DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Zitat:
@chrisdash schrieb am 2. Oktober 2018 um 08:24:18 Uhr:
Gezielt vorher informieren, wer einen kleinen Diesel mit zuverlässiger Automatik kombiniert. Mache ich auch gerade so.
Mein Tipp: Peugeot 308 probefahren. Das Getriebe, die 8-Gang-Wandlerautomatik von Aisin, ist eine Wucht und der Diesel steht dieser in nichts nach.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 2. Oktober 2018 um 08:41:01 Uhr:
Zitat:
@chrisdash schrieb am 2. Oktober 2018 um 08:24:18 Uhr:
Gezielt vorher informieren, wer einen kleinen Diesel mit zuverlässiger Automatik kombiniert. Mache ich auch gerade so.
Mein Tipp: Peugeot 308 probefahren. Das Getriebe, 8-Gang-Wandlerautomatik von Aisin, ist eine Wucht.
Ey! Wenn du jetzt hier offtopic Peugeot promotest, darf ich auch den Honda Civic 10 mit 1.6 i-dtec Diesel und ZF 9HP Wandler in den Raum werfen. 😁
Wer's deutscher mag, beim 1er BMW findet man sporadisch Kombinationen aus kleinem 4-Zylinder Diesel und ZF-8HP Wandler, möglicherweise sind die dann aber schon etwas älter. Oder man hat keine Probleme mit 3 Zylindern beim Diesel.
Und Opel hat im Astra 1.6 CDTI einen 6-Gang-Wandler, soll aber trantütig sein.
Kia Stinger 2.2 CRDI mit dem 8-Gang-Aisin interessiert mich noch, ist aber eine andere Klasse.
Übrigens - geht nicht gegen Peugeot, mein 206 war super 😉
Ich denke wir sind mittlerweile an einem Punkt angelangt wo Betroffene sich über Alternativen Gedanken machen müssen, sofern sie das Problem gelöst sehen wollen. Es alles andere ist aussichtslos. 😉
Den Civic halte ich übrigens wirklich für ein gutes Auto, hochwertiger Antrieb, hochwertige Verarbeitung. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass er auf die meisten Golf-Fahrer etwas zu exzentrisch wirkt.
Der 1er BMW ist dann schon wieder eine Preisklasse höher und bietet fürs Geld meines Erachtens zu wenig. Die Platzverhältnisse sind nicht mit denen eines Golfs vergleichbar. Aber antriebstechnisch wäre er natürlich eine Alternative.
Nee....wenn, dann Inzahlung geben und 2 l Motor.
Gefahren 15 000 km.
Brutto RG Betrag 34 000 € minus 5 000 € Verschrottungsprämie - Sonderrabatt besondere Personengruppe = netto 24 000 €.
Ich hab´in div. anderen Auto´s drin gesessen, Mazda 3 CX, Opel Mokka, im Duster, im Mitsubishi ASX. Geht los das die Sitze in den Japanern und auch im Hyundai nicht ausreichend zurück gehen oder ich mich nicht wohl fühle.
Ich hab´ noch ´ne Idee....mal sehen....
VG Thommi
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Ja, das Design beim Civic ist schade. Die Limousine ist deutlich gefälliger und ausstattungsbereinigt kaum teurer, die käme für mich in Frage.
Den 1er BMW kenne ich von innen nicht.
Das ist halt das Ding - ein Golf VII ist abgesehen von den Maleschen mit dem DSG ein super Auto. Da ist es nicht einfach, gleichwertige Alternativen zu finden. Noch dazu, wenn man (unbeliebte) Diesel und Automatik als Suchkriterien hat.
Aber sich nicht von der Anzahl der Gänge blenden lassen !
Mir hat einer gesagt welcher etwas davon versteht daß " mehr " nicht unbedingt " besser " bedeuten muß.
Die Getriebe werden technisch immer komplizierter. Da sie bei gleichem Bauraum mehr Teile aufnehmen müssen wird alles filigraner .
Also im Zweifel das Getriebe welches bereits ausgereift ist und dessen Qualitäten bekannt sind.
Das schafft Sicherheit und spart Geld.
Was die " Spritzigkeit" anbetrifft sollte man den Wandler nicht unbedingt mit dem DSG vergleichen wollen . Ein Wandler ist systembedingt etwas anders.
Ein Automatikfahrer will entspannt fahren. Nicht Formel 1 kopieren ...
@Ugolf
Wandler erreichen heute mit Doppelkupplungsgetriebe vergleichbare Gangwechselzeiten. Bereits die 6-Gang-Wandlerautomatik im 308 hat nicht spürbar langsamer geschaltet als ein DSG, die neuere Variante sogar noch zackiger. Viele Hersteller bewerben ihre Wandler inzwischen sogar explizit damit, dass diese schneller oder genauso schnell schalten wie ein DKG. Deshalb sage ich ja immer und immer wieder: Es gibt heute kaum mehr signifikante Unterschiede zwischen den verschiedenen Getriebetechniken. Die Hersteller bekommen die spezifischen Probleme der jeweiligen Technik immer besser in den Griff.
@chrisdash
Daher habe ich den Peugeot 308 ins Spiel bringen wollen. Abmessungen und Platzverhältnisse sind denen des Golf sehr ähnlich. Das Design ist etwas anders, aber innen wie außen dennoch schlicht und zeitlos. Abgesehen vom Antrieb hat der Golf in technischer Hinsicht (Lichttechnik, Infotainment usw.) die Nase vorn, aber der Peugeot ist dennoch nicht schlecht. Für mich kommt das Auto den Qualitäten eines Golf von allen Mitbewerbern am nähesten. Weiterer Pluspunkt: Beim Händler bzw. in der Werkstatt bemüht man sich noch ernsthaft um die Zufriedenheit des Kunden. Bei VW ist man vor allem am Geschäft mit den Firmenwagenfahrern interessiert, und denen ist, so lange das Auto fährt, sowieso alles egal. Schließlich ist man das Auto eh bald wieder los.
1.Kupplung wurde ja bei 10 000 km ersetzt, jetziger KM Stand 16 200, Kupplung rutscht wieder deutlich, beim schalten vom 4. in den 5. geht die Drehzahl erstmal 200 1/ min hoch, sinkt dann ab.
Ist so als würde Kupplung 4. Gang geöffnet und Kupplung 5. Gang ist nicht Kraftschlüssig, Motor dreht dann hoch.
VG Thommi
Zitat:
@thommi11 schrieb am 7. Oktober 2018 um 20:36:37 Uhr:
1.Kupplung wurde ja bei 10 000 km ersetzt, jetziger KM Stand 16 200, Kupplung rutscht wieder deutlich, beim schalten vom 4. in den 5. geht die Drehzahl erstmal 200 1/ min hoch, sinkt dann ab.Ist so als würde Kupplung 4. Gang geöffnet und Kupplung 5. Gang ist nicht Kraftschlüssig, Motor dreht dann hoch.
VG Thommi
Da sich eine Kupplung nach 6000km gewöhnlich kaum selbst zerlegen kann, wird der eigentliche Fehler m.E. in der mechatronic zu suchen sein.
Es gibt u.A. von Dieselseppl hierzu div. Post´s, u.a. auch ein PDF von LUK. Dort wird von Dampfblasen der hygroskopischen Kupplungsbeläge geschrieben.
Gibt div. Post´s von Usern die 3 und mehr Kupplungen in ihre Fzge eingebaut bekamen, komplette Getriebe, Mechatronic, alles dabei. Geholfen hat´s selten bis nie.
VG Thommi
Kurzversion: Die Kupplungsbeläge nehmen mit der Zeit Feuchtigkeit auf, welche dann beim Erhitzen verdampft, wodurch, vermutlich zusammen mit weiteren Bestandteilen des Kupplungsbelages, Dampfblasen entstehen können und den Schlupf verursachen.
Ich denke man kann sich das ähnlich wie bei der Gasbildung zwischen Bremsscheibe und Bremsbelägen bei der starken Beanspruchung von Bremsen vorstellen. Das Gas bildet einen Puffer zwischen Bremsscheibe und Belag, wodurch die Bremswirkung massiv verschlechtert bzw. verzögert wird.
Warum das aber erst bei neueren Ausführungen des Kupplungsbelages passiert? Ich weiß es nicht. Vielleicht hat man, um das bei früheren Baujahren auftretende Rupfen in den Griff zu bekommen, auf Kupplungsbeläge gesetzt, die mehr Feuchtigkeit aufnehmen oder das Phänomen in sonstiger Art und Weise begünstigen.
….und man hatte m.E., zumindest zwischenzeitlich, den Speicherdruck in der mechatronic erhöht, denn es gab mal eine Aktion, wo das wieder zurück genommen wurde.
Vielleicht reicht der übliche Druck für die veränderten Beläge (aufgrund der Gasbildung usw.) nicht immer aus. Für die alten Beläge reichte der m.E,. aus, denn zum Durchrutschen kam es früher in der geschilderten Weise eigentlich nicht.
Wenn es zur Gasbildung kommt, weiß ich aber nicht, ob ein höherer Anpressdruck überhaupt hilfreich ist, denn die Gas müssen entweichen. Wenn man dann mit zu viel Druck arbeitet, die Gase entweichen und die Kupplung hinterher praktisch zuknallt, kommt man doch vom Regen in die Traufe.
Vielleicht reagiert die Mechatronik bzw. das Steuergerät auch gerade deshalb auf Schlupf nicht mit einem höheren Druck. Es würde möglicherweise gar nicht helfen.
das kann natürlich sein, vielleicht war die zwischenzeitliche Druckerhöhung ein Versuchsballon, um den Mangel an anderer Stelle zu beheben. Hatte, wenn es denn so war, nicht geklappt....
Später wird noch ein elektrischer Kupplungstrockner eingeführt, damit die Beläge bei bestimmten Witterungslagen gar nicht erst soviel Feuchtigkeit aufnehmen können.....
Im Ernst:
ich bereue meine Entscheidung, beim Vorgänger-Octavia kein DQ200 mehr genommen zu haben, nicht.
Rund 10 Jahre DQ200, immer noch nicht ernsthaft ausgereift und die Leute kaufen das Ding weiterhin.
Zitat:
@navec schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:54:00 Uhr:
. . . und die Leute kaufen das Ding weiterhin.
Ich kann das verstehen, ich fahre jetzt auch schon 9 Jahre DQ200 ohne Probleme und so geht es mehr.
Ich würde es auch jederzeit wieder kaufen. Warum auch nicht?