Danke für den Hinweis, aber das Problem ist nicht der öffentliche Straßenverkehr, sondern die steuerliche Komponente. Da keine unmittelbare Gefahr von einem so modifizierten Fahrzeug ausgeht, wird der Versicherungsschhutz nicht erlöschen. Durch die mutmaßlich gestiegene Emission kann allerdings die zollrechtliche Einstufung betroffen sein. Derartige Eingriffe in die Elektrik bedürfen außerdem einer EMV Prüfung mit daraus folgender e Zulassung.
Wäre mir aber inzwischen alles ziemlich egal.