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Bremsscheibe nahe Verschleißgrenze... wann tauschen? ist auf Kontrollampe Verlass?

Themenstarteram 3. März 2010 um 17:58

Hi,

bei meinem E46 318i BJ 2004, 80.000km hat der TÜV als zusätzlichen Hinweis reingeschrieben "Bremsbeläge hinten nahe Verschleißgrenze. In Kürze erneuern." Es sind (soweit ich weiß) noch die originalen, ich fahre definsiv.

1. Wie weit kann ich damit vermutlich noch fahren? (habe leider vergessen nach der mm Angabe zu fragen)

2. Gibt es eine Verschleißanzeige?

3. Kann ich mich auf die verlassen oder sollte ich jetzt sofort die Beläge+Scheiben wechseln?

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2010 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

 

PS2: Ich weiß wie es ist ein Auto auf der Wiese bei Totalausfall von ABS und Fußbremse allein mit der Handbremse zum Stehen zu bringen. Auch total unspektakulär. *gääähn* Panik ist daher wirlich nicht angebracht.

Das ist ja schön, dass Du da eine Wiese hattest zum Ausweichen. Aber ich halte das für ziemlich bescheuert zu warten, bis die Bremse einen "Totalausfall von ABS und Fußbremse" erleidet, oder eine bremsscheibe reisst, nur weil man ja noch "Einen Satz Beläge nach dem verschleißmaß runterreiten darf" anstatt lieber etwas früher die bremsen zu erneuern. Da kann man nur hoffen, dass Dir das nächste mal nicht in der Stadt die bremse ausfällt, wenn Dir ein Kleines Kind vor die Karre läuft und Du ne Vollbremsung machen musst, nur weil Du wartest bis es Metall auf Metall schleift oder weil der Böse TÜV-Prüfer sich wieder mal nur Mängel ausdenkt um Dich zu ärgern und weil er Dich nicht mag oder so. Stimmt, das hat ja auch keine Berechtigung wenn der da was bemängelt.

Hier klinke ich mich denn mal aus.

Schönen Abend noch.

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Lieber bald wechseln. Die Anzeige ist nicht immer zuverlässig, da z. B. Bremsbeläge auch ungleichmäßig verschleißen können.

einfach genau kontrollieren.

nahe verschleißgrenze bedeutet oft noch 20TKM zu fahren.

die vorderen verschleißen in der Regel doppelt so schnell wie die hinteren.

ich gehe mal davon aus das du die Bremsklötze und nicht die Scheibe meinst wie im betreff angegeben?

wenn du nicht vielfahrer bist kannst du fahren bis es anfängt metallisch zu schleifen dann kannst immernoch wechseln die scheibe ist nicht gleich defekt wie es immer hoch gehalten wird...

meine HA vergammelt eher als das Sie verschleißt... :(

hi,

nachdem die Verschleißanzeige zu leuchten begann, sind natürlich noch etliche Kilometer mit funktionierender Bremse

zurückzulegen. Es wurde vor Jahren mit so einer Art Faustregel kalkuliert. Man ging bei einer Rest-Belagstärke von

1 mm aus von einer möglichen Fahrstrecke von ca. 1000 Tkm aus. Aber Vorsicht ! Entscheidend sind die Einsatzbe-

dingungen des Wagens. Wer überwiegend im Stadtverkehr unterwegs ist, schafft natürlich nicht 1000km/1mm Bremsbelag.

In den heutigen Zeiten, in denen Geld verdient werden muß, spricht über diese Faustregel kaum noch jemand.

Letzlich sollte auch kein Risiko eingegangen werden. Deshalb bei Leuchten der Warnanzeige - Werkstattermin besorgen

oder Material einkaufen u. selbst ist der Mann.

MfG carfan-48

am 3. März 2010 um 19:42

Bei Deinem Wagen müsste vorne das Verschleißmaß bei 20,4 mm liegen und neu bei 22,0 mm. wenn Du das Maß (20,4)cerreichst, dann müssen die neu. Hat er beim TÜV die vermessen oder nur geschätzt? Im Zweifel mal messen lassen, dann weisst Du´s genau.

Es gibt extra Bremsscheibenmesslehren, damit man nicht den Rand misst sondern die tatsächliche Fläche.

Schönen Gruß,

Andi

am 3. März 2010 um 19:44

Oh, sorry hab zu schnell gelesen, ich dachte es geht um Deine BremsSCHEIBEN, hehe.

nach willen der Werkstätten werden Beläge mit 4-5mm schon rauß geschmissen und die Scheiben gleich mit dazu.

@Andi

die Mindestmaße sind von Scheibe zu Scheibe unterschiedlich.

außerdem sagt das Mindestmaß nur aus das nach dem unterschreiten des Mindestmaßes keine neuen Beläge mehr drauf gemacht werden dürfen!

also 20,5mm dürfen noch ein kompletter Satz Beläge verheizt werden

20,3mm = neue Scheiben wenn die Beläge runter sind

am 3. März 2010 um 20:01

Jawoll, genau so ist es korrekt nach der BMW-TIS-Werkstatt-Anweisung. Wenn das Verschleißmaß mit "20,4" angegeben ist:

Zitat:

Original geschrieben von mz4

außerdem sagt das Mindestmaß nur aus das nach dem unterschreiten des Mindestmaßes keine neuen Beläge mehr drauf gemacht werden dürfen!

also 20,5mm dürfen noch ein kompletter Satz Beläge verheizt werden

20,3mm = neue Scheiben wenn die Beläge runter sind

Bei 20,4mm werden einfach nur neue Beläge drauf geschraubt, die Bremsscheibe bleibt drin !!!

... natürlich wird die Scheibe mit der Zeit noch dünner - das ist aber egal. Sie wird erst dann gewechselt wenn die Bremsbeläge das nächste Mal runter sind.

Für den Wechsel der Beläge gibt es exakt zwei Gründe:

a) Verschleißanzeige meldet sich für die hinteren Beläge

b) permanente matallische Schleifgeräusch die sich mit dem Bremspedal variieren lassen.

Sie werden NICHT gewechselt:

a) wenn der Tüv das meint (ohne dass obige Gründe zutreffen)

b) wenn die Werkstatt das meint (ohne dass obige Gründe zutreffen)

c) wenn eine BMW-NL das meint (ohne dass obige Gründe zutreffen)

Es gibt ganz klare Werkstattanweisungen!

Und auch wenn Bremsen heiliger als der Papst sind ... Jeder E46 hat 8 Bremslötze und vier 4 Bremsscheiben und 2 Bremstrommeln und 4 Trommelbremsbacken. Es ist vollkommen egal, wenn auhc nur eins dieser Teile defekt ist solange der Fahrer dies rechtzeitig erkennt und nicht weiter auf der "letzten Rille" fährt.

Gruß, Frank

PS: Ich weiß wie es ist mit Metall auf Metall zu bremsen ... total unspektakulär, da es nur einen von 8 Belägen betrifft.

PS2: Ich weiß wie es ist ein Auto auf der Wiese bei Totalausfall von ABS und Fußbremse allein mit der Handbremse zum Stehen zu bringen. Auch total unspektakulär. *gääähn* Panik ist daher wirlich nicht angebracht.

Zitat:

PS2: Ich weiß wie es ist ein Auto auf der Wiese bei Totalausfall von ABS und Fußbremse allein mit der Handbremse zum Stehen zu bringen. Auch total unspektakulär. *gääähn* Panik ist daher wirlich nicht angebracht.

Das könnte ich bei mir vergessen.

meine Handbremse hat die Wirkung einer naja... nassen bremse..

ich vermute das die vom Vorbesitzer verglast sind die muss ich neu machen zudem ist die Handbremsbetätigung unter der Scheibe komplett vergammelt so löst die Handbremse teilweise nur einseitig und es quitscht wie aufm Schweinestall ;)

ich kann bei 50kmh die Handbremse voll anziehen und merke kaum Verzögerung geschweige denn blockierende Räder...

einen Drift könnte ich mit der Handbremse nie einleiten *g*

am 3. März 2010 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von mz4

nach willen der Werkstätten werden Beläge mit 4-5mm schon rauß geschmissen und die Scheiben gleich mit dazu.

@Andi

die Mindestmaße sind von Scheibe zu Scheibe unterschiedlich.

außerdem sagt das Mindestmaß nur aus das nach dem unterschreiten des Mindestmaßes keine neuen Beläge mehr drauf gemacht werden dürfen!

also 20,5mm dürfen noch ein kompletter Satz Beläge verheizt werden

20,3mm = neue Scheiben wenn die Beläge runter sind

Also die 20,4 sind ja die Mindestmaße die die Scheibe laut BMW haben darf, ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann noch mal einen Satz Beläge runterreiten "darf" weil Du nie genau sagen kannst wie lange die Scheibe dann noch hält und wie Dünn sie nach 3/4 der dann "neuen" Beläge noch sind die Bremsscheiben.

Mir ist klar, dass die Mindestmaße von Scheibe zu Scheibe unterschiedlich sind und für das Modell sind das 22,0 neu und 20,4 mm verschlissen, Ich hab ne Liste da stehen so gut wie Alle Mindestmaße drin von allen Marken und Modellen, die der Hersteller vorgibt. Die ist bei uns aufm Rechner inner Prüfstelle ;)

am 3. März 2010 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

 

PS2: Ich weiß wie es ist ein Auto auf der Wiese bei Totalausfall von ABS und Fußbremse allein mit der Handbremse zum Stehen zu bringen. Auch total unspektakulär. *gääähn* Panik ist daher wirlich nicht angebracht.

Das ist ja schön, dass Du da eine Wiese hattest zum Ausweichen. Aber ich halte das für ziemlich bescheuert zu warten, bis die Bremse einen "Totalausfall von ABS und Fußbremse" erleidet, oder eine bremsscheibe reisst, nur weil man ja noch "Einen Satz Beläge nach dem verschleißmaß runterreiten darf" anstatt lieber etwas früher die bremsen zu erneuern. Da kann man nur hoffen, dass Dir das nächste mal nicht in der Stadt die bremse ausfällt, wenn Dir ein Kleines Kind vor die Karre läuft und Du ne Vollbremsung machen musst, nur weil Du wartest bis es Metall auf Metall schleift oder weil der Böse TÜV-Prüfer sich wieder mal nur Mängel ausdenkt um Dich zu ärgern und weil er Dich nicht mag oder so. Stimmt, das hat ja auch keine Berechtigung wenn der da was bemängelt.

Hier klinke ich mich denn mal aus.

Schönen Abend noch.

Andy was redest du da für ein Zeug...

Frank hatte keinen ausfall der Bremse..

du interpretierst frei irgend was hinein.

4 Scheiben 8 Beläge..

wenn einer Belag komplett weg ist dann passiert gar nix außer es kratzt die Bremsleistung wird nicht mehr großartig gemildert.

dank CBC bleibst du sogar bei ungleichmäßigem Bremsen in der Spur.

Eine Scheibe bricht nicht einfach so..

Es ist nunmal so das man bei 20,4 noch ein kompletten Satz Beläge GEFAHRLOS fahren kann und auch darf!

alles andere ist Schwachsinn!

Es wird viel zu viel blabla um das Thema Bremsen gemacht das sind einfachste Systeme und keine göttlich geheime Funktion...

am 3. März 2010 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von Andi_330Ci

Also die 20,4 sind ja die Mindestmaße die die Scheibe laut BMW haben darf, ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann noch mal einen Satz Beläge runterreiten "darf" weil Du nie genau sagen kannst wie lange die Scheibe dann noch hält und wie Dünn sie nach 3/4 der dann "neuen" Beläge noch sind die Bremsscheiben.

Mag sein, dass Du Dir das nicht vorstellen kannst ...

Hab nur das englische TIS, da zitiere ich Dir mal draus (keine Ahnung ob die Mods das stehen lassen):

"If the thickness of the brake disks drops below the minimum level (MIN TH), the disks must replaced."

-> nur und ausschließlich, wenn das Verschleißmaß unterschritten ist, werden die Bremsscheiben gewechselt.

... eine vollkommen eindeutig und klar definierte Werkstattanweisung.

Bei der Dekra-Prüfstelle in Braunschweig gibt es ein kleines Grusel-Kabinett. Dort liegt eine Bremsscheibe, die einseitig bis auf die Lamellen der Innenbelüftung runtergefahren wurde. Der Fahrer bremste schon enorm lange Metall auf Metall - sehr sehenswert!

Grup, Frank

Bei mir ging auch die Lampe an, die hinteren Beläge waren fällig. Mein BMW Händler meinte, dass ich so noch ca. 3000km fahren kann. Ich bin damit jedoch ca. 5000km gefahren, am Ende war zumindest links Metall auf Metall und es gab unschöne Geräusche beim Bremsen, sodass sich jeder umgedreht hat. War schon etwas peinlich! :D

Somit waren die Scheiben natürlich auch hin.

Ich habe dann hinten Beläge und Scheiben austauschen lassen, habe aber zu ATE gegriffen. Material hat mich ca. 170€ gekostet, Einbau auch nochmal 30€.

Jetzt ist die Lampe wieder an, diesmal die vorderen Beläge aber die werden umgehend erneuert, weil der Austsuch von Scheiben die Rechnung schon deutlich teurer macht.

am 3. März 2010 um 21:16

Zitat:

 

"If the thickness of the brake disks drops below the minimum level (MIN TH), the disks must replaced."

-> nur und ausschließlich, wenn das Verschleißmaß unterschritten ist, werden die Bremsscheiben gewechselt.

... eine vollkommen eindeutig und klar definierte Werkstattanweisung.

Ja, das meine ich ja, aber wenn Du es genau nimmst und bei 20,41mm noch einen neuen Satz Beläge rauf machst, stand weiter oben, dass der dann noch runtergefahren werden darf, aber wenn Du bei 20,41mm anfängst, bist Du garantiert nach den Halben belägen unter den 20,4mm.

Also müsste die Scheibe neu, wenn die Beläge noch nicht runtergeritten sind, richtig? Weil das Verschleißmaß unterschritten ist, wie das im TIS steht. Also doch kein "der Satz Beläge darf noch runtergefahren werden"

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