DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Also diese AnschlussGarantie bis 2020 bzw 50.000km ist ein absoluter Witz und wurde meines Erachtens einfach mit dazu verkauft da das Fzg vorher ein Firmenwagen / Vertrieb einer hiesigen grossen Metallfirma war. Das war ein Leasing Rücklauf an dem dann bei Eingang bzw zurück zum Händler dann bei 78.000km alles erneuert werden MUSS lt deutsche Leasing bevor er wieder verkauft wird. War auch der Fall, deswegen habe ich den auch gekauft. Ich fahre ja ähnlich viele KM im Jahr.

Naja selbst wenn jetzt wieder was dran sein sollte nach geraumer Zeit, habe ich ja eine Grundlage.

Und was ich in dem ganzen Bericht völlig vergessen habe:

Das DSG hat seit ca. 3 Wochen langsam aufbauend über diesen Zeitraum im Schubbetrieb Kratzgeräusche im 4. ->3. Gang abgesondert die deutlich wahrnehmbar waren / wurden also zb beim heranfahren / bremsen an Kreuzungen etc.

Genau dieser Umstand hatte mich gedanklich schon veranlasst, in naher Zeit in die Werkstatt zu fahren. Allerdings bin ich zu dem Zeitpunkt (2-3 Wochen) davon ausgegangen, dass ich das dann mit der Kupplungsreklamation verbinden kann.

Falls das mit dem rutschen ggf. in Verbindung zu bringen ist...

Zitat:

78000km in 20 Monaten

Das erklärt ja auch manches.
Wäre der Vorgänger ein Normalfahrer gewesen hätte die Anschlußgarantie bei weitem gereicht.
Aber dem Vorgänger kann man da keinen Vorwurf machen.

Meine Meinung zum Automatikgetriebe generell ist die daß ich ein DSG nur dann mit spitzen Fingern anfassen würde wenn es wenigstens eine Ölbadkupplung hätte und eine gewisse Langzeiterfahrung von mindestens fünf Jahren besteht bei dem das Getriebe in den Foren nicht auffällig wurde.
Wenn man zum Getriebe noch tiefergehende technische Informationen hat umso besser.

Ein Wagen mit ZF-Wandler oder Aisin - Automatik kann man meines Wissens bedenkenlos kaufen.

Ansonsten beim Handschalter bleiben. Man spart sich Geld, Zeit und Nerven.

In wenigen Jahren wird man darüber lachen wenn man ein Elektroauto fährt. Dann wird man erst merken was man vorher für ein Schrott gefahren hat.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 15. Februar 2018 um 09:18:41 Uhr:


In wenigen Jahren wird man darüber lachen wenn man ein Elektroauto fährt. Dann wird man erst merken was man vorher für ein Schrott gefahren hat.

Öl scheint dann wohl niemand mehr zu brauchen.
Da wirst du sehen wie die Preise purzeln und Kraftstoff wieder zur Alternative wird, weil im Gegenzug die Strompreise steigen.
Wenn man den Ausstieg gesetzlich plant, dann treibt man den Endverbraucher in eine Abhängigkeit. von Strom.
Ich denke das wird interresanter wie so manche glauben.
Waren wir nicht jahrelang Spielball der Ölindustrie?

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Ich arbeite ja in der Industrie, und mit Elektrofahrzeugen habe ich Erfahrungen.
Letztlich ist es reine Lobbyarbeit, wer was wie auf der Welt nutzt oder eben nicht.
Die Wirtschaftsmächte werden so oder so alles dafür tun um ans Geld zu kommen,
ob nun durch hohe Mineralölsteuer oder dann den Strompreis.
ABER alles in der Zukunft, und wir können nur raten was wirklich kommt...😉

Ich denke, das die Elktromobilität-Entwicklung noch extrem viel Potenzial hat.
Aktuell steht und fällt die Entscheidung ob ja oder nein Elektro rein von der Reichweite, Ladeinfrastruktur und Ladedauer.
Sobald wir die gewünschten Kapazitäten von den Akkus erreichen wird es ein umdenken geben.
Der Markt wird sich dann ähnlich verhalten wie beim Einzug der Turbodiesel damals,
erst noch günstig, später dann angeglichen.

Und ob rein Elektro oder eine andere Alternative steht auch ziemlich weit offen würde ich sagen.

Aber zurück zum DSG; das Getriebe macht ja grundsatzlich Spaß - wenn es fehlerfrei laufen würde.

Mich würde echt mal eine Meinung / Erfahrung über das MB 7G DCT in der B-Klasse cdi 180/200 Bj 12/13 mit Laufleistung 100.000km und darüber interessieren??!!! Hab bisher nix gefunden, ausser das bei 100.000km eine Spülung gemacht werden sollte. Laufen die Taxigetriebe??

Daß man bei 100 000 km eine Ölspülung macht - das wirkt lebensdauerverlängernd.
Soweit voll ok.

Das 7-Gang DCT hat ATF-Öl drin wie das 6-Gang DSG oder die Wandlergetriebe auch.
Da würde ich sogar den Ölwechsel auf 70 000 km vorziehen. Die Hersteller sind da eher zurückhaltend um bei der Kundschaft nicht durch allzuhäufige Wartungen aufzufallen. Hat aber weniger mit der technischen Notwendigkeit sondern mehr mit dem Marketing zu tun.

Denn das Öl unterliegt prinzipiell den gleichen Belastungen und Bedingungen wie die anderen aufgeführten Getriebe .
Das 6 - Gang DSG will nach VW mit 60 000 km einen Ölwechsel haben. Die wissen schon warum.

Aber ein Ölwechsel sollte kein Grund sein auf ein ansonsten gutes DSG-Getriebe zu verzichten.
Das ist immer noch der weitaus bessere Weg wie Dauerreparaturen.

Das passt ja auch soweit alles für mich und würde ich auf jeden Fall auch machen lassen wegen der Haltbarkeit.
Mir ging es jetzt speziell eher um die Haltbarkeit bzw ähnlichen gehäuften Problemen bei den Kunden mit dem 7G DCT ab so einer Laufleistung 100.000km oder drüber / auch Bj.12/13. Hab hier in Threads da so ab diesen Daten nicht viel gefunden, dann sollten die doch soweit laufen?! Auf jeden Fall deutlich weniger anfällig als DSG oder?

Zitat:

Öl scheint dann wohl niemand mehr zu brauchen.

foggie - das ist die typische schwarz-weiß Malerei der E-Auto Gegner.
Natürlich wird man das knapper werdende Öl weiter brauchen. Nur eben in sinnvolleren Anwendungen wie Verbrennen bei schlechtem Wirkungsgrad.

Das E-Auto wird parallel zu den Verbrennerautos mehr und mehr kommen. Allein schon die Feinstaub - und Stickoxydprobleme werden da manchen Stadtbewohner mit Auto der eine Garage ( mit Ladeanschluß ) hat dazu bewegen sich ein solches zu kaufen. Zumal das Auto viel mehr Vorteile bietet wie ein Verbrenner.
Lediglich das Reichweitenproblem ist manchmal eines. Meist aber nicht sondern eher ein eingebildetes.

Auch wird die Frage E-Auto ja oder nein in Zukunft keine der Vorliebe für eine Technik sein. Es wird Notwendigkeit werden wenn wir weiter individuell mobil bleiben wollen . Also mit E-Auto fahren oder gar nicht .
In China ist das bereits zu sehen.

Wenn die Deutschen es nicht kapieren und bis jetzt haben sie große Verständnisschwierigkeiten werden sie es eben schmerzhaft zu spüren bekommen.
Wäre aber nicht das erste Mal daß wir in unserer Arroganz die Zukunftsentwicklung nicht sehen wollen.
Dieselbetrug läßt grüßen . Die Folgen merken manche hierzulande bereits ...

BMW ändert bei den 2er Tourer Modellen die Automatik.
Die 8-Gang bleibt nur für die jeweiligen Topmotorisierungen Diese/Benziner und die Masse bekommt ein 7er DSG.
Ist es der Preis oder woran liegt's?
Hoffentlich nehmen die keine Trockenen 😉

Von Getrag, oder?

Zitat:

@orkfresh schrieb am 16. Februar 2018 um 08:20:04 Uhr:


Ist es der Preis oder woran liegt's?
Hoffentlich nehmen die keine Trockenen 😉

Vermutlich der CO2-Ausstoß. Beide Getriebe müssen zugekauft werden, die 8-Gang-Automatik kommt von Aisin. Ich denke nicht, dass das DKG wesentlich günstiger ist.

Es ist übrigens kein trockenes. Es handelt sich um das Getrag 7DCT300. Die Meinungen zu diesem Getriebe in den BMW-Foren sind eigentlich durchweg positiv.

Hier berichtet einer vom Konstruktionsfehler beim DSG und das die Kupplungen nur kurze Zeit halten würden:
https://www.motor-talk.de/.../...n-beim-schalten-dsg-t6135986.html?...

Passt ganz gut zum Thema. Übrigens habe ich die Fehlermeldung "Fehler: Werkstatt! Fahrzeug nur in Position P verlassen" auch häufig.

Info von heute aus einer Vertragswerkstatt: "Die Lösung für das Rutschen sei noch nicht fertig von VW seite aus.".
Wer also der Meinung ist, dass mit dem Tausch der Mehrfachkupplung im Februar nun alles in Butter ist, liegt falsch.
VW weiß wohl woran es liegt und hat eine Lösung parat, diese aber noch nicht freigegeben.

Ja schauen wir mal ich habe seit 2 Wochen die sogenannte neue kupplung laut Tpi drin. Habe aber noch zu wenig KM drauf um was zu berichten. Vielleicht bin ich auch wieder ein Tester der für VW kostenlos die Qualität prüft.

Zitat:

@superfodi schrieb am 20. Februar 2018 um 09:43:47 Uhr:


Ja schauen wir mal ich habe seit 2 Wochen die sogenannte neue kupplung laut Tpi drin. Habe aber noch zu wenig KM drauf um was zu berichten. Vielleicht bin ich auch wieder ein Tester der für VW kostenlos die Qualität prüft.

Tach zusammen,

die Frage ist ob Du überhaupt die "neue Kupplung" bekommen hast. Mir hat man auch von heute auf morgen eine untergewuchtet, allerdings auf Nachfrage kein Software Update gemacht. Das ist aber laut TPI so vorgesehen. Ich hatte mich zu diesen Versionunterschieden schon mal geäussert. Den Hinweis welche Version einer Kupplung einzubauen ist hat man jetzt aus der TPI entfernt. Das war kurz nachdem ich den Kundenkontakt mit dem Werk hatte und diese " Trickserei" aufgedeckt habe.

LG
vadder

@pininhunter

Weißt du auch welche Kupplung die Richtige ist? Du sagtest was von Endbuchstaben.

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