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Händler führt verbindliche Bestellung wg. Preiserhöhung nicht aus

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 24. Mai 2012 um 11:05

Habt Ihr soetwas schon mal erlebt oder könnt mir einen Rat geben?

Am 18.04 habe ich die verbidnliche Bestellung von einem großen Audihändler in Dortmund erhalten. Der Kauf wurde über einen Internetvermittler eingefädelt.

Die von mir unterschiebene Bestellung habe ich am gleichen Tag per Mail und per Briefpost an den Internetvermittler zurück gesendet. Dieser bestätigte mir, daß dem Autohaus die Bestellung am 23.04. schriftlich vorgelegen hat.

Ich habe bereits mehrmals versucht den Händler zu erreichen um mich nach der Auftragsbestätigung zu erkundigen. Es hieß dort, daß die Auftragsbestätigung bis zu 6 Wochen dauern kann.

Heute nun bekomme ich die Mitteilung:

Wir haben vom Händler die Rückmeldung erhalten, dass Ihr Fahrzeug nicht bestellt wurde, da der Kaufvertrag erst nach der Preiserhöhung eingegangen ist. Daher konnte das Fahrzeug nicht bestellt werden. Im Anhang übersende ich Ihnen das aktuelle Angebot. Zu diesem Preis kann das Fahrzeug bestellt werden.

Das ist doch wohl die Härte, daß die 5 Wochen warten um mir mitzuteilen, daß Sie nichts gemacht haben und nun einfach mehr Geld möchten!

Ich habe umgehend Audi informiert, Rückruf steht noch aus.

Der Internetvermittler ist ebenfalls stinksauer, da das gleiche Autohaus das bei mehreren Käufern abgezogen hat und sich nun die Beschwerden beim Vermittler häufen. Dieser meinte, der Händler bräuchte wohl mal einen Schuß vor den Bug....

Der Verantwortliche vom Autohaus wird sich auch noch telefonisch bei mir melden / zurückrufen.

In der verbindlichen Bestellung steht zu Preiserhöhungen: Bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten und einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung durch den Hersteller wird der geänderte Hauspreis berechnet. Eine Preiserhöhung von 5% oder mehr berechtigt den Käufer zum Vertragsrücktritt.

Frage: Außer daß ich nun wohl wieder bei der Lieferzeit bei 0 stehe, was ärgerlich genug ist: Darf der Händler das einfach so machen?????

Was würdet Ihr tun?

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2012 um 14:40

Sorry aber dazu fällt mir nur ein: wein doch

Was willst du denn?

Mitleid von uns?

Soll der Händler dir den Wagen jetzt billiger geben wegen den Unannehmlichkeiten?

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34 Antworten
am 24. Mai 2012 um 15:03

Stulli,

das hat wenig Sinn. Er sitzt jetzt vor seinem Scherbenhaufen und glaubt die Welt geht unter, nur weil irgendwie irgendwo ein Schreiben nicht rechtzeitig, bei wem auch immer, eingegangen ist.

Cheers

Was würdet ihr als Händler machen, wenn 2 Tage nach der Preiserhöhung ein Stammkunde rein kommt. Er war angeblich in Urlaub und möchte jetzt nicht nur einen Kaffee schlürfen, sondern auch noch einen A5 zum alten Preis haben. Dann konfiguriert der Freundliche einfach eine von seinen Vorbestellungen, die eigentlich für das WWW bestimmt waren um. :eek:

Andreas

am 24. Mai 2012 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Was würdet ihr als Händler machen, wenn 2 Tage nach der Preiserhöhung ein Stammkunde rein kommt. Er war angeblich in Urlaub und möchte jetzt nicht nur einen Kaffee schlürfen, sondern auch noch einen A5 zum alten Preis haben. Dann konfiguriert der Freundliche einfach eine von seinen Vorbestellungen, die eigentlich für das WWW bestimmt waren um. :eek:

Andreas

Antwort: Stammkunde hat Vorrang ! WWW = warten - warten -warten :D

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

Neue Info: Der Händler behauptet, daß die Bestellung erst nach rund 10 Tagen auf dem Postweg bei ihm eingetroffen ist.

Halten die mich für blöd? Am 23.04. wurde die Bestellung per Brief verschickt und braucht 10 Tage innerhalb Deutschlands?? Auch soll Angeblich der Vermittler mehrmals schon kurz nach Erhalt der Bestellung beauftragt worden sein, mich zu kontaktieren. Der Vermittler weißt das energisch von sich, meine tel. Nachfragen beim Händler wegen der fehlenden Auftragsbestätigung stehen im System komischerweise drin, d.h. die wurden weitergeleitet, aber sonst nichts.

 

Auch wird knallhart behauptet, daß die Preiserhöhung dem Audi-Händler erst 3-4 Tage davor bekannt war.

 

Ich werde spaßhalber weiterhin prüfen, ob eine Angebotsabgabe bzw. "verbindliche Bestellung" mit einem "Hauspreis" nicht bindend für einen Kaufvertrag ist.

 

Nochmal: Daß Preiserhöhungen unter gewissen Bedingngen an die Kunden weitergegeben werden können ist klar, aber das hat er ja nicht mal probiert!!

 

Es wird gelogen bis sich die Balken biegen, kein Wort des Bedauerns oder gar eine Entschuldigung von Seiten des Händlers, ganz im Gegensatz zu den Mitarbeitern des Vermittlers.

 

Auch hinsichtlich des eventuellen Abwartens einer Widerrufsfrist: Dann soll er es so einfach sagen und nicht mit Lügen seine Fehler und versuchen zu kaschieren.

Genaus aus diesem Grund schickt man solche Dokument per EINSCHREIBEN mit Rückmeldung raus.

Die paar Euro sollte man dann auch noch übrig haben. Damit erspart man sich sämtliche Probleme.

 

Gruß,

Chris

Zitat:

Original geschrieben von baldA5

 

Was würdet Ihr tun?

wenn Du Dich so aufregst, würde ich an Deiner Stelle konsequenterweise ein Modell einer anderen Marke kaufen. Selbst wenn Du dir einen anderen A5 holst, wird Dich dieser immer wieder - auch noch in Jahren - an die Geschichte erinnern und den Blutdruck in die Höhe treiben.

Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende...

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