EA189 Motor Rückruf

Audi A3 8PA Sportback

Hallo ihr Leut...

Gibt's eigentlich schon Termine für besagten Rückruf bzw war schon jemand dort mit dem A3? Wenn ja welcher Motor/Schalter/Automatik usw...

Ergebnisse welcher Art zu vermelden?

Mit besten Grüßen...

Seppel....

Beste Antwort im Thema

War heute mit meinem Mx-5 bei der Dekra zur HU und hab mal gefragt wg Update und TÜV. Aussage des Prüfers: "Wir können es nicht prüfen ob das Update drauf ist. TÜV Nord hat mal die Verweigerung der Plakette angedroht und dann aber wieder zurück gerudert. Soweit ich weiß ist das Update aber verpflichtend. An Ihrer Stelle würde ich das nochmal googlen und das Update machen lassen."

Fazit für mich: solange ich nicht von offizieller Stelle gezwungen werde oder keinen TÜV mehr bekomme, passiert mit meinem Auto genau gar nichts in der Richtung.

Gruß Mjrage

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Per E-Mail habe ich bei der TÜV-Stelle meines Vertrauens direkt nachgehakt was dran ist an dem "Gerücht", dass ab Juli 2017 keine Plakette mehr erteilt wird für Update-Verweigerer bzw. ob die Prüfstellen ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein werden dies zu überprüfen.

Die E-Mail ging direkt an die lokale Prüfstelle und nicht an eine Info-Adresse vom TÜV Deutschland o.ä.

Die Antwort im Anhang.

Tuev-stellungnahme

Zitat:

@hadez16 schrieb am 10. Januar 2017 um 15:11:00 Uhr:


Per E-Mail habe ich bei der TÜV-Stelle meines Vertrauens direkt nachgehakt was dran ist an dem "Gerücht", dass ab Juli 2017 keine Plakette mehr erteilt wird für Update-Verweigerer bzw. ob die Prüfstellen ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein werden dies zu überprüfen.

Die E-Mail ging direkt an die lokale Prüfstelle und nicht an eine Info-Adresse vom TÜV Deutschland o.ä.

Die Antwort im Anhang.

Wer mir hadez und mir nicht glaub - selbst schuld :-)
Exakt das was ich geschrieben habe hat die Dekra schriftlich bestätogt.
Also an alle: IGNORIERT DAS UPDATE 😁😎

Laut dem Radiosender Bayern5 ist in Planung dass das nicht Aufspielen der neuen Software bzw. aufrüsten der Hardware noch dieses Jahr beim TÜV ein erheblicher Mangel ist. So ein TÜV Nord Sprecher. Wenn dem so ist, muss ich mir überlegen ob ich den TÜV Termin dann vorziehen werde.

Danke für das Update!
Gibt es dafür schon schriftliche Belege?

Das wäre recht krass, da mein TÜV-Mann bis vor kurzem (siehe oben im Thread) noch nichts wusste.

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Faz online :
Zitat
Autofahrer müssen sich möglicherweise auf Probleme mit der TÜV-Plakette gefasst machen. „Eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt“, sagte TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). Das könnte für die Kunden zum Problem werden, die zur Hauptuntersuchung (HU) müssen, bevor ihr Auto umgerüstet wurde. „Ab Mitte 2017 würde dies als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, eine Plakette wird dann erst nach der Umrüstung erteilt“, sagte Camen.

Mitte 2017 werden aber noch nicht alle der rund 2,5 Millionen betroffenen Diesel-Autos für das Softwareupdate und den Einbau eines Plastikgitters in der Werkstatt gewesen sein. Wer trotzdem vorher zur Hauptuntersuchung muss, könnte ein Problem bekommen. Von einer Übergangsregelung spricht der TÜV dennoch nicht. Betroffen seien schlicht „die Fahrzeuge, bei denen die Schummel-Software eingesetzt wurde“. Durch die Software hatten Fahrzeuge eine Testsituation erkannt und den Ausstoß von Stickoxiden heruntergefahren.

Beim Bundesverkehrsministerium gab es auch auf wiederholte Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ keine Antwort auf die Frage, ob die Plakette bedroht sei. Das Ministerium erklärte aber: „Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden.“ VW verweist dagegen auf eine 18-monatige Frist, innerhalb derer Fahrzeughalter ihr Auto in die Werkstatt bringen dürften.

Quelle: rad./OTS

Könnte knapp werden, für mich gibt's ja ned mal a Freigabe
EZ 10/08
Sportback CBAB mit Handschalter

Ich habe das mal per E-Mail an die TÜV-Stelles meines Vertrauens weitergeleitet.
Mal gespannt ob Sie mittlerweile davon etwas wissen...

Bis jetzt war ich relativ ruhig. Ich hab gedacht ich schieb da so lange wies geht.
Wenn die Drohung war wird, und ich den TÜV nicht vorziehe, oder Audi bis dahin keine Freigabe bekommt, dann darf ich den Wagen nicht mehr auf der Straße fahren.
Das beunruhigt mich jetzt doch etwas.

Wenn das ab dem 01.07.17 Wirklichkeit werden sollte, werde ich mir am 30.06 noch die Plakette neu geben lassen, dann ist erstmal wieder 2 Jahre Ruhe...

30.06.2017 müsste ich sogar hin....so oder so.... 🙂 Da bin ich mal gespannt

Hier noch bisserl Lesestoff dazu, so schnell wird sich da wohl nichts tun beim TÜV...

http://www.focus.de/.../...-kein-update-keine-plakette_id_6590554.html

Ich rege mich gerade schon wieder auf...
Da komme ich mir ja jetzt dumm vor, dass ich meine TÜV-Stelle damit konfrontiert habe.

Vielleicht werden ja die lokalen Prüfstellen mal aktiv und fragen bei der Obrigkeit mal nach was diese Scheiße in der Presse eigentlich soll.

Ich bin irgendwie froh, dass wir unseren A3 inkl. Update kürzlich gut verkaufen konnten......

Zitat:

@hadez16 schrieb am 3. Februar 2017 um 11:43:47 Uhr:


Ich rege mich gerade schon wieder auf...
Da komme ich mir ja jetzt dumm vor, dass ich meine TÜV-Stelle damit konfrontiert habe.

Vielleicht werden ja die lokalen Prüfstellen mal aktiv und fragen bei der Obrigkeit mal nach was diese Scheiße in der Presse eigentlich soll.

Finde ich gar nicht so verkehrt, dass du da mal nachgefragt hast. Ist ja auch ne Rückmeldung für die, dass ihr Sprecher über die Medien für Unsicherheit sorgt. Berichte dann gern mal, ob und wie von denen reagiert wurde.

Hallo zusammen,

wen es interessiert – hier die Antwort des TÜV Nord, die ich heute erhalten habe:

„Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit der Berichterstattung in der Neuen Osnabrücker Zeitung und anderen Medien.

Folgende Erläuterungen kann ich Ihnen allgemein zur Vorgehensweise geben:

1. Der Hersteller informiert die betroffenen Kunden über die Umrüstung/ Nachrüstung seines Fahrzeugs und gibt einen Zeitrahmen dafür vor. Abhängig vom Fahrzeugmodell kann dieser Zeitraum unterschiedlich sein.
2. Die betroffenen Autofahrer haben keine Probleme bei der HU, wenn sie die Vorgaben des Herstellers erfüllen.
3. Wenn jemand sein Fahrzeug vorführt, bevor der Hersteller mit der Umrüstung beginnt, wird die Plakette erteilt.
4. Wenn jemand sein Fahrzeug zur HU vorführt, bevor der Umrüstungszeitraum abgeschlossen ist, wird die Plakette erteilt.
5. Wenn jemand die Umrüstung nicht vornimmt, obwohl dazu aufgefordert wurde, so wird bei der HU nach Ablauf der Umrüstungsfrist ein erheblicher Mangel festgestellt und keine Plakette erteilt. Dann gelten für die Behebung des Mangels die Regelungen der HU.
6. Wenn sich jemand weigert, die Umrüstung vorzunehmen, dann ist das ein Fall für die Behörden und nicht für die Prüfstelle.“

Von Frist oder spätestem Umrüstungszeitpunkt steht in meinen 2 Briefen von Audi mal nix.

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