Brief Rückrufaktion 01C5

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

habe heute einen Brief von VW bekommen, dass sie meinen GTI Baujahr 2011 zurückkaufen wollen. Wegen abweichendem Bauzustand.

Hat noch jemand so einen Brief bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:09:23 Uhr:



Zitat:

@Muschel79 schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:07:38 Uhr:


Gerade mit dem KBA gesprochen, denen liegt nichts vor, somit auch keine Entziehung der Betriebserlaubnis!

Sie werden sich jetzt aber mal umhören, gestern hatte wohl schon jemand angerufen.

Da geht es m.E. sicher auch nicht um Produktsicherheit!

doch, steht doch in der Meldung: Verletzungen usw....

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:22:50 Uhr:



Zitat:

@Bnuu schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:41:35 Uhr:


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hmm, dann sollen sie halt alle Autos als ersten Schritt einmal (mit nem 50 Euro Amazongutschein für den Besitzer als Zeitkompensation) zum Komplettauslesen in die Werkstatt rufen.

Genau da liegt ja das Problem, im Auslesen. Die Änderungen sind nicht in der Software dokumentiert und können nicht ausgelesen werden.

man kann _jede_ Software / Firmware und Datensätze komplett auslesen. Das kann das Auto selbst ja auch um zu funktionieren.
Wenn die das nicht können, sollen sie einen IT-Fachmann beauftragen. Wenn der entwickelnde Ingenieur gekündigt hat, sollen Sie disassemblieren. Im Zweifel eine legale Software aufspielen. Konnten Sie ja schonmal ;-)

Zitat:

@GhostyNRW schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:41:37 Uhr:


So habe mit VW telefoniert. Die Telefonnummer ist nur für 01C5. Sie sagen das es nichte sicherheitstechnisches ist sondern nur deswegen ein Rückkauf stattfindet, weil wenn etwas kaputt geht, es keine Ersatzteile gibt. Das ist kein Scherz. Das waren ihre Worte. Auf die genauen „teile“ konnte sie keine Auskunft geben.

Dann sollen Sie einen Vertrag über Rückkauf machen, sobald ein solches ominöses Teil kaputtgeht. Die Aussage paßt auch nicht zur Rückrufbeschreibung: ernstes Risiko - Verletzungen

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Zitat:

@touareg_v6 schrieb am 5. Dezember 2018 um 18:38:31 Uhr:


Kann mal einer sein Anschreiben für die Kollegen von RTL hier einstellen?
Den persönlichen Namen Natürlich geschwärzt, hab gerade keinen Scanner.
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Zitat:

@jan20372 schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:01:53 Uhr:



Zitat:

@touareg_v6 schrieb am 5. Dezember 2018 um 18:38:31 Uhr:


Kann mal einer sein Anschreiben für die Kollegen von RTL hier einstellen?
Den persönlichen Namen Natürlich geschwärzt, hab gerade keinen Scanner.

Top und erst der Spruch auf der Rückseite... "Wie bedanken uns für Ihre Loyalität."

Das ist nochmal son richtiger Tiefschlag...wohin erspar ich mir jetzt!

Wenn der Gegenstand (das Auto) nicht die vereinbarte Beschaffenheit zum Kaufzeitpunkt hatte, bzw. wenn keine Beschaffenheit vereinbart wurde damit die Beschaffenheit eines üblichen (Serien-) Autos hatte, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dann muss man nur schauen, von welcher Lebensdauer man ausgeht (km Leistung), denn danach richtet sich die Nutzungsgebühr.
Man müsste juristisch prüfen, ob man sogar das Recht auf Nachlieferung hat (ohne Nutzungsersatz).

Für mich stellen sich die Fragen:

1. Hatte das Auto beim Kauf die Beschaffenheit eines Serienfahrzeuges, wovon man als Käufer ausgehen kann/muss, sofern nicht irgendwo stand, dass es sich um ein Vorserienfahrzeug/Testfahrzeug handelt?

2. Kann VW nachbessern und das Auto in einen Serienzustand versetzen? Ich denke nicht, wenn man das Anschreiben liest.

3. Problem ist, dass VW das so schreibt in dem Schreiben, dass das Auto betroffen sein könnte. Ggf müsste mandas als Käufer nachweisen.

https://www.anwaltskanzlei-mass.de/...mangelhaftem-kaufgegenstand.html

Zitat:

@xavair1 schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:21:11 Uhr:


Wenn der Gegenstand (das Auto) nicht die vereinbarte Beschaffenheit zum Kaufzeitpunkt hatte, bzw. wenn keine Beschaffenheit vereinbart wurde damit die Beschaffenheit eines üblichen (Serien-) Autos hatte, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dann muss man nur schauen, von welcher Lebensdauer man ausgeht (km Leistung), denn danach richtet sich die Nutzungsgebühr.
Man müsste juristisch prüfen, ob man sogar das Recht auf Nachlieferung hat (ohne Nutzungsersatz)

Das kann aber in dem Fall nur der 1. Eigentümer und nicht der 2. Oder 3.

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Zitat:

@nirvananils schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:24:05 Uhr:



Zitat:

@xavair1 schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:21:11 Uhr:


Wenn der Gegenstand (das Auto) nicht die vereinbarte Beschaffenheit zum Kaufzeitpunkt hatte, bzw. wenn keine Beschaffenheit vereinbart wurde damit die Beschaffenheit eines üblichen (Serien-) Autos hatte, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dann muss man nur schauen, von welcher Lebensdauer man ausgeht (km Leistung), denn danach richtet sich die Nutzungsgebühr.
Man müsste juristisch prüfen, ob man sogar das Recht auf Nachlieferung hat (ohne Nutzungsersatz)

Das kann aber in dem Fall nur der 1. Eigentümer und nicht der 2. Oder 3.

Erster Eigentümer war ja meist VW, wenn ich das richtig lese.
Stoll und Sauer oder wie die alle heißen werden bestimmt bald veröffentlichen, welche Möglichkeiten man hat. Bei potentiell tausenden von Mandanten. Da klingelt die Kasse.

ist denn schon einer zurückgerufen worden von VW

Zitat:

@stefwolf schrieb am 5. Dezember 2018 um 18:15:25 Uhr:


Eben nochmal versucht die Hotline zu erreichen. 1 Stunde Wartezeit, um Punkt 18 Uhr geht dann der Anrufbeantworter dran (um Punkt 18 Uhr machen die wohl Feierabend). So betreibt man Kundenkommunikation. Wie dumm sind die eigentlich, so ein Schreiben rauszuschicken und dann die Leute kommunikativ alleine zu lassen? Die ganze Geschichte bekommt eine komplette Eigendynamik, die schwer wieder einzufangen ist.

Dumm... Ich würde das als klassische VW-Arroganz bezeichnen. Ich hatte auch einen Golf GTI. Vollausstattung und fällt genau in den hier beschrieben Zeitraum. Ab Auslieferung nur elektronische Probleme. Unfahrbar. Nach langem hin und her, hat VW den zurückgenommen. 1500 km Gesamtfahrleistung. Wochen später stand er in Süddeutschland bei einem großem VW-Zentrum mit Eintragung 1. Besitzer Volkswagen AG (Werkswagen)!! Dabei habe ich den Wagen neu bestellt und auch als Erstbesitzer zugelassen!!

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 5. Dezember 2018 um 20:05:01 Uhr:



Zitat:

@stefwolf schrieb am 5. Dezember 2018 um 18:15:25 Uhr:


Eben nochmal versucht die Hotline zu erreichen. 1 Stunde Wartezeit, um Punkt 18 Uhr geht dann der Anrufbeantworter dran (um Punkt 18 Uhr machen die wohl Feierabend). So betreibt man Kundenkommunikation. Wie dumm sind die eigentlich, so ein Schreiben rauszuschicken und dann die Leute kommunikativ alleine zu lassen? Die ganze Geschichte bekommt eine komplette Eigendynamik, die schwer wieder einzufangen ist.

Dumm... Ich würde das als klassische VW-Arroganz bezeichnen. Ich hatte auch einen Golf GTI. Vollausstattung und fällt genau in den hier beschrieben Zeitraum. Ab Auslieferung nur elektronische Probleme. Unfahrbar. Nach langem hin und her, hat VW den zurückgenommen. 1500 km Gesamtfahrleistung. Wochen später stand er in Süddeutschland bei einem großem VW-Zentrum mit Eintragung 1. Besitzer Volkswagen AG (Werkswagen). Dabei habe ich den neu bestellt und auch als Erstbesitzer zugelassen!!

Wie haben Sie denn da den Fahrzeug-Brief ge...? Ihr wisst schon!

Also mein Touareg ist tadellos, außer mal Bremse machen, nichts und für nächtes Jahr hab ich schon nen neuen Satz reifen für den Sommer da liegen....grrrrrr

Also den gibts wie gesagt, nur mit Gerichtsbeschluss zurück und Fernsehteam bei Abholung mit Live Übertragung

Eben schon mal beim Stern gestöbert, gefallen mir zwar nicht so, aber nochmal kauf ich beim Freundlichen nicht !

Zitat:

@xavair1 schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:21:11 Uhr:


2. Kann VW nachbessern und das Auto in einen Serienzustand versetzen? Ich denke nicht, wenn man das Anschreiben liest.

Die werden es sich so bequem wie möglich machen. Man kann wirtschaftliche Totalunfallschäden auch instandsetzen, nur eben nicht wirtschaftlich.

Jeder dieser Wagen läßt sich in korrekten Zustand versetzen. Mit Aufwand, den der treiben muß, der in der Pflicht ist.

Zitat:

@nirvananils schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:24:05 Uhr:



Das kann aber in dem Fall nur der 1. Eigentümer und nicht der 2. Oder 3.

Produkthaftung sollte IMHO auch für Folgebesitzer gelten, Ansprüche verjähren IMHO x Jahre ab Kenntnis des Sachverhaltes.

Nachdem ich heute Nacht schon an der SWR direkt ins Studio geschrieben habe, habe heute Morgen alle relevanten Infos:
- mein geschwärztes Anschreiben
- EZ auf VW AG
- Stempel "Testwagen der VW AG " im Serviceheft
- Beschreibung zu 01c5 der Verbraucherschutzstelle Niedersachsen zu 01c5
an "BILD kämpft für Sie" weitergeleitet.

Zudem habe ich mir einen Anwalt gesucht.
Mein VW Händler weiß von nix und ich rufe auch nicht mehr die blöde Nummer an, wo man nach 15 Min auf der allg. Hotline landet, die auch nix weiß. Die habe ich heute Morgen mit meinen Infos erst mal auf den Pott gesetzt !!!! Nachdem zwei eingestellt Rückrufe bisher unbeantwortet sind, ist für mich der Fall gegessen. Ich ruf da nicht mehr an. Die wollen ja was von mir. Und wegen "eventuell" und" vielleicht", nur weil die Dokumentation bei VW gegeben ist, kann das KBA ja wohl nicht die Betriebserlaubnis entziehen, wenn die Fahrzeuge angeblich weiter bedenkenlos verkehrstauglich sind und bisher waren !!!! Ween ein Fahrzeug seit 10 Jahren keine Probleme machte, warum dann jetzt ?????????????????????????????????

Ach, noch was hab ich gemacht: mein TÜV wäre 2019_01 fällig.
Wer weiß, ob ich dann noch einen kriege !!!
Deshalb war ich heute Mittag gleich in der Werkstatt und habe den TÜV vorgezogen. Zum Glück ohne Mängel, so dass ich erst mal auch kein Geld in die Karre investieren muss ! Und jetz kann man meinem Fahrzeug schon mal nicht meher einfach im Januar denTÜV verweigern !!! ;-))

Mich wundert, dass noch immer nix in der Presse ist. Oder hat irgendwer schon was entdeckt / gehört?

Zitat:

@xavair1 schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:21:11 Uhr:


2. Kann VW nachbessern und das Auto in einen Serienzustand versetzen? Ich denke nicht, wenn man das Anschreiben liest.

Die werden es sich so bequem wie möglich machen. Man kann wirtschaftliche Totalunfallschäden auch instandsetzen, nur eben nicht wirtschaftlich.

Jeder dieser Wagen läßt sich in korrekten Zustand versetzen. Mit Aufwand, den der treiben muß, der in der Pflicht ist.

Zitat:

@nirvananils schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:24:05 Uhr:



Das kann aber in dem Fall nur der 1. Eigentümer und nicht der 2. Oder 3.

Produkthaftung sollte IMHO auch für Folgebesitzer gelten, Ansprüche verjähren IMHO x Jahre ab Kenntnis des Sachverhaltes.

Hoffe immer noch, daß der Kelch an meinem Passi vorübergeht.

edit: wir könnten zählen, z.B. wer einen Wagen mit im Rückruf angegebener EG-BE hat und _noch nicht_ angeschrieben wurde.

Falls Bedarf ist:

Bnuu e1 * 2001/116 * 0307 Passat B7 EZ 2/11

Also erstmal super Reaktion !

Das Thema wird zu frisch sein, wenn die Anschreiben gestern erst eingegangen sind.

Ich hats ja schon einmal geschrieben, unmittelbare Gefahr kann von den Fahrzeugen nicht ausgehen, sonst dürfte man ab dem Punkt der Information die Fahrzeuge nicht weiter fahren.

Alles andere wäre grobe Fahrlässigkeit !

Davon steht in dem Schreiben nichts.

Das schlimme an der Sache ist, den Bock haben Entscheider geschossen, die für das ganze Theater nicht zu fassen sind, für Ihre angebliche Verantwortung Milionen abschleppen oder sich für 3200€ am Tag aufs Altenteil setzen lassen.

Ich rufe die Hotline auch nicht mehr an, gleiche Erfahrung gemacht, wollten sich noch am selben Tag telefonisch zurück melden, als auf heißen Kohlen gesessen und es passierte nix.

Habe gesehen, das es auch noch einen anderen Rückruf gibt: Recall 01C6
Selbe Problem, aber Baujahr von 2012-2016
https://static.nhtsa.gov/odi/rcl/2018/RMISC-18V329-1362.pdf

Eventuell kommt da bald noch diese Nummer dazu oder ist es schon.

Über ein paar Umwege, hat ein ebenfalls betroffener Bekannter das mit dem Rückruf bei VW checken lassen.
Dort ist nichts bekannt und nichts im System. Auch beim Autohaus ist nichts bekannt.

Anbei fällt mir noch ein: ich hatte immer wasser im Kofferraumdeckel. Das lief irgendwo hinein.
Habe da noch videos wie da das wassser läuft. Wenn ich das Freunden zeigte, waren die erschrocken wieviel wasser da kam.
Dann wechselte ich auf die originalen R-line Rücklichter. Bekam die aber nicht eingebaut. Die Linke Seite passte einfach nicht in die Verschraubung/Nut der Karosserie. Die Werkstatt hat dann an der Karosserie nachgearbeitet. Ich erinnere mich da noch gut dran. Sie waren verblüfft das die Rückleuchte da nicht passen wollte. War ja nur die Linke (Fahrerseite).
Die originale wird wohl so ein Prototyp einer Rückleuchte gewesen sein. Denn immerhin kommt nun sehr selten Wasser in den Kofferraumdeckel. Die Originalen Rückleuchten müsste ich noch auf dem Dachboden haben.

Zitat:

@Muschel79 schrieb am 4. Dezember 2018 um 18:58:59 Uhr:


Hallo,

habe heute einen Brief von VW bekommen, dass sie meinen GTI Baujahr 2011 zurückkaufen wollen. Wegen abweichendem Bauzustand.

Hat noch jemand so einen Brief bekommen?

Ja ich habe heute auch so einen Brief bekommen, auch Golf 6 GTI BJ 06/2012
Die möchten das Auto zurück kaufen.

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