DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
1040 Antworten
Spielt das ´ne Geige wer die Nachbesserung macht? Händler X oder Vertragswerkstatt Y? Beide reparieren nach Technischer Probleminformation.
Zudem kann Händler X in der Historie alles nachvollziehen.
VG Thommi
@thommi11 Wer trägt den Verlust bei einer Wandlung?
Denkst du, dass eine Vertragswerkstatt in Braunschweig für eine Vertragswerkstatt in München haften möchte?
Willst du wegen gescheiterter Reparaturversuche anderer die Ware mit Verlust zurücknehmen?
Ah, ok. Gut, verstanden. Dann sollen sie die nächsten Versuche machen. Mir egal.
VG Thommi
https://www.youtube.com/watch?v=9zaoJndeinM
Gefunden ein anderes Video auf Youtube (Spanien denke ich), und nach den Kommentaren beurteilen, ist die Situation schlecht
Zitat:
"(Ich habe ein ähnliches Problem mit dieser Kupplung. Nach dem Austausch Dualclutch (weil sie schon bei 14.000 km verbrannt wurden) ist das Problem immer noch das gleiche. Softwareeinstellungen helfen nichts.)"
.
Ich habe Service in 2 Wochen von meinem vw Dealer gebucht, um zu sehen, was sie mit Kupplungsgleiten machen können, ich habe ihnen sogar 2 Videos geschickt, die ich aufgenommen habe. Mein Auto ist 1 Jahr alt und hat 30tkm.
Ich verstehe immer noch nicht, ich bin 100% sicher, dass nicht jeder dq200 auf diese Weise kaputt ist, aber wenn wir dieser Logik folgen, bedeutet das, dass er irgendwie repariert werden kann oder jeder dq200 hat ein Problem mit dem Kupplungsschlupf. Es gibt viele Leute in diesem Forum, die behaupten, dass sie keine Probleme mit ihrem dq200 haben. Was ist der Unterschied zwischen ihnen und meinem?
Was ist in dieser Situation zu tun?
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Ich habe mehrere DQ 200 fahren dürfen teilweise nur als Beifahrer Touran Golf Polo Skoda....alle hatten das Kupplungsrutschen entweder Extrem oder im Anfangsstadium. Leider!
Ich denke das es viele nicht wahrnehmen.
Wer suchet der findet.... 🙂
Meine Kupplung rutscht nicht. Null. Nada. Sie ruckt (fliegt) und rupft (oszilliert) aber. Alte Software (2014).
Dann sei froh dass es so ist....und allzeit gute Fahrt. Wie sieht dein streckenprofil aus?
Viel Stadtverkehr .... Autobahn....Langstrecke?
Da stellt sich jetzt natürlich die Frage was erträglicher ist: Eine ruckende und rupfende oder eine rutschende Kupplung? In meinen Augen ist beides völlig inakzeptabel.
Richtig, beides inakzeptabel. Aber da der versuch das rupfen anzustellen wohl in einer schleifenden Kupplung enden wird, sollte man sich fragen was das kleinere Übel ist.
Mich mit einer dieser beiden Varianten zufrieden zu geben käme aus meiner Sicht überhaupt nicht als Lösung in Frage. Ich würde zügig und stringent alles Notwendige im Hinblick auf einen Rücktritt einleiten, und dafür ist es eben unter Umständen notwendig das Rupfen zunächst gegen ein Rutschen einzutauschen. Aber das sage ich ja immer wieder.
😉
Zitat:
@superfodi schrieb am 30. Juni 2018 um 07:08:13 Uhr:
Wie sieht dein streckenprofil aus?Viel Stadtverkehr .... Autobahn....Langstrecke?
Ja, alles, und reichlich. Täglich 50km Stadt, nachmittags Rush-hour HH, dazu viel Autobahn Langstrecke und einige Überlandfahrten. 30000km/a und jetzt 700000km runter. Rucken und Rupfen kommt und geht, vermute Adaptionen.
700.000 km!?? Da würde ich Rupfen akzeptieren. Ich tippe auf 70.000 km.
wups .... das war ne Null zu viel 😁
Zitat:
Täglich 50km Stadt, nachmittags Rush-hour HH, ... u.s.w.
Damit hast Du 70 000 km erreicht ?
Da würde ich sagen daß Du dich nicht beschweren kannst. Das ist keine schlechte Laufleistung .
Also neue Kupplung rein und dann nachdenken . Das ergibt den geringsten Streß.
Das Leben an sich besteht aus sich permanent aneinander reihenden Verlusten 😁
Zitat:
Es gibt viele Leute in diesem Forum, die behaupten, dass sie keine Probleme mit ihrem dq200 haben. Was ist der Unterschied zwischen ihnen und meinem?
Was ist in dieser Situation zu tun?
Dellel hat es auch immer noch nicht begriffen.
Manche Dinge sind so wie sie sind und werden sich nie ändern so lange es sie gibt.
Ich habe im Bekanntenkreis welche bei denen es auch ruckt und zuckt wie ich es nach einer Probefahrt feststellen konnte obwohl die Fahrer voll zufrieden sind.
Die merken das nur nicht mehr weil es langsam einherging und Gewöhnung eingetreten ist . Außerdem herrscht die Meinung vor daß es beim Handschalten auch ruckt.
Na also - das sind Fahrzeugbesitzer welche die Realität unbewußt besser verstehen und akzeptieren wie diejenigen welche permanent um ein Problem kreisen welches sie nie lösen können.