DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

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Zitat:

@navec schrieb am 12. Juni 2018 um 11:14:36 Uhr:


Das ist so allgemein ganz sicher nicht richtig:
mein ehemaliger Golf 6 mit DQ200 hatte Ruckeln beim Teilgetriebewechsel. Letztendlich wurde nur die mechatronik (nicht das Kupplungspaket!) getauscht und alles war, zumindest ca ein Jahr lang, wieder gut.

Zwischen defekt und prinzipiell ungenau ist aber ein kleiner Unterschied.

Vielleicht ist einfach durch deine Erfahrung das Misstrauen gegenüber der Mechatronik zu fundamental.

...und nicht mehr korrigierbar😛

Zitat:

@foggie schrieb am 12. Juni 2018 um 12:06:05 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 12. Juni 2018 um 11:14:36 Uhr:


Das ist so allgemein ganz sicher nicht richtig:
mein ehemaliger Golf 6 mit DQ200 hatte Ruckeln beim Teilgetriebewechsel. Letztendlich wurde nur die mechatronik (nicht das Kupplungspaket!) getauscht und alles war, zumindest ca ein Jahr lang, wieder gut.

Zwischen defekt und prinzipiell ungenau ist aber ein kleiner Unterschied.
Vielleicht ist einfach durch deine Erfahrung das Misstrauen gegenüber der Mechatronik zu fundamental.

...und nicht mehr korrigierbar😛

wenn die VW-Werkstatt in R. mit VW die mechatronic austauscht, wird da schon ein Defekt vorhanden gewesen sein.
Ungenau und Defekt schließen sich ja nicht aus.
eine sporadisch durchrutschende Kupplung, ist ja letztendlich ebenso nur eine Ungenauigkeit, aber eben auch ein Defekt, denn sie funktioniert nicht mehr so, wie es sein soll.

Meine Erfahrung zeigt zumindest eindeutig, dass man solche Ungenauigkeiten nicht ausschließlich am Kupplungspaket festmachen kann.

wenn die mechatronic besser wäre, das heißt mit wechselnden Randbedingungen, Verschleiß usw. besser klar kommen könnte, wäre das DQ200 insgesamt nicht so häufig negativ auffallen.
Das ist meine feste Überzeugung.

Zitat:

@WQ33 schrieb am 12. Juni 2018 um 11:37:07 Uhr:


Betr. "Kupplung rutscht" durch Öl auf der Kupplung?

In der "LuK Reparaturlösung für trockene Doppelkupplungen"
heißt es unter 3.3 Sichtprüfung u.a.:
Schäden durch Ölverluste ...

Wenn ich mir ansehe, wie kompliziert Reparatur und Einbau dieser Kupplung ist,
bezweifele ich, dass jede - auch VW - Werkstatt dafür geeignet ist.

Der Austausch eines kompletten Getriebes ist schon schwierig genug.

Der Kupplungstausch ist für einen erfahrenen Mechaniker kein Problem.
Mein Kupplungspaket wird soeben getauscht, äußerlich ist kein Defekt erkennbar, kein Abrieb, Rost, Öl sichtbar. Vor einiger Zeit war z.B. Rost durch Kondenwasserbildung ein Thema, hier schaut nach ca. 1 Jahr/17.000 Km alles aus wie am 1. Tag, zumindest optisch.

Zitat:

wenn die mechatronic besser wäre, das heißt mit wechselnden Randbedingungen, Verschleiß usw. besser klar kommen könnte, wäre das DQ200 insgesamt nicht so häufig negativ auffallen.

Das wäre jetzt wieder ein eigenes Thema. Die Frage ob die Mechatronik selbst so verschleißt daß sie den Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.

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Hallo Wuff1,
was war denn der Grund für Deinen Kupplungstausch?

Zitat:

@Ugolf schrieb am 12. Juni 2018 um 12:54:40 Uhr:



Zitat:

wenn die mechatronic besser wäre, das heißt mit wechselnden Randbedingungen, Verschleiß usw. besser klar kommen könnte, wäre das DQ200 insgesamt nicht so häufig negativ auffallen.

Das wäre jetzt wieder ein eigenes Thema. Die Frage ob die Mechatronik selbst so verschleißt daß sie den Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.

ich meinte damit natürlich auch, dass die mechatronic mit Verschleiß der Übertragungsmechanik zur Kupplung, sowie mit Veränderungen in der Kupplung selbst, besser klar kommen sollte, denn das scheint normalerweise das Hauptproblem zu sein.
Alles, was sich innerhalb der mechatronic abspielt, ist m.E. nicht im gleichen Maße betroffen.
Bei meinem DSG traten bei beiden mechatroniken, die ersten "Ungenauigkeiten" schon ab ca 10000km auf. Da sollte man eigentlich von Verschleiß der mechatronic noch nicht ausgehen. War aber bei mir anscheinend so.

wenn eine mechatronic bereits so "schlecht" geworden ist, dass z.B. Kriechen nicht mehr möglich ist, obwohl man ansonsten durchaus noch relativ gut anfahren kann, ist es natürlich sowieso zu weit fortgeschritten.
(Diesen Fehler, so scheint es mir, hat man vermutlich inzwischen softwaretechnisch so weit "behandelt", dass der kein Thema mehr ist)

Zitat:

@WQ33 schrieb am 12. Juni 2018 um 13:08:28 Uhr:


Hallo Wuff1,
was war denn der Grund für Deinen Kupplungstausch?

Ab ca. 3000 Km rutschen auf 3/5/7 mit sichtbaren Drehzahlsprüngen/Leistungsverlust beim Beschleunigen, danach ein 1/2 Jahr Ratlosigkeit in Wolfsburg, jetzt (eigentlich schon vor ca. 1 Monat) Anweisung zum Tausch + neue Software.

Zitat:

... wenn eine mechatronic bereits so "schlecht" geworden ist, dass z.B. Kriechen nicht mehr möglich ist, ...

Die Frage wäre was an der Mechatronik so schlecht wird ?

Eigentlich stecken da nur Sensoren drin welche keinem mechanischem Verschleiß unterworfen sind.
Die Elektronik ist digital aufgebaut. Verschleiß ist unmöglich.

Lediglich die Gangstellersysteme sind minimal verschleißbehaftet. So lange sie aber die Wirkung bringen ( die ja von der Sensorik wiederum überprüft wird ) wird das ausgeglichen.

Als ich seinerzeit eine Mechatronik komplett zerlegt habe hatte ich den Eindruck daß diese eigentlich sehr solide konstruiert ist.

So sollte man doch mittlerweile nach dem Verkauf von sicher über einer Million DSG ´s wissen wo der Hase im Pfeffer steckt.

Der mechanische Teil gehört ja eigentlich zum Kupplungspaket.
Der hydraulische Teil in der Mechatronik ist doch was das Kuppeln betrifft überschaubar.
Die VentilE unterliegen keiner großen Last und die Kolben könnten auch nur maximal undicht werden.

Zitat:

@foggie schrieb am 12. Juni 2018 um 21:54:22 Uhr:


Der mechanische Teil gehört ja eigentlich zum Kupplungspaket.
Der hydraulische Teil in der Mechatronik ist doch was das Kuppeln betrifft überschaubar.
Die VentilE unterliegen keiner großen Last und die Kolben könnten auch nur maximal undicht werden.

und wie kommt es dann dazu, dass mit der ersten mechatronic, trotz aller in solchen Fällen üblichen, vorher durchgeführten Spielchen (Update, Adaptionsfahrt usw.) ein Kriechen nicht mehr möglich war (kurzer "Versuch", dann Abbruch) und es einen Tag später mit dem selben Kupplungspaket und neuer mechatronic wieder einwandfrei klappte und auch das Schaltrucken weg war?

Dass ein Fehler in der mechatronic vorhanden war, dürfte wohl auf der Hand liegen. Was genau letztendlich an der mechatronic nicht mehr in Ordnung war, weiß ich nicht.
Fest stand:
Das Rucken steigerte sich langsam und stetig und erst als das Rucken schon recht deutlich war, funktionierte das Kriechen gar nicht mehr.

Also definitiv ein Fehler, der sich langsam gesteigert hat und sich eindeutig innerhalb der mechatronic abgespielt haben muss.

Den Fehler würde ich so beschreiben, dass es sich um immer unpräzisere Kupplungsvorgänge handelte, die sich immer dann besonders auswirken (deutlich werden), wenn es um die Übertragung von wenig Drehmoment geht.
Beim Kriechen und auch beim Ausrollen mit Rückschalten (da hat es immer deutlich geruckt), treten normal keine großen Drehmomente auf.

Zitat:

nd wie kommt es dann dazu, dass mit der ersten mechatronic, trotz aller in solchen Fällen üblichen, vorher durchgeführten Spielchen (Update, Adaptionsfahrt usw.) ein Kriechen nicht mehr möglich war (kurzer "Versuch", dann Abbruch) und es einen Tag später mit dem selben Kupplungspaket und neuer mechatronic wieder einwandfrei klappte und auch das Schaltrucken weg war?

Das kann keiner beantworten.
Es ist auch schwierig zu sagen woran es gelegen hat, wenn Kupplung und Mechatronik gewechselt wurden und zusätzlich noch eine Adaptionsfahrt gemacht wurde.

Die Standpunkte sind klar, ich will mich dazu auch nicht weiter äußern.
Kommt ja eh immer das gleiche raus.
Was den Verschleißteil angeht sagen die einen Mechatronik, die anderen es ist einfach ein Ventil mit einem Hydrostößel.😉
.

.....

Zitat:

@foggie schrieb am 13. Juni 2018 um 07:03:28 Uhr:



Zitat:

nd wie kommt es dann dazu, dass mit der ersten mechatronic, trotz aller in solchen Fällen üblichen, vorher durchgeführten Spielchen (Update, Adaptionsfahrt usw.) ein Kriechen nicht mehr möglich war (kurzer "Versuch", dann Abbruch) und es einen Tag später mit dem selben Kupplungspaket und neuer mechatronic wieder einwandfrei klappte und auch das Schaltrucken weg war?

Das kann keiner beantworten.
Es ist auch schwierig zu sagen woran es gelegen hat, wenn Kupplung und Mechatronik gewechselt wurden und zusätzlich noch eine Adaptionsfahrt gemacht wurde.

Du scheinst nicht mal oberflächlich gelesen zu haben, was ich schrieb:

Nochmal:
Die Kupplung wurde nicht gewechselt....es war "die selbe" Kupplung, wie vorher.

Für dich nochmal, falls du es nicht mehr weißt:
Getauscht wurde die mechatronic.

Jetzt die Frage:
Welche Komponente des DSG bleibt jetzt noch als Ursache übrig?

Wenn man sich da auf "mechatronic" einigen könnte, bliebe nur noch die Frage, was in der mechatronic, die ja angeblich kaum verschleißen kann, zu den schleichend schlechter werdenden Kupplungseigenschaften geführt haben könnte.

Also ich glaube nicht dass es auf mechatronic oder Kupplung differenziert werden kann ich denke dass das ganze System ineinander nicht richtig funktioniert. Dafür wurde bei mir zu viel versucht zu viel getauscht und zu viel hat nicht funktioniert

Zitat:

@superfodi schrieb am 13. Juni 2018 um 09:30:14 Uhr:


Also ich glaube nicht dass es auf mechatronic oder Kupplung differenziert werden kann ich denke dass das ganze System ineinander nicht richtig funktioniert.

Da sehe ich grundsätzlich genau so, nur in meinem eigenen Fall war es eindeutig....

Es ging ja u.a. um die Aussage, dass die mechatronic nicht verschleißen kann bzw. es kaum möglich sein soll, dass die einen Fehler hat.
Mein Beispiel zeigt, dass die mechatronic durchaus Fehler haben kann, die dazu führen, dass das gesamte System nicht mehr richtig arbeitet.

Im Gegensatz zu heute, tauschte man damals (2012) aber nicht grundsätzlich erst einmal das Kupplungspaket aus (was vermutlich aus Kostengründen geschieht. Der Tausch der mechatronic dürfte teurer sein), sondern hat, wie sich zeigte, völlig zurecht, durch die Symptomatik erkannt, dass dieser Fehler (Rucken plus Ausfall der Kriechfähigkeit) nur durch die mechatronic zustande kommen konnte.

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