forum ja auch bekannt, mir kann keiner sagen, daß das Autohaus das zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht wußte. In der "verbindlichen Bestellung" ist auch niergends ein Listenpreis genannt, lediglich ganz unten die Gesamtsumme inkl. Rabatt. Es ist also nicht ersichtlich welcher Basispreis zur Angebotserstellung diente, der alte Listenpreis oder schon der neue nach der Preiserhöhung.

Ich stimme Dir zu, daß das Autohaus extrem unseriös handelt, und der Vermittler, dem nun wohl seine Provision flöten geht und natürlich alle betroffenen Kunden (und das sind mehrere!!) stinksauer sind.

Ich neige auch dazu Autobild einzuschalten, da der Vermittler schließlich zu deren Konzern gehört! Mal schauen ob das Autohaus überhaupt den Schneid hat mich zurück zurufen.

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

Danke für die Antwort.

Kaufvertrag gibt es ja eben wohl noch keinenrechtsgültigen, zumindest habe ich ja kein Schriftstück, das von Autohaus unterschrieben ist.

Ich befürchte genau hier liegt das Problem, ein Vertrag kommt eben erst mit Annahme der Bestellung zu stande. Diese Bestellannahme, nämlich der vom Verkäufer unterschriebene Kaufvertrag, gibt es in Deinem Fall anscheinend nicht.

Somit ist aus meiner Sicht kein Vertrag zustande gekommen und ihr steht eigentlich Beide bei Null.

Das das von Seiten des Verkäufers einen ganz schalen Beigeschmack hat sehe ich genauso wie Du, und wäre auch stink sauer, aber rein rechtlich wird Du aus meiner Sicht keine Möglichkeit haben.

PS: Nur Meine Meinung, diese ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Ich befürchte genau hier liegt das Problem, ein Vertrag kommt eben erst mit Annahme der Bestellung zu stande. Diese Bestellannahme, nämlich der vom Verkäufer unterschriebene Kaufvertrag, gibt es in Deinem Fall anscheinend nicht.

So isses.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Somit ist aus meiner Sicht kein Vertrag zustande gekommen und ihr steht eigentlich Beide bei Null.

Kann sein, muss aber nicht. Es gibt ja auch noch den vorgeschalteten Vertrag mit dem Vermittler.

Andreas

am 24. Mai 2012 um 12:39

Zitat:

Zitat:

Ich befürchte genau hier liegt das Problem, ein Vertrag kommt eben erst mit Annahme der Bestellung zu stande. Diese Bestellannahme, nämlich der vom Verkäufer unterschriebene Kaufvertrag, gibt es in Deinem Fall anscheinend nicht.

So isses.

Volle Zustimmung. Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, so dass die Preisanpassungsklausel hinfällig ist. Einen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags zu den vormals gültigen Bedingungen hast du auch nicht.

Zitat:

Zitat:

Somit ist aus meiner Sicht kein Vertrag zustande gekommen und ihr steht eigentlich Beide bei Null.

Kann sein, muss aber nicht. Es gibt ja auch noch den vorgeschalteten Vertrag mit dem Vermittler.

Da müsste man natürlich genau wissen, was in diesem Vertrag steht, und insbesondere ob und mit welchem Inhalt ein Vertrag zwischen Vermittler und Händler besteht. Es würde mich allerdings wundern, wenn (1) der Vermittler sich in dem Vermittlungsvertrag verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein Vertrag zu den genannten Bedingungen zustande kommt und/oder (2) der Händler sich gegenüber dem Vermittler verpflichtet hat, alle eingehenden Bestellungen zu den genannten Bedingungen anzunehmen und durchzuführen (und selbst wenn, wär ich noch nicht überzeugt, dass dies ein Vertrag zu Gunsten Dritter wäre).

am 24. Mai 2012 um 12:49

Was die Preiserhöhung betrifft - diese war unlängst vorher bekannt. Mich hat mein :D sogar noch angerufen, dass wir den Vertrag vor Inkrafttreten fertig machen. Wurde dann auch so bestätigt. Mir kann keiner erzählen, dass auch nur ein einziger Händler nichts von der Preiserhöhung gewußt haben soll...

Zitat:

Original geschrieben von dirty78

(2) der Händler sich gegenüber dem Vermittler verpflichtet hat, alle eingehenden Bestellungen zu den genannten Bedingungen anzunehmen und durchzuführen (und selbst wenn, wär ich noch nicht überzeugt, dass dies ein Vertrag zu Gunsten Dritter wäre).

Nun gut, aber irgendein derartig geartetes Vertragsabkommen zwischen Händler und Mittler MUSS ja aber bestehen, da dies ja die eigentliche Hauptleistung des letztgenannten ist. Auf welcher Grundlage sollte der Vermittler den sonst arbeiten?

am 24. Mai 2012 um 12:55

Ich verstehe nicht was man zu dem Thema überhaupt diskutieren kann.

Entweder man akzeptiert die Preiserhöhung welche natürlich nicht bereits im Angebot berücksichtigt ist weil ja nicht davon auszugehen ist, dass schon vor der Preiserhoehung bekannt ist in welchem Umfang die Preise erhöht werden.

oder

Man bestellt jetzt woanders und zahlt da auch mehr als vorher gedacht.

Die ganze rumheulerei bei Autobild und Audi ist zwar ganz Süß, gibt ja Menschen die davon leben so etwas zu bearbeiten aber Ergebnisse werden da keine kommen.

 

Wenn aus dem Fachchinesisch das hier reinkopiert wurde das Wissen richtig in meinen Kopf übergegangen ist steht da, dass nur dann der Preis nicht erhöht werden darf, wenn eine Lieferzeit von unter 4 Monaten vereinbart war unabhängig davon ob sie eingehalten wird oder nicht.

Das in diesem Fall der Händler darauf besteht einen neuen Kaufvertrag zu bekommen statt einfach so rückwirkend die Preise zu erhöhen ist ungewöhnlich aber wenn er es halt so macht, warum nicht?

Das es 5 Wochen gedauert hat bis es da zu Neuigkeiten gekommen ist, ist ärgerlich aber kann man ja nicht rückgängig machen und die einzige Option die man hat lautet woanders bestellen.

Zitat:

Original geschrieben von dirty78

Zitat:

 

Kann sein, muss aber nicht. Es gibt ja auch noch den vorgeschalteten Vertrag mit dem Vermittler.

Da müsste man natürlich genau wissen, was in diesem Vertrag steht, und insbesondere ob und mit welchem Inhalt ein Vertrag zwischen Vermittler und Händler besteht. Es würde mich allerdings wundern, wenn (1) der Vermittler sich in dem Vermittlungsvertrag verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein Vertrag zu den genannten Bedingungen zustande kommt und/oder (2) der Händler sich gegenüber dem Vermittler verpflichtet hat, alle eingehenden Bestellungen zu den genannten Bedingungen anzunehmen und durchzuführen (und selbst wenn, wär ich noch nicht überzeugt, dass dies ein Vertrag zu Gunsten Dritter wäre).

Die Verträge zwischen Händler und Vermittler haben hier keine Relevanz. Ich sehe es allerdings genau so, dass der Vermittler sich gegenüber dem Käufer zu nichts verpflichtet haben wird. Im Gegenteil: Vermutlich hat der Käufer hier (jetzt) noch eher Verpflichtungen zu erfüllen. Also, Vermittlervertrag aufheben und dies bestätigen lassen. Dann neu auf die Suche gehen. Die Sache ist gelaufen. :o

Andreas

Themenstarteram 24. Mai 2012 um 13:07

Erstens: Ich rege mich am meisten über die Unfähigkeit des Dortmunder Händlers auf, oder ist es eher Ignoranz gegenüber Kunden?

Einen Kunden 5 Wochen warten zu lassen um mitzuteilen, daß leider das Fahrzeug einfach nicht bestellt wurde ist eine absolute Unverschämtheit! Basta! Ich habe schließlich schon mehrmals telefonsich nachgefragt wo die Auftragsbestätigung bleibt.

Außerdem hat mich der Händler nicht gefragt, ob ich vielleicht zu den höheren Konditionen bestellen möchte, nein eh hat den Auftrag nach den 5 Wochen frech einfach abgelehnt.

Vom Vermittler liegt mir ein neues Angebot vor, somit stehen wir bei 0 und ich sehe keinerlei Verpflichtung meinerseits gegenüber dem Vermittler, zumal dessen Dienstleistung für mich kostenlos ist. Soll er sich doch bitte beim Händler Schadenersatz einklagen.

Mit dem Dortmunder Autohaus will ich nichts, aber auch rein gar nichts mehr zu tun haben. Ich bin ja auch kein Einzelfall. Ich kann mir nicht denken, daß der Vermittler mit dem noch weiter zusammenarbeitet. Die waren am Telefon genervt genugt, daß sich schon wieder jemand über den beschwert!

Intersant ist auch, daß bei anderen, so wie ich es verstehe bei Bestellung vor dem 01.05. der Kaufvertrag noch auf die alten Preise lautete, oder?

am 24. Mai 2012 um 13:13

die neuen Preise waren wohl ab dem 1. Mai im System und vorher unterschreibt jeder für die alten Preise und bekommt danach die Erhöhung serviert

am 24. Mai 2012 um 13:26

Ein Grund mehr soetwas nicht um 2 Ecken herum zu machen, ich habe da ehrlich gesagt relativ wenig Mitleid.

Sorry

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

Erstens: Ich rege mich am meisten über die Unfähigkeit des Dortmunder Händlers auf, oder ist es eher Ignoranz gegenüber Kunden?

Das versteht wohl jeder.

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

Einen Kunden 5 Wochen warten zu lassen...

Ich habe schon x Fahrzeuge über Vermittler im Netz bezogen. 5 Wochen kommt mir bekannt vor. ;)

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

Außerdem hat mich der Händler nicht gefragt, ob ich vielleicht zu den höheren Konditionen bestellen möchte

Ist vermutlich auch besser so für dich.

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

Intersant ist auch, daß bei anderen, so wie ich es verstehe bei Bestellung vor dem 01.05. der Kaufvertrag noch auf die alten Preise lautete, oder?

Korrekt. Jedenfalls für eine gewisse Zeit. Ich hatte auch mal 6 Monate zugesichert bekommen. Bestellt im Januar, Erhöhung im April, Liefertermin August. Alles gut gelaufen.

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

Vom Vermittler liegt mir ein neues Angebot vor, somit stehen wir bei 0 und ich sehe keinerlei Verpflichtung meinerseits gegenüber dem Vermittler

Das neue Angebot hat doch nichts mit dem alten Vertrag zu tun. Sichere dich lieber ab.

Darf ich fragen, in welchem Ort der neue Händler sitzt, falls du den schon kennst? Vielleicht kann ich dazu was sagen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Si-Me

Ein Grund mehr soetwas nicht um 2 Ecken herum zu machen, ich habe da ehrlich gesagt relativ wenig Mitleid.

Schadenfroh?... Das ist Quatsch. Habe inzwischen über drei verschiedene Vermittler sieben Auto gekauft. Alles gut.

Andreas

Themenstarteram 24. Mai 2012 um 13:40

@ Si-Me

Danke für die netten Worte :eek:

Ich habe bei einem Händler hier vor Ort versucht mich zu informieren und wurde knallhart einfach im Show-Room ignoriert. Toll nicht?

Bei einem zweiten Termin und direkter Ansprache eines "Verkaufsberaters" meinerseits im gleichen Autohaus wurden meine Fragen unwillig oder gar nicht beantwortet. Ausstattungsdetails konnte er mir nicht zeigen, obwohl ich nachträglich im Internet gesehen habe, daß bei den sicherlich fast 100 gebrauchten Audis auf dem Hof mind. 2 die Ausstattung gehabt hätten. Auch toll, oder?

Der zweite regionale Händler war super nett, bot auch eine Probefahrt an, die ich aber abgelehnt habe, da bereits mittels Mietwagen ausführlicher und ohne zu Lasten eines Händler gehend gemacht. Bei der Angebotserstellung kamen dann so Sprüche, daß eigentlich Audi derzeit Autos ohne Rabatt verkaufen könnte, so gut laufen die Geschäfte. Mehr als knappe 5% waren dann auch nicht drin, ich habe dankend abgelehnt.

Und jetzt soll ich mich entschuldigen, daß ich ein Angebot mit 13,8% Rabatt annehmen wollte. Hallo???

Wer garantiert mir den, daß die Händler vor Ort anders gearbeitet hätten??

Und wegen der Preiserhöhung: Habe ich gesagt, daß ich diese nicht gezahlt hätte, wenn es denn rechtens ist? Mich hat aber niemand gefragt, ob ich mehr zahlen möchte, sondern der Auftrag wurde einfach nicht ausgeführt!!

Ich vermute mal eher, daß die schlicht vergessen hatten den Auftrag rechtzeitig bei Audi abzugeben und nachdem sie das aufgrund meiner Anrufe letzte Woche bemerkt haben, storniert mal halt mal schnell eine Bestellung bevor der Händler womöglich selbst hätte wegen der Preiserhöhung drauf zahlen zu müssen.....

So arrogant arbeiten Firmen, die es nicht nötig haben sich um Kundschaft zu kümmern.

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