Golf 4 GT Tdi regelt bei 140 ab?? Oo
Hallo leute!
Hab mir vor ein paar tagen einen golf 4 GT Tdi 109td km gekauft 🙂, als ich den dann mal ein bisschen ausfahren wollte blieb er plötzlich bei 140 km/h hängen, obwohl er bis dahin recht ordentlich zog! Und wenn ich ihn bis 140 km/h ausgefahren habe hat er einen extremen beschleunigungs abfall!
Erst nach abstellen des motors und erneuten startens ist alles wieder normal (bis ich wieder auf 140 km/h komme und er abriegelt!)
Woran liegt das??
Bitte um hilfe 🙂
Danke
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golf4GTTDI
Dann werd ich wohl mal nen termin bei vw vereinbaren müssen, und fragen was da die billigste varaiante wäre.
Das ist auf jeden fall nicht die billigste...
ein händler kann seine gewährleistung nicht ausschließen, darunter fällt auch der kaputte turbolader.
aufgehts zum anwalt
Guck dir mal den Kaufvertrag an, wenn da nicht drinsteht das er den von privat verkauft hat kann er AFAIK die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Musst mal einen Anwalt befragen.
ich meine dass ein Händler immer Garantie/Gewährleistung geben muss, egal was er dir erzählt. Bin kein Jurist aber mir fast sicher dass der Händler das übernehmen muss. Sogar wenn du irgendwas unterschrieben hast was dann sowieso ungültig wäre. Das läuft ja schon unter arglistige Täuschung oder ähnliches. Würde das mal rechtlich Prüfen lassen. Und so wie es sich anhört ist es für mich auch das VTG (Variable TurbinenGeometrie) Gestänge vom Turbo.
Ach und ein GT TDI kenne ich gar nicht beim Golf IV. Da hat der Händler wohl das GT dazu erfunden.
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Also im vertrag steht nix von privat oder so...
Das er mir keine Garantie gibt, steht allerdings drin.
Muss er mir das wirklich trotzdem erstetzen? Hab ich auch ohne Garantie anspruch darauf?
Anwalt einschalten, das wird dann ja wohl nicht teurer als nen turbo zu erneuern lassen oder?^^
Zitat:
ich meine dass ein Händler immer Garantie/Gewährleistung geben muss, egal was er dir erzählt.
Nicht wenn er privat verkauft oder im Kundenauftrag von privat. Deshalb in den Kaufvertrag gucken.
garantie ist nicht Gewährleistung. Letztere ist gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf von Händler an Privat, egal ob eine Garantie (freiwillige Zusatzleistung, man hat keinen Anspruch auf eine Garantie!) gegeben wird oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Schreedr
Ach und ein GT TDI kenne ich gar nicht beim Golf IV. Da hat der Händler wohl das GT dazu erfunden.
Ich denke mal der User kommt so wie ich aud Österreich und da gibt es den GT TDI sehr wohl genauso wie den GTI TDI.
Zu den Ankaufstest. Der ÖAMTC, bei euch ADAC, bietet diesen Test an und schaut sich das Auto von oben bis unten vor dem Kauf komplett durch ob das Auto in Ordnung ist oder ob vielleicht Reperaturen ausständig sind.
MfG
die Händler probieren es immer auf die weichklopf methode, ist ja ihr geld!
nur dem sein Geld lieb ist lasst sich nicht weichklopfen!
Er ist verpflichtet dir Gewährleistung zu geben in so weit, das er dir bei einem gebrechen nicht neuteile einbauen muss sondern auch funktionierende Gebrauchte. Dieses ist der einzige Unterschied zu einer Garantie, bei dieser ist immer ein Neuzustand wieder Herzustellen.
Ausserdem wenn der User aus Österreich ist, wie ich könnte er auch von einer Privatperson die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Diese müsste eindeutig im Vertrag ausgeschlossen werden um von Privat zu Privat keine Gewähleistung fordern zu können.
Bei einem Händler der dieses auch ist, das Heisst, im Kaufvertrag steht der Händler, kann das gar nicht passieren weil im Konsumentenschutzgesetz eindeutig steht das es kein ausschließen gibt und wenn es drin steht ungültig ist.
Bei Rechtsfragen einfach mich fragen meine Freundin weiss alles xD
Ein Händler hat es auch probiert letztes Jahr bei ihrem Auto............... im Gewährleistungsjahr bekam sie neue Klima, Klimakühler, Batterie (ging schon schlecht an wurde auch schon reklamiert am kauf), Ölwanne (versteckter Mangel), Auspuff (mittel + Endtopf, auch versteckter Mangel) irgendwas war noch dabei .... auf jeden Fall wurde davor auch ein Ankaufstest vom ÖAMTC gemacht und die hatten keinen Mangel festgestellt............. (im Winter Klima testen ist halt blöd :P). Auf die Mängel kamen wir früher oder später einzeln in den ersten 6 Monaten drauf.
Alles im allem wären ihr die Reperaturen auf so 1800€ gekommen die sie gespart hat weil sie hart blieb!
greetz Scuta
Zitat:
Original geschrieben von cube001
Ich denke mal der User kommt so wie ich aud Österreich und da gibt es den GT TDI sehr wohl genauso wie den GTI TDI.Zitat:
Original geschrieben von Schreedr
Ach und ein GT TDI kenne ich gar nicht beim Golf IV. Da hat der Händler wohl das GT dazu erfunden.
Sorry, stimmt, hab es eben auf
http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4modjahr.htmnachgelesen. Da steht dass GT Sport die Sport-Edition im Modeljahr 2003 ersetzt haben soll. Wieder was dazugelernt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von schmittlein
ein händler kann seine gewährleistung nicht ausschließen, darunter fällt auch der kaputte turbolader.
aufgehts zum anwalt
so ist es, stell dem händler die karre aufm hof und sag ihm (beim ersten mal möglichst freundlich 😉), dass er das Fahrzeug nachbessern muss, unabhängig von irgendeiner Garantie
super danke für die hilfreichen antworten! Ich werd mich gleich morgen mit ihm in verbindung setzen!
Zitat:
Original geschrieben von Golf4GTTDI
super danke für die hilfreichen antworten! Ich werd mich gleich morgen mit ihm in verbindung setzen!
Gib auf jeden Fall ein Feedback! Ich lese interessiert mit!
Also, habe am freitag mit dem autohändler telefoniert, und ihm die ganze sache geschildert.
Er hat dann darauf angesprochen das ich im vertrag unterschrieben habe das ich keine garantie habe. Dann habe ich ihm gesagt dass ich aber auf meine gewährleistung bestehe. Darauf meint er, er habe das erwähnt das ich weder Gerantie noch gewährleistung habe, aber er hat nur vergessen das mit der gewährleistung dazuzuschreiben.
Ich hab ihm das dann erklährt das er mir die gewährleistung nicht abschlagen kann und das sie gesetzlich verpflichtend ist...
Dann hat er gemeint wir können bis vor gericht gehn wenn ich darauf bestehe!... usw.
Zum schluss meinte er noch ich könnte den schaden bei ihm günstiger reperieren lassen...
Morgen werde ich mich auf jeden fall bei der Arbeiterkammer infomieren und evtl. einen termin ausmachen und dann mal denen den kaufvertrag zeigen und die ganze sache erklähren. Mal schaun was die dazu sagen!
ich hoffe für dich das ihr euch einigt werd... bezahl ja nichts und lass es nirgends derweilen richten.
Ich würde wie ich es dir bereits per PN geschrieben haben trotzdem per Eingeschriebenen Brief machen und vielleicht lasst du vorher in einen anderen VW Betrieb ein Negativ Gutachten über diesen Mangel erstellen. (Kostet wennst nett bist vielleicht auch nichts)
und alternativ solltest du im dieses im Brief folgendes vorschlagen damit du alles versucht hast:
eine Preisminderung (Barauszahlung) oder die Sache(Auto) gegen Rückzahlung des (kompletten) Kaufpreises zurückgeben (Wandlung).
keines dieser Dinge wird er wollen deshalb wird er es auch richten.
ps.: er hat nicht vergessen dir den Wagen ohne Gewährleistung zu verkaufen.... das ist nur seine masche weil er weiss das er es nicht darf und kann.
greetz Scuta
Danke schonmal für die weitere hilfreiche antwort 😉
Er hat mir aber vorgeschlagen das auto zurückzunehmen... Das will ich aber nicht 🙁 ich will einfach nur das der schaden behoben wird, weil das auto sonst ganz in ordnung ist!
Kann er die rücknahme der reperatur vorziehen?