Golf 7 1,4 TSI 140 PS ACT DSG 7 ereicht seine Höchstgeschwindigkeit nicht, hoher Benzinverbrauch
Moin Moin,
habe Ende Februar nach einer Wandlung im Dezember nun den zweiten 7ner.
Leider erreicht das Fhrzg. seine angegeben Höchstgeschwindigkeit nach Tacho nicht, auch ist für mein Empfinden der Benzinverbrauch von durchschnittlich 9 - 11 Litern auf Hundert Kilometern recht hoch, gerade auf der Strecke von Hamburg in die Nähe von Kiel (ca. 120 km, Stadt, Landstraße und Autobahn im Wechsel). Die Laufleistung beträgt knapp 3000 km.
Das Fhrzg. schafft im 5ten Gang bei 5600 U/min 202 km/h, im 6sten bei 5300 u/min 196 km/h und wenn ich in den 7ten schalte wird er sogar langsamer und kommt gerade auf 190 km/h.
Hat jemand ähnliche Erfahurungen gemacht?
Danke
Patrick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wavedancer02
habe Ende Februar nach einer Wandlung im Dezember nun den zweiten 7ner.
Was soll ich dazu sagen? Wenn ich meinen gewandelt bekäme, würde ich ganz sicher keinen weiteren Volkswagen kaufen - und auch so wird das mein letzter sein!
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wavedancer02
So, und was soll ich eurer Meinung nach jetzt machen, den zweiten Antrag auf Wandlung stellen und mir von dem Geld ein Fahrrad kaufen 😕Rollenprüfstand, Auto B..d, Anwalt, Gutachter, ADAC, Dekra, TÜV ... ich bin ratlos 😕
Ich würde einen Brief an die Geschäftsführung in Wolfsburg schicken und darin den Sachverhalt darstellen. Die können nicht "Nicht-Reagieren". Ich hatte mal einen Fall von einem mangelhaften Bauteil an einer BMW. Der Händler wollte mir die Kosten für den Ersatz aufladen - nach dem Schreiben an BMW bekam ich kostenlosen Ersatz und eine Entschuldigung vom Werkstattleiter. Ist ätzend, so einen Weg beschreiten zu müssen. Aber Dein 🙂 will es auch nicht anders.
Ich würde erstmal schauen ob man sich wirklich an die 5000km Grenze halten muss. Vielleicht kann da ADAC/Autobild oder so weiterhelfen?
Die 5000 km Grenze ist doch Humbug.
Oder macht es nach exakt 5000 gefahrenen km "Klick" im MSG, und ich hab dann 10% mehr Leistung...
Zitat:
Original geschrieben von V-Jens
Die 5000 km Grenze ist doch Humbug.Oder macht es nach exakt 5000 gefahrenen km "Klick" im MSG, und ich hab dann 10% mehr Leistung...
Natürlich nicht, aber wenn VW das erstmal verlangt würde ich dagegen vorgehen
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Zitat:
Original geschrieben von Wavedancer02
den Vorgänger hat man mir mit entgegen der Laufrichtung montierten Reifen, AHK ohne Funktion (Steckdose), Lautsprecher Gitter verbeult, alle Türspaltmaße krum und schief, hinterer Stoßfänger halb montiert, Lackfehler Sichtfläche Beifahrertür vorne und und und ... ausgeliefert, und dreckig war er auch noch ...
Ich kapier noch immer nicht, wie man sich, nachdem man so eine -tschuldigung- Scheißkarre losgeworden ist, noch mal ein Auto derselben Marke kaufen kann ...
Das musst Du dann vielleicht als Lehrgeld abschreiben ...
Zitat:
Original geschrieben von Don_Blech
Ich kapier noch immer nicht, wie man sich, nachdem man so eine -tschuldigung- Scheißkarre losgeworden ist, noch mal ein Auto derselben Marke kaufen kann ...Zitat:
Original geschrieben von Wavedancer02
den Vorgänger hat man mir mit entgegen der Laufrichtung montierten Reifen, AHK ohne Funktion (Steckdose), Lautsprecher Gitter verbeult, alle Türspaltmaße krum und schief, hinterer Stoßfänger halb montiert, Lackfehler Sichtfläche Beifahrertür vorne und und und ... ausgeliefert, und dreckig war er auch noch ...
Das musst Du dann vielleicht als Lehrgeld abschreiben ...
Als wenn jeder VW so ausgeliefert werden würde...
Das hab ich beim ADAC gefunden, demnach sieht es nicht so gut aus für meinen Fall ...
Neuwagenkauf: Abweichung von 10 % der Motorleistung liegt innerhalb der Toleranzgrenze
Nur wenig Freude bereitete ein neuer Hyundaj Geländewagen Galloper V6 Automatik seinem Käufer. Nach kurzer Zeit stellte der Käufer fest, dass sein Fahrzeug die vom Hersteller angegebene Leistung nicht erbrachte. Laut Vertrag sollte der Geländewagen eine Motorleistung von 104 kW erreichen. Nach Durchführung eines Motortests durch den ADAC ergab sich eine Leistung von lediglich 96 kW, sprich eine Abweichung von 7,7 % zur Herstellerangabe. Nachbesserungsversuche des Händlers führten keine Besserung herbei, so dass der Käufer schließlich die Rückgabe des Fahrzeugs begehrte. Eine solche lehnte der Verkäufer mit der Begründung ab, der Geländewagen verfüge über die vertragsgemäße Motorleistung. Daraufhin erhob der Käufer Klage auf Wandelung vor dem Landgericht Lüneburg (Urteil vom 09.12.1999, Aktenzeichen: 4 O 38/99, ADAJUR-Dok.Nr. 47893). Das Landgericht ließ ein Sachverständigengutachten zur Leistungsermittlung erstellen. In dem Gutachten wurde eine Leistung von 99,2 kW festgestellt. Während das Landgericht seine abweisende Entscheidung darauf stützte, dass grundsätzlich eine Abweichung von mehr als 5 % nicht toleriert werden müsste, eine solche Abweichung vom Kläger jedoch aufgrund des anders lautenden Sachverständigengutachten nicht bewiesen sei, ging das Berufungsgericht von einem ganz anderen Toleranzwert aus: Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 28. März 2001, Aktenzeichen 7 U 13/00, ADAJUR-Dok.Nr. 47895) ist ein Fahrzeug, das die vom Hersteller angegebene Leistung nicht erreicht, nur dann mangelhaft, wenn die festgestellte Abweichung die Toleranzgrenze von 10 % übersteigt. Das Oberlandesgericht Celle begründet den Toleranzwert von 10 % damit, dass dieser Wert vom Bundesgerichtshof auch schon beim Kraftstoffverbrauch als maßgeblich herangezogen wurde (Urteil vom 18.06.1997, Aktenzeichen VIII ZR 52/96, DAR 1997, S. 396, ADAJUR-Dok.Nr. 28031). Außerdem trage dieser Toleranzwert der Messungenauigkeit und der Fertigungstoleranz einerseits und dem Interesse des Käufers an einer möglichst angebotsnahen Lieferung andererseits im angemessenen Rahmen Rechnung. Zudem hält das Oberlandesgericht Celle einen Toleranzwert von 5 %, den das Oberlandesgericht Rostock (Urteil vom 29.01.1997, Aktenzeichen 6 U 316/96, DAR 1997, S. 277, ADAJUR-Dok.Nr. 18535) zur Abweichung von der Höchstgeschwindigkeit angenommen hat, hier für nicht anwendbar. Die 5 %-Grenze stütze sich auf DIN-Vorschriften. Diese seien jedoch keine Rechtsnormen, sondern lediglich private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Wenn ein Fahrzeug im Rahmen der Toleranzen der DIN-Vorschriften bleibe, so sei es ohnehin im vertragsgemäßen Zustand, so die Argumentation des Oberlandesgerichts Celle. Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte auf diese Entscheidung reagieren.
OLG Celle vom 28.03.2001
... hier noch ein aktuelles Urteil aus 2012 ...
Richtig, das kostet ja mein Geld, und bei einer errechneten Abweichung von um die 8,5% bin ich mir z.Z. nicht sicher ob ich das machen soll. Werde da mal drüber schlafen ...
So, hier mal ein kleine Update. Man glaubt es nicht, aber ich habe Post aus Wolfsburg bekommen, eine Stellungnahme zum Höchstgeschwindigkeit, Zitat:
"Verschiedene Motoren gleichen Typs koennen trotz gleicher baulicher Voraussetzungen Leistungsunterschiede aufweisen. Es gibt auch Motoren, bei denen sich durch das zufaellige Zusammentreffen der Masstoleranzen enge Passungen ergeben haben. Sie brauchen eine laengere Einlaufzeit, um auf volle Leistung zu kommen.
Hinzu kommen Passungsunterschiede im Getriebe, in der Kraftuebertragung und in den Radlagern, und so ist es zu erklaeren, dass manche Wagen eines Typs schon von Anfang an sehr gute Leistungen erreichen, waehrend andere erst nach 10.000 Kilometern oder gar 20.000 Kilometern die in der Broschuere angegebene Hoechstgeschwindigkeit aufweisen."
Kein Kommentar.
Ich hab dennoch mal den Benzinverbrauch ausgerechnet, zwischen dem 14.05. - 29.05.2014 bin ich 798 km gefahren und im Durchschnitt 10,2 - 10,9 Liter verbraucht. Gefahrene Strecke war an den Wochenenden ein Mix (Hamburg - Kiel und zurück) aus Stadt (20km), Autobahn (80km) und Landstrasse (20 km) und den üblichen kurzstrecken zur Arbeit und einkaufen (meistens unter 10 km).
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Wavedancer02
Ich hab dennoch mal den Benzinverbrauch ausgerechnet, zwischen dem 14.05. - 29.05.2014 bin ich 798 km gefahren und im Durchschnitt 10,2 - 10,9 Liter verbraucht. Gefahrene Strecke war an den Wochenenden ein Mix (Hamburg - Kiel und zurück) aus Stadt (20km), Autobahn (80km) und Landstrasse (20 km) und den üblichen kurzstrecken zur Arbeit und einkaufen (meistens unter 10 km).Gruß
Irgendetwas stimmt hier nicht! Entweder Deine Fahrweise oder Dein Motor.
Beschreibe doch mal wie Du so fährst.
Wie fahre ich ... ich würde sagen normal, mit dem Verkehr in der Stadt mit schwimmen, keine sprints weg von der Ampel mit durchdrehenden Reifen, gern auch mal etwas zügiger, gehe früh vom gas und lass rollen. Auf der Autobahn (A7) ist meist eh kein platz zum laufen lassen, keine aufdringliche Fahrweise, wo platz ist bin gerne auch mal schnell unterwegs. Meistens kann man ja eh nur 120 fahren. Landstrasse Vmax 120, wenn die plöden Plöner einen lassen, die fahren in der Regel nur 80.
In den letzten Wochen hab ich natürlich öfter mal versucht höchstgeschwindigkeit zu fahren, pro Wochenend Tour ein zwei mal, das kanns aber m.M.n. nicht sein mit dem hohen Verbrauch.
Ach ja alles im Fahrprogramm Normal, mit Klima, Abbiegelicht etc.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Wavedancer02
Wie fahre ich ... ich würde sagen normal, ...
In den letzten Wochen hab ich natürlich öfter mal versucht höchstgeschwindigkeit zu fahren, pro Wochenend Tour ein zwei mal, das kanns aber m.M.n. nicht sein mit dem hohen Verbrauch.
Gruß
Nein, das sind ca. 3 Liter zu viel.