DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
1040 Antworten
Zitat:
@WQ33 schrieb am 07. Juli 2018 um 09:35:14 Uhr:
Aber danach lief und läuft bei meinem DQ200 alles bestens.
Wie würdest Du Deinen Fahrstil beschreiben? Eher zügig oder sehr gleichmäßig mit sanftem Beschleunigen?
Mein heutiger Fahrstil ist "ruhiger" als in jüngeren Jahren.
Im Bergischen Land geht es meist rauf und runter,
ich nehme dabei keinerlei Rücksicht auf das "Befinden" meines DQ200,
fahre aber m.E. "vernünftig".
Das Fahren mit diesem Auto / Getriebe macht mir immer noch Spaß. 🙂
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 7. Juli 2018 um 10:10:30 Uhr:
Zitat:
@foggie schrieb am 7. Juli 2018 um 09:57:17 Uhr:
Es zeigt sich wohl, das man eine gewisse Erfahrung braucht im richtigen Umgang mit dem DSG.
Aber nicht weil die Automatik nichts taugt, sondern weil die Kupplung nun mal ein Verschleißteil ist und der Input Bremse und Gaspedal die komplette Belastungsbreite zulässt.
Da muss ich dir jetzt vehement widersprechen.Das mag so sein, aber der Hersteller darf nicht erwarten, dass der gewöhnliche Fahrer solche Zusammenhänge versteht. Vielmehr muss er ein Automatikgetriebe konstruieren, welches für das typische Nutzungsverhalten der allermeisten Fahrer geeignet ist.
Du wiedersprichst mir doch garnicht. Ich schreibe doch auch nur aus der Sicht derer die so ein Teil gekauft haben.
Also was kann ich machen wenn so was in der Garage steht.😛
Das die Kupplung nicht die Standartbelastungen aushält liegt meiner Meinung nach nicht an der Automatik. Wenn es gelinge einen Kupplungsbelag einzubauen der nicht solchen Schwankungen unterliegt würde man auch nicht an der Automatik selber zweifeln.
Nun ja was könnte man machen?
Wir ermitteln die Kupplungstemperatur mit einem Sensor.
Wird die Temperatur überschritten verringert die Automatik das Drehmoment.
Da wäre ich auf die Kommentare hier gespannt wenn sie sich so verhalten würde.
Mann könnte aber auch eine größere Kupplungsfläche verbauen so das solche Temperaturen gar nicht erst erreicht werden. Ich sehe da in erster Linie den Fehler in dem Verschleißteil Kupplung und nicht in der Automatik.
Wie gesagt es wäre erst recht unfahrbar, wenn unterschiedliche Parameter ständig am Drehmoment rumwerkeln würden.
Zitat:
@foggie schrieb am 7. Juli 2018 um 13:43:34 Uhr:
Nun ja was könnte man machen?
Wir ermitteln die Kupplungstemperatur mit einem Sensor.
Wird die Temperatur überschritten verringert die Automatik das Drehmoment.
Da wäre ich auf die Kommentare hier gespannt wenn sie sich so verhalten würde.
Mann könnte aber auch eine größere Kupplungsfläche verbauen so das solche Temperaturen gar nicht erst erreicht werden. Ich sehe da in erster Linie den Fehler in dem Verschleißteil Kupplung und nicht in der Automatik.
Wie gesagt es wäre erst recht unfahrbar, wenn unterschiedliche Parameter ständig am Drehmoment rumwerkeln würden.
Zunächst einmal kennen wir dir Ursache für das Fehlverhalten des Getriebes gar nicht.
Wir können aber trotzdem gerne einfach mal annehmen, dass an der Doppelkupplung bei normaler Nutzung regelmäßig zu hohe Temperaturen entstehen. Wäre das der Fall, hätte der Hersteller entweder auf eine Kupplungstechnik gesetzt, die den zu erwartenden Belastungen nicht gewachsen ist, obwohl es eine geeignete Kupplungstechnik gibt (die nasslaufende Lamellenkupplung), oder die Kupplung nicht ausreichend dimensioniert. In beiden Fällen hätte der Hersteller Murks konstruiert.
Ich denke übrigens doch, dass ich dir ausdrücklich widerspreche!
Zitat:
@foggie schrieb am 7. Juli 2018 um 09:57:17 Uhr:
Es zeigt sich wohl, das man eine gewisse Erfahrung braucht im richtigen Umgang mit dem DSG.
Wäre deine Aussage hiermit zu Ende, könnte ich dem noch zustimmen.
Zitat:
@foggie schrieb am 7. Juli 2018 um 09:57:17 Uhr:
Aber nicht weil die Automatik nichts taugt, sondern weil die Kupplung nun mal ein Verschleißteil ist und der Input Bremse und Gaspedal die komplette Belastungsbreite zulässt.
Dann kommt aber diese Schlussfolgerung, und dem kann ich einfach nicht zustimmen. Wenn der Hersteller eine Kupplung verbaut, die gewöhnlichen Belastungen nicht standhalten kann, dann taugt das Getriebe eben doch nichts.
Ähnliche Themen
Zitat:
@WQ33 schrieb am 07. Juli 2018 um 11:32:05 Uhr:
Im Bergischen Land geht es meist rauf und runter,
Hügeliges Gelände dürfte eine Kupplung mehr fordern als Flachland (wie bei mir z.B.), selbst wenn der Fahrstil ansonsten ruhiger ist. Mgl.weise ebenfalls ein Indiz dafür, dass es zuträglich ist, die Kupplungsbeläge regelmäßig zu fordern, um den für eine einwandfreie Funktion notwendigen Reibwiderstand zu erhalten.
Hallo alle zusammen, ich möchte deine Meinung hören, besonders @diesel Seppel und @ugolf
Ich habe Französisch Foren gelesen und einige Leute hatten Erfahrung mit benutzerdefinierten TVs dsg Software gefunden. Außer erhöhtem Kupplungsdruck, unterschiedlichem Hoch- / Runterschalten (um niedrige Rumpelgeräusche zu vermeiden) und die Stadtfahrt angenehmer zu machen, damit Sie im 6. Gang nicht 50 km / h fahren, ist eine Sache etwas beunruhigend und das ist mehr Gebrauch von 1. Gang und weniger D2-Kupplungsschleifen, wodurch die Simulation des "Kriechen" -Modus eliminiert wird.
Was denkt ihr?
Zitat:
The difference is noticeable:
- the 1st speed launches much more the car before going in 2nd speed. (It is clear that the first gear is used for something ...)
- If I drive at low speed (example traffic jam) it remains in 1st gear.
- If I roll and I slow down strongly, it re-engages the 1st speed ... as it can do in manual drivingOn the other hand, I no longer have the feeling of being always under-regime. It goes on or goes back to a slightly higher diet. The difference is not huge (2-300 rpm more maybe) but it's important enough to make driving more enjoyable.
I did this operation because my first double clutch lasted 33 000 km only ... And since the change (<1000 km), the new clutch slipped when the box was cold ...
Since then, there is no had a night cold enough to say for sure that this phenomenon has disappeared ... I can tell you that in the autumn now.
"Beunruhigend", weil der erste Gang ein extrem kurz übersetzter Anfahrgang ist und nicht auf längere bzw. häufigere Nutzung ausgelegt ist?
Die Frage ist zunächst, welches Problem du mit dieser Umprogrammierung lösen möchtest. Das Kupplungsrutschen? Oder geht es die ganz allgemein um die Schaltstrategie?
Nicht böse gemeint, aber momentan ist mir die Frage etwas zu unspezifisch, als dass ich sie beantworten könnte. 😉
Zitat:
@chrisdash schrieb am 8. Juli 2018 um 14:38:50 Uhr:
"Beunruhigend", weil der erste Gang ein extrem kurz übersetzter Anfahrgang ist und nicht auf längere bzw. häufigere Nutzung ausgelegt ist?
der erste Gang ist zwar i.d.R. beim DQ200 etwas kürzer übersetzt, als z.B. der erste Gang eines 6-Gang-Handschaltgetriebes bei ansonsten gleichem Auto, aber von extrem würde ich bei einer Größenordnung von grob 15% nicht sprechen.
Der erste Gang wird definitiv häufig genutzt, da bei Vorwärtsfahrt immer im 1. Gang angefahren wird.
Der erste Gang muss es auch (mehrmals...) aushalten, dass mit zul. Zuggesamtgewicht an einer 12%igen Steigung angefahren wird und diese Belastung ist deutlich größer, als normales Solo-Anfahren.
Wenn man den 1. Gang z.B. bei Stop&Go in dem Geschwindigkeits-Bereich benutzt, wo normalerweise schon der 2. Gang mit schleifender Kupplung geschaltet ist, sollte das dem 1.Gang auch auf längere Zeit nicht viel ausmachen, denn bei so einer Fahrweise wird grundsätzlich kaum Drehmoment übertragen.
Zitat:
@dellel schrieb am 9. Juli 2018 um 20:04:45 Uhr:
😉Aber es würde Kupplung viel weniger tragen?
Ja, die Kupplung würde weniger lang und häufig mit geringer Drehmomentübertragung schleifen. Deswegen gibt es den Tip, beim DQ200 den ersten Gang bei Stop&Go manuell zu verwenden, ja auch schon seit ein paar Jahren.
Hier ging es zuletzt aber darum, ob der 1. Gang das (die dann längere Nutzung) mitmacht.
So.....ich habe mein Auto jetzt wieder. Kupplung neu, keine neue Software erforderlich.
Wie heißt denn euer Softwarestand? Ich schau mal ob ich meinen auslesen kann.
VG Thommi
Kupplung neu habe ich seit letztem Monat auch. Softwarestand ist aktuell, weiß aber nicht wie die Bezeichnung dafür ist.
Geholfen hat es aber nicht.
Nächsten Monat ist dann wohl die Mechatronik dran oder das gesamte Getriebe.
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 30. Juli 2018 um 14:46:27 Uhr:
Mechatronik bringt nix! Evtl aber ganzes Getriebe
Wenn die Kupplungen bereits neu sind und die SW auch, bleibt nur noch derjenige übrig, der kuppelt und das ist die mechatronic.
Das eigentliche Getriebe hat mit den Vorgängen nichts zu tun und von daher sollte die mechatronic reichen.