DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Zitat:
@navec schrieb am 13. Juni 2018 um 09:17:40 Uhr:
Nochmal:
Die Kupplung wurde nicht gewechselt....es war "die selbe" Kupplung, wie vorher.Für dich nochmal, falls du es nicht mehr weißt:
Getauscht wurde die mechatronic.
Eine Adaptionsfahrt wurde trotzdem gemacht.😉
Ich hatte, habe und werde auch nie anzweifeln das deine Mechatronik kaputt war.
Wir wollten aber doch in den letzten Jahren😛 herausfinden ob da prinzipiell störanfällige Bauteile verbaut sind.
Zitat:
@foggie schrieb am 13. Juni 2018 um 11:58:06 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 13. Juni 2018 um 09:17:40 Uhr:
Nochmal:
Die Kupplung wurde nicht gewechselt....es war "die selbe" Kupplung, wie vorher.Für dich nochmal, falls du es nicht mehr weißt:
Getauscht wurde die mechatronic.Eine Adaptionsfahrt wurde trotzdem gemacht.😉
die wurde selbstverständlich auch schon mit der 1. mechatronic gemacht....bevor VW irgendetwas am Getriebe wechselt, werden vermutlich immer alle kostengünstigen "Reparatur"-Möglichkeiten vorher ausgeschöpft.
Deine Antwort:
Zitat:
Es ist auch schwierig zu sagen woran es gelegen hat, wenn Kupplung und Mechatronik gewechselt wurden und zusätzlich noch eine Adaptionsfahrt gemacht wurde
war halt etwas in Richtung "Thema verfehlt", da ich vorher deutlich gemacht hatte, dass die Kupplung nicht gewechselt wurde...
Mai 2017 erster Tausch der Kupplung bei ~52tkm wegen Schaltgeräuschen.
November 2017 bei 62tkm fing das Rutschen inkl. Drehzahlschwankungen an.
Mai 2018 bei 71tkm kam ein DSG Softwareupdate.
Juni 2018 bei 72tkm die zweite Kupplung.
Geholfen hat das allerdings nicht. Die Aussage von VW im Januar 2018 war ja, dass man auf die bereits fertige, aber noch nicht freigegebene Lösung warten sollte.
Im April kam die "Lösung" dann beim Kunden an. Hat es geholfen? Nein!
Nächster Schritt ist wohl ein Getriebetausch.
mein Getriebe wurde auch schon getauscht wegen Rutschen der Kupplung. Das Ganze leider ohne Erfolg. Bitte versprich dir nicht zuviel von dem Getriebetausch. Das einzige was ich nach dem Getriebetausch festgestellt habe dass es ca 500 km dauerte bis die Kupplung wieder anfängt zu rutschen.
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@superfodi ja und was kann ich dann machen? Wandlung ist ja leider nicht möglich. Wie geht man mit einem nicht Reparaturfähigem Auto um? Wer ersetzt einem den entstandenen Schaden?
Mir fällt nur eine Lösung ein. Getriebe tauschen lassen und das Fahrzeug danach abmelden und verkaufen. Dann verkauft man es ja in einem Zustand ohne Fehler.
Genau so ist es.
Aber warum ein ganzes Getriebe tauschen ? Ist doch Geldverschwendung. Die Zahnräder können doch für das Kupplungsrutschen nichts.
Laß ´die Teile tauschen welche das Problem verursachen , beim VW-Vertragsbetrieb, so daß nach der Reparatur die Mangelfreiheit festgestellt wird und dann weg damit.
Dann nimmt ihn Dir ein Händler einer anderen Marke auch ab. Auch wenn der Erlös nicht ganz so hoch sein könnte wie beim Privatverkauf ( der hinterher auch Probleme machen kann ) bist Du dann wirklich sicher raus aus dem Kakao.
@Ugolf Geldverschwendung ist es, wenn man sein Auto nicht verkaufen kann, weil der Fehler nach 8 Monaten immer noch nicht von einem "VW-Vertragsbetrieb" beseitigt wurde.
Da es auf Garantie läuft ist es mir egal ob die nach dem Fehler suchen oder einfach alles tauschen.
Wie du siehst, bringt eine VW-Vertragsbetrieb nicht unbedingt Vorteile. Die verstehen scheinbar ihren Job auch nicht und es dauert alles verdammt lange.
https://www.youtube.com/watch?v=Qwoi3g2jJuI
Neue 1,5 TSI DQ200
Hat immer noch Kupplungsschlupfproblem (Nicht mein Auto)
🙁
Guten Morgen,
ich habe auch so einen. Gebaut 8 2017. EZ 3/ 2018, km Stand 10 000. Steht seit Montag Abend in der Werkstatt, das Schadenbild lt Werkstatt völlig unbekannt.
Anruf gestern aus der Werkstatt (Werkstatt nicht ausliefernder VW Partner, aber das ist eine andere Geschichte), Kupplung wird ersetzt.
Wann fertig ist unbekannt, ist mir auch egal. Ich habe den ausliefernden VW Partner eine Mängelmeldung geschickt und darauf hingewiesen das schon div Fzge zurück gegeben wurden, dass vermutlich auch hier der Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen wird.
Hab´ keine Lust in 3 oder 5 Jahren alle 3 Monate die Kupplung ersetzen zu lassen.
VG Thommi
Genau so machst du es richtig....
Der Verkäufer könnte sich aber quer stellen, wenn du das Fahrzeug nicht ihm, sondern nur einem anderen Vertragspartner vorgeführt hast. Du bist noch innerhalb der ersten 6 Monate, daher stehen deine Chancen auf einen Rücktritt grundsätzlich sehr gut.
Ich wäre allerdings etwas anders vorgegangen. Ich hätte den Mangel zwar unverzüglich beim Verkäufer angezeigt, hätte aber nicht schon vorm ersten Reparaturversuch von "Rückgabe" gesprochen, denn dadurch erweckt man nur den Eindruck das Fahrzeug um jeden Preis loswerden zu wollen. Mit Rücktrittsverhandlungen hätte ich dann frühestens nach dem ersten gescheiterten Reparaturversuch angefangen, insbesondere wenn der zweite Reparaturversuch nach der gleichen Art und Weise wie der erste gescheiterte erfolgen soll und damit wenig aussichtsreich wäre.
Kann man das DSG DQXXX selbst updaten um vielleicht das Rutschpriblem zu beheben?
Bzw was kostet das so normalerweise?
DSG flashen ist keine ganz triviale Geschichte, denn da gibt es je nach Getriebekennbuchstabe, Motorisierung und Fahrzeug zig verschiedene Flash-Files (aufgrund der vielen verschiedenen Parameter für Übersetzung, Schaltkennlinien usw.). Unter Umständen ist dann auch noch ein Motorsteuergerät-Update erforderlich.
Ich würde es lassen, vor allem als jemand, der DQ200 und DQ250 immer noch nicht auseinander halten kann. Frag lieber bei deiner VW-Werkstatt. Wie nach Ablauf von Garantie/Gewährleistung bzgl. der Kosten verfahren wird, weiß ich nicht.
😉
Ich hab´ da kein Problem das auch ein 2. Reparaturversuch statt findet. Nach bisherigem Kenntnisstand funktioniert das Update und auch die neue Kupplung doch eh´ nur kurz.
Also, was soll´s? Der ausliefernde Betrieb hat sich ´n paar "Schnitzer" bei vorhergehenden Arbeiten erlaubt, auch Murks und Pfusch genannt, dass muss ich mir doch nicht nochmal antuen? Da geh´ ich doch gleich woanders hin.
VG Thommi
So nachvollziehbar deinen Gründe auch sein mögen, hier geht es schlicht im die Einhaltung gewisser Formalitäten.
Wenn du deinem Verkäufer von deinen Rücktrittsabsichten erzählst, ihm gleichzeitig aber keine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumst, wird er dich, wenn es blöd kommt, auflaufen lassen. Inbesondere wenn du ihm von vornherein schon das Gefühl vermittelst das Fahrzeug einfach loswerden zu wollen.
Wenn der Betrieb öfter mal Pfusch abliefert spielt dir das doch nur in die Karten, den jeder Pfusch ist ein neuer Mangel. Das beschleunigt das ganze Prozedere nur.