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Golf 6 1,6 TDI Software-Update (Abgasskandal)

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 5. November 2016 um 8:24

Hallo Leidenskollegen,

 

Bitte hier nur Erfahrungen/ Aussagen zum 1,6er TDI bezüglich des Abgas-Updates!

 

Beste Antwort im Thema

Ironie an:

Hey, bin schon 5 km seit dem Update gefahren. Injektoren halten noch, AGR ist nicht verrußt, DPF ist auch noch nicht voll. Von daher alles cool.

Auto hat gefühlt mehr PS. Danke VW. Weiter so!

Ironie aus.

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Zitat:

@Spezi60 schrieb am 25. Juli 2017 um 08:14:05 Uhr:

[...]

Halte den Inhalt des Focus - Artikels für einen Fake. Amtliche Post "mit freundlichen Grüßen" wäre neu - ausserdem sieht das Siegel selbstgemalt aus...

Habe das mal schnell überprüft, hättest du auch selbst machen können. Im Anhang zwei Fundstücke aus dem Internet.

 

Beste Grüße vom Sven

01
02

Heute morgen im Radio wurde ebenfalls auf mögliche Stilllegungen hingewiesen - alles nur im Bereich des Konjunktivs.

Wenn es soweit kommt, werden alle "Verweigerer" rechtzeitig angeschrieben - und dann kann man handeln. Aber man muss jetzt noch keine Panik schieben.

Sobald die erste Stillegung durch ist, wird vermutlich auch die erste Klage diesbezüglich rollen.

Genau von dort liesse es sich auch gut kopieren....

Selbst wenn es echt ist - es wird nur der "schwarze Peter" weitergereicht, wie schon hier: https://www.test.de/.../#question-7 erläutert...

Auszug:

 

"Die Behörden haben Betroffenen dann zumindest den Vermögens­nacht­eil auszugleichen, der ihnen entstanden ist, weil sie auf den Bestand der Zulassung vertraut haben. So steht es im Verwaltungs­verfahrens­gesetz. Mit anderen Worten: Es ist unklar, ob die Zulassungs­behörden bei Verweigerung der Nach­rüstung tätig werden. test.de vermutet: Sie werden das bleiben lassen. Bevor sie nicht doch Post von der Behörde bekommen, müssen sich Skandal-Auto­besitzer darum keine Sorgen machen."

Da haben wir es nochmal - es reicht ja nicht zu sagen "Du hast nicht teilgenommen, also legen wir dein Fahrzeug still." sondern es müsste eine rechtlich sichere Basis geschaffen werden. Die sehe ich nicht. Wenn VW mit mangelhafter Ware dealt, dann sollen sie selbst dafür zur Rechenschaft gezogen werden und nicht der Verbraucher.

Zitat:

@Spezi60 schrieb am 25. Juli 2017 um 08:34:57 Uhr:

Genau von dort liesse es sich auch gut kopieren....

Selbst wenn es echt ist - es wird nur der "schwarze Peter" weitergereicht, wie schon hier: https://www.test.de/.../#question-7 erläutert...

Auszug:

"Die Behörden haben Betroffenen dann zumindest den Vermögens­nacht­eil auszugleichen, der ihnen entstanden ist, weil sie auf den Bestand der Zulassung vertraut haben. So steht es im Verwaltungs­verfahrens­gesetz. Mit anderen Worten: Es ist unklar, ob die Zulassungs­behörden bei Verweigerung der Nach­rüstung tätig werden. test.de vermutet: Sie werden das bleiben lassen. Bevor sie nicht doch Post von der Behörde bekommen, müssen sich Skandal-Auto­besitzer darum keine Sorgen machen."

Gerade eben hattest du noch Grußformel und Aussehen des Siegels als "Beweis" für eine Fälschung angeführt.

Ich gebe dir aber Recht, fälschen kann man alles. In diesem Fall vertraue ich aber auf die Echtheit.

Danke für den Link und den Auszug. Das bestätigt, dass wir noch ausreichend Zeit haben.

 

Beste Grüße vom Sven

am 25. Juli 2017 um 7:30

Zitat:

@Forster007 schrieb am 25. Juli 2017 um 05:20:31 Uhr:

Was ist denn so schwer zu verstehen, dass in dem Link nicht nur Beiträge der Versicherung stand, sondern auch ein Sicherheitsrelevanter defekt mit drin stand?...

Schwer zu verstehen ist, warum du es nicht auf die Reihe bekommst, die 2 Dinge voneinander zu trennen. Von einer 3-Tages-Frist ist AUSSCHLIEßLICH IN VERBINDUNG MIT NICHT GEZAHLTEN VERSICHERUNGSBEITRÄGEN die Rede!

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 25. Juli 2017 um 08:19:15 Uhr:

Zitat:

@Forster007 schrieb am 24. Juli 2017 um 21:48:35 Uhr:

[...]

In deinem Text steht übrigens nichts genau drin. Nur dass man die mögliche Stilllegung durch ein Eilverfahren herauszögern kann.

Dem von mir verlinkten Artikel (nicht "meinem" Text!) ist eindeutig zu entnehmen, dass das KBA in diesem Fall den Halter des Fahrzeugs mit mindestens 5 Wochen "Vorwarnzeit" über die bevorstehende Weiterleitung der Halter- und Fahrzeugdaten an die zuständige Zulassungsbehörde unterrichtet.

Allein diese Aussage belegt schon, dass deine Panikmache mit der 3-Tage-Turbostilllegung an den Haaren herbeigezogen ist.

Des Weiteren ist dort zu lesen, dass die Zulassungsbehörde in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen - wie z.B. Stilllegung - veranlassen kann. (Du legst ja wert auf besondere Kennzeichnung solcher Einschränkungen ;))

 

Beste Grüße vom Sven

Und genau dein letzter Satz sagt alles. Die Zulassungsstelle kann stilllegen. Und somit bleibt Meine Aussage bestehen. Weil wenn die sich dazu entscheiden, bist du der gelackmeierte...

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 25. Juli 2017 um 09:30:58 Uhr:

Zitat:

@Forster007 schrieb am 25. Juli 2017 um 05:20:31 Uhr:

Was ist denn so schwer zu verstehen, dass in dem Link nicht nur Beiträge der Versicherung stand, sondern auch ein Sicherheitsrelevanter defekt mit drin stand?...

Schwer zu verstehen ist, warum du es nicht auf die Reihe bekommst, die 2 Dinge voneinander zu trennen. Von einer 3-Tages-Frist ist AUSSCHLIEßLICH IN VERBINDUNG MIT NICHT GEZAHLTEN VERSICHERUNGSBEITRÄGEN die Rede!

Es ist sehr schwer das und auf den Seiten zu überlesen...

Zitat:

@Forster007 schrieb am 25. Juli 2017 um 09:54:56 Uhr:

Und genau dein letzter Satz sagt alles. Die Zulassungsstelle kann stilllegen. Und somit bleibt Meine Aussage bestehen. Weil wenn die sich dazu entscheiden, bist du der gelackmeierte...

Niemand hier hat etwas anderes behauptet. Vor der möglichen Stilllegung bekommst du aber Post. Mindestens vom KBA, sehr wahrscheinlich auch noch von der Zulassungsbehörde. Du hattest aber immer wieder behauptet, dass da vorher nix weiter passiert und innerhalb 3 Tagen stillgelegt werden kann.

Aber auch jetzt wirst du wieder was dagegen schreiben. Weil du ganz einfach das letzte Wort haben musst.

 

Ich versuche trotzdem mal was:

/bot_kick <Forster007>

Vielleicht klappt das ja. ;):D

 

Beste Grüße vom Sven

Jetzt hört doch mal auf zu zanken! Ihr investiert mehr Herzblut in diese Angelegenheit, als es VW jemals tun würde.

Hast Recht Collossus. Die sind das nicht wert.

 

Beste Grüße vom Sven

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 25. Juli 2017 um 10:20:38 Uhr:

Zitat:

@Forster007 schrieb am 25. Juli 2017 um 09:54:56 Uhr:

Und genau dein letzter Satz sagt alles. Die Zulassungsstelle kann stilllegen. Und somit bleibt Meine Aussage bestehen. Weil wenn die sich dazu entscheiden, bist du der gelackmeierte...

Niemand hier hat etwas anderes behauptet. Vor der möglichen Stilllegung bekommst du aber Post. Mindestens vom KBA, sehr wahrscheinlich auch noch von der Zulassungsbehörde. Du hattest aber immer wieder behauptet, dass da vorher nix weiter passiert und innerhalb 3 Tagen stillgelegt werden kann.

Aber auch jetzt wirst du wieder was dagegen schreiben. Weil du ganz einfach das letzte Wort haben musst.

 

Ich versuche trotzdem mal was:

/bot_kick <Forster007>

Vielleicht klappt das ja. ;):D

 

Beste Grüße vom Sven

Warum sollte das klappen? Bin ja kein bot...

Du hast die drei Tage Zeit, nach dem Brief... Aber dies kann schon Geld kosten, wenn die bock haben.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 25. Juli 2017 um 10:38:00 Uhr:

[...]

Du hast die drei Tage Zeit, nach dem Brief... Aber dies kann schon Geld kosten, wenn die bock haben.

Brief vom KBA mit 5 Wochen Vorlauf .....

Bin jetzt raus hier. Hast gewonnen ;)

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 25. Juli 2017 um 10:29:16 Uhr:

Hast Recht Collossus. Die sind das nicht wert.

 

Beste Grüße vom Sven

Er bleibt höflich. Du hingegen...

am 25. Juli 2017 um 8:53

@Forster007: Die Person, die das Sprichwort "Der Klügere gibt nach" erfunden hat, muss dich gekannt haben!

Mir reicht es jetzt auch. Mach dich halt weiterhin lächerlich.

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