Golf 6 1,6 TDI Software-Update (Abgasskandal)
Hallo Leidenskollegen,
Bitte hier nur Erfahrungen/ Aussagen zum 1,6er TDI bezüglich des Abgas-Updates!
Beste Antwort im Thema
Ironie an:
Hey, bin schon 5 km seit dem Update gefahren. Injektoren halten noch, AGR ist nicht verrußt, DPF ist auch noch nicht voll. Von daher alles cool.
Auto hat gefühlt mehr PS. Danke VW. Weiter so!
Ironie aus.
2496 Antworten
Zitat:
@cyrous schrieb am 6. Oktober 2018 um 22:02:40 Uhr:
Wie ist das bei der Musterfeststellungsklage, ich muss noch im Besitz des Autos sein, um mich der Klage anschließen zu können, richtig?
Ich stelle mal die Frage, warum sollte man noch ansprüche an VW haben, wenn man das Fahrzeug gar nicht mehr besitzt?
Das Klagerecht geht auf den neuen Besitzer über. Der könnte dann klagen, sofern nicht verjährt.
Warum sollte der neue Besitzer Ansprüche haben?
Er kauft ein Fahrzeug, wo die Problematik des Betrugs bekannt ist, die technischen Probleme des Updates auch und das ganze im Preis berücksichtigt wurde.
Der Verkäufer hingegen hat von VW ein Fahrzeug gekauft, von dem diese Punkte nicht bekannt waren und er trägt den finanziellen Verlust.
Und der ist nicht weg, wenn er das Fahrzeug verkauft.
Es geht doch in der Musterfeststellungsklage grade darum diese Dinge grundsätzlich* festzustellen. Deswegen können auch erstmal alle mitmachen - allerdings ist das dann auch bindend wenn kein Anspruch festgestellt wird. Was man dann mit dem Urteil macht muß man dann später entscheiden. Auch wer keine RSV hat, ein Rechtsdienstleister wird sicherlich auch dann bereitstehen :-)
Ich sehe da nur ein wesentliches Problem: Zuständig ist das OLG Braunschweig. https://www.ndr.de/.../...-Erfolg-nur-am-richtigen-Wohnort,vw4250.html
Zitat:
@Forster007 schrieb am 7. Oktober 2018 um 00:32:21 Uhr:
Zitat:
@cyrous schrieb am 6. Oktober 2018 um 22:02:40 Uhr:
Wie ist das bei der Musterfeststellungsklage, ich muss noch im Besitz des Autos sein, um mich der Klage anschließen zu können, richtig?Ich stelle mal die Frage, warum sollte man noch ansprüche an VW haben, wenn man das Fahrzeug gar nicht mehr besitzt?
Das Klagerecht geht auf den neuen Besitzer über. Der könnte dann klagen, sofern nicht verjährt.
Wie Bochumer81 schrieb, hat er ja den finanziellen Verlust beim Verkauf gehabt. Also warum sollte nur der neue Besitzer von der Klage profitieren?
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Zitat:
@Forster007 schrieb am 7. Oktober 2018 um 00:32:21 Uhr:
Zitat:
@cyrous schrieb am 6. Oktober 2018 um 22:02:40 Uhr:
Wie ist das bei der Musterfeststellungsklage, ich muss noch im Besitz des Autos sein, um mich der Klage anschließen zu können, richtig?Ich stelle mal die Frage, warum sollte man noch ansprüche an VW haben, wenn man das Fahrzeug gar nicht mehr besitzt?
Das Klagerecht geht auf den neuen Besitzer über. Der könnte dann klagen, sofern nicht verjährt.
Der Link vom ADAC von Alex, in der Fragen und Antworten zur Musterfestellungsklage stehen, war sehr hilfreich. Frage 22 beantwortet meine Frage, ob ich noch Eigentümer des Fahrzeugs sein muss:
Zitat:
22. Ich habe mein Auto entsprechenden Typs bereits verkauft – kann ich mich trotzdem anschließen?
Anwort: Die Klage steht all denjenigen offen, die zwischen dem 1. November 2008 und heute einen der o.g. Fahrzeugtypen (Typ EA 189, Anmerk. cyrous) mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug wieder verkauft wurde.
Ich verstehe das so, dass ich kein Eigentümer mehr sein muss. Dann könnten wohl alle, die jemals im Besitzt dieses Fahrzeuges waren, sich der Musterfestellungsklage anschließen. Wird der Klage stattgegeben, heißt das ja noch nicht, dass ich Schadensersatzansprüche erhalte.
Laut Fragen und Antworten im Link von Alex ist es so, dass anschließend noch mal vom Käufer der Schadensersatz eingeklagt werden müsste, der vsbv geht allerdings davon aus, dass VW, sollte der Musterfeststellungsklage stattgegeben werden, die Käufer entschädigt werden, um "das öffentliche Ansehen des Unternehmens zu bewahren" (ist der nicht schon hinüber?).
Über mehrere Ecken ist mir ein Kläger bekannt, der bis zum Oberlandesgericht geklagt hatte. Er bekam einen Neuwagen sowie eine fürstliche Zahlung. Durch die (stillschweigende) außergerichtliche Vereinbarung zwischen dem Kläger und VW wollte VW in diesem Fall verhindern, dass das Oberlandesgericht ein Urteil zugunsten des Klägers fällt. Denn dann hätten die anderen Gerichte einen Präzedenzfall, was wiederum rechtlich bindend wäre. Da konnte der Kläger mit Sicherheit ordentlich was raushandeln.
Beim Käufer kommt es halt ganz drauf an, wann er es gekauft hat. OK, wenn er es jetzt erst kauft, dann kann man davon sehr wohl ausgehen, dass er von der Problematik wusste.
Anders hingegen sieht es aus, wenn die Leute Ihr Auto vor dem bekannt werden des Skandals verkauft haben.
Hier kann man nicht von ausgehen, dass diese einen Verlust erlitten haben. Also haben die auch kein Klagerecht.
Darauf zielte meine Aussage eigentlich auch ab.
War aber nicht präzise genug.
Wenn er das Auto vor bekannt werden der Maßnahme des Zwangsupdate erworben hat wäre richtig. Denn bis dahin war das Auto für mich prinzipiell in Ordnung und machte ohne Zicken was es soll.
Ein nach Bekanntwerden des Skandals gekauftes, dann geupdatetes Fahrzeug was dann auf einmal mehr AdBlue braucht, oder mehr Diesel wäre m.e.auch ein Grund für Schadenersatz.
Habe heute nochmal bei meiner freundlichen VW Werkstatt angehalten und den Serviceberater gefragt warum viele solche Probleme haben nach dem Update. Bei mir lief ja alles bestens...
Seine Antwort: die Schwierigkeit ist das man jedes Auto neu "anlernen" und entsprechend "abstimmen" muss. Das bedeutet neben Tausch des Luftmengenmessers bzw. des "Luftverwirbelers" das Auto mehrfach zu fahren und sich das Verhalten anschauen muss. Es gibt bei VW extra eine TaskForce die dann beim abstimmen hilft, sollte etwas nicht stimmen (z.B. unrunder Leerlauf). Viele Werkstätten haben sich aber wohl die Mühe nicht gemacht und blind geupdatet ohne "Feintuning".
Das nur falls es jemanden interessiert. Vielleicht war es auch schon bekannt...dann ignorieren.
Zitat:
@omron12 schrieb am 12. Oktober 2018 um 20:02:16 Uhr:
Habe heute nochmal bei meiner freundlichen VW Werkstatt angehalten und den Serviceberater gefragt warum viele solche Probleme haben nach dem Update. Bei mir lief ja alles bestens...Seine Antwort: die Schwierigkeit ist das man jedes Auto neu "anlernen" und entsprechend "abstimmen" muss. Das bedeutet neben Tausch des Luftmengenmessers bzw. des "Luftverwirbelers" das Auto mehrfach zu fahren und sich das Verhalten anschauen muss. Es gibt bei VW extra eine TaskForce die dann beim abstimmen hilft, sollte etwas nicht stimmen (z.B. unrunder Leerlauf). Viele Werkstätten haben sich aber wohl die Mühe nicht gemacht und blind geupdatet ohne "Feintuning".
Das nur falls es jemanden interessiert. Vielleicht war es auch schon bekannt...dann ignorieren.
Dann wird es dazu auch eine TPI geben. Hat er dazu was erwähnt?
Für alle hier, die den Sammelthread nicht so regelmäßig verfolgen:
Hier gibt es interessante Dokumente zu lesen.
Nich direkt, also TIP sagt mir nichts. Er meinte halt es gibt von VW grundsätzlich für jedes Fahrzeug Standard-Software Profile. Diese spielt man erstmal auf und testet. Danach haben Sie mit der TaskForce telefoniert falls es Probleme gab die man selbst als Werkstatt nicht lösen konnte. Bei meinem war das wohl auch so. Man hat dann alle Messwerte zur TaskForce geschickt und die haben dann die Software an mein Auto angepasst. Hat deswegen auch ein paar Tage gedauert.
TPI = technische Produkt-Information
In der Eskalationsstufe ganz unten unter Serviceaktion und Rückruf.
Rückruf holt Wagen in die Werkstatt, Serviceaktion wird gemacht, wenn der Kunde eh gerade zufällig da ist und TPI nur, wenn er auch einschlägige Probleme schildert.
Zitat:
@roadrunner0902 schrieb am 12. September 2018 um 16:50:10 Uhr:
Hallo, VW Caddy 1,6 CAYC, 75 kw. EZ 1.4.2011. Habe Update bewusst hinausgezögert wegen der vermehrten Defekte nach dem Update... nachdem meine Zulassungsstelle die Stillegung angedroht hatte habe ich am 20.08. das Update machen lassen. Heute, 3 Wochen und 800 km später.... sofort nach dem Start irgendwie keine Leistung. nach ca 3 km Vorglüh-Kontrolle blinkt und "Error" im Display. War in der Nähe meiner Werkstatt,.... direkt hin.... Fehler ausgelesen.... AGR DEFEKT!!!!!!!!!!! bei einer Gesamtlaufleistung von 78280 km!!!!Kulanzantrag den meine Werkstatt gestellt hat: ABGELEHNT!!!
Habe angerufen und "Sonderkulanzantrag" gestellt oder wie das heißt... Bearbeitungszeit: 6 Wochen!!!
ICH KÖNNTE KOTZEN!!
Frank
..... Neuigkeiten... bekam vor 4 Tagen eine Mail von VW, dass sie sich mit meiner Werkstatt in Verbindung setzen würden... habe diese Mail an meine Werkstatt weiter geleitet... Vorgestern rief meine Werkstatt an, dass mein "Sonderkulanzantrag" bewilligt zu 100% sei, aber nur wenn ein Original VW Teil bei VW verbaut worden sei/ werden würde..... weil ich jetzt wegen nicht mangelndem Talent und guten Konditionen von einem AGR-Ventil das zwar nicht von VW bezogen wurde, aber vom gleichen Hersteller kommt es selber eingebaut habe.... habe gesagt "dann schlucke ich die Kröte auch noch"...
ABHAKEN!!!
Frank