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ESP Nachrüsten wie teuer?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

hab mir den Golf V am 28.12.05 bei einem Mercedes Händler gekauft, dieser versicherte mir mehrmals auf Anfrage das der Wagen Serienmäßig ESP hat (ist aber ein EU- Neuwagen).
Gestern lies ich dies überprüfen und siehe da kein ESP vorhanden :-(
Im Kaufvertrag stand auch kein ESP mit bei,weil Serienmäßige Sachen nicht mit aufgelistet werden(so hat er es jedenfalls gesagt). Kann ich jetzt gegen diesen Händler vorgehen? Selbst wenn er bereit wäre mir dieses zu erstatten, wie teuer ist es denn ESP nachrüsten zu lassen?

Schon mal danke für eure Hilfe!

Villeicht hilft dieser Link weiter
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Ich weiß jetzt leider nicht ob ich gegen eine Mündliche Vereinbarung angehen kann

92 Antworten

Re: ESP Nachrüsten wie teuer?

Zitat:

Original geschrieben von jonny1983


Hallo,

hab mir den Golf V am 28.12.05 bei einem Mercedes Händler gekauft, dieser versicherte mir mehrmals auf Anfrage das der Wagen Serienmäßig ESP hat (ist aber ein EU- Neuwagen).
Gestern lies ich dies überprüfen und siehe da kein ESP vorhanden :-(
Im Kaufvertrag stand auch kein ESP mit bei,weil Serienmäßige Sachen nicht mit aufgelistet werden(so hat er es jedenfalls gesagt). Kann ich jetzt gegen diesen Händler vorgehen? Selbst wenn er bereit wäre mir dieses zu erstatten, wie teuer ist es denn ESP nachrüsten zu lassen?

Schon mal danke für eure Hilfe!

Villeicht hilft dieser Link weiter
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Ich weiß jetzt leider nicht ob ich gegen eine Mündliche Vereinbarung angehen kann

Grundsätzlich sollte das gehen. Zumal das dann ja schon Richtung betrug geht, wenn er es gewußt hat, dass der Golf kein ESP hat.

War jemand denn dabei, als er dir das mündlich versicherte? Alleine könntest du schlechte Karten haben...

Nein war keiner da der es laut mirgehört hat.
Als mir der Wagen nach Hause geliefert wurde, hab ich den Händler nochmal angerufen und nachgefragt wo den der Knopf wäre für das ESP und er meinte, dass man das nicht an diesem Fahrzeug ausstellen kann und immer aktiviert ist, das hab ich dann den Lieferanten dann auch so gesagt und ein paar Familienangehörigen und hab daraufhin bezahlt.

ist natürlich dumm gelaufen. meiner meinung nach wird man da wahrscheinich nichts machen können.aber mach dich deswegen nicht fertig.auch ohne esp kommt man mit dem wagen gut vorwärts.

Zitat:

Original geschrieben von jonny1983


... hab ich den Händler nochmal angerufen und nachgefragt wo den der Knopf wäre für das ESP und er meinte, dass man das nicht an diesem Fahrzeug ausstellen kann und immer aktiviert ist, ...

Ich bin zwar kein Anwalt, aber damit ist es für mich Betrug! Wird wohl bloß schwierig das nachzuweisen. Ich glaub ohne Rechtsschutz würde ich das nicht riskieren.

Ciao

Kai

Re: ESP Nachrüsten wie teuer?

Zitat:

Original geschrieben von jonny1983


Ich weiß jetzt leider nicht ob ich gegen eine Mündliche Vereinbarung angehen kann

Du hast ja nix vereinbart, sondern Ihr habt einen Vertrag geschlossen. Mündliche Zusagen sind auch ein Vertrag. Schriftform ist nicht zwingend.

Aber Du wirst das nicht beweisen können, wenn der Händler nicht mitspielt. Meist enthalten doch Verträge auch solche Klauseln, dass nur Schriftform gilt usw.
Arglistige Täuschung ist schwer zu beweisen.

Verbraucher sind ja mit der neuen Gewährleistung wesentlich besser geschützt. Diese kann der Gebrauchtwagenhändler auf 1 Jahr verkürzen aber er hat trotzdem das Problem der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Leider muß der Sachmangel von der vertragsgemäßen Beschaffenheit abweichen und da hast Du ja wieder Dein Problem.

Also laß es.
Verhalte Dich vernünftig und sprich mit Ihm. Evtl kommt er Dir ja entgegen und Ihr findet eine Lösung. Evtl kannte er sich selbst nicht aus.

Im Zweifelsfalle kannst Du ja immer noch einen Anwalt zu Rate ziehen.

Gruß
Andreas

Bin Student und Rechtschutz kann ich mit nicht leisten.

Zitat:

Original geschrieben von jonny1983


Bin Student und Rechtschutz kann ich mit nicht leisten.

Solltest du dir aber. Zumindest eine Verkehrsrechtsschutz ist sehr sinnvoll!!! Kostenpunkt im Jahr so ungefähr 80€.

Wenn deine Eltern Rechtschutzversichert sind, dann schau mal bei denen in die Bedingungen bzw meldet das mal, ob du mit versichert bist.

Mein Rechtslehrer sagte u.a. immer: "Man soll nie gutes Geld schlechtem hinterher werfen."

Such das Gespräch und dann bist Du schlauer.

BTW: ESP ist ja auch nur was für Weicheier.😁 😁 😁

Gruß
Andreas

@jonny1983

Eine Nachrüstung von ESP geht nur mit sehr hohem Kostenaufwand. Alleine das notwendige Steuergerät kostet schon über 1.000 €! Dann brauchst Du noch die Sensoren, anderen Bremskraftverstärker usw.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


@jonny1983

Eine Nachrüstung von ESP geht nur mit sehr hohem Kostenaufwand. Alleine das notwendige Steuergerät kostet schon über 1.000 €! Dann brauchst Du noch die Sensoren, anderen Bremskraftverstärker usw.

oha....ich will das er wenigtens was erstattet wenn schon die nachrüstung so teuer ist, mit 500€ würd ich mich schon abspeisen lassen

Also, das gesamte Paket wird mit Sicherheit noch viel, viel teurer ! Es werden zahlreiche Sensoren benötigt, um die Funktion zu realisieren. Die meisten sind schon in Benutzung (ABS...), aber was ist mit einem Gier-Sensor z.B. ? Ist der in jedem Fahrzeug automatisch - ob mit oder ohne ESP ? glaub ich nicht. Soetwas nachrüsten - vergiss es.
Leider kann man auch rechtlich kaum Hoffnung machen, Du bist, wenn es so ist, "geleimt" worden, oder der Händler hatte keine Ahnung (wie wohl einige Deiner Verwandten auch).
Tut einem echt leid. Ich denke, Du solltest das Thema vergessen - vor allem ohne Rechtschutz.

uppss.. ein auto im 21. jahrhundert das kein esp hat ist schon etwas schade... gehört heute eigentlich zu jedem "deutschen" auto... naja eu-fahrzeuge haben sowas halt meist nicht...

hoffe du hast wenigstens asr... aber ich denke mal selbst das wirst du nicht haben... sorry, das ist nicht mehr zeitgemäß...
esp an sich braucht man so gut wie gar nicht für nen frontantrieb... aber ich will es dennoch in keinem auto missen...
das asr ist meines erachtens nicht gerade gut gelungen bei vw... es greift viel zu spät ein... dennoch gehört es einfach zu nem auto aus dieser zeit dazu...

so nun zur rechtlichen sache... in der theorie ist das ein ganz klarer fall: hier besteht ein sachmangel... eine dir zugesicherte eigenschaft ist nicht gegeben. demnach könntest du gewährleistungsrechte hier geltend machen...
zwar ist das lediglich eine mündliche abrede, allerdings bedarf sie nicht der schriftform, da der gesamte kaufvertrag nicht der schriftform bedarf.
das problem ist: in der praxis sieht das etwas anders aus mit mündlichen nebenabreden. du wirst das ganze schlecht beweisen können, wenn keiner dabei war...
mein tipp deshalb: ich hoffe zunächst du hast den händler noch nicht darüber aufgeklärt, dass der wagen kein esp hat... falls du es noch nicht gemacht hast, geh mit nem dritten hin und lass stell dich auf dumm... sag, dass er dir doch mitgeteilt hat dass der wagen esp hat... dann frag nochmal: der wagen hat doch esp, so habe er es dir doch gesagt! er wird das hoffentlich bestätigen.
wenn er dies getan hat, versuch das nochmal schriftlich von ihm zu nehmen... das dürfte dann vor gericht reichen...
dann klärst du ihn hinterher auf, dass der wagen kein esp hat.

nun zu deinen rechten: wenn die pflichtverletzung des händlers bewiesen wurde, kannst du nachbesserung verlangen! zurücktreten kannst du nur, wenn die behebung unmöglich ist oder aber er die nachbesserung verweigert... keine ahnung was er tun wird... wenn die möglichkeit besteht, das ganze nachzubessern und er es tun will, dann musst du dich darauf einlassen...

aber wie gesagt: das schwere an der sache ist die beweisführung... viel erfolg dabei...
ich würde aber ungern mit dem wagen ohne diese schon fast standardmäßigen extras rumfahren wollen...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


geh mit nem dritten hin und lass stell dich auf dumm... sag, dass er dir doch mitgeteilt hat dass der wagen esp hat... dann frag nochmal: der wagen hat doch esp, so habe er es dir doch gesagt! er wird das hoffentlich bestätigen.
wenn er dies getan hat, versuch das nochmal schriftlich von ihm zu nehmen...

Du hast ja Sachen drauf. 😁

Gruß
Andreas

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