Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Ein Aufkleber im Kofferraumboden sagt wohl, obs Motor-update gemacht wurde oder nicht. Nehme an, die lassen niemanden wieder vom Hof ohne beide updates. Natürlich nicht ohne vorher eine schöne Drohkulisse aufzubauen.
Naja wenn das Autohaus wo ich bis jetzt war so handelt, dann nehm ich halt keines der beiden Updates und warte ab..
Hotze, denkbare Variante wäre ein 1/1 "Update", d.h. das Rückruckupdate beinhaltet das Umrüstungsupdate.
Es entsteht ja kein Schaden ... laut VW-Konzern.
Also alles nur zum Wohle des Kunden.
Scheint doch zu gehen:
https://www.motor-talk.de/.../...-audi-noch-moeglich-t6077243.html?...
Ähnliche Themen
Ich war gerade zum Service in der Werkstatt. Sie haben mir den Hintergrund zum Update erklärt und dass sie rechtlich verpflichtet sind, das Diesel-Update aufzuspielen. Als ich entgegnete, dass ich hier schon viel über defekte Injektoren gelesen habe, bekam ich die Antwort, dass das nicht bekannt sei. Allerdings sei das AGR ein Problem, wobei VW hier momentan eine "großzügige" Kulanzregelung hätte. Dass ich bald in den Urlaub will und dort keinen Bock auf Werkstatt habe, konnte er verstehen und sagte, ich müsse nur unterschreiben, dass ich das Update nicht will. Habe ich dann unterschrieben und durfte anstandslos vom Hof fahren.
Zitat:
ich müsse nur unterschreiben, dass ich das Update nicht will. Habe ich dann unterschrieben und durfte anstandslos vom Hof fahren.
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, was der 🙂 macht, wenn nicht der Eigentümer sondern nur der gegenwärtige Besitzer des Fahrzeugs zum Service vorfährt?
Der Besitzer kann ja schlecht für den Eigentümer unterschreiben ?
Zitat:
@RTM980 schrieb am 1. Juli 2017 um 18:49:46 Uhr:
Zitat:
ich müsse nur unterschreiben, dass ich das Update nicht will. Habe ich dann unterschrieben und durfte anstandslos vom Hof fahren.
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, was der 🙂 macht, wenn nicht der Eigentümer sondern nur der gegenwärtige Besitzer des Fahrzeugs zum Service vorfährt?
Der Besitzer kann ja schlecht für den Eigentümer unterschreiben ?
Wieso nicht? Hauptsache sie haben eine Unterschrift. 😰😁😉
Hat sich Zetsche hier vertan? Oder wollte er einfach nur locker sein? Oder hat Daimler tatsächlich noch viele Euro 5 Diesel als Leasingfahrzeuge in seinem Eigentum und zugleich im Besitz?
"... Das Thema Wertverlust bei Euro-5-Dieselautos beobachte Daimler sehr genau, „weil natürlich viele dieser Fahrzeuge über Leasingverträge sich auch noch in unserem Besitz befinden“. ..."
VG myinfo
Na sicher, die Kisten wurden doch bis vor 2 oder 3 Jahren als Stand der Technik verkauft. Logisch, dass da noch etliche tausend Leasingverträge laufen und die Autos haben bei Fahrverboten einen Wert von genau Null Euro.
Das gibt eine große Krise mit vielen Entlassungen. Wenn die Nachfrage einbricht und damit die Produktion stark gedrosselt werden muss.
Zitat:
@Hotze66 schrieb am 1. Juli 2017 um 21:01:59 Uhr:
... Logisch, dass da noch etliche tausend Leasingverträge laufen ...
Das ist klar. 😉
"... Das Thema Wertverlust bei Euro-5-Dieselautos beobachte Daimler sehr genau, „weil natürlich viele dieser Fahrzeuge über Leasingverträge sich auch noch in unserem Besitz befinden“. ..."
Hat Zetsche den falschen Begriff verwendet?
Kann es sein, dass Daimler viele Euro-5-Dieselautos im Besitz (und Eigentum) hat, die aus Leasingverträgen stammen?
Ein Mann, der es zum CEO eines Automobilkonzerns gebracht hat, sollte doch den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum im Blut haben. Oder hat er nur die Worte des Fragestellers benutzt, da dieser von Besitz gesprochen hat?
Schwamm drüber und sorry wegen des OT!
VG myinfo
Sicher wusste er das. Die Dieselthematik war und ist in jedem Konzern Strategie und die umzusetzen und die Umsetzung zu überwachen ist immer Leitungssache. Controlling liefert die Daten, GF bewertet die Umsetzung der von ihm beschlossenen Strategie. WiKo wäre ein sehr schlechter Konzernlenker, wenn er solche Grundsätze guter Konzernführung nicht praktiziert hätte. Und erwiesenermassen war er sehr erfolgreich.
Habt Ihr die Sendung gestern Abend gesehen?
http://www.ardmediathek.de/.../Video?...
Man beachte die Durchführungsvorschrift "Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008"! (im Video ab Minute 10:00)
Wortlaut der Verordnung:
Zitat:
10. BETRIEBSBEDINGUNGEN DES ABGASNACHBEHANDLUNGSSYSTEMS
Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen das vollständige Einfrieren des Reagens bei einer Parkdauer von bis zu 7 Tagen bei 258 K (–15 °C) und 50 %iger Tankfüllung. Ist das Reagens gefroren, muss der Hersteller gewährleisten, dass es innerhalb von 20 Minuten, nachdem das Fahrzeug bei einer im Reagensbehälter gemessenen Temperatur von 258 K (–15 °C) angelassen wurde, zur Verwendung bereitsteht, damit das Emissionsminderungssystem ordnungsgemäß arbeiten kann.
Bei einer durchschnittlichen Jahrestemperatur in DE von ca. 9.5 °C muss man davon ausgehen, dass die Emissionsminderungssysteme bei den diversen Hersteller-Fabrikaten und Fahrzeug-Modellen aufgrund der "motorschützenden" Maßnahmen ("Thermofenster"😉 in der Hälfte der Zeit gar nicht aktiv sind - trotz der o.g. Durchführungsvorschrift.
Wenn diese Vorschrift umgangen wird, war die Typengenehmigung Kraft Gesetz doch gleich erloschen, oder nicht? Und wenn sie erloschen ist, nützt auch die Umrüstung (juristisch betrachtet) nichts, weil sie die nicht erteilte (bzw. erteilte und Kraft Gesetz erloschene) Typengenehmigung nicht "heilen" kann - so zumindest mein völlig laienhaftes Verständnis. Gibt's hier Juristen, die sich dazu äußern mögen?
PS: Wer ist der Experte in dem Video ab Minute 13:46, wo es um die Verkokung der AGR geht?
Zur Verkokung anbei der Wortlaut
ab Minute 13:46:
Zitat:
... durch die erneute Verbrennung von Abgas entsteht weniger NOx. Allerdings enthält das zurückgeleitete Abgas Ruß. Und der macht Probleme. "Dieses Teil haben wir vor 2 Wochen gereinigt und deshalb ist es auch so schön sauber." Vorher sah es so aus: Rußablagerungen überall. Der Ruß wird im Laufe der Zeit steinhart. Das nennt man Verkokung. Ein Problem, das der Experte auch schon im Bundestagsuntersuchungsausschuss erklärte: "Irgendwann sind die Kanäle zugesetzt. Das führt dazu, dass der Motor unrund läuft und dann muss man zur Reparatur. Das kann schnell im vierstelligen Bereich enden, dass man hier eine Reparatur um die 1000 Euro zu erledigen hat.
Leider habe ich nicht mitbekommen, welcher Experte es ist. Aber er muss wichtig sein, denn immerhin war er auch im Auftrag des Uuntersuchungsausschusses des Bundestags zum Abgasskandal tätig. Falls also jemand noch den Namen des Experten nennen kann, wäre das prima. Den Verweis auf die Sendung sowie die Darstellung der verkokten AGR sollte man seinem Händler bzw. VW mal vorlegen.
Auch nach diesem ganz neuen Urteil (nicht rechtskräftig) sieht ein Gericht ein Softwareupdate als unzumutbar an:
Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 169/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: KMP3G Klamert + Partner, München
Besonderheit: Die Klage richtete sich gegen einen VW Vertragshändler. Es ging um einen Eos Sport & Style Bluemotion 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Das Landgericht führt in seinem Urteil aus, dass eine Fristsetzung zur Nachbesserung unzumutbar ist aufgrund von Zweifeln über die Wirksamkeit des Updates sowie aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnis zum Hersteller.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Software-Updates. Diese Zweifel führen zur Unzumutbarkeit einer Fristsetzung. Das Gericht verweist unter anderem auch auf einen Bericht des ZDF Zoom. Zitat aus dem Urteil: „Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Software-Update den NO X-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt.“
Eine Frist zur Nachbesserung bleibt auch unzumutbar, wenn eine Freigabe des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) schon vorliegt. Zur Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes heißt es in der Urteilsbegründung: „Schließlich dürfte die Genehmigung des KBA allein auf öffentlich-rechtliche Belange hin erteilt worden sein (die Abgasvorschriften), aus ihr ergibt sich jedenfalls nicht, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Fahrzeug mit dem Softwareupdate von dem kaufrechtlich geschuldeten abweicht. Zuletzt ergeben sich (...) deutliche Hinweise dafür, dass das KBA aber bei der Erteilung der Genehmigung in Kenntnis der Tatsache gehandelt hat, dass das Software-Updates nicht zu einer Verbesserung der Abgaswerte im Sinne der einzuhaltenden Euro 5 Norm führt, so dass selbst dann, wenn sich die Einhaltung aus der Genehmigung ergeben würde, diese Angaben in ihrer Glaubwürdigkeit durch das zu Tage tretende Gesamtverhalten des KBA in diesem Skandal erschüttert sind.“
[neu 06.07.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Wenn das keine klaren Ansagen sind, ist den Zweiflern nicht mehr zu helfen... 🙄
Verzweifelte VW-Mitarbeiter und Whisteblower aufgepasst:
Zitat:
11.07.2017 Die Rechtsanwaltskanzleien Baum Reiter & Collegen aus Düsseldorf und Gansel Rechtsanwälte aus Berlin verschärfen ihre Gangart in der Auseinandersetzung zwischen rund 2 000 Skandalautobesitzern, die sich über das Portal www.vw-verhandlung.de an die Anwälte gewendet haben, und dem VW-Konzern. Die Anwälte haben jetzt zusätzlich noch eine Anlaufstelle für Whistleblower eingerichtet, um an gerichtsverwertbare interne Informationen und Dokumente zu kommen. „In Anbetracht von Wertverlust und drohenden Fahrverboten sehen es die betroffenen VW-Fahrer berechtigterweise nicht ein, auf dem Schaden sitzenzubleiben“, erklärte Rechtsanwalt Gerhart Baum, früher Bundesinnenminister, das Engagement der Rechtsanwälte. Die beiden Rechtsanwaltskanzleien kooperieren mit „Cobin Claims“, einer österreichischen Plattform für Sammelaktionen und Massenschäden. Sie wollen dadurch den VW-Konzern unter Druck setzen. Nach Darstellung der Kanzleien können sich vom VW-Skandal Betroffene ohne Prozesskostenrisiko an der Aktion beteiligen. Sie sollen wie bei www.myright.de nur, wenn ihnen die Bemühungen der Anwälte einen zählbaren Erfolg bringen, einen Teil des von den Rechtsanwälten erstrittenen Vorteils abgeben. Ansonsten bleibe die Teilnahme kostenlos, versprechen die Anwälte.
Quelle: https://www.test.de/.../