DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Bei mir wurde sie getauscht! Keine Besserung!

Zitat:

@matcher1.6 schrieb am 30. Juli 2018 um 22:49:37 Uhr:


Bei mir wurde sie getauscht! Keine Besserung!

und wenn jetzt zusätzlich noch der reine Getriebeteil (und damit dann praktisch das ganze Getriebe) getauscht worden wäre, müsste man davon ausgehen, dass dann die Kupplungsschwierigkeiten (nur darum geht es ja hier immer nur) weg sind?

bei mir wurde früher wegen des Ruckelns beim Zurückschalten (hat mit den heutigen Kupplungs-Problemen vermutlich weniger zu tun) ausschließlich die mechatronic getauscht und das Problem war (ca 1 Jahr lang nahezu vollständig...) weg.

Das Problem wird nie weg sein. Aber vielleicht hilft tatsächlich ein neues Getriebe! Offenbar gibt es ja DQ200 ohne Probleme... warum auch immer

Zitat:

@matcher1.6 schrieb am 31. Juli 2018 um 17:11:05 Uhr:


Das Problem wird nie weg sein. Aber vielleicht hilft tatsächlich ein neues Getriebe! Offenbar gibt es ja DQ200 ohne Probleme... warum auch immer

So sehe ich es auch.
Wenn ich mir ein Auto mit DSG bestellen wollte, würde ich ganz bestimmt kein DSG nehmen, wo der Zufall eine derartig große Rolle spielt und wo der Hersteller einen derartig hilflosen Eindruck macht, wenn es denn (bemerkte) Mängel gibt.

Diese Hilflosigkeit von VW in Bezug auf einige Mängel beim DQ200 ist absolut nicht neu. Sie besteht seit ca 10 Jahren...

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@Alle ich habe Ende April 2018 eine neue Kupplung inklusiv neuster Software erhalten. Habe nun 8000KM hintermir und wollte ein Feedback geben.

In den ersten 2 Wochen war alles OK, aber dann rutschte die Kupplung wieder jeden Tag und das extrem. Ich habe dann sofort einen neuen Termin bei VW vereinbart. Aber kurz vor dem Termin war es minim spürbar und musste somit den Termin wieder streichen. Während den letzten Monaten habe ich das rutschen der Kupplung immer bei ähnlichen Situation erlebt, bei kaltem Motorzustand und Steigung. Wenn der Wagen noch mit mehreren Personen beladen war umso mehr. Meinen Fahrstil musste Ich auch am Auto anpassen, da ansonsten das einschlagen des Ganges manchmal spürbar war, ich bediene das Gaspedal nun immer sehr sanft. Meine Werksgarantie läuft demnächst ab ich werde nochmals einen Termin bei einer VW Werkstatt vereinbaren und hoffe dass das rutschen dann ersichtlich sein wird.

Ich glaube nicht das die Kupplung mit all dem rutschem 100'000km machen wird und sicher wird das abrupte gangschalten dem DSG keine Freude bereiten. Ich werde meine Werksgarantie verlängern lassen umso jeglichen Diskussionen zu vermeiden.

Gruss

PS: Fahrzeug VW Touran 2016 TSI 1.8

Bei mir so ähnlich, Kupplungstausch + SW vor ca. 3 Monaten, bis jetzt nach ca. 5000 Km alles in Ordnung, schaltet sehr sauber, auch beim Anfahren mit Start/Stop.
Sollte sich das jetzt so ähnlich entwickeln wie bei Dir (was dzt. mal nicht so ausschaut), dann braucht sich VW über die Reparatur keinen Kopf mehr zerbrechen, sondern nur mehr wieviel Geld ich (oder nach Bedarf mein Anwalt) nach der Rückabwicklung des Kaufvertrages überwiesen bekomme.

@Wuff1 hat meiner Ansicht nach die richtige Herangehensweise.

Bei @misterboo sehe ich das eher nicht so. Es kann eigentlich nicht angehen, dass man für teures Geld eine Zusatzversicherung auf eigene Kosten abschließen muss, obwohl VW bzw. der Hersteller die Leistung eigentlich unentgeltlich erbringen müsste. Wenn nach kurzer Zeit der Mangel nach demselben Muster immer wieder in Erscheinung tritt, dann ist der Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Bezüglich der Beweislastumkehr beim Händler dürfte es in diesem Fall, wo doch alles detailliert dokumentiert ist per TPI usw. der Hersteller den Fertigungsfehler ganz klar einräumt, keine Probleme geben. Bei einem Problem, dass nur sporadisch auftritt, genügt laut Ansicht von Rechtsanwälten auch eine Dokumentation des Mangels auf Video, weil ansonsten der Kunde keine realistische Chance hat den Mangel vorzuführen. Auch hier gilt, dass VW das grundsätzliche Bestehen solcher Probleme einräumt und ganz genau weiß worum es geht. Vom Kunden zu verlangen, dass er das Problem in einer von VW willkürlich festgelegten Ausprägung persönlich vorführen können muss (nach dem Motto "wir können es nachvollziehen, aber das reicht noch nicht für eine Reklamation"😉, ist reine Schikane.

Hier gibt es Neuigkeiten: Der Hersteller nimmt das Auto zurück. Der ausliefernde Händler hat den Auftrag das Fzg zum Hersteller zu überführen.

Interessant wird jetzt, was mit der Umweltprämie Altwagen wird. Und wie man die 50 Tage Standzeit, Nutzungsausfall berechnen will.

VG Thommi

Der Wagen geht zurück und du zahlst pro gefahrenen Kilometer einen gewissen Satz. Ansonsten gibt es den Kaufpreis zurück. Also das was du überwiesen hast abzgl. Nutzungsgebühr.

Das befürchte ich (leider) auch.

Volkswagen war der Altwagen 5 000 € wert. Um den Betrag wurde der Rechnungsbetrag gemindert, im Normalfall würde ich das Altauto zurück bekommen (sofern nicht verkauft). Doch das geht ja nicht mehr.

VG Thommi

Es wäre mal interessant zu wissen, ob es von VW angedacht ist, die 150PS-Maschine wie im Golf auch beim SV als Handschalter zu bringen oder ob es den bereits im Ausland so gibt.

Meines Wissens nach 2 x nein.

VG Thommi

2. Kupplung rutscht nach nun 5 200 km und ziemlich genau 3 Monaten erneut im 3. Gang deutlich. Da ich aber eine Rücknahmebewilligung von Volkswagen habe weiß ich noch nicht was ich mache, eine Ersatzlieferung wird abgelehnt.

VG Thommi

Wieviele tausend km hast du seit Kauf gefahren? Ich denke, deine Frage lässt sich mit etwas Rechnerei beantworten:
"Was ist ist mehr: Kaufpreis zurück abzüglich 5000 EUR Abwrackprämie und kilometerbasierter Laufleistungsentschädigung, oder Restwert des Fahrzeugs?"
Wenn Kaufpreis, dann zurückgeben, wenn Restwert, dann Inzahlung geben. Und die Marke wechseln. Gezielt vorher informieren, wer einen kleinen Diesel mit zuverlässiger Automatik kombiniert. Mache ich auch gerade so.
Alternativ - wenn das alles zu schmerzhaft ist - kannst du versuchen, das Spiel mit den via VCDS/OBD11 ausgelösten Adaptionen zu spielen, vielleicht ist das Rutschen dann weg und erst in 5000km wieder da? Alle 5000km Kupplungstausch oder Mechatroniktausch wird jedenfalls schnell teurer ;-)

Zitat:

... das Spiel mit den via VCDS/OBD11 ausgelösten Adaptionen zu spielen, ...

Ich muß lachen wenn ich das lese !

Dann gut Spiel. Soll ja so gut sein ...😁

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