ESP Nachrüsten wie teuer?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

hab mir den Golf V am 28.12.05 bei einem Mercedes Händler gekauft, dieser versicherte mir mehrmals auf Anfrage das der Wagen Serienmäßig ESP hat (ist aber ein EU- Neuwagen).
Gestern lies ich dies überprüfen und siehe da kein ESP vorhanden :-(
Im Kaufvertrag stand auch kein ESP mit bei,weil Serienmäßige Sachen nicht mit aufgelistet werden(so hat er es jedenfalls gesagt). Kann ich jetzt gegen diesen Händler vorgehen? Selbst wenn er bereit wäre mir dieses zu erstatten, wie teuer ist es denn ESP nachrüsten zu lassen?

Schon mal danke für eure Hilfe!

Villeicht hilft dieser Link weiter
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Ich weiß jetzt leider nicht ob ich gegen eine Mündliche Vereinbarung angehen kann

92 Antworten

Klar berufen kann er sich darauf aber es wird ihm nix bringen. Kann mir nicht vorstellen, dass der Mercedeshändler sich kulant zeigen würde und VW?? *lol*
Soweit ich weiß hat man bei EU-Fahrzeugen beides. Die ausländische Garantie welche ja auch im Ausland (also Deutschland) gilt und halt die Gewährleistung aus dem deutschen Vertrag.

Schön das wir uns mal wieder einig geworden sind 🙂

PS: Mußt mal öfters hier lesen 😁 Gab zur neuen Garantie im gesamten VAG-Konzern mal nen Thread 😉

hmmm naja wenn ich so bissel überlege könntest du auch recht haben was die garantie angeht...

wenn ich ein nokia handy kaufe habe ich ja auch die hersteller garantie eines finnischen konzerns, obwohl ich nen KV mit nem händler hier in berlin geschlossen habe... gegen den händler habe ich dann die gewährleistung und gegen den hersteller die garantie, wobei ich wählen kann auf was ich mich berufe...
von daher könntest du tatsächlich recht haben... naja das ist manchmal das problem der juristen... die denken fast überall zu juristisch, obwohl man eine sache auch mit gesundem menschenverstand bewerten kann... *g*
kenn das aus aufgaben in der uni... meist kann man das ganze ganz logisch lösen, stattdessen kramt man wie ein handwerker in der werkzeugkiste rum 😁

Naja ganz ungebildet bin ich ja auch nicht was die Juristerei angeht... Aber du hast du hast schon nicht unrecht, was das angeht. Und auf Grund der Tatsache geht man nach Möglichkeit auch immer zu einem Spezialisten für das Fachgebiet, wo man Rat braucht. Auf was willst du dich eigentlich spezialisieren?

Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB:
Der Käufer kann das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Schriftform.
Diese Regelung sieht allerdings keine Nutzung innerhalb der 14 Tagefrist vor.
Sollte eine Abnutzung ersichtlich sein, sind wir berechtigt eine Gebühr hierfür dem Kaufpreis in Rechnung zu stellen.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Dieser Text steht bei dem Angebot in Ebay
Du hättest also zu jeder Zeit davon Gebrauch machen können.
Aber dir war wohl bekannt das der Preis ein absolutes
Schnäpchen ist .
Mir Beweist dieser Fall mal wieder das man mit der
Geiz ist Geil Einkaufsmentalität nicht immer
Richtig liegt.

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Zitat:

Original geschrieben von Klaudich


Aber dir war wohl bekannt das der Preis ein absolutes
Schnäpchen ist .

Und genau aus dem Grund ist es mit Wertminderung Essig!

Die 1. Frage des Gericht: "warum haben Sie den Wagen denn nicht in den ersten 14 Tagen einfach zurückgegeben???"

Kläger: "Ähm, ähm, ich will aber ESP, der hat das zugesagt!!!"

2. Frage des Gericht: "ist Ihnen klar, dass der Wagen regulär xx.xxx € kosten würde und Sie bereits weit darunter liegen???"

Kläger: "Ähm, ähm, ich will aber ESP, der hat das zugesagt!!!"

Wie oben schon geschrieben: es gibt in diesem Fall nur Rückgabe, welche der Händler sogar freiwillig durch die Widerrufsbelehrung angeboten hat. Eine Wertminderung käme nur in Betracht wenn der Händler mehr für die Kiste verlangt hätte als der Wagen nach Listenpreis im Ausland gekostet hat - analog den bisher verfügbaren Gerichtsurteilen. Im Gegenteil was passiert wohl wenn der Händler anhand seiner Einkaufsrechnung darlegt, dass er den Wagen sogar mit Verlust verkauft hat??? Ich schätze dann bekommt der Kläger auf seine eigene Kosten eine Belehrung für's Leben, dass er mal "die Kirche im Dorf lassen soll".

@Johnny1983

Ich hoffe, Du erstickst nicht an deiner Gier!

@pacmant:
hab vor mich auf familien-und erbrecht zu spezialisieren... wobei erbrecht da etwas interessanter aus wirtschaftlicher sicht ist...

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


@Johnny1983

Ich hoffe, Du erstickst nicht an deiner Gier!

Was für eine Gier? Würde es dich nicht ärgern wenn deinem Wagen Sicherheitsausstattungen fehlen würden,die dir aber zugesagt wurden?

Auch wenn ich den Wagen günstig erhalten habe, heißt es nicht das ich das ganze Geld dafür hatte, wie viele von euch....musste mir schon was dafür borgen.
Außerdem sind nur die Reichen Gierig und die Politiker und ich gehöre zu keiner dieser Schichten.

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


@Johnny1983

Ich hoffe, Du erstickst nicht an deiner Gier!

Das hat mit Gier nichts zu tun. Freie Bahn für Händler, die einen ein EU-Import verkaufen ohne diese wesentliche Produkteigenschaft mitzuteilen? Egal für welchen Preis man diesen Wagen erworben hat: wenn ich ein Auto in Deutschland kaufe, gehe ich davon aus das es für den Deutschen Markt produziert wurde wenn nichts anderes genannt wird. Man muß dem Händler zumindest mitteilen das man es bemerkt hat. Es ist ja auch möglich das es ein flüchtigkeitsfehler des Händlers war, dieses nicht zu nennen. Und wenn ein Händler ein seriöser ist, geht er darauf ein.

Wenn Du dir Deine Kawasaki zum Sahne-Sonderpreis kaufst und der Händler Dir verschweigt das es ein US-Import ist, schluckst Du es sicherlich auch ohne Widerspruch und steigst bestens gelaunt auf Deine Kawa und empfiehlst den Händler natürlich weiter, auch wenn der US-Kawa vielleicht etwas fehlt was die Deutsche gehabt hätte (z.B. Werkskulanz im Problemfall)...

Dem Händler gegenüber seinen Unmut zu äußern wäre das mindeste. Nur sollte man so etwas baldmöglichst tun.

Ciao!

In dem eBay-Angebot zu dem Fahrzeug lese ich nichts von ESP. Und aufgrund dieser Beschreibung hast Du doch mitgeboten, oder?

Und was machst Du, wenn der Händler sagt, ich rüste nicht nach, sondern nehme das Fahrzeug zurück?!?! Das liegt nämlich in seinem Ermessen, was er dir anbietet.

Also, sei froh, daß Du so ein Schnäppchen gemacht hast und reg dich nicht weiter auf.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Das hat mit Gier nichts zu tun. Freie Bahn für Händler, die einen ein EU-Import verkaufen ohne diese wesentliche Produkteigenschaft mitzuteilen? Egal für welchen Preis man diesen Wagen erworben hat: wenn ich ein Auto in Deutschland kaufe, gehe ich davon aus das es für den Deutschen Markt produziert wurde wenn nichts anderes genannt wird. Man muß dem Händler zumindest mitteilen das man es bemerkt hat. Es ist ja auch möglich das es ein flüchtigkeitsfehler des Händlers war, dieses nicht zu nennen. Und wenn ein Händler ein seriöser ist, geht er darauf ein.

Wenn Du dir Deine Kawasaki zum Sahne-Sonderpreis kaufst und der Händler Dir verschweigt das es ein US-Import ist, schluckst Du es sicherlich auch ohne Widerspruch und steigst bestens gelaunt auf Deine Kawa und empfiehlst den Händler natürlich weiter, auch wenn der US-Kawa vielleicht etwas fehlt was die Deutsche gehabt hätte (z.B. Werkskulanz im Problemfall)...

Dem Händler gegenüber seinen Unmut zu äußern wäre das mindeste. Nur sollte man so etwas baldmöglichst tun.

Ciao!

Meine Kritik an seiner Gier richtet sich darauf, daß er ja nicht den Status des EU-Imports bemängelt, sondern die Tatsache, das das Fahrzeug kein ESP hat. Und in der eBay Beschreibung stand nichts von ESP.

Er hätte das Fahrzeug doch zurückgeben können. Hat er aber nicht, weil er genau weiß das er das zu dem Preis nie mehr bekommt. Stattdessen möchte er den ohnehin schon guten Preis noch weiter drücken. Dann soll er die Karre zurückgeben und gut ist.

So long

Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


In dem eBay-Angebot zu dem Fahrzeug lese ich nichts von ESP. Und aufgrund dieser Beschreibung hast Du doch mitgeboten, oder?

Und was machst Du, wenn der Händler sagt, ich rüste nicht nach, sondern nehme das Fahrzeug zurück?!?! Das liegt nämlich in seinem Ermessen, was er dir anbietet.

Also, sei froh, daß Du so ein Schnäppchen gemacht hast und reg dich nicht weiter auf.

Gruß Christian

Warum sollte denn da auch ESP stehen???

Es geht nicht hervor das es sich um ein EU-Fahrzeug handelt,also muss ESP enthalten sein!

Ob der den Wagen zurück nimmt....hab schon 500km drauf und angemeldet wurde er auch, das mindert den Preis dermaßen, das es sich für Ihn nicht lohnen würde, stattdessen zahlt er lieber brav 500€ die für ESP angebracht wären.

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Und in der eBay Beschreibung stand nichts von ESP.

Nu ja, das ist aber zu einfach gedacht.

Wenn er von einem deuschen Auto ausgehen durfte (EU-Fahrzeug Hinweis fehlte ja) dann konnte er auch erwarten, dass ESP eingebaut ist, denn das ist in Deutschland serienmäßig vorhanden.

Sonst müßtest Du Dir ja jedes Einzelteil am Auto seperat bestätigen lassen, was IMHO Blödsinn ist.

Gruß
Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Meine Kritik an seiner Gier richtet sich darauf, daß er ja nicht den Status des EU-Imports bemängelt, sondern die Tatsache, das das Fahrzeug kein ESP hat. Und in der eBay Beschreibung stand nichts von ESP.
Er hätte das Fahrzeug doch zurückgeben können. Hat er aber nicht, weil er genau weiß das er das zu dem Preis nie mehr bekommt. Stattdessen möchte er den ohnehin schon guten Preis noch weiter drücken. Dann soll er die Karre zurückgeben und gut ist.

So long

Christian

Ich hab vom fehlenden ESP erst vor ein paar Tagen erfahren und nicht innerhalb der 14 tägigen Rückgabezeit

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß Du vor Gericht große Chancen hast, einen Wertausgleich (für fehlendes ESP oder EU-Import) zu erhalten, da der Richter auch berücksichtigen muß, wieviel du für das Auto bezahlt hast.
Der Richter wird feststellen, zu welchem Preis ein solches Fahrzeug auf dem Markt zu haben ist. Und dann wird er diesen Preis mit dem was du bezahlt hast, vergleichen.

Hätte der Händler dir das Fahrzeug zum deutschen Listenpreis verkauft, würdest Du natürlich ne ganze Stange zurückbekommen, aber so???

Gruß Christian

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