DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Zitat:
@superfodi schrieb am 20. Februar 2018 um 14:27:00 Uhr:
@pininhunterWeißt du auch welche Kupplung die Richtige ist? Du sagtest was von Endbuchstaben.
142-G stand mal in der TPI, das wurde gelöscht. Meine von letzter Woche ist Version 142-F
LG
vadder
Wißt ihr denn überhaupt was der Buchstabe zu bedeuten hat ?
Vielleicht ist das nur eine Fertigungschargennummer .
Ich kann mir nicht vorstellen daß jede Änderung des Buchstabens eine Änderung an der Kupplung zu bedeuten hat.
Ich kann mir aber vdenken daß an sowas eure ganze Hoffnung auf ein Wunder hängt.
Aber Wunder gibt es nicht - schon gar nicht bei VW 😁
Guten Abend.
Ich habe seit Samstag meinen Golf wieder, mit neuem DSG! Bin seither knapp 800km gefahren. Ich war heute schon kurz davor wieder in der Werkstatt anzurufen, denn das unterschwellige Brummen / rupfen gerade wenn die Kupplung dann das leichte "springen" bzw schleifen im Drehzahlbereich anfängt ist nach wie vor da.
Zwar in verminderter Form aber 4./5. Gang schon wieder gut wahrnehmbar. Bin mir nicht sicher ob mein TOTALAUSFALL vom DSG nun damit in Verbindung zu bringen ist, aber das ist doch wirklich nicht normal.
Also ich bin wirklich davon ausgegangen, dass es wenigstens mit dem neuen DSG deutlich weniger sein wird bzw vielleicht sogar ganz weg.
Da muss ich wohl nochmal nachhaken welche "neue" Lösung jetzt noch im Köcher ist.
Beste Grüße
Hast du nur das Getriebe getauscht bekommen ohne neue Kupplung? So War es bei mir auch...
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Rechnung Belege habe habe ich noch nicht erhalten. Mir wurde gesagt komplettes DSG.
Die Kupplung wurde ja erst vor 6 Monaten gemacht. Bei dem Tausch sollte es sich "einschleifen" da altes Getriebe neue Kupplung 😉.
Oh je ! Kupplungen muß man neuerdings gezielt einschleifen.
Haben sie Dir auch gezielte Einweisungen zum Einschleifen der Kolbenringe gegeben ?
Zitat:
@djFelle schrieb am 20. Februar 2018 um 23:51:57 Uhr:
Rechnung Belege habe habe ich noch nicht erhalten. Mir wurde gesagt komplettes DSG.Die Kupplung wurde ja erst vor 6 Monaten gemacht. Bei dem Tausch sollte es sich "einschleifen" da altes Getriebe neue Kupplung 😉.
Ok das kannst du vergesse. Haben die bei mir auch so gemacht. Bitte sofort beanstanden. Das ist genau so als wenn man bei defekten Bremsbelägen die bremscheiben erneuert und hofft die Beläge reparieren sich von selbst.
Gibt es jetzt eigentlich jemandem, bei dem repariert und das Problem tatsächlich abgestellt wurde? Der möge sich bitten melden und bekanntgeben wie viele Kilometer seit der letzten Reparatur gefahren wurden.
Also bei mir wurde vor 2 Wochen die Kupplung laut TPI erneuert . Bis jetzt alles i.O. so gut hatte sich noch keine neue Kupplung angefühlt aber leider erst knapp 800 km drauf.
Zitat:
@djFelle schrieb am 20. Februar 2018 um 23:51:57 Uhr:
Die Kupplung wurde ja erst vor 6 Monaten gemacht. Bei dem Tausch sollte es sich "einschleifen" da altes Getriebe neue Kupplung 😉.
Tach zusammen,
für diese Äusserung müsst man denjenigen abstrafen. Das Kupplungspaket hat die jeweiligen Anpressplatten mit an Bord und arbeitet nicht auf eine "alte Schwungscheibe" am Motor. Die Verbindung wird über einen Zahnkranz von der Andruckplatte zur Schwungscheibe hergestellt.
LG
vadder
Zitat:
@superfodi schrieb am 21. Februar 2018 um 09:55:58 Uhr:
Also bei mir wurde vor 2 Wochen die Kupplung laut TPI erneuert . Bis jetzt alles i.O. so gut hatte sich noch keine neue Kupplung angefühlt aber leider erst knapp 800 km drauf.
Kupplungstausch bei 120.500 km bzw. Februar 2017. Auch hier gab es eine TPI und es wurde auch eine modifizierte Kupplung bestellt und ein Software Update gemacht. Rutschen nicht mehr vorhanden.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 21. Februar 2018 um 09:12:14 Uhr:
Gibt es jetzt eigentlich jemandem, bei dem repariert und das Problem tatsächlich abgestellt wurde? Der möge sich bitten melden und bekanntgeben wie viele Kilometer seit der letzten Reparatur gefahren wurden.
Kupplungstausch bei 120.500 km bzw. Februar 2017. Auch hier gab es eine TPI und es wurde auch eine modifizierte Kupplung bestellt und ein Software Update gemacht. Rutschen nicht mehr vorhanden.
Aktuell 145.200 km...
Könntest Du die TPI in Erfahrung bringen??
Dann gehe ich direkt zum nächsten Tausch.
Zitat:
@djFelle schrieb am 21. Februar 2018 um 18:33:34 Uhr:
@matcher1.6Könntest Du die TPI in Erfahrung bringen??
Dann gehe ich direkt zum nächsten Tausch.
Was willst du mit einer TPI von Anfang 2017? Gibt inzwischen neurere Informationen.
Da wird dir keiner was tauschen.
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 21. Februar 2018 um 12:19:08 Uhr:
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 21. Februar 2018 um 09:12:14 Uhr:
Gibt es jetzt eigentlich jemandem, bei dem repariert und das Problem tatsächlich abgestellt wurde? Der möge sich bitten melden und bekanntgeben wie viele Kilometer seit der letzten Reparatur gefahren wurden.Kupplungstausch bei 120.500 km bzw. Februar 2017. Auch hier gab es eine TPI und es wurde auch eine modifizierte Kupplung bestellt und ein Software Update gemacht. Rutschen nicht mehr vorhanden.
Aktuell 145.200 km...
Rund 25tkm sind für eine Kupplung vom DQ200 schon nicht schlecht, aber als Dauertest wo man sagen kann das Problem ist gelöst ist es doch etwas wenig.
Fahr mal noch 125tkm drauf, dann hat die Kupplung 150tkm weg und es wird langsam ne akzeptable Standzeit erreicht.