ESP Nachrüsten wie teuer?
Hallo,
hab mir den Golf V am 28.12.05 bei einem Mercedes Händler gekauft, dieser versicherte mir mehrmals auf Anfrage das der Wagen Serienmäßig ESP hat (ist aber ein EU- Neuwagen).
Gestern lies ich dies überprüfen und siehe da kein ESP vorhanden :-(
Im Kaufvertrag stand auch kein ESP mit bei,weil Serienmäßige Sachen nicht mit aufgelistet werden(so hat er es jedenfalls gesagt). Kann ich jetzt gegen diesen Händler vorgehen? Selbst wenn er bereit wäre mir dieses zu erstatten, wie teuer ist es denn ESP nachrüsten zu lassen?
Schon mal danke für eure Hilfe!
Villeicht hilft dieser Link weiter
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Ich weiß jetzt leider nicht ob ich gegen eine Mündliche Vereinbarung angehen kann
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von supermario 64
nee,nee.manche kriegen den hals nie voll
Z.B. Händler die "Gefälschte" Ware um jeden Preis losbekommen wollen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Kein ESP, 6 Monate zu wenig Garantie und es stand nicht drin das es ein EU-Fahrzeug ist.
Ich glaube Du verstehst nicht???
Du kannst nur das als Mangel rügen, was er versprochen, aber nicht geliefert hat.
- kein ESP -> steht nicht im Auktionstext -> kein Vertragsbestandteil -> kein Mangel!
- 6 Monate zu wenig Garantie -> im Feld Garantie steht kein Eintrag -> es zählt 24 Monate Sachmängelhaftung nach BGB -> kein Mangel!
- EU-Fahrzeug -> und Treffer! -> dies stellt ein endlich Mangel da!!!
Du brauchst da auch garnicht mehr mit hinfahren oder sonstwas. Geh einfach zum Anwalt Deines Vertrauen und lasse den die Sache klären.
Auch wenn es nicht wirklich zur Sache beträgt aber ich denk mal ich weiß wieso du nur 18monate Werksgarantie mehr hast. Das liegt einfach daran, dass die Garantie anfängt zu laufen, sobald das Auto beim ausliefernden Vertragspartner die Übergabeinspektion gemacht bekommt. Und das geschieht bei EU-Fahrzeugen nunmal bevor sie nach Deutschland kommen 😉 Demnach stand dein Auto wohl ca. ein halbes Jahr bei dem Mercedeshändler.
Ach und den Rest Gewährleistung gegen den Händler bis zum Ende der 2 Jahre kannst dir sonst wohin schmieren, außer du bekommst bei einem Mangel dem Händler nachtgewiesen, dass dieser schon bei Auslieferung vorlag, denn die Beweislastumkehr greift nur im ersten halben Jahr 😉
Zitat:
Original geschrieben von pacmant
Auch wenn es nicht wirklich zur Sache beträgt aber ich denk mal ich weiß wieso du nur 18monate Werksgarantie mehr hast. Das liegt einfach daran, dass die Garantie anfängt zu laufen, sobald das Auto beim ausliefernden Vertragspartner die Übergabeinspektion gemacht bekommt. Und das geschieht bei EU-Fahrzeugen nunmal bevor sie nach Deutschland kommen 😉 Demnach stand dein Auto wohl ca. ein halbes Jahr bei dem Mercedeshändler.
Ach und den Rest Gewährleistung gegen den Händler bis zum Ende der 2 Jahre kannst dir sonst wohin schmieren, außer du bekommst bei einem Mangel dem Händler nachtgewiesen, dass dieser schon bei Auslieferung vorlag, denn die Beweislastumkehr greift nur im ersten halben Jahr 😉
von welcher werksgarantie sprichst du überhaupt? die gibt es doch eh nicht mehr... der käufer hat nur noch seine 2 jährigen gewährleistungsrechte gegen seinen vertragspartner... und das ist hier der händler... die frist beginnt mit abschluss des KV... da kann der wagen auch noch 5 jahre beim händler stehen... ende..
zum esp als mangel:
hat dir der händler vor vertragsschluss mündlich zugesichert, dass der wagen esp hat? falls ja, dann ist diese mündliche zusage auch bestandteil geworden... ob du es halt beweisen kannst, das ist halt die sache die wir die ganze zeit besprochen haben...
hat dir der händler dagegen nach der auktion auf deine anfrage zugesagt, dass der wagen esp hat, so stellt dessen fehlen kein mangel dar... in der auktion steht nur etwas von einer traktionskontrolle und die ist nunmal kein esp... du hast dich auf diese auktion eingelassen und fertig...
die sache ist zu bunt für nen laien.. geh zum anwalt... der mahct dir das...
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Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
die sache ist zu bunt für nen laien.. geh zum anwalt... der mahct dir das...
Das ist alles Firlefanz. Was zählt ist die fehlende Auszeichnung des EU-Import.
Siehe z. B. hier: Link
EU-Import bei Gebrauchtwagen nicht verschweigen
Landgericht Düsseldorf (AZ: 24 S 548/02)
Der Verkäufer eines Fahrzeuges muß beim Abschluß eines Kaufvertrages darauf hinweisen, daß es sich um ein Importfahrzeug handelt. Tut er dies nicht, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Kommt ein Auto nicht direkt aus Deuschland handelt es sich um einen "aufklärungspflichtigen Mangel". Das gilt insbesondere für relativ neue Autos.
Das ist der Knackpunkt und nur dieser ist angreifbar. Alles andere ist an den Haaren herbeigezogen und vor Gericht wertlos -> pure Geldverschwendung!!!
Da der Händler von dem fehlenden ESP wußte - steht ja schließlich nicht in der Auktion - wußte er auch von dem Umstand EU-Import. Damit hat arglistig eine für den preis sehr entscheidende Eigenschaften des angebotenen PKW verschwiegen.
Kostenlose Beratung gibts für Studenten am 16.02. bei uns. Sollte ich denn noch so lange warten oder es schnellstmöglich angehen?
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Das ist alles Firlefanz. Was zählt ist die fehlende Auszeichnung des EU-Import.
Siehe z. B. hier: Link
EU-Import bei Gebrauchtwagen nicht verschweigen
Landgericht Düsseldorf (AZ: 24 S 548/02)
Der Verkäufer eines Fahrzeuges muß beim Abschluß eines Kaufvertrages darauf hinweisen, daß es sich um ein Importfahrzeug handelt. Tut er dies nicht, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Kommt ein Auto nicht direkt aus Deuschland handelt es sich um einen "aufklärungspflichtigen Mangel". Das gilt insbesondere für relativ neue Autos.Das ist der Knackpunkt und nur dieser ist angreifbar. Alles andere ist an den Haaren herbeigezogen und vor Gericht wertlos -> pure Geldverschwendung!!!
Da der Händler von dem fehlenden ESP wußte - steht ja schließlich nicht in der Auktion - wußte er auch von dem Umstand EU-Import. Damit hat arglistig eine für den preis sehr entscheidende Eigenschaften des angebotenen PKW verschwiegen.
Kaufpreis mindern.....auch nach dem Kauf noch?
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Kostenlose Beratung gibts für Studenten am 16.02. bei uns. Sollte ich denn noch so lange warten oder es schnellstmöglich angehen?
Schreibe dem Verkäufer mit 14 Tagen Fristsetzung, dass Du mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktrittst weil der Wagen nicht den in der Auktion genannten Eigenschaften entspricht. Verweise dabei z. B. auf obiges Urteil.
Je nach Antwort, oder halt wenn die Frist verstrichen ist, gehst Du zu einem Anwalt und lässt ihn die Sache für Dich erledigen.
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Kaufpreis mindern.....auch nach dem Kauf noch?
Na klar, da Du ja vorher nicht von der Eigenschaft EU-Import wußtest konntest Du ja vorher nicht Dein Gebot darauf abstimmen.
Was zählt ist das, was im Kaufvertrag steht. Und da eine gewonnene Auktion bei eBay bereits der Kaufvertrag ist.....
In Deinem Fall geht aber wohl nur Rückabwicklung des Kaufes, da Du ja bereits weniger bezahlt hast als der Wagen beim Importeur kosten würde = Gericht kann kein Differenz zu Deinen Gunsten errechnen. In obigem Urteil hingegen hat der Verkäufer den Wagen zum deutschen Preis verkauft = Gericht konnte Differenz zwischen deutschem Listenpreis und Listenpreis Ausland errechnen und hat diese Differenz zugesprochen.
Werde wohl doch mich von nem Anwalt beraten lassen müssen,denn das ganze scheint mir ein bissl kompliziert zu werden.
Reicht es denn aus wenn ich einen Anwalt erst am 16.02. kontaktiere?
Also eine 14 tätige Frist setzen....ich will den Wagen doch net wieder zurück geben für diesen Preis.
Ich versuche erstmal am Montag das er mir es schriftlich gibt das der Wagen ESP hat, dann sehen wir weiter.
Zitat:
Original geschrieben von jonny1983
Ich versuche erstmal am Montag das er mir es schriftlich gibt das der Wagen ESP hat, dann sehen wir weiter.
Zeit- und Geldverschwendung!
1) Steht in der Auktion mit keiner Silbe ESP!
2) Hat der Händler einen viel größeren und juristisch einwandfreien Fehler begangen!
@Johnny 1983,
ich habe mit meinem Statemaent emotional ein bißchen überzogen, trotzdem eine Frage ans Gewissen: Hättest du bis 12.800 Euro mitgeboten, wenn du gewuss hättest, dass es ein EU-Import ist, der Wagen kein ESP hat und nur einenhalb Jahre Gewährliestung hast?
Zu Deiner Frage mit dem Audi A6 und den 20000 euros. Das kann man schlecht vergleichen, den das ist eine ganz andere Klasse.
Halt uns bitte auf dem laufenden.
Was Ihr alle scheinbar ignoriert ist der nachgeschobene Kaufvertrag. Wenn dort plötzlich was von EU-Import steht, dann platzt das ganze Konstrukt wie eine Seifenblase.
Ferner geht bei dieser Diskussion etwas völlig unter. Er hat einen Wagen zu einem - auch als EU-Import - Schnäppchenpreis ergattert. Es fehlt etwas, was sich evtl beim Verkauf mindernd auswirkt aber rein Sicherheitstechnisch kein Problem darstellt.
Was hat er denn davon, das Auto zurückzugeben?
Er hat Recht bekommen.
Dafür aber kein Schnäppchen mehr, denn ein anderes Fahrzeug kostet Ihn viele TEuros mehr.
Sorry, das ist typisch deutsche Verblendung und Blödsinn.
Das rechnet sich nur für den Ego und sonst für nix.
Der Versuch, den Verkäufer von seinem unkorrekten Handeln zu überzeugen und eine wie auch immer geartete einvernehmliche Lösung ist sinnvoller als der hier propagierte Rachefeldzug mit Knüppel und Keule.
Es spiegelt allerdings die Lage in Deutschlad wieder. Die Gerichte sind blockiert mit solch einem Mist.
Es gibt dafür spezielle Schiedsstellen, die sind extra dafür eingerichtet. Schmeiß nicht unnötig Geld für Anwalt und Co raus.
Gruß
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
von welcher werksgarantie sprichst du überhaupt?
Klar gibt es die noch!
1. Im gesamten Ausland hat VW doch Garantie gegeben nur nicht in Deutschland.
2. Gibt VW seit 1.1.05 auch wieder in Deutschland Garantie.
Zitat:
Original geschrieben von bugatti1712
zum esp als mangel:
hat dir der händler vor vertragsschluss mündlich zugesichert, dass der wagen esp hat? falls ja, dann ist diese mündliche zusage auch bestandteil geworden... ob du es halt beweisen kannst, das ist halt die sache die wir die ganze zeit besprochen haben...
Von solchen Mängeln rede ich nicht. Ich meinte solche die am Fahrzeug selber auftreten. z.B. Kombiinstrument fällt bei ihm nach 19Monaten aus. Dann wird es verdammt schwer für ihn etwas zu bekommen außer über Kulanz seitens VW, denn die Garantie von VW ist dann abgelaufen und der Mercedeshändler, der dann noch zur Leistung von Gewährleistung verpflichtet ist, kann sich querstellen und sagen Beweis mir das mal.... Gewährleistung ist schön und gut aber halt keine Garantie.
klar... da hast du recht was die gewährleistungsansprüche nach den 6 monaten angeht... dieses risiko ist selbstverständlich immer geringer wenn man bei nem vw vertragspartner ein auto kauft... in der praxis wird er selten auf diese beweislastumkehr hinweisen... ich denke da kannst du mir zustimmen... welcher verbraucher wird schon nach 6 monaten gerade bei nem auto nachweisen können, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag...
aber auch bei der beweislastumkehr gem 476 BGB innerhalb der ersten 6 monate zu gunsten des verbrauchers ist vorsicht geboten...
auch wenn der käufer rechte gem. 437 bgb geltend macht, trifft ihm die darlegungs- und beweislast für einen sachmangel begründenden tatsachen. 476 enthält also insoweit für nen verbrauchsgüterkauf keine beweislastumkehr. 476 setzt einen binnen 6 monaten seit gefahrübergang aufgetretenen mangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher hinsicht wirkende vermutung, dass dieser mangel bereits bei gefahrübergang vorlag...
also gehen wir davon aus, dass dir der motor innerhalb 6 monate platzt z.b. aufgrund eines gerissenen keilriemens (ja ich weiß sowas haben wir golffahrer auch nicht mehr), heißt das nicht, dass jetzt vermutet wird, dass der motor aufgrund eines sachmangels geplatzt ist, vielmehr musst du nun auch beweisen, dass der motor aufgrund eines bereits bei gefahrübergang mangelhaften zahnriemens geplatzt ist... na dann sag ich einfach mal: viel spass... das wird dir nicht so einfach gelingen...
so hat das der BGH in einer seiner neuesten rechtsprechungen entschieden... anders das OLG münchen...
im großen und ganzen ist das neue schuldrecht eine große erleichterung für jeden händler... aber wie gesagt: ein VW vertragspartner wird sich i.d.R. selten querstellen...
anders ein solcher fremdhändler... da muss ich dir halt recht geben...
zur von dir angesprochenen garantie bei EU-fahrzeugen... mag sein, dass das auto im ausland garantie hat... aber der vertrag kommt mit einem deutschen händler zustande durch einen deutschen kaufvertrag... somit hast du als käufer eines ausländischen autos ebenfalls keine garantieansprüche...
dass vw aber seit 1.1.05 eine garantie zuspricht wusste ich nicht... damit wird sich das problem erledigt haben...
trotzdem: die garantie darf nicht die rechte des käufers einschränken... sie darf die rechte nur erweitern... demnach kann er sich nach ablauf des garantievertrages weiterhin auf seine gewährleistungsrechte berufen bzw. von anfang an auf seine gewährleistungsrechte...