Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
LG Mannheim, Urteil vom 18.05.2017 - 10 O 14/16:
https://dejure.org/2017,23144
http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=22485
Zitat:
Leitsätze
Ein Gebrauchtwagenkauf über ein VW-Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abgassoftware ist aufgrund Rücktrittserklärung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist von sechs Monaten nach Erlass des Bescheids des Kraftfahrtbundesamts zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit des betroffenen Motortyps rückabzuwickeln.Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.323,98 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.07.2016 Zug-um-Zug gegen Übereignung des Pkw VW Golf mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WVW zu bezahlen.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Antrag Ziffer 1 genannten PKWs in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13% und die Beklagte 87%.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird bis zum 18.07.2016 auf auf 24.680,00 EUR und ab dem 19.07.2016 auf 21.776,00 EUR festgesetzt.
Zitat:
@Team TDI schrieb am 1. Juli 2017 um 18:18:37 Uhr:
Ich war gerade zum Service in der Werkstatt. Sie haben mir den Hintergrund zum Update erklärt und dass sie rechtlich verpflichtet sind, das Diesel-Update aufzuspielen. Als ich entgegnete, dass ich hier schon viel über defekte Injektoren gelesen habe, bekam ich die Antwort, dass das nicht bekannt sei. Allerdings sei das AGR ein Problem, wobei VW hier momentan eine "großzügige" Kulanzregelung hätte. Dass ich bald in den Urlaub will und dort keinen Bock auf Werkstatt habe, konnte er verstehen und sagte, ich müsse nur unterschreiben, dass ich das Update nicht will. Habe ich dann unterschrieben und durfte anstandslos vom Hof fahren.
Warum unterschreibt Ihr????
Niemand kann Euch dazu zwingen!
Ist ja wie im Kindergarten!
Das verstehe ich auch nicht! Was soll denn passieren, wenn man das nicht unterschreibt? Der Händler wird das Fahrzeug wohl kaum konfiszieren oder den Kunden am Wegfahren hindern. Das ist doch genauso wie mit der angeblich nötigen Unterschrift von Patienten, die sich aus dem Krankenhaus selbst entlassen wollen, weil sie schlichtweg keine Lust haben, einen halben Tag darauf zu warten, bis endlich der Oberarzt vorbeischaut. Da kann man m.E. genauso einfach gegen und muss sich nicht zu einer Unterschrift nötigen lassen. Das wäre ja Freiheitsberaubung - analog bei VW Enteignung bzw. Vorenthaltung einer Sache. Wer unterschreibt, kann m.E. damit nur Nachteile haben. (kann sein, dass ich mich irre)
Wenn das Update doch aufgespielt wird, kann man dann nicht so einfach beweisen, dass dieses nicht gewollt war. Wer diese Erklärung unterschreibt und eigene Kopie davon auch von der Werkstatt quittieren lässt, wird im Fall der Fälle viel bessere Karten haben. Somit macht der Kunden übrigens die Werkstatt darauf aufmerksam, dass er auf den Originalzustand des Autos viel Wert legt und die Werkstatt ihre Märchen über "Kommunikationsprobleme" gleich lassen soll.
Ähnliche Themen
Zitat:
@creasot schrieb am 12. Juli 2017 um 12:54:58 Uhr:
Wenn das Update doch aufgespielt wird, kann man dann nicht so einfach beweisen, dass dieses nicht gewollt war. Wer diese Erklärung unterschreibt und eigene Kopie davon auch von der Werkstatt quittieren lässt, wird im Fall der Fälle viel bessere Karten haben. Somit macht der Kunden übrigens die Werkstatt darauf aufmerksam, dass er auf den Originalzustand des Autos viel Wert legt und die Werkstatt ihre Märchen über "Kommunikationsprobleme" gleich lassen soll.
Der betroffene User schrieb: "...durfte anstandslos vom Hof fahren."
Daher kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen.
Hier wurde auch schon berichtet, dass Kunden mit der Drohung, das Auto nicht mehr zu bekommen, zur Unterschrift genötigt wurden.
Dieses rechtswidrige, möglicherweiße sogar strafbare Verhalten (§240 Stgb) der Vertragswerkstätten ist absolut inakzeptabel, und jeder der unterschreibt, unterwirft sich dem betrügerischen Konzern in für mich bedauerlicher Art und Weise.
Danke, so sehe ich es auch. Und wer - also umgekehrt - einen Nachweis benötigt, dass er der Werkstatt mitgeteilt hat, dass kein Update gemacht werden dürfe, braucht deren Unterschrift (sofern die das mitmachen) und nicht seine eigene. Wenn die das nicht quittieren wollen, sollte man einen vertrauenswürdigen Zeugen haben und später auch benennen können. Oder man fährt am besten gar nicht zur VW-Werkstatt, sondern zu einer eines anderen Herstellers oder eine freie Werkstatt, was bei einfacheren Arbeiten (Reifenwechsel u.ä. - ggf. auch Bremsen?) problemlos möglich sein sollte. Klar, dass VW mit Garantie- und/oder Gewährleistungsverlust droht, wenn man mal "fremd geht". Aber davon sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Und auch die HU/AU kann man sonstwo machen.
Weniger Dieselautos - Selbstzünder im Rückwärtsgang:
http://www.faz.net/.../...lbstzuender-im-rueckwaertsgang-15100494.html
Zitat:
Da kann man m.E. genauso einfach gehen und muss sich nicht zu einer Unterschrift nötigen lassen.
Mit der Unterschrift entlässt man das Krankenhaus aus der Verantwortung, denn man geht auf eigenes Risiko und gegen die Empfehlung der Ärzte.
Das ist nur fair gegenüber dem Krankenhaus. Wenn sonst etwas passiert, ist das Krankenhaus in der Haftung.
Evtl. unterschreibt man bei VW auch gleich noch den Verzicht auf den Klageweg oder eventuelle Rechtsansprüche. Ich würde dort garnichts unterschreiben.
Falls diese MT-News (meine Auswahl) noch nicht gesehen wurden:
Keine Tendenz, sich dem Verfahren zu entziehen - Staatsanwaltschaft sieht für Winterkorn keinen Haftgrund:
https://www.motor-talk.de/.../...-verfahren-zu-entziehen-t6086119.html
Niederlande untersuchen Vitara und Grand Cherokee - Abgasskandal: Ermittlungen gegen Suzuki und Jeep:
https://www.motor-talk.de/.../...tara-und-grand-cherokee-t6086190.html
Münchner Richter zweifeln an Wirksamkeit - VW-Diesel-Umrüstung: Verbrauch, Verschleiß, Leistung, Verkauf:
https://www.motor-talk.de/.../...zweifeln-an-wirksamkeit-t6086888.html
Verdacht auf Betrug und strafbare Werbung - Bericht: Mehr als eine Million manipulierte Daimler-Motoren:
https://www.motor-talk.de/.../...g-und-strafbare-werbung-t6088026.html
(Fast) alles zum neuen WLTP-Fahrzyklus - WLTP, Verbrauch, Steuer: Ratgeber zum neuen Fahrzyklus:
https://www.motor-talk.de/.../...m-neuen-wltp-fahrzyklus-t6087992.html
Heute Seat-Werkstatt:
Im Auftrag wurde vermerkt:
"Kunde wünscht keine Durchführung der Aktion 23S1"
Keine Diskussion o. ä..
Heute (14.07.2017) ab 10:00 Uhr mündliche Verhandlung am LG Braunschweig:
Deutsche See ./. VW
https://www.motor-talk.de/news/deutsche-see-gegen-vw-t5742034.html
Zitat:
@dreivwbesitzer schrieb am 12. Juli 2017 um 13:58:05 Uhr:
Zitat:
@creasot schrieb am 12. Juli 2017 um 12:54:58 Uhr:
Wenn das Update doch aufgespielt wird, kann man dann nicht so einfach beweisen, dass dieses nicht gewollt war. Wer diese Erklärung unterschreibt und eigene Kopie davon auch von der Werkstatt quittieren lässt, wird im Fall der Fälle viel bessere Karten haben. Somit macht der Kunden übrigens die Werkstatt darauf aufmerksam, dass er auf den Originalzustand des Autos viel Wert legt und die Werkstatt ihre Märchen über "Kommunikationsprobleme" gleich lassen soll.Der betroffene User schrieb: "...durfte anstandslos vom Hof fahren."
Daher kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen.
Hier wurde auch schon berichtet, dass Kunden mit der Drohung, das Auto nicht mehr zu bekommen, zur Unterschrift genötigt wurden.
Dieses rechtswidrige, möglicherweiße sogar strafbare Verhalten (§240 Stgb) der Vertragswerkstätten ist absolut inakzeptabel, und jeder der unterschreibt, unterwirft sich dem betrügerischen Konzern in für mich bedauerlicher Art und Weise.
Das "anstandslos" habe ich nur geschrieben, weil ich hier gelesen hatte, dass andere User hier sehr viel Diskussionen mit dem Händler hatten. Mein Händler war freundlich und hat mir seine Seite erklärt und meinte, er müsse VW melden, wenn kein Update gewünscht ist. Daher die nötige Unterschrift. Ob das so nun alles richtig ist oder nicht, weiß ich nicht. Seine Erklärung fand ich in dem Moment plausibel und gut.
Das könnten die Händler/Werkstätten der VW-Zentrale ("Verbraucherschutz" 🙄 - wer schütz hier wen?) aber auch ohne die Unterschrift der Kunden mitteilen.
Wichtiger ist aus meiner Sicht tatsächlich eine schriftliche(!) Bestätigung des Händlers/der Werkstatt, dass auf Wunsch des Kunden kein Update durchgeführt wird. Nur damit hat man als Geschädigter etwas Brauchbares in der Hand, falls wider Erwarten doch ein Update gegen seinen Willen durchgeführt wurde und es danach zu Problemen kommt.
Dass VW hier den Spieß umdreht und die Kunden etwas unterschreiben lässt, passt zum bisherigen Stil in diesem Skandal - alles sehr fragwürdig. Es kann gut sein, dass ich inzwischen total paranoid in dieser Sache bin, aber dafür schäme ich mich nicht.