DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
1040 Antworten
Habe es bereits mal erwähnt daß hier vor längerem ein erfahrener Mechaniker schrieb daß eigentlich die Kupplung und die Mechatronik getauscht gehört um wirklich sicher zu sein daß es dann in Ordnung ist.
Wie ich das sehe besitzt die Mechatronik keine so aussagekräftige Diagnosemöglichkeit um sagen zu können daß sie wirklich 100 % in Ordnung ist.
Vielleicht spielen auch mechanische Toleranzen im Zusammenwirken von Mechatronik, Hebelmechanik der Kupplungen und Kupplungen eine Rolle welche man nicht so einfach diagnosetechnisch erfassen kann.
Dazu kommt auch daß jeder Kupplungstausch mit Distanzscheiben eingemessen werden muß. Das macht auch nicht jeder Mechaniker gleich perfekt. Es ist zu viel zwischengeschaltete Mechanik im Spiel.
Ein Wandlergetriebe besitzt dergleichen nicht. Hier gibt es nur Kupplungen welche direkt ohne mechanische Umlenkungen wirksam sind.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 14. Februar 2018 um 09:10:10 Uhr:
Ein Wandlergetriebe besitzt dergleichen nicht. Hier gibt es nur Kupplungen welche direkt ohne mechanische Umlenkungen wirksam sind.
Das gleiche gilt auch für die nassen DSGs. 😉
Das nasse DSG hat aber auch Hebelchen und Stellerkolben zum Betätigen der Kupplungen ?
Weiß es jetzt nicht genau ...
Die Kupplungen werden bei den nassen DSGs mit Kolben geschlossen, aber die braucht man auch in einem gewöhnlichen Automatikgetriebe um das Lamellenpaket zusammenzupressen.
Das Prinzip ist identisch. Über Dreheinführungen wird Öl in einen Druckraum geleitet, wodurch der Kolben in Richtung des Lamellenpakets gedrückt wird. Wenn das Ventil den Öldruck abschaltet und der Druckraum sich entleert, wird der Kolben über eine Tellerfeder oder mehrere Schraubenfedern wieder zurück gedrückt.
Auf diese Art und Weise funktionieren die Kupplungen in den nassen DSGs, Automatikgetrieben, elektronischen Sperrdifferentialen, Allradantrieben usw. und das ganze äußerst zuverlässig und im Vergleich zur Kupplungssteuerung beim DQ200 weniger komplex.
Ähnliche Themen
Aha - muß ich mir mal ansehen.
Zum DQ200 habe ich keine so guten Unterlagen wie zum DQ200 wo man das erkennen kann.
Aber logisch betrachtet muß das so sein. Denn die Hebeleien des DQ200 sind wegen der getrennten Mechatronik notwenig.
ok
Hallo an alle!
Ich fahre seit einem Jahr einen G7 Bj 08/15 1.6tdi DSG, gekauft 04/17 mit 78.000 tkm beim VW Händler.
Anschlussgarantie war auch dabei, bis 2020 für 50.000km 😉.
Ich bin gelernter Kfz und nutze das Fzg als Autobahnauto da ich in BW arbeite.
Seit Kauf habe ich sofort gemerkt wie unter Last speziell an Steigungen, später auch auf normaler Fahrbahn das DSG rupft und Schlupf hat; 2/3/4 Welle am deutlichsten. Kalt Zustand stärker als warm.
ZUDEM hat man teilweise auch beim -anhalten- an Steigungen oder Gefälle (zb Ampel) ein deutliches rütteln / schütteln gemerkt vom Motor / Getriebe wenn Start/Stop deaktiviert war und man zb min 15Sek stand. Fühlt sich ähnlich an wie Motorlager defekt. Und wird mit steigender Standzeit heftiger das rütteln.
Hab mir das ne Weile angeschaut und im Monat 08/17 zum "freundlichen" gefahren. Sozusagen auf dem letzten Drücker. Wie ich hier jetzt schon hundert mal gelesen haben wurde bei mir die gleiche Ursache ermittelt _ Kupplungspaket tauschen. Das war bei KM Stand 90.000.
Nachdem ich das Fzg abgeholt habe sprang er bei VW Händler auf dem Hof nicht mehr an, 2-3 Versuche bestimmt 10-15Sek gedreht. Erst nach erneutem auslesen und Fehlerspeicher löschen ca.5-6 Sek gedreht lief er dann.
Der Händler sagte, dass nach Einbau der Kupplung eine ausgiebige Probefahrt gemacht wurde ohne Auffälligkeiten.
Konnte es sich selbst nicht erklären.
Ich habe dann unmittelbar bei der ersten Testfahrt keine Auffälligkeiten fest gestellt.
Nach ca 1000km ging es dann langsam wieder los, wieder gut reproduzierbar Motor / Getriebe kalt und Steigung.
Im Flachland zb bei uns daheim muss man schon in manuell aus Ortschaften beschleunigen um es zu provozieren.
Drehzahlbereich meist so 2500-3400 U/min.
Da ich aber nicht so viel Zeit (und Lust) hatte wieder zu dem Händler zu fahren rief ich an. Antwort Kurzform:
Neue Kupplung / altes Getriebe muss sich erst einschleifen / einarbeiten 🙂)
Ich habe ja auch keine Ahnung von diesen komplexen Themen und dachte mir nur, ich schleif die Kupplung schon auf der BAB ein ... 🙂)))
Spaß beiseite, natürlich schleift sich da nix ein. Ich hatte bis dato wirklich keinen Schimmer wieviele VW Fahrer solchen Probleme mit dem DSG haben. Bis Vorgestern. Bei km 91.000 Service machen lassen bei VW.
NEUES Problem seit Montag Feb.2018 KM Stand 109.000: Das DSG verliert den Gang unter Last, also springt einfach raus.Gleiche Gefühl als wenn man beim "Schalter" einfach ohne kuppeln den Gang raus drückt. Sporadisch zuerst, dann gehäuft. Nach ZR / Neustart Meldung wieder weg, aber kurz darauf wieder gleiches Fehlerbild. Bis zur ersten Fehlermeldung "Getriebe Störung, R-Gang eventl. nicht verfügbar". In M-Gasse waren dann nur noch die ungeraden Gänge verfügbar. OHNE CheckEngine (MIL). In D schaltet das DSG dann nur runter zb ab 80km/h, hoch muss man manuell schalten ansonsten bleibt es im aktuelle Gang hängen. Wie gesagt, aber nur die ungeraden Gänge. ZR bringt nur für 10 Sek und anfahren Abhilfe.
Also wieder mal zum "freundlichen" -hingeschlichen- (dieses mal einer im Norden daheim),
Rechnungen vom Kupplungstausch etc alles dabei.
Alles vor Ort erklärt auch die Vorschädigung am DSG. Ich wurde mehrmals darauf hingewiesen das ich ja nun leider ein 1/2 Jahr aus der Garantie raus bin, dass wäre nicht gut. Und meine Anschlußgarantie ja nur für 50.000km gültig ist, sehr ärgerlich. Da musste ich dem guten Serviceberater mal sagen, dass ich ein RIESEN Fass aufmache sollte VW dort nicht über Kulanz arbeiten in welcher Form auch immer. Er hat dann auf der Stelle einen Kulanzantrag aufgenommen und zu VW gesandt. 2 Tage bis heute nichts vom Händler gehört.
Soeben kam ein Anruf; DSG Getriebe muss komplett getauscht werden. Mehrere Fehler im Fehlerspeicher.
DSG ist so nicht mehr instandsetzbar. Schaden ca. 5000€ inkl. Einbau. DSG ist allerdings nicht auf Lager und rückständig, könnte 2-3 Tage dauern bis es da ist. VW übernimmt bei mir auf Kulanz 4700€, ich als Kunde muss auch einen symbolischen Beitrag leisten von ca. 300€. Da muss ich sagen, handeln Sie sehr fair. Denke aber, dass es aufgrund des "jungen" Alters und gepflegten VW-Serviceintervalle so entschieden wurde.
Hoffe ich konnte so hier auch einen Beitrag leisten.
Gruß Felle
Sagt Dir der Begriff " Danaergeschenk " etwas ?
Du hast doch bis 2020 Anschlußgarantie - oder.
Warum also die " symbolische Geste " ?
Weil die Anschlussgsrantie nur bis zu einer Gesamt-km von 50.000 km greift, der TE aber über 100.000 km hat...
@djFelle, da hast du aber Glück gehabt....
Dieser Fall bestätigt wieder meine Theorie, dass das reine "Gewechsel" der Kupplungen i.d.R. nicht die Ursache für derartige Probleme behebt.
Das ist lediglich günstiger, als ein Wechsel der mechatronic bzw. des gesamten DSG und VW "hat was getan".
Zitat:
Weil die Anschlussgsrantie nur bis zu einer Gesamt-km von 50.000 km greift, der TE aber über 100.000 km hat...
Dann soll er seine " symbolische Geste " machen. 😁
Letztlich bin ich natürlich froh, dass ich mit einem blauen Auge davon gekommen bin bei der Summe.
ABER gefühlt würde ich behaupten, dass Sie einen nicht so involvierten Kunden eher zur Kasse gebeten hätten oder zumindest hätte die Werkstatt einen höheren Eigenanteil veranschlagt. Aber nur eine Mutmaßung.
Ich wollte aber mit meinem Bericht auch ggf anderen betroffenen Kunden / Usern hier weiter helfen, denn die Berichte hier haben mir ja auch geholfen mich vorzubereiten und vor Ort beim VW zu argumentieren.
Ich bin zb gerade auf der Suche nach einem 2. Fzg für meine Frau. Die möchte gern eine B-Klasse 12/13 cdi Modell. Wenn ich mich da durch die Foren lese, könnte ich theoretisch auch gleich wieder alles sein lassen.
Ich habe schon so viele Autos gefahren, kein Hersteller oder Marke ist frei von Mängeln über die Distanz. Meine Meinung. Schadensbegrenzung trifft es bei der Fahrzeugsuche dann wohl am ehesten 😉.
Dann pass mal auf das dein blaues Auge auf den nächsten km nicht doch noch zu einem stattlichen Veilchen anschwillt.
Denn das dein Problem endgültig erledig ist wünschen dir sicher viele, aber daran glauben nur wenige.
Ich kann ja berichten wie der Wagen mit neuem DSG läuft.
Da das Teil im Rückstand ist vermute ich, dass VW für mich eine komplette NEUentwicklung vorbereitet und ich sozusagen dann einen Prototypen fahre. 😉
Doch, mit dem Kompletttausch gebe ich ihm gute Chancen, dass danach Ruhe ist. Zumal den Wagen ja vorher ein absoluter Vielfahrer gehabt haben muss, 78000km in 20 Monaten. Aber nur 50000km abgeschlossen über 5 Jahre, beim Kauf. Was für eine seltsame Historie. Wer weiß was damit vorher war.
Ich drücke beide Daumen, dass das neue DSG jetzt so lange hält wie der DPF noch zu leben hat, sprich, dann ist eh Export, und wenn djFelle wenig Stop & Go und eine Prise Glück hat, klappt das auch.
Die Interpretation vom Rückstand und der Neuentwicklung ist eine positive.
Die negative wäre, das VW auf Zeit spielt und nur die Leute bedienen will, die Stress machen. Bei den anderen schenkt man sich die Werkstatt-Kosten.
Auf Zeit spielen kann sich für VW lohnen, da dann einige aus der Garantie raus sind und sich die Reparatur mit Eigenanteil evtl überlegen.
Klingt komisch, würde aber zum bisherigen Handeln und Berichten passen. Wäre aber blöd für den Fahrzeughalter.